Entschließungsantrag - B6-0235/2006Entschließungsantrag
B6-0235/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

29.3.2006

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Jan Marinus Wiersma, Marek Siwiec, Thijs Berman und Marianne Mikko
im Namen der PSE-Fraktion
zu den Parlamentswahlen in der Ukraine

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0235/2006

Verfahren : 2006/2548(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0235/2006
Eingereichte Texte :
B6-0235/2006
Angenommene Texte :

B6‑0235/06

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Parlamentswahlen in der Ukraine

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine vorhergehenden Entschließungen zur politischen Entwicklung in der Ukraine, insbesondere die Entschließung vom 13. Januar 2006,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Internationalen Wahlbeobachtungsmission vom 27. März 2006 zum Verlauf der Parlamentswahlen 2006 in der Ukraine,

–  unter Hinweis auf den Aktionsplan für die Ukraine und die weiteren vom Rat beschlossenen Maßnahmen zur Unterstützung einer demokratischen und reformorientierten Ukraine,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Internationale Wahlbeobachtungsmission des Europäischen Parlaments, der Parlamentarischen Versammlungen des Europarates, der OSZE und der Nato sowie von OSZE//BDIMR (Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte) zu der Auffassung gelangt sind, dass die Parlamentswahlen in der Ukraine vom 26. März 2006 frei und fair waren und die internationalen Standards für demokratische Wahlen gewahrt wurden,

B.  in der Erwägung, dass die Durchführung der Wahlen als demokratisch und transparent bewertet wurde und es praktisch keine Zwischenfälle gab, wenngleich in einigen Wahllokalen, die dem enormen Andrang von Wahlberechtigten personell nicht gewachsen waren, eine gewisse Unordnung herrschte,

C.  in der Erwägung, dass auch die Berichterstattung in den Medien während des Wahlkampfs im Allgemeinen als ausgewogen angesehen wurde und es der Bevölkerung in der Ukraine möglich war, eine freie politische Entscheidung zu treffen und ihr im Rahmen der Wahl Ausdruck zu verleihen,

1.  begrüßt ausdrücklich die freie und faire Durchführung der Parlamentswahlen als Zeichen der Stärkung des Demokratisierungsprozesses in der Ukraine, der von der ukrainischen Bevölkerung in Gang gesetzt wurde, als sie bei den Präsidentschaftswahlen 2004 eine dritte Wahlrunde erzwang;

2.  zollt der ukrainischen Bevölkerung Respekt, da sie – trotz manchmal schwieriger Bedingungen in den Wahllokalen – ihr Engagement für den Demokratisierungsprozess in ihrem Land unter Beweis gestellt hat;

3.  fordert alle Mitglieder der neu gewählten Verkhovna Rada sowie die neue ukrainische Regierung auf, sich uneingeschränkt zur Unumkehrbarkeit dieses Demokratisierungsprozesses zu bekennen und die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Reformen sowie eine engere Zusammenarbeit mit der Europäischen Union unvermindert fortzusetzen und zu intensivieren;

4.  fordert die Kommission und den Rat auf, eine weitere Intensivierung der im Aktionsplan der Europäischen Nachbarschaftspolitik vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung der weiteren demokratischen Entwicklung der Ukraine in Betracht zu ziehen, vor allem im Hinblick auf eine striktere Respektierung des Rechtsstaates und die Fortsetzung und Stärkung der sozialen und wirtschaftlichen Reformen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, ähnliche Schritte zu ergreifen und konkrete Förderprojekte auf den Weg zu bringen, die zu einer Fortsetzung des Demokratisierungs- und Reformprozesses in der Ukraine beitragen;

5.  ruft alle Nachbarstaaten der Ukraine dazu auf, die demokratische Entscheidung der ukrainischen Bevölkerung uneingeschränkt zu respektieren und von jeder Form von wirtschaftlichem oder anderem Druck abzusehen, der auf eine Änderung der demokratisch beschlossenen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Landes abzielt;

6.  fordert die neue ukrainische Regierung auf, weiterhin ein verlässlicher Partner der Europäischen Union zu bleiben, wenn es darum geht, die Stabilität in der Region zu stärken, wobei es vor allem gilt, eine Lösung für das Transnistria-Problem zu finden;

7.  hofft auf einen kontinuierlichen Übergangsprozess in der Ukraine, der das Land dem Ziel einer immer intensiveren Zusammenarbeit mit der Europäischen Union näher bringt, und verpflichtet sich, die Ukraine bei diesem Prozess zu unterstützen und zu fördern;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, dem Parlament und der Regierung der Ukraine und den Parlamentarischen Versammlungen des Europarates, der OSZE und der Nato zu übermitteln.