ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
16.3.2006
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Claude Turmes, Rebecca Harms und Raül Romeva i Rueda
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
zur Sicherheit der Energieversorgung in der Europäischen Union
B6‑0201/2006
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Sicherheit der Energieversorgung in der Europäischen Union
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Kommission ein Grünbuch über eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie (KOM (2006) 105) veröffentlicht hat,
B. in der Erwägung, dass Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz die drei übergeordneten energiepolitischen Ziele der EU sind,
C. in der Erwägung, dass die EU-25 im Jahr 2002 eine Energieimportabhängigkeit von 48 % aufwies, die bis zum Jahr 2030 voraussichtlich auf 71 % ansteigen wird, falls keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden,
D. in der Erwägung, dass die Energiepolitik weltweit von erheblichen Zwängen gekennzeichnet ist, insbesondere weil sich die Versorgung mit Erdöl mittelfristig als problematisch erweisen wird, in einigen erdölexportierenden Ländern die politische Lage instabil ist, der Markt für Erdgas sich zunehmend zu einem von geopolitischen Spannungen geprägten Weltmarkt entwickelt, die Probleme der Weiterverbreitung von Nukleartechnik und der Abfallentsorgung nicht gelöst sind und die Notwendigkeit besteht, die klimaschädlichen Emissionen drastisch zu senken, was wahrscheinlich der wirksamste Katalysator für Strukturreformen in den Bereichen Energie und Verkehr ist.
E. in der Erwägung, dass die EU-25 im Jahr 2004 einen Energieendverbrauch von 28 % im Industriesektor, 31 % im Verkehrswesen und 41 % im Gebäudesektor aufwies,
F. in der Erwägung, dass 77 % der Ölnachfrage, 51 % der Gasnachfrage sowie fast 100 % der Nachfrage nach Uran und Uranprodukten in der EU mit Importen gedeckt wird,
G. in der Erwägung, dass 59 % des Ölverbrauchs Europas im Jahr 2004 auf den Verkehrssektor, 17 % auf den Gebäudesektor, 16 % auf nichtenergetische Nutzung und 8 % auf die Industrie entfielen, dass im Jahre 2005 der Verkehr in der EU zu 96 % von Öl abhängig war und dass die Energienachfrage des Verkehrssektors nach Schätzungen der Kommission bis zum Jahr 2030 um mindestens 30 % steigen wird, wobei der Anstieg im Luftverkehr bis zu 5 % pro Jahr betragen könnte,
H. in der Erwägung, dass 29 % des Gasverbrauchs der EU-25 im Jahr 2004 auf die Stromerzeugung und die restlichen 71 % auf andere Verwendungszwecke (Industrie, Gebäudesektor, usw.) entfielen,
I. in der Erwägung, dass in der EU die Nachfrage nach Kohle seit vielen Jahren abnimmt,
J. in der Erwägung, dass die Bruttostromerzeugung in der EU-25 zu 31 % durch Kernenergie, zu 25 % durch feste Brennstoffe (vor allem Kohle), zu 18 % durch Gas, zu 14 % durch die erneuerbaren Energien und zu 5 % durch Öl gedeckt wird,
K. in der Erwägung, dass nur 13 Mitgliedstaaten Atomstrom erzeugen, wobei es die erklärte Politik einiger dieser Mitgliedstaaten ist, nach und nach aus der Kernenergie auszusteigen, und in der Erwägung, dass die Themen Bewirtschaftung und Beseitigung von Nuklearabfällen, Sicherheit von Kernreaktoren, Verbreitung von Kernwaffen und Bedrohung durch Terroristen weiterhin große Sorgen bereiten,
L. in der Erwägung, dass sich die EU das Ziel gesetzt hat, den Anteil der erneuerbaren Energieträger (RES) am Energieverbrauch bis 2010 von 6 % auf 12 % und deren Anteil an der Stromerzeugung auf 22,1 % und im Treibstoffbereich auf 5,75% zu steigern, und dass diese Ziele erreicht werden können, wenn alle Mitgliedsstaaten ihre Politik entsprechend anpassen,
M. in der Erwägung, dass erneuerbare Energieträger im Wesentlichen aus einheimischen Quellen stammen und in allen Bereichen, d.h. Strom, Heizung und Kühlung sowie Verkehr verwendet werden können,
N. in der Erwägung, dass nach dem jüngsten Eurobarometer zur Energie fast die Hälfte der EU-Bürger (48%) der Auffassung ist, dass ihre jeweiligen Regierungen die Entwicklung der Nutzung der Sonnenenergie durch die Förderung der bereits weit vorangeschrittenen Erforschung neuer Energietechnologien (41%) sowie die Entwicklung der Nutzung der Windkraft (31%) vorantreiben sollten, wohingegen Regelungen im Hinblick auf eine Reduzierung der Abhängigkeit vom Erdöl (23%) und die Entwicklung der Nutzung der Kernkraft (12%) bei den Befragten weniger Zustimmung erhalten,
O. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Grünbuch über Energieeffizienz festgestellt hat, dass nur mit Energieeffizienz und Energieeinsparung die Probleme in den Bereichen Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz gelöst werden können,
1. bedankt sich bei der Kommission für das Grünbuch über eine sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energiepolitik für Europa und für ihre Bemühungen, die Festlegung der Energiepolitik in der EU besser zu koordinieren;
2. begrüßt die Absicht, sich verstärkt darum zu bemühen, im Rahmen internationaler Foren und bilateraler Gespräche beim Thema Energiepolitik mit einer Stimme zu sprechen und dabei auf den Erfolgen eines geschlossenen Auftretens der EU aufzubauen, wie es während des russisch-ukrainischen Gaskonflikts geschehen ist;
3. erkennt die Bedeutung guter politischer Beziehungen der EU zu ihren Partnerländern an, die Hauptlieferanten bei der Energieversorgung sind, unterstützt die Initiative der Kommission in Bezug auf Russland und fordert die umgehende Ratifizierung der Energiecharta;
4. betont, wie wichtig es ist, im Rahmen der neuen diplomatischen Bemühungen der EU im Bereich Energiepolitik mit Ländern, die an der Spitze des Energieverbrauchs stehen, und mit Schwellenländern einen konstruktiven Dialog über Energieeffizienz und Energieverbrauch zu führen, um schrittweise harmonisierte Mindeststandards für die Energieeffizienz von weltweit angebotenen Gütern, wie Autos, Geräte, Unterhaltungselektronik oder Bürogeräte, festzulegen und weltweit die Berücksichtigung von Umweltschutzbelangen bei verkehrs- und energiepolitischen Entscheidungen zu fördern;
5. betont die Notwendigkeit, das geplante einheitliche Auftreten der EU gut vorzubereiten, und hält es für erforderlich, dass das Europäische Parlament und die wichtigsten Interessengruppen bei der Festlegung einer gemeinsamen Außenpolitik im Bereich Energie eingehend konsultiert werden;
6. teilt die Auffassung des Rates, dass eine gemeinsame Haltung in Bezug auf eine Strategie für die Versorgungssicherheit die geographischen, wirtschaftlichen, regionalen, klimatischen und strukturellen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten berücksichtigen sollte;
7. stellt fest, dass eine neue Energiepolitik für Europa auf individuellen und differenzierten Strategien der Mitgliedstaaten zur Verringerung ihrer Abhängigkeit von Erdöl und Erdgas beruhen muss, mit der die einzelstaatlichen Strategien ergänzt und die nationalen Maßnahmen nicht ersetzt, sondern vielmehr koordiniert werden;
8. ist der Auffassung, dass konkrete Maßnahmen zur Diversifizierung der Gas- und Ölversorgung sowie eine gründliche Auslotung des Potenzials für eine verstärkte Selbstversorgung der EU im Energiebereich vonnöten sind;
9. fordert daher die Kommission nachdrücklich auf, so bald wie möglich im Rahmen ihres künftigen Aktionsplans zur Verbesserung der Energieeffizienz konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, die zur Senkung der europäischen Energienachfrage um 20% beitragen sollten, und vordringlich und massiv in eine wirklich energieeffiziente Wirtschaft zu investieren, damit Europa bis 2020 zur weltweit energieeffizientesten Wirtschaftsmacht wird und sich so die erforderliche Glaubwürdigkeit verschafft, um den Abschluss von weitreichenden internationalen Übereinkommen über Energieeffizienz und Energieeinsparung zu fördern;
10. ist der Ansicht, dass der Abhängigkeitsgrad bei Öl und Öleinfuhren Anlass zu großer Sorge ist; erinnert daran, dass diese Abhängigkeit im Verkehrssektor nahezu eine 100 % beträgt und daher vorrangig angegangen werden muss; hält es daher für dringend geboten, dass die Kommission Vorschläge für dauerhafte und langfristige Verbesserungen der Energieeffizienz und -einsparung im Verkehrssektor vorlegt, um a) den Wirkungsgrad von Motoren in PKW und LKW zu verdoppeln, b) den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe zu fördern, c) Anreize für einen kontinuierlichen Übergang zur zweiten Generation von Biotreibstoffen zu bieten, d) das Verkehrsaufkommen von der Straße und aus der Luft auf die Schiene bzw. auf das Wasser zu verlagern, e) den Schienenverkehr weiter zu elektrifizieren und f) den öffentlichen Verkehr zu stärken;
11. stellt fest, dass der Gebäudesektor, auf den über 40% des gesamten Energieverbrauchs in der EU-25 entfallen, mit Abstand am wenigsten verbraucht; stellt ferner fest, dass steigende Energiepreise nicht nur die ganze Wirtschaft belasten, sondern vor allem die sozial schlechter Gestellten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine koordinierte EU-Initiative für den Gebäudesektor einzuleiten, in deren Rahmen in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank innovative Finanzierungslösungen vorgeschlagen werden;
12. hält die Entwicklung der städtischen Heiz- und Kühlnetze für einen entscheidenden Faktor zur Verbesserung der Sicherheit der Energieversorgung für Gebäude, da hier eine größere Flexibilität in der Brennstoffnutzung möglich ist; stellt fest, dass Kraft-Wärme-Kopplung und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung Technologien sind, die gefördert werden sollten und die nicht nur zu einem höheren Anteil der Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen beitragen, sondern auch die Energieeffizienz verbessern; wobei die Kraft-Wärme-Kopplung in der Industrie zudem entscheidend dazu beiträgt, die Schwankungen der Energiepreise für industrielle Großverbraucher zu reduzieren;
13. bekräftigt seine nachdrückliche Unterstützung für erneuerbare Energieträger, fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, um einen Anteil aus erneuerbaren Energiequellen von 12 % am Gesamtenergieverbrauch, 22,1 % an der Stromerzeugung und 5,75 % am Treibstoffverbrauch bis 2010 zu erreichen; fordert einen Richtlinienvorschlag zur Förderung von Wärme und Kühlung aus erneuerbaren Energien, um das Gesamtziel zu erreichen; fordert die Kommission auf, noch in diesem Jahr sektorspezifische Ziele für erneuerbare Energieträger festzulegen, um das Fernziel eines Anteils von 25 % an der gemeinschaftlichen Energie aus erneuerbaren Energiequellen bis 2020 zu erreichen;
14. begrüßt die neuen Initiativen der Kommission in ihrem Aktionsplan für Biomasse und den Vorschlag zu Biokraftstoffen; fordert alle EU-Institutionen auf, ihre Anstrengungen im Hinblick auf die Nutzung des Potenzials von erneuerbaren Energien aus Biomasse zu beschleunigen und somit ökologischen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen;
15. begrüßt die in der Entstehung begriffenen Pläne, in großem Ausmaß Off-Shore-Windkraftanlagen in der Nordsee zu schaffen, und fordert die Kommission sowie die Nordsee-Anrainerstaaten auf, ihre Anstrengungen aufeinander abzustimmen, um diese Investitionen zum frühest möglichen Zeitpunkt umsetzen zu können;
16. nimmt zur Kenntnis, dass es ein beträchtliches Potenzial für eine noch weiter verbesserte Nutzung der erneuerbaren Energien, sowie für einen weltweiten Markt für neue Ausrüstungen und Systeme gibt, die auf erneuerbaren Energien basieren, und fordert, dass die Europäische Union im 7. Forschungsrahmenprogramm ausreichende Mittel für Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien vorsieht und KMU aus diesem Sektor unterstützt, ihre führende Rolle im Technologiebereich zu nutzen, um auf dem Weltmarkt erfolgreich zu sein;
17. betrachtet die zunehmende Bedeutung von Erdgas als wichtiges Element, um die EU-Ziele im Hinblick auf den Klimawandel zu erreichen und den Einstieg neuer Anbieter auf dem EU-Elektrizitätsmarkt zu fördern; hält es für notwendig, auf verschiedene Strategien im Hinblick auf die Sicherheit der Gasversorgung, etwa die Entwicklung von Flüssigerdgasterminals, Lagereinrichtungen sowie neuen Pipelines, zu setzen; stellt fest, dass Bemühungen zur Diversifizierung der geographischen Versorgung und zur verbesserten Vernetzung insbesondere in Mittel- und Osteuropa erforderlich sind;
18. ist der Auffassung, dass, für den Fall, dass die Erzeugung von Kernenergie in einigen Mitgliedstaaten weiterhin eine wichtige Rolle spielen sollte, eine diesbezügliche Entscheidung nur auf der Ebene der Mitgliedstaaten im Rahmen der Subsidiarität getroffen werden kann;
19. stellt fest, dass die Kernenergie mit einem Anteil von 6 % an der EU-Endenergie eine geringe Rolle bei der Sicherung der Versorgung in den meisten Mitgliedstaaten spielt; stellt ferner fest, dass die Kernenergie Investitionen in eine wirklich energieeffiziente und umweltfreundliche Wirtschaft verhindert und gewisse Probleme und Risiken beinhaltet, wie etwa die Erzeugung langlebiger hoch radioaktiver Abfälle, die Gefahr folgenschwerer Unfälle und der Weiterverbreitung;
20. stellt fest, dass die wirtschaftlich verfügbaren Uranreserven bei der derzeitigen Nutzung auf etwa 40–60 Jahre geschätzt werden; stellt fest, dass die EU-Institutionen bei ihrer Beurteilung der Vor- und Nachteile unterschiedlicher Energietechnologien und insbesondere bei der Beurteilung der Kosten der Kernenergie, alle Kosten berücksichtigen müssen, wie etwa Stilllegungskosten und die nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit sowie die Frage der Verbreitung von Nukleartechnik;
21. vertritt nachdrücklich die Ansicht, dass es bei der Sicherung der Versorgungssicherheit wesentlich darauf ankommt, dass die gegenwärtigen EU-Bestimmungen von allen Mitgliedstaaten rasch umgesetzt werden, um einen voll funktionsfähigen Binnenmarkt für Elektrizität und Gas zu schaffen und so die Wettbewerbsfähigkeit, die Transparenz und die Energieeffizienz zu verbessern;
22. fordert die Kommission auf, energisch auf die Marktdominanz und Marktunzulänglichkeiten, wie sie in der am 16. Februar 2006 von der GD Wettbewerb vorgelegten Untersuchung des Energiesektors beschrieben werden, zu reagieren und neue Vorschläge zur Bekämpfung von Marktdominanz und Marktunzulänglichkeiten mit konkreten Maßnahmen und Instrumenten zu unterbreiten; fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen den europäischen und den nationalen Wettbewerbsbehörden, um in abgestimmter und wahrhaft europäischer Art und Weise auf den aufkommenden nationalen Wirtschaftspatriotismus reagieren zu können;
23. erkennt an, dass die Besteuerung, ebenso wie Verordnungen und technische Maßnahmen, großen Einfluss auf die Verhaltensmuster haben kann, und stellt fest, dass die Anreize, beispielsweise im Bereich der Mehrwertsteuer, nach denen etwa der Gasverbrauch niedriger besteuert werden kann als der Einsatz von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien, noch immer ungerecht verteilt sind;
24. ist daher der Ansicht, dass steuerliche Maßnahmen als Anreiz vor allem für solche Technologien dienen sollten, die umweltfreundlich, nachhaltig und heimisch sind; begrüßt daher den jüngsten Beschluss des Rates über die Änderung der Sechsten Richtlinie des Rates 77/388/EWG vom 17. Mai 1997 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche Steuerbemessungsgrundlage, damit die Mitgliedstaaten einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Ausrüstungen und Dienstleistungen zur Energieeffizienz anwenden können;
25. betont, dass es die gegenwärtig eine enorme Innovationskluft auf dem Energiesektor gibt, und fordert die Kommission auf, einen Fahrplan auszuarbeiten, um die Marktdurchdringung von bestehenden und bewährten Methoden und Technologien, insbesondere in Bereichen wie Beleuchtung, Geräte, Büroausstattung, Verbraucherelektronik, Gebäude, Autos und dezentralisierter Stromerzeugung, u.a. mithilfe des öffentlichen Auftragswesens und innovativer Finanzierungsmechanismen (z.B. Drittfinanzierung) zu beschleunigen;
26. hält verstärkte Investitionen in Forschung und Entwicklung für wesentlich, um bestehende Technologien zu nutzen und neue Technologien zu fördern, damit Europa nicht nur seinen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern aufrechterhalten und neue nachhaltige und langfristige Arbeitsplätze im Einklang mit den Zielen der Lissabon-Agenda schaffen kann, sondern gleichzeitig dem Millenium-Entwicklungsziel 7 bezüglich der Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung im Umweltbereich den Weg ebnen kann;
27. hält es für wesentlich, dass die EU mit gutem Beispiel vorangeht und die Forschungsausgaben im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms für nachhaltige Energietechnologien und Energiesparmaßnahmen in ihrer derzeitigen Höhe beibehält;
28. erinnert daran, dass gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für eine einheitliche und unabhängige europäische Energiepolitik existiert, und dass sich eine europäische Strategie auf einen Konsens und die Einigung zwischen den Mitgliedstaaten sowie auf eine breite öffentliche Zustimmung gründen muss; fordert alle EU-Institutionen eindringlich auf, sich in ihren Diskussionen auf die Bereiche zu konzentrieren, in denen ein solcher Konsens schnell gefunden werden kann, wie etwa Energie- und Verkehrseffizienz, erneuerbare Energien und Vollendung des Binnenmarkts und die Bereiche, in denen keine Übereinkunft auf EU-Ebene erzielt werden kann – vor allem Kernenergie – der Subsidiarität zu überlassen;
29. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.