Entschließungsantrag - B6-0329/2006Entschließungsantrag
B6-0329/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

7.6.2006

eingereicht im Anschluss an die Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Brian Crowley und Romano Maria La Russa
im Namen der UEN-Fraktion
zur Zunahme rassistischer Gewalt in Europa

Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0329/2006
Eingereichte Texte :
B6-0329/2006
Angenommene Texte :

B6‑329/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Zunahme rassistischer Gewalt in Europa

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die jüngsten Fälle rassistischer Gewalt in Europa, beispielsweise in Frankreich und Belgien,

-  unter Hinweis auf die bevorstehende Fußballweltmeisterschaft in der Bundesrepublik Deutschland, die am 9. Juni beginnt,

-  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass es ernste Sorgen über die Zunahme der rassistischen Gewalt in Europa und darüber gibt, wie rassistische Vorfälle die Fußballweltmeisterschaft in der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen könnten, da die Globalisierung des Fußballs zu vielfältigeren Erscheinungsformen auf diesem Gebiet geführt hat,

B.  in der Erwägung, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung in der Charta der Grundrechte der EU verankert ist und daher von allen Mitgliedstaaten anerkannt wurde,

C.  in der Erwägung, dass in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union Folgendes festgelegt ist: "Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam" und "die Union achtet die Grundrechte",

D.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten der EU Demokratien sind, die über entsprechende Rechtsinstrumente verfügen, um Gesetzesverstöße und die Mißachtung von Grundrechten, wie sie in den Verträgen und in ihren nationalen Verfassungen festgelegt sind, zu ahnden,

1.  begrüßt die Schritte, die in jüngster Zeit von führenden Vertretern aus Kreisen der Politik, Religion und Wirtschaft unternommen wurden, vor Spielen Anti-Rassismus-Erklärungen zu verlesen, Werbekampagnen gegen Rassismus zu fördern und Erziehungsprogramme finanziell zu unterstützen;

2.  begrüßt die von der FIFA im März verabschiedeten Anti-Rassismus-Vorschriften, die bei der Fußballweltmeisterschaft durchgesetzt werden sollen, wonach Spieler, Trainer und Teambetreuer bei dem Turnier wegen rassistischer Vorfälle bestraft werden können, sowie das Motto der Fußballweltmeisterschaft "Die Welt zu Gast bei Freunden";

3.  betont, dass die Politik der EU den Grundsatz der Nichtdiskriminierung auf allen Ebenen verteidigen und fördern muss;

4.  bekräftigt seine Ansicht, dass die demokratischen Länder der EU alle Anstrengungen unternehmen müssen, um Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und zur Ahndung von Gewalttaten oder der Anstiftung zu rassistischer Gewalt zu treffen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.