Entschließungsantrag - B6-0202/2006Entschließungsantrag
B6-0202/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

16.3.2006

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B6-0009/2006
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Robert Goebbels, Pasqualina Napoletano, Reino Paasilinna, Hannes Swoboda, Jan Marinus Wiersma und Mechtild Rothe
im Namen der PSE-Fraktion
zur Energieversorgungssicherheit in der Europäischen Union

Verfahren : 2006/2530(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0202/2006
Eingereichte Texte :
B6-0202/2006
Angenommene Texte :

B6‑0202/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Energieversorgungssicherheit in der Europäischen Union

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Kommission ein Grünbuch mit dem Titel „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“ veröffentlicht hat,

B.  in der Erwägung, dass die EU der 25 im Energiebereich zu 48 % (2002) von Einfuhren abhängig sind, dass dieser Wert bis 2030 auf 71 % ansteigen dürfte, wenn keine zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, und dass die Versorgungssicherheit zu den wichtigsten Voraussetzungen für Sicherheit im Energiebereich gehört,

C.  in der Erwägung, dass der Primärenergieverbrauch in der EU der 25 im Jahr 2005 1.700 Millionen Tonnen Rohöleinheiten (RÖE) betrug und dass davon 38 % auf Öl, 23 % auf Erdgas, 18 % auf Kohle bzw. feste Brennstoffe, 15 % auf Kernenergie und 6 % auf erneuerbare Energieträger entfallen,

D.  in der Erwägung, dass die Bruttostromerzeugung der EU der 25 zu 31 % auf Kernbrennstoffen, zu 25 % auf festen Brennstoffen (in erster Linie Kohle), zu 18 % auf Erdgas, zu 14 % auf erneuerbaren Energieträgern und zu 5 % auf Öl beruht,

E.  in der Erwägung, dass 77 % des Bedarfs der EU an Öl, 51 % des Bedarfs an Erdgas und fast 100 % des Bedarfs an Uran und Uranerzeugnissen durch Einfuhren gedeckt werden, und in der Erwägung, dass der Grad der Abhängigkeit der EU der 15 von Ländern des Nahen Ostens bei Öleinfuhren 31 %, von Russland bei Erdgaseinfuhren 30 % und bei Öleinfuhren 28 % und von Algerien bei Erdgaseinfuhren 22 % beträgt,

F.   unter Hinweis darauf, dass von dem in Europa 2004 verbrauchten Öl 95 % vom Verkehrssektor verbraucht wurde und vom Rest 17 % in Gebäuden, 16 % in Nicht-Energie-Verwendungen und 8 % in der Industrie verbraucht wurde, und unter Hinweis darauf, dass die Nachfrage auf dem Verkehrssektor bis 2030 um mindestens 30 % wachsen dürfte, wobei sie im Fall des Luftverkehrs um bis zu 5 % jährlich zunimmt, sodass die Emissionsmengen und die Abhängigkeit von eingeführter Energie steigen werden,

G.  unter Hinweis darauf, dass die Nachfrage nach Erdgas in der EU sowohl absolut als auch relativ gegenüber anderen Brennstoffen deutlich gestiegen ist, wobei der Marktanteil von Erdgas von 18 % 1993 auf 24 % 2003 gestiegen ist und bis 2020 voraussichtlich auf 27 % steigen wird,

H.  unter Hinweis darauf , dass rund 29 % des 2004 in der EU der 25 verbrauchten Erdgases zur Stromerzeugung genutzt wurde und die übrigen 71 % zu Zwecken außer der Stromerzeugung (Industrie, Gebäude usw.) eingesetzt wurden,

I.  unter Hinweis darauf , dass 2004 vom Endenergieverbrauch in der EU der 25 28 % auf die Industrie, 31 % auf den Verkehrsbereich und 41 % auf Gebäude entfielen und dass der Verkehrssektor den stärksten Verbrauchsanstieg aufweist,

J.  in der Erwägung, dass die Energiepolitik der EU drei Hauptziele verfolgt, nämlich Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz,

K.  in der Erwägung, dass sich die EU das Ziel gesetzt hat, den Anteil der erneuerbaren Energieträger am Energieverbrauch bis 2010 auf 12 %, ihren Anteil an der Stromerzeugung auf 22,1 % und ihren Anteil an den festen Brennstoffen um 5,75 % zu steigern, und dass diese Ziele erreicht werden können, wenn alle Mitgliedstaaten ihre Politik entsprechend anpassen,

L.  unter Hinweis darauf, dass die Energie eine für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und soziale Entwicklung entscheidende Ressource ist und dass sich aus Störungen der Energieversorgung Instabilität und Gefahren für den Frieden ergeben können,

M.  unter Hinweis darauf , dass vor kurzem die politischen Konflikte zwischen Russland und dem russischen Erdgasunternehmen Gazprom einerseits und der Ukraine und der Moldau andererseits um die Lieferung und den Preis von Erdgas nochmals deutlich gemacht haben, wie anfällig die Sicherheit von Energielieferungen und -verteilung gegenüber politischen Eingriffen sein kann,

1.  begrüßt das neue Grünbuch der Kommission „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“; stellt jedoch fest, dass das Grünbuch keine neuen Zielvorgaben und keine konkreten Vorschläge enthält, die den aktuellen Forderungen nach einer gemeinsamen Energiepolitik Rechnung tragen könnten; stellt fest, dass in dem Grünbuch sehr wichtige Sektoren, die stark von importierter Energie abhängen, besonders Verkehr und Luftverkehr, nicht behandelt werden; fordert die Kommission und den Rat auf, ein zügiges politisches Verfahren einzuleiten, um eine europäische Energiepolitik mit höher gesteckten Zielen zu erreichen, die möglichst bald einen konkreten Aktionsplan umfassen sollte; weist daraufhin, dass in dem Grünbuch wesentliche Sektoren, die stark von importierten Energieträgern abhängen, besonders Verkehr und Luftverkehr, nicht behandelt werden; vertritt die Auffassung, dass das Grünbuch verkehrspolitisch weniger ambitioniert ist als der Bericht der Kommission über die Maßnahme CARS-21

2.  betont, dass eine gestärkte Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten im Fall von Unterbrechungen der Öl- oder Erdgasversorgung wesentliches Element einer gemeinsamen Energiepolitik sein sollte; vertritt die Auffassung, dass diese gestärkte Solidarität die Fähigkeit der EU zur Wahrung der gemeinsamen energiepolitischen Interessen auf internationaler Ebene beträchtlich verbessern würde;

3.  weist darauf hin, dass das Grünbuch keine langfristigen Verpflichtungen zur Überwindung der Abhängigkeit von eingeführten Kohlenwasserstoffen empfiehlt;

4.  betont die herausragende Bedeutung der erneuerbaren Energieträger und zugleich der Energieeffizienz für eine europäische Energiepolitik, die sich für die künftige Energieversorgung einsetzt; fordert deshalb die Kommission und den Rat auf, neue, ambitionierte Zielvorgaben und Maßnahmen auf diesem Gebiet zu konzipieren, um in jedem einzelnen Mitgliedstaat für eine raschere Entwicklung zu sorgen; stellt mit Nachdruck fest, dass entsprechend seinem eigenem Wunsch eine Richtlinie über Heizung und Kühlung mit erneuerbaren Energieträgern auf den Weg gebracht werden sollte, damit erneuerbare Energieträger mehr Marktdurchdringung auf dem Sektor Heizung erreichen;

5.  verlangt, dass die EU die Initiative zur Schaffung einer umfassenden Zusammenarbeit mit allen großen Öl- und Erdgas verbrauchenden Ländern, den USA, Japan und großen aufstrebenden Volkswirtschaften wie Indien und China zu ergreifen, eine umfassende weltweite Strategie zur Organisation der Nachfragseite auszuarbeiten und die Anstrengungen um ein Gegengewicht zu dem Oligopol auf der Seite der Förderländer zu bündeln; verlangt, dass diese Strategie auch Energieeinsparung und -effizienz und den Einsatz alternativer Energiequellen fördert;

6.  verlangt, es zu einem europäischen Ziel zu machen, dass die EU bis 2020 zu der nachhaltigsten und energieeffienzesten Wirtschaft der Welt wird;

7.  verlangt, auf europäischer Ebene und weltweit eine Strategie für die künftige Energieversorgung zu entwickeln, um durch Diversifizierung der Lieferungen und multilaterale Zusammenarbeit zwischen Verbraucher- und Förderstaaten eine stetige und von politischem Druck freie Energieversorgung zu gewährleisten;

8.  fordert die Kommission und den Rat auf, ein international anerkanntes Schlichtungssystem, wie es in der WTO besteht, für Konflikte und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung und Verteilung von Energie vorzuschlagen; vertritt die Auffassung, dass die EU diesen Prozess durch Aufbau eines Schlichtungssytems im Rahmen ihrer Nachbarschaftspolitik und zusätzlich in Bezug auf andere entscheidende Lieferstaaten einleiten und dieses Schlichtungssystem weltweit tatkräftig fördern könnte; stellt fest, dass die EU deshalb einen modellhaften Ansatz zur internationalen Bewirtschaftung der Energieverteilung ausarbeiten sollte;

9.  betont, dass eine aktive Politik zugunsten demokratischer Reformen, des Aufbaus einer Zivilgesellschaft und des sozialen Fortschritts in den Energie fördernden Staaten und den Staaten mit Transiteinrichtungen wesentlich zur langfristigen politischen Stabilität beitragen wird, die für die Sicherheit der Energieversorgung und -verteilung notwendig ist;

10.  erkennt die Bedeutung guter politischer Beziehungen der EU zu ihren Partnerländern an, die Hauptlieferanten bei der Energieversorgung sind; unterstützt die Initiative der Kommission in Bezug auf Russland und fordert die umgehende Ratifizierung der Energiecharta; legt der EU dringend nahe, durchweg die entscheidende Rolle zu betonen, die die Nachfrageseite, die Energieeinsparung und die Energieeffizienz im Hinblick auf die Verringerung der Abhängigkeit von Energielieferungen spielen;

11.  fordert die Kommission auf, mit Blick auf das Ziel der Schaffung voll funktionierender Binnenmärkte für Elektrizität und Erdgas für die strenge Anwendung der Wettbewerbsregeln zu sorgen, damit ein fairer und diskriminierungsfreier Wettbewerb entsteht und die Bildung von Energiemärkten mit Oligopolcharakter unterbunden wird;

12.  weist darauf hin, dass die Kernenergie für viele Staaten eine wesentlicher Teil des Energiefächers ist, dass aber im Zusammenhang mit der Entschlossenheit bestimmter Staaten, die Kernenergie weiter auszubauen, das noch ungelöste Problem der Sicherheit der Erzeugung, Verwendung und Lagerung nuklearen Materials mit allem Ernst in Angriff genommen werden muss;

13.  verlangt, neue Strategien zu entwickeln, um die Möglichkeiten zu verringern, Uran und nukleare Abfälle zur Herstellung und Weiterverbreitung von Kernwaffen zu verwenden; fordert deshalb die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die Vorschläge der IAEO zur Multilateralisierung der Lieferungen spaltbaren Materials zur Erzeugung von Kernenergie und zur internationalen Kontrolle der Verwendung und Lagerung sämtlicher gebrauchter Nuklearmaterialien uneingeschränkt zu unterstützen;

14.  betont, dass vermehrte Investitionen in den Aufbau eines größeren Netzes von Fernleitungen für die Beförderung von Öl und Erdgas, das von den Verbraucherstaaten – möglicherweise auf der Grundlage des Gemeinschaftseigentums oder im Wege von Partnerschaften zwischen öffentlicher und privater Hand – finanziert und in Eigentum genommen werden, wesentlich zur langfristigen Energieversorgungssicherheit beitragen werden; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen Rahmen zu schaffen, der geeignet ist, in großem Umfang private Investitionen anzukurbeln, um die wachsende Energienachfrage zu decken; hält es für wichtig, dass die EU den Ausbau sicherer Energienetze fördert, insbesondere Öl- und Erdgasfernleitungssysteme und Häfen für Flüssiggas (LNG);

15.  fordert den Rat auf, den Standpunkt des Parlaments zu den vorrangigen TEN-Vorhaben zu akzeptieren, damit die noch fehlenden Verbindungsglieder in den transeuropäischen Energienetzen fertig gestellt werden, um die Versorgungssicherheit zu verbessern und den Binnenmarkt gegebenenfalls durch eine Stützung spezifischer Vorhaben zu vollenden;

16.  verweist auf die Notwendigkeit zu konkreten Schritten in Richtung der Diversifizierung der Erdgas- und Öllieferungen und zur Sondierung aller denkbaren Mittel zur Erhöhung der Energieselbstversorgung der Europäischen Union;

17.  schlägt vor, dass die Öl- und Erdgasförderstaaten Energieunternehmen der EU freien Zugang zu Aufträgen gewähren, damit diese Unterstützung bei der Erschließung der Energiereserven der Förderstaaten leisten;

18.  betrachtet den Grad der Abhängigkeit bei Öl und Öleinfuhren als sehr bedenklich; weist darauf hin, dass diese Abhängigkeit auf dem Verkehrssektor fast 100 % ausmacht und deshalb vorrangig in Angriff genommen werden muss; weist darauf hin, dass die Instabilität der Öl- und Erdgaspreise und die mehrfach zu niedrig angesetzten Preisentwicklungsprognosen schon jetzt signifikante wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen;

19.  betont, dass die EU ihr massives Potenzial zur Einsparung von Energie auf allen Sektoren einschließlich des Verkehrssektors sowie zum Ausbau neuer erneuerbarer Energieträger und der entsprechenden Technologien ausnutzen sollte; weist darauf hin, dass bei mehreren Technologien für erneuerbare Energieträger eindrucksvolle Kostensenkungen erreicht worden sind, während die Öl- und Erdgaspreise ständig stiegen;

20.  erkennt die zunehmende Bedeutung von Erdgas, dessen Anteil am Gesamtenergieverbrauch auf fast 25 % gestiegen ist, und die Notwendigkeit zum Einsatz unterschiedlicher Strategien im Hinblick auf die Sicherheit der Erdgasversorgung, wie den Aufbau von Terminals und Flüssiggas-Lagereinrichtungen sowie neue Rohrleitungen;

21.  weist darauf hin, das eine Gemeinsame Energiepolitik auf indidividuellen, differenzierten Strategien der Mitgliedstaaten zur Verringerung ihrer Abhängigkeit von Öl und Erdgas beruhen muss und daher die nationalen Strategien zu ergänzen und die nationalen Maßnahmen zu koordinieren hat und nicht an ihre Stelle treten kann;

22.  bekräftigt die Freiheit der Mitgliedstaaten, ihren Energiefächer selbst zu bestimmen; vertritt jedoch die Auffassung, dass bei dieser Freiheit auch dem Umstand Rechnung getragen werden muss, dass die EU als Ganzes einen Energiefächer braucht, der zunehmend auf sicheren und umweltfreundlichen Energiequellen beruht;

23.  pflichtet der Feststellung der Kommission bei, wonach bei der Steuerung der Nachfrage jene Maßnahmen erste Priorität haben sollten, die auf eine Steigerung der Effizienz bei der Energienutzung sowie auf eine Verringerung des Verbrauchs durch Einsparungen von Energie abzielen; bedauert in diesem Zusammenhang nachdrücklich die Verzögerungen bei der Vorlage von Vorschlägen für den Verkehrssektor; macht auf das wirtschaftliche Potenzial aufmerksam, das durch Einsparung von mindestens 20 % des Energieverbrauchs zu erreichen ist, und stellt fest, dass dieses Potenzial dank steigenden Energiepreisen, technologischen Verbesserungen und größenbedingten Kosteneinsparungen noch zunehmen wird;

24.  weist darauf hin, dass freiwillige Vereinbarungen auch sinnvoll dazu beitragen könnten, die Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen von Öl- und Erdgasunternehmen zu steigern, damit sie im Rahmen der sozialen Verantwortung der Unternehmen neue energiebezogene Technologien entwickeln;

25.  betrachtet es als wichtig, weiter dafür einzutreten, dass der geplante europäische Fonds für regionale Entwicklung 2007–2013 Finanzmittel anbietet für: energiebezogene Investitionen einschließlich Verbesserungen bei den transeuropäischen Netzen, umweltpolitische Überlegungen, Verbesserung der Energieeffizienz, Ausbau erneuerbarer Energieträger und Aufbau von Energiesteuerungssystemen;

26.  betont die strategische Bedeutung der erneuerbaren Energieträger und der Energieeffizienz in mehreren EU-Politikbereichen und in den internationalen Beziehungen, besonders der Entwicklungszusammenarbeit, und bekräftigt, wie wichtig der Aufbau von Zusammenarbeit zwischen den EuroMed-Staaten beim Ausbau der Verwendung erneuerbarer Energieträger ist;

27.  würdigt das große Potenzial für mehr Beschäftigung sowie für den Absatz von Geräten und Systemen in der EU und weltweit, das sich durch Investitionen in umweltfreundliche Energietechnologien ergibt;

28.  betont die Bedeutung zunehmender Investitionen in FuE und in neue Stromerzeugungskapazitäten für den Absatz von Geräten und Systemen in der EU und weltweit und damit für Wachstum und Beschäftigung;

29.  fordert die Kommission auf dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten die geltenden Richtlinien auf dem Sektor Energie einhalten und uneingeschränkt umsetzen; weist darauf hin, dass Energieeinsparungen von 10 % erreichbar wären, wenn die Maßnahmen voll umgesetzt würden, die die EU auf den Sektoren Gebäude, Haushaltsgeräte, Wärmeerzeugung und Verkehr bereits konzipiert hat;

30.  fordert die Kommission auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der Gefahr einer verstärkten Ausgrenzung aus der Gesellschaft zu begegnen und die nachteiligen Folgen der steigenden Energiepreise für die empfindlichsten Gesellschaftsgruppen zu mildern;

31.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu übermitteln.