Entschließungsantrag - B6-0301/2006Entschließungsantrag
B6-0301/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

29.5.2006

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Europäischen Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Francis Wurtz, Adamos Adamou und Luisa Morgantini
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zur Lage im Nahen Osten und zum Beschluss der Europäischen Union, ihre Direkthilfen für die palästinensischen Institutionen auszusetzen

Verfahren : 2006/2562(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0301/2006
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B6-0301/2006
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B6‑0301/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Nahen Osten und zum Beschluss der Europäischen Union, ihre Direkthilfen für die palästinensischen Institutionen auszusetzen

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zur Lage im Nahen Osten,

-  unter Hinweis auf die Erklärung des Quartetts vom 9. Mai 2006,

-  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates der EU vom 15. Mai 2006 zum Friedensprozess im Nahen Osten,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  unter Hinweis auf das wichtige politische Ereignis, das der offizielle Besuch das palästinensischen Präsidenten Mahmoud Abbas am vergangenen 16. Mai beim Europäischen Parlament dargestellt hat,

B.  unter Hinweis auf den feierlichen Appell von Präsident Abbas an die Adresse der Europäischen Union, bei dem er nachdrücklich darauf hingewiesen wird, dass nicht nur in humanitärer, sondern auch in politischer Hinsicht dringend nach einer Lösung aus der schweren Krise gesucht werden muss, in die Palästina hineinsteuert,

C.  in der Erwägung, dass die Europäische Union als wichtigste finanzielle Unterstützung der Palästinenser mit jährlich 500 Millionen Euro am 7. April 2006 aufgrund des Amtsantritts einer von der Hamas kontrollierten Regierung ihre Direktbeihilfe für die palästinensischen Behörden ausgesetzt hat,

D.  in der Erwägung, dass die Aussetzung der europäischen Hilfe die wirtschaftliche und soziale Krise in den palästinensischen Gebieten, die bereits durch die israelische Besatzung verschärft wird, zur Zeit weiter verstärkt,

E.  in der Erwägung, dass diese Aussetzung der Hilfe zum Verfall der palästinensischen Institutionen beiträgt, zu deren Aufbau die Union selbst beigetragen hat, was mit der weiteren Gefahr verbunden ist, dass ein zentraler Partner des Prozesses von Barcelona verloren geht,

F.  mit dem nachdrücklichen Hinweis darauf, dass Israel die Rückzahlung von Zoll- und Steuereinnahmen in Höhe von monatlich etwa 50 Millionen Dollar, die es für die Palästinensische Autonomiebehörde erhebt, ausgesetzt hat,

G.  in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten ihrerseits nicht nur die Hilfe ausgesetzt haben, sondern dass der amerikanische Kongress jüngst ein Gesetz über den "Palästinensischen Terrorismus" angenommen hat, mit dem die Schließung von zwei PLO-Büros, die Einstellung der Hilfe in allen Bereichen, einschließlich der PLO-Hilfe, und das Verbot für palästinensische Vertreter bei der UNO, die Stadt zu verlassen, verfügt wird; in der Erwägung ferner, dass diesem Gesetz zufolge jede Hilfe, die nicht über den neuen Mechanismus läuft, als Beihilfe zum Terrorismus betrachtet würde,

H.  in der Erwägung, dass das Nah-Ost-Quartett in seiner Erklärung vom 9. Mai die Schaffung eines befristeten internationalen Mechanismus empfiehlt, der zeitlich und vom Umfang her begrenzt ist, im Sinne einer völligen Transparenz arbeitet und eine unmittelbare Bereitstellung der Hilfe für die palästinensische Bevölkerung gewährleistet, um somit die derzeit ausbleibende Hilfe an Palästina zu überbrücken, wobei dieser Beschluss im Rahmen der Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Mai 2006 zum Friedensprozess im Nahen Osten aufgegriffen wurde,

I.  unter Hinweis auf die völlige politische und diplomatische Blockade, in dem sich der Friedensprozess im Nahen Osten befindet,

1.  spricht sich für eine sofortige Wiederaufnahme der direkten Finanzbeihilfe für die palästinensischen Institutionen aus; fordert jedenfalls, dass die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, die im Rahmen des nächsten Europäischen Rates in Brüssel zusammentreten, den Anwendungsbereich des neuen Finanzierungsmechanismus, mit dem die palästinensische Regierung ausgeklammert wird, auf alle wirtschaftlichen und finanziellen Tätigkeiten der palästinensischen Bevölkerung ausweiten und dass dieser Mechanismus nicht auf spezifische Bereiche beschränkt bleibt (Volksgesundheit, Bildung und Zahlung der Gehälter der Beamten der Palästinensischen Autonomiebehörde);

2.  fordert Israel nachdrücklich auf, die Überweisung der einbehaltenen palästinensischen Steuer- und Zolleinnahmen wiederaufzunehmen, da sie für die Vermeidung einer größeren gesellschaftlichen Krise in den besetzten Gebieten von grundlegender Bedeutung sind;

3.  fordert gleichzeitig eine Anhebung der humanitären Hilfe für die palästinensische Bevölkerung sowie für die palästinensischen Flüchtlinge mit Hilfe des UNRWA; erinnert daran, dass diese Hilfe naturgemäß keinen politischen Bedingungen unterworfen werden darf;

4.  ist in jedem Falle überzeugt davon, dass es inakzeptabel ist, Maßnahmen einer kollektiven Bestrafung gegen die palästinensische Gesamtbevölkerung zu ergreifen, vor allem nach einer demokratischen Wahl, die von der internationalen Gemeinschaft durchgesetzt und begrüßt worden ist; erinnert daran, dass die Boykottierung eines Volkes immer ein ungerechtes und unwirksames Vorgehen darstellt und dass ein solcher Boykott niemals zum Sturz eines Regimes geführt hat, sondern höchstens zu noch mehr sozialer und wirtschaftlicher Instabilität;

5.  ersucht die Länder des Quartetts, sich die Hoffnungslosigkeit vor Augen zu führen, in die die israelische Politik dieses Volk durch die Besetzung, die Erniedrigung, die Armut, die Frustrationen und schließlich durch die Blockierung des Friedensprozesses gestürzt hat; befürchtet, dass die jüngsten Beschlüsse der Union und weiterer Geldgeber diese Hoffnungslosigkeit noch weiter verstärken werden;

6.  erinnert an den zutiefst demokratischen und zweifellos transparenten Charakter der palästinensischen Legislativwahlen vom 25. Januar 2006; vertritt die Auffassung, dass die internationale Gemeinschaft und insbesondere das Quartett diese Ergebnisse und die sich daraus ergebende demokratische Legitimation der Institutionen respektieren muss und sich nicht so benehmen darf, dass diese Institutionen gestürzt werden, nur weil sie nicht den politischen Erwartungen der USA oder der EU entsprechen;

7.  betont, dass die Hamas seit zwei Jahren offiziell alle militärischen Aktivitäten gegenüber Israel ausgesetzt hat, dass dieses Moratorium von der israelischen Regierung politisch und militärisch offen anerkannt wird und dass dies ein nützliches Element für den Dialog zwischen allen betroffenen Parteien darstellt;

8.  erinnert daran, dass in den vergangenen Jahren die Existenz einer PLO-Charta, in der ausdrücklich die Vernichtung Israels gefordert wird, und das Vorhandensein einer israelischen Politik, die auf der Negation des Grundsatzes zur Schaffung eines Palästinenserstaates beruht, zu keinem Zeitpunkt Verhandlungen zwischen beiden Seiten unter der Führung verschiedener internationaler Akteure verhindert haben;

9.  bekundet seine Überzeugung, dass die Rolle, die die Europäische Union in diesem besonderen Moment wahrnehmen muss, darin besteht, die Kontakte und den Dialog zwischen den Palästinensern und Israel zu fördern, und zwar auf der Grundlage des derzeitigen Waffenstillstands zwischen der Hamas und Israel und auf der Grundlage der nicht zu vernachlässigenden Tatsache, dass die Bewegung "Change and Reform" in keiner "schwarzen Antiterrorliste" erscheint;

10.  bekundet seine Überzeugung, dass es zur praktischen Umsetzung des Grundsatzes "zwei Völker, zwei Staaten" keine Alternativen gibt, um auf dem Weg des Verhandlungsprozesses zu einer gerechten und dauerhaften Lösung des israelisch-palästinensischen Konfliktes zu gelangen;

11.  fordert folglich alle Konfliktparteien auf, ihre Grundrechte ausdrücklich anzuerkennen, insbesondere einerseits das Existenzrecht Israel und andererseits das Ende der Besetzung und die Schaffung eines Palästinenserstaates auf der Grundlage der Grenzen von 1967;

12.  verurteilt den einseitigen Ansatz, mit dem die israelische Regierung die internationalen Grenzen Israels festlegen will, die in jedem Falle für 2010 angekündigt worden sind; fordert das Quartett auf, diesen Ansatz zurückzuweisen;

13.  fordert den bevorstehenden Europäischen Rat auf, zu bekräftigen, dass die Union keine Änderung der Grenzen im Sinne des Zustands vor 1967 anerkennen wird, sofern diese nicht im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den Parteien zustande gekommen ist;

14.  fordert das Quartett auf, sich eng an die Grundsätze und den Zeitplan des sogenannten "Fahrplans" zu halten und die Verhandlungen zu einer gerechten und dauerhaften Lösung des Konflikts im Nahen Osten im Hinblick auf einen verlässlichen und endgültigen Friedensvertrag gemäß dem Fahrplan für den Frieden zu unterstützen;

15.  fordert die Einstellung der laufenden Arbeiten und den Abriss der Trennmauer zwischen Israel und Palästina, die nach den öffentlichen Erklärungen des israelischen Ministerpräsidenten die neuen einseitigen israelischen Grenzen festlegen soll; erinnert daran, dass diese Mauer vom Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen für rechtswidrig erklärt worden ist und erheblich zur Verarmung der palästinensischen Bevölkerung beiträgt;

16.  betont, dass die neue israelische Regierung trotz ihrer Erklärungen sich zur Zeit anschickt, neue Siedlungskolonien, insbesondere um Ost-Jerusalem herum, zu genehmigen; fordert die Abtragung aller Siedlungskolonien auf palästinensischem Gebiet;

17.  begrüßt die Einleitung eines nationalen interpalästinensischen Dialogs in Gaza und Ramallah unter dem Vorsitz von Präsident Mahmoud Abbas, um die Unsicherheit und die Zusammenstöße zwischen Palästinensern zu beenden;

18.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen Israels, der PLO, Russlands und der USA sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.