ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
3.4.2006
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Bogdan Klich, Elmar Brok, Camiel Eurlings, Árpád Duka-Zólyomi, Laima Liucija Andrikienė, Aldis Kušķis, Barbara Kudrycka, Vytautas Landsbergis, Jacek Emil Saryusz-Wolski und Charles Tannock
im Namen der PPE-DE-Fraktion
zur Lage in Belarus nach den Präsidentschaftswahlen vom 19. März
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0234/2006
B6‑0242/2006
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Belarus nach den Präsidentschaftswahlen vom 19. März
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Belarus,
– unter Hinweis auf die Entschließung des Kongresses der Vereinigten Staaten vom 8. März 2006, in der seine Unterstützung für die Bemühungen der Bevölkerung der Republik Belarus um die Einführung einer vollständigen Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte zum Ausdruck gebracht und eine nachdrückliche Aufforderung an die Regierung von Belarus zur Durchführung freier und fairer Präsidentschaftswahlen am 19. März 2006 gerichtet wurde,
– unter Hinweis auf die vorläufige Wahlbewertung von OSZE/BDIMR vom 20. März 2006,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Präsidentschaftswahlen in Belarus am 19. März 2006 stattgefunden haben,
B. in der Erwägung, dass der bisherige Präsident Lukaschenko seine neue Amtszeit durch ein Verfassungsreferendum verlängert hat, das die internationalen demokratischen Standards nicht erfüllt hat und dessen Ergebnisse von der internationalen demokratischen Gemeinschaft nicht anerkannt worden sind,
C. in der Erwägung, dass die belarussischen Staatsorgane die Wahlen in einem Klima der Angst durchgeführt haben, indem prominente Oppositionsführer, Mitglieder von Studenten- und Minderheitenorganisationen, darunter auch christliche Kirchen, sowie Wahlkampfhelfer und Mitglieder pro-demokratischer politischer Parteien wiederholt belästigt und festgenommen wurden,
D. in der Erwägung, dass die belarussischen Staatsorgane die Redefreiheit, die Meinungsfreiheit, die Freiheit der Medien und die Demonstrationsfreiheit im Vorfeld der Wahlen und nach den Wahlen unterdrückt haben,
E. in der Erwägung, dass schwerwiegende Anschuldigungen erhoben wurden, wonach bei der Auszählung der Stimmen massiver Betrug zu Gunsten des bisherigen Präsidenten Alexander Lukaschenko verübt wurde, und diese Anschuldigungen durch zahlreiche Indizien bestätigt werden,
1. bringt seine Solidarität mit Alexander Milinkewitsch und den Vereinigten Demokratischen Kräften sowie allen belarussischen Bürgern, die sich für ein unabhängiges, offenes und demokratisches Belarus auf der Grundlage der Rechtsstaatlichkeit einsetzen, zum Ausdruck;
2. begrüßt die beeindruckenden Massendemonstrationen gegen den undemokratischen Charakter der Wahlen und Wahlfälschungen, die das Bestreben eines großen Teils der Gesellschaft deutlich machen, wirkliche demokratische Rechte und die politische Freiheit in ihrem Land wiederherzustellen, womit auch klar wird, dass ein enormes demokratisches Potenzial in Belarus vorhanden ist;
3. fordert die belarussischen Staatsorgane nachdrücklich auf, alle Urteile gegen friedliche Demonstranten aufzuheben und alle Mitglieder der Opposition, die in den letzten Wochen während friedlicher Demonstrationen festgenommen wurden, freizulassen;
4. verurteilt die Tatsache, dass die demokratischen Wahlen vom 19. März 2006 die erforderlichen internationalen Standards freier, fairer, gleicher, verantwortlicher und transparenter Wahlen nicht erfüllt haben; ist der Auffassung, dass Lukaschenko infolge dessen nicht als rechtmäßiger Präsident von Belarus anerkannt werden kann und neue Präsidentschaftswahlen unter Einhaltung der internationalen demokratischen Standards abgehalten werden sollten;
5. verurteilt die Tatsache, dass der Zentrale Wahlausschuss während der Wahlen nicht allen Vertretern der Kandidaten gleichermaßen Zugang zu den Wahllokalen gewährt hat;
6. verurteilt ferner die Tatsache, dass die belarussischen Staatsorgane nicht allen Präsidentschaftskandidaten gleichen und unparteiischen Zugang zu den staatlichen Sendern und Medien gewährt haben und daher keine Chancengleichheit bei der Verbreitung ihrer politischen Plattformen im Wahlkampf gewährleistet war;
7. verurteilt weiterhin die Tatsache, dass die belarussischen Staatsorgane bestimmten ausländischen Journalisten die Einreise nach Belarus zur Beobachtung der Wahlen verweigert haben;
8. verurteilt die Tatsache, dass die belarussischen Staatsorgane Delegationen des Europäischen Parlaments und nationaler Parlamente aus EU-Mitgliedstaaten die Beobachtung der Wahlen vom 19. März 2006 nicht gestattet und Beobachter aus Dänemark, Georgien, Deutschland, der Ukraine und Polen ausgewiesen haben;
9. begrüßt den Beschluss des Rates, Lukaschenko in die Visaverbotsliste aufzunehmen, fordert jedoch den Rat und die Kommission auf, auch Vertreter der lokalen, regionalen und nationalen Behörden von Belarus, die an der Verletzung der Menschenrechte und politischen Freiheiten der belarussischen Bürger während des Wahlkampfs und danach beteiligt waren, in diese Liste aufzunehmen, insbesondere die in Anlage 1 aufgeführten Personen;
10. fordert die Kommission und den Rat auf, die Guthaben der belarussischen Staatsorgane im Ausland international einzufrieren, ebenso das persönliche Vermögen von Präsident Lukaschenko und seiner engen Berater;
11. fordert die Kommission und den Rat auf, Vorschläge zu unterbreiten, aus denen hervorgeht, wie die Regierung Lukaschenko in internationalen Organisationen weiter isoliert werden kann;
12. fordert Kommission und Rat ferner auf, alle Formen der finanziellen Unterstützung der Regierung Lukaschenko nunmehr Bürgerinitiativen sowie Klein- und Mittelbetrieben, die nicht mit der Regierung verbunden sind, zugute kommen zu lassen;
13. fordert die Kommission auf, ihre Außenpolitik gegenüber Belarus zu überdenken und Vorschläge zu unterbreiten, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte gefördert werden können;
14. fordert Kommission und Rat auf, eine Regelung für eine leichtere Visaerteilung für die Zivilgesellschaft in Belarus einzuführen und Fernseh-, Internet- und Rundfunkprogramme für Belarus zu unterstützen und auszuweiten, um den belarussischen Bürgern zu helfen, unparteiische und korrekte Informationen über ihr Land und die Welt zu erhalten;
15. fordert Kommission und Rat auf, zusätzliche Bildungsaustauschprogramme für junge Menschen aus Belarus, die aus politischen Gründen von ihren Universitäten verwiesen wurden, zu finanzieren;
16. fordert den Rat und die Kommission auf, das Thema Belarus umgehend gegenüber der russischen Regierung zur Sprache zu bringen, um eine gemeinsame Verantwortung für die Durchführung konkreter demokratischer Veränderungen in diesem Land zu entwickeln und die politischen Repressionen sowie Menschenrechtsverletzungen zu stoppen;
17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten, den belarussischen Staatsorganen sowie den Parlamentarischen Versammlungen von OSZE und Europarat zu übermitteln.