Entschließungsantrag - B6-0295/2006Entschließungsantrag
B6-0295/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

23.5.2006

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Simon Coveney
im Namen der PPE‑DE-Fraktion
zu Guantánamo

Verfahren : 2006/2572(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0295/2006

B6‑0295/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Guantánamo

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, die das Recht der Häftlinge von Guantánamo auf ein gerechtes Verfahren betreffen, insbesondere die im Februar 2006 und im Oktober 2004 angenommenen Entschließungen1,

–  unter Hinweis auf das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das am 10. Dezember 1984 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  unter Hinweis darauf, dass die Vereinigten Staaten von Amerika ebenso wie die Mitgliedstaaten der EU mehrfach ihr Eintreten für die demokratischen Werte bekräftigt haben, die Fundament der transatlantischen Gemeinsamkeit und Solidarität sind – Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte,

B.  in der Erwägung, dass das militärische Vorgehen der USA in Afghanistan eine Konsequenz der terroristischen Anschläge vom 11. September 2001 war und breite Unterstützung in der internationalen Gemeinschaft gefunden hat,

C.  unter Hinweis darauf, dass als Ergebnis des Krieges in Afghanistan Hunderte von Häftlingen noch immer unter dem Verdacht, terroristische Handlungen begangen zu haben, an Standorten wie Guantánamo Bay in amerikanischem Gewahrsam gehalten werden,

D.  unter Hinweis darauf, dass der amerikanische Präsident, George W. Bush im Februar 2002 angeordnet hat, dass die in Guantánamo gefangen gehaltenen Personen menschlich und, soweit dies den militärischen Erfordernissen angemessen ist, in einer im Einklang mit den Genfer Übereinkommen stehenden Weise behandelt werden,

E.  besorgt über aktuelle Meldungen, denen zufolge das amerikanische Militär die Absicht hat, in der Hafteinrichtung Guantánamo Bay auf die verurteilten Personen, denen terroristische Handlungen zur Last gelegt werden, militärische Hinrichtungsvorschriften anzuwenden,

F.  mit Zufriedenheit zur Kenntnis nehmend, dass einzelnen Häftlingen das Recht auf Zugang zu privaten Konferenzen mit unabhängigen Anwälten eingeräumt wurde,

G.  unter Hinweis darauf, dass EU-Institutionen, die Mitgliedstaaten und die Öffentlichkeit über die Verhältnisse am Marinestützpunkt Guantánamo Bau besorgt sind und verlangt haben, dieses Haftlager zu schließen und die Häftlinge ohne Ansehen ihrer Staatsangehörigkeit bzw. Herkunft nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu behandeln,

1.   betont, dass der heutige Terrorismus und insbesondere der gegen die Demokratien und ihre Bevölkerung gerichtete weltweite Terrorismus mit brutalen, mörderischen und feigen Anschlägen, die wahllos zivile Opfer in großer Zahl fordern, derzeit für unsere Gesellschaften die gewaltigste Bedrohung der Grundrechte und der grundlegenden Menschenrechte ist;

2.   gibt erneut seiner Empörung über alle massenhaften terroristischen Anschlägen Ausdruck, besonders die Anschläge vom 11. September 2001, 11. März 2004 und 7. Juli 2005, sowie seiner Solidarität mit den Opfern solcher Anschläge und seinem Mitgefühl für die Familien, Freunde und Verwandte der Opfer, die Schmerzen und Leiden durchgemacht haben;

3.   stellt fest, dass es angesichts dieser furchtbaren Bedrohung in unserer Zeit wesentliche Aufgabe der westlichen Regierungen ist, die Bürger entschlossen zu schützen, den Terrorismus durchgreifend und beharrlich zu bekämpfen und Terrorismus-Netze ausfindig zu machen und zu zerschlagen;

4.  erklärt sich dennoch erneut davon überzeugt, dass die Bekämpfung des Terrorismus nicht auf Kosten etablierter, gemeinsam getragener Grundwerte wie der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit erfolgen darf;

5.  verlangt, dass jeder Häftling in Übereinstimmung mit dem internationalen humanitären Recht behandelt wird und dass in einem gerechten, öffentlichen Verfahren vor einem zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Gericht über jeden Häftling verhandelt wird, wodurch die Werte, für die wir stehen, verwirklicht und zum Ausdruck gebracht werden;

6.  macht erneut seine im März 2004 angenommenen Empfehlungen an den Rat bezüglich des rechtlichen Status der Häftlinge von Guantánamo Bay geltend;

7.  fordert die Regierung der USA auf, entsprechend der Empfehlung von Bundeskanzlerin Angela Merkel die Hafteinrichtung Guantánamo Bay zu schließen;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die GASP, den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.