Entschließungsantrag - B6-0275/2006/REV1Entschließungsantrag
B6-0275/2006/REV1

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

26.6.2006

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung O‑0002/2005
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Giuseppe Gargani
im Namen des Rechtsausschusses
zur Änderung des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen

Verfahren : 2006/2531(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0275/2006
Eingereichte Texte :
B6-0275/2006
Angenommene Texte :

B6‑0275/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Änderung des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen

Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2005 zur Änderung seines Beschlusses vom 4. Juni 2003 betreffend die Annahme des Abgeordnetenstatuts für das Europäische Parlament,

– in Kenntnis der Erklärung der im Rat versammelten Vertreter der Mitgliedstaaten vom 6. Juni 2005, in der sie übereinkamen, dass „sie im Falle der Annahme eines Rechtsakts zur Festlegung der Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Mitglieder des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 190 Absatz 5 des Vertrags das Ersuchen des Europäischen Parlaments um eine Überarbeitung der einschlägigen Bestimmungen des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften von 1975 in dem die Mitglieder des Europäischen Parlaments betreffenden Teil prüfen werden, um möglichst rasch zu einer Schlussfolgerung zu gelangen“,

– gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass es in seiner Entschließung vom 23. Juni 2005 die Erklärung vom 3. Juni als wesentliches Element für einen Kompromiss mit dem Rat über das Abgeordnetenstatut angesehen hat,

B.  in der Erwägung, dass es in seiner Entschließung vom 23. Juni 2005 bekräftigt hat, „dass der globale Kompromiss über das Abgeordnetenstatut für das Europäische Parlament folgende Elemente umfasst:

  • a)gesonderte und unabhängige Prüfung des Teils des Abgeordnetenstatuts, der unter das Sekundärrecht fällt, und des Teils, der unter das Primärrecht fällt, sowie Genehmigung der beiden Teile gemäß den jeweils anzuwendenden institutionellen Bestimmungen;
  • b)im Zusammenhang mit dem Teil, der unter das Primärrecht fällt, werden die Mitgliedstaaten ersucht, das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften vom 8. April 1965 nach dem Vorbild des Statuts, das am 3. und 4. Juni 2003 genehmigt wurde, im Hinblick auf die Bestimmungen betreffend die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu überprüfen“,

1. erinnert an die vom Rat eingegangene Verpflichtung, das Ersuchen des Europäischen Parlaments um eine Überarbeitung der einschlägigen Bestimmungen des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften von 1965 in dem die Mitglieder des Europäischen Parlaments betreffenden Teil zu prüfen, um möglichst rasch zu einer Schlussfolgerung zu gelangen; wünscht ferner, dass bei einer Überprüfung eine Klausel aufgenommen wird, die es dem Parlament gestattet, zum Schutz der durch das Protokoll gewährleisteten Vorrechte und Befreiungen den Gerichtshof anzurufen;

2. bestätigt, dass die Grundlage für diese Prüfung das vom Europäischen Parlament am 3. und 4. Juni 2003 gebilligte Statut sein muss;

3. fordert den Rat auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Europäische Parlament an dieser Änderung angemessen beteiligt wird;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.