ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
7.6.2006
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung von
- –Karl-Heinz Florenz, John Bowis, Anders Wijkman und Françoise Grossetête im Namen der PPE-DE-Fraktion
- –Anne Ferreira und Guido Sacconi im Namen der PSE-Fraktion
- –Chris Davies im Namen der ALDE-Fraktion
- –Satu Hassi, Elisabeth Schroedter, Carl Schlyter und Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf im Namen der Verts/ALE-Fraktion
- –Jonas Sjöstedt im Namen der GUE/NGL-Fraktion
- –Liam Aylward, Alessandro Foglietta und Adriana Poli Bortone im Namen der UEN-Fraktion
- –Johannes Blokland
B6‑0335/2006
Entschließung des Europäischen Parlaments zur revidierten Strategie für nachhaltige Entwicklung
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat im Jahre 2001 in Göteborg verabschiedete Strategie für nachhaltige Entwicklung sowie auf das auf dem Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung im Jahre 2002 in Johannesburg verabschiedete Aktionsprogramm,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung: Ein Aktionsprogramm (KOM(2005)658 endg.),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16. und 17. Juni 2005 und seine eigenen früheren Entschließungen,
– unter Hinweis auf die mündlichen Anfragen an die Kommission und den Rat,
– gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in Erwägung des Fortbestehens nicht nachhaltiger Trends in vielen Bereichen wie Flächennutzung und Landressourcen, Verkehr, Klimawandel, Fischerei, Verwendung fossiler Brennstoffe und Erschöpfung der biologischen Vielfalt,
B. unter nachdrücklichem Hinweis auf die Bedeutung der drei zentralen und miteinander verknüpften Ziele nämlich Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und sozialer Zusammenhalt und wirtschaftlicher Wohlstand, sowie in Erwägung der Notwendigkeit, dass alle diese drei Komponenten der nachhaltigen Entwicklung auf EU-Ebene und weltweiter Ebene sorgfältig integriert und umgesetzt werden,
C. in Erwägung der politischen Leitlinien, die der nachhaltigen Entwicklung zugrunde liegen müssen, insbesondere jene betreffend Lebensqualität und Solidarität innerhalb und zwischen Generationen,
D. betont die Notwendigkeit eines Umdenkens in unserer Kultur hin zu einer auf den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung basierenden Gesellschaft, wofür langfristig angelegte Maßnahmen notwendig sind, die darauf abzielen, das Wirtschaftswachstum von der Verwendung natürlicher Ressourcen abzukoppeln,
E. in der Erwägung, dass ein beträchtlicher Anteil der Bevölkerung in Europa nach wie vor unter schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Problemen wie Armut, Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung zu leiden hat und dass die am stärksten sozial benachteiligten Personen häufig unter den schlimmsten sozialen Rahmenbedingungen – einschließlich schlechte Wohnungen und schlechte Gesundheit – zu leiden haben; ferner in Erwägung des dramatischen demografischen Wandels in der Europäischen Union und den geradezu umgekehrten Trends in den am wenigsten entwickelten Ländern,
I. ALLGEMEINE BEWERTUNG
Mangelnde Zielstrebigkeit
1. äußert seine Enttäuschung über den mangelnden Fortschritt bezüglich Umsetzung und Follow-up der im Jahre 2001 in Göteborg verabschiedeten Strategie für nachhaltige Entwicklung;
ist der Auffassung, dass das Aktionsprogramm der Kommission für die Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung übertrieben vorsichtig und schwach ausgelegt ist und in seiner derzeitigen Form nicht in der Lage sein wird, die Öffentlichkeit und die Politiker für die vor uns liegenden wichtigen Aufgaben zu mobilisieren;
3. begrüßt indessen die wertvolle Arbeit der österreichischen Präsidentschaft mit dem Ziel, die Strategie für nachhaltige Entwicklung durch Stärkung der Vorschläge der Kommission wieder zu aktivieren, die bereits bestehenden Ziele und Indikatoren in einem einzigen und kohärenteren Rahmenwerk zusammenzufassen und begrüßt ferner ihre Bemühungen darum, einige neue Konzepte auf den Weg zu bringen;
Wechselbeziehung mit der Strategie von Lissabon
4. ist der Auffassung, dass die Annahme von horizontalen Strategien wie die in Cardiff, Lissabon und Göteborg verabschiedeten wenig hilfreich sind, solange sie nicht sinnvoll miteinander verknüpft und als unterschiedliche Aspekte eines einzigen übergeordneten Prozesses betrachtet werden;
5. bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Strategie von Lissabon zu Unrecht eher als eine Strategie betrachtet wird, bei der es in erster Linie um wirtschaftlichen Wettbewerb und Schaffung von Arbeitsplätzen denn um Umweltziele geht, während die Strategie für nachhaltige Entwicklung wiederum – auch zu Unrecht – eher als Strategie mit hauptsächlich umweltpolitischen Zielen denn als Strategie zur Reduzierung von Armut und Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung angesehen wird;
6. verweist in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen sich ergänzenden Merkmale der neuen Strategie für nachhaltige Entwicklung und der Strategie von Lissabon, wie beispielsweise ihre gemeinsamen Ziele in den Bereichen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Schaffung von mehr und qualitativ besseren Arbeitsplätzen, bessere soziale Integration, Umweltschutz und Risikovorbeugung;
7. schlägt daher vor, sich entweder für die Verschmelzung der beiden Strategien einzusetzen oder sicherzustellen, dass diese ordentlich aufeinander abgestimmt werden, insbesondere durch einheitliche bzw. kompatible Überwachungs- und Bewertungsverfahren;
8. schlägt darüber hinaus als ersten konkreten Schritt zur Verschmelzung der Strategie für nachhaltige Entwicklung und der Strategie von Lissabon vor, die notwendige Reformen der Energie- und Verkehrssysteme durchzuführen, die auf eine Abkopplung der Verkehrsnachfrage vom Wirtschaftswachstum und auf eine Verlagerung des Verkehrs auf umweltfreundlichere Transportmittel hinaus laufen sollten – was ein Schlüsselziel der Strategie für nachhaltige Entwicklung darstellt und als Katalysator für die Ankurbelung von Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Export im Rahmen der Lissabon-Strategie dienen könnte;
9. verweist ferner auf die auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahr 2006 gefällte Entscheidung, jährlich auf der Frühjahrstagung einen Energiebericht vorzulegen, und verweist ferner auf die Tatsache, dass die Arbeiten hierzu in den weiteren Rahmen der Strategie für nachhaltige Entwicklung und den Lissabon-Prozess mit eingebunden werden sollen;
II. STÄRKUNG DER STRATEGIE
Stärkung der Ziele: Definition klarer mittel- und langfristiger Ziele und Vorgaben
10. stellt fest, dass der Begriff „nachhaltige Entwicklung“ den Vorteil hat, dass er ein tatsächlich horizontal ausgerichtetes wirtschaftliches, soziales und umweltpolitisches Ziel bezeichnet, aber gleichzeitig auch den Nachteil hat, dass er sehr unterschiedlich ausgelegt werden kann; ist daher der Auffassung, dass der Begriff so präzise wie möglich definiert werden sollte;
11. befürwortet in diesem Zusammenhang die sieben Schlüsselthemen, die für eine Einbeziehung in die revidierte Strategie für nachhaltige Entwicklung vorgeschlagen wurden (Klimawandel und sauberere Energie, öffentliche Gesundheit, soziale Ausgrenzung, Demografie und Migration, Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, nachhaltiger Verkehr, globale Armut und Herausforderungen der Entwicklung);
12. bedauert indessen, dass die Mitteilung der Kommission neben den bereits von den europäischen Institutionen festgelegten Verpflichtungen keine neuen Ziele und Vorgaben enthält; bedauert außerdem, dass viele von der Kommission formulierte Zielvorgaben sehr allgemein gehalten und daher nur schwierig zu überprüfen und zu bewerten sind;
13. betont die Bedeutung des Schutzes der Artenvielfalt und schlägt vor, dass dieser Aspekt entweder als neuer Schlüsselbereich in die Strategie für nachhaltige Entwicklung eingebettet oder zumindest in dem Kapitel über die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen besonders hervorgehoben wird;
14. ist daher der Auffassung, dass eine begrenzte Anzahl mittel- und langfristiger Ziele entweder neu bekräftigt oder neu formuliert werden sollte, dass diese auf dem Vorsorgeprinzip gründen und ehrgeizig formuliert sein müssten und dann ordnungsgemäß und systematisch umgesetzt und überwacht werden sollten; ist der Auffassung, dass diese Ziele sich insbesondere auf anhaltende negative Trends in den Bereichen Flächennutzung und Landressourcen, Verkehr, Klimawandel, Fischerei, Nutzung fossiler Brennstoffe und Verknappung der Artenvielfalt beziehen sollten aber gleichzeitig auch darauf ausgerichtet sein müssen, den modalen Transfer, die Abkopplung des Wirtschaftswachstums vom Verkehr und die Verringerung von Treibhausgasemissionen im Zuge der maximalen Erwärmung von +2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Wert voranzutreiben;
15. befürwortet den Vorschlag, den Bemühungen um Messung der Ressourceneffizienz durch Anwendung der Ressourcenbilanzierung mehr Bedeutung zu verleihen; schlägt vor, besondere Bemühungen zu unternehmen, um den ökologischen Fußabdruck der EU in der Welt aus nächster Nähe zu überwachen, Umweltauswirkungen von Konsum und Produktion zu analysieren und die systematische Reduzierung des Fußabdrucks der EU als Ziel zu definieren;
16. begrüßt darüber hinaus den Vorschlag der Kommission zur Ausrufung eines Europäischen Jahres der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung; fordert die Kommission dringend auf, mehr spezifische Initiativen und effiziente Durchführungsmaßnahmen zu erlassen, um einen echten Fortschritt möglich zu machen; verweist in diesem Zusammenhang beispielsweise auf die Initiative der Kommission zur Analyse der Auswirkungen der Alterung der Gesellschaft, die vor allem zum Ziel hat, konkrete Lösungen durch Beteiligung verschiedener Beschlussfassungsebenen in der Europäischen Union wie auch der Bürgergesellschaft selbst zu erzielen;
Verbesserung der Qualität des Wachstums als eine Voraussetzung für die Strategie für nachhaltige Entwicklung
17. ist der Auffassung, dass das Gewicht, das dem BIP bei der Messung des Fortschritts einer Gesellschaft beigemessen wird, ausgeglichen werden sollte durch eine echte Sorge um die qualitativen Aspekte des Wachstums, die die Grundvoraussetzung für nachhaltige Entwicklungen darstellen; ist daher der Auffassung, dass Vereinbarungen über eine konkrete Palette an Schlüsselindikatoren für Nachhaltigkeit erlangt werden sollten, die dann in großem Rahmen bei dem jährlichen Monitoring der Strategie erörtert werden; diese Indikatoren sollen sich vor allem auf grundlegende Aspekte der Lebensqualität beziehen und eine quantitative und direkte Bewertung von Gesundheit (Qualität und Umfang von Gesundheitsfürsorge, Lebenserwartung, Kindersterblichkeit usw.) Schärfung des Bewusstseins (Erziehung und Kultur, IKT-Zugang usw.) Integration (Beteiligung an Entscheidungen der Bürgergesellschaft und soziales Kapital usw.) Umweltqualität (Luft- und Wasserverschmutzung usw.) ermöglichen;
18. fordert die Weiterentwicklung des europäischen Sozialmodells sowie von Empfehlungen auf der Grundlage dieses Modells, und dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Eindämmung der „nicht nachhaltigen“ Trends wie Armut, soziale Ausgrenzung und Folgen der alternden Gesellschaft ergreifen; ist der Auffassung, dass zu diesem Zweck Indikatoren der sozialen Lage entwickelt werden sollten, die dann in die Nachhaltigkeitsprüfungen einbezogen werden müssen; betont, dass Europa einen makroökonomischen Rahmen zur Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung, zur Stärkung einer umweltfreundlichen internationalen Nachfrage sowie von Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt benötigt;
19. ist der Auffassung, dass die nachhaltige Entwicklung mehr als wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeit denn als Sachzwang betrachtet werden sollte sowie als Anreiz für die Förderung von technologischer Innovation und Investition; fordert die Kommission daher auf, die bruchstückhaften Wachstumsstrategien der Union in eine einzige kohärente Strategie zusammenzufassen, in welche sie Informations- und Kommunikationstechnologien und ressourcen-effiziente Technologien zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und des „smart growth“ innerhalb sowie außerhalb der EU mit einbindet;
20. glaubt, dass eine auf Wissen, Schärfung des Bewusstseins und Teilhabe sowie auf Integration und zwischenmenschlichen Beziehungen basierende Gesellschaft über die Lassabonner Agenda hinaus gefördert werden sollte; ist der Auffassung, dass dies zu einer qualitativ besseren Gesellschaft führen wird, bzw. zu einer Gesellschaft, die durch ausgedehnte Förderung der IKT eine rückläufige Nachfrage nach Energie und anderen natürlichen Ressourcen auf den Weg bringen kann;
Stärkung der Good Governance für Nachhaltigkeit auf nationaler Ebene, EU-Ebene und internationaler Ebene
21. ist der Auffassung, dass die Strategie für nachhaltige Entwicklung ein systematisches Monitoring erfordert, wenn sie korrekt umgesetzt werden soll;
22. legt fest, dass das Parlament eine regelmäßige Debatte über Ziele und Vorgaben im Rahmen der Strategie für nachhaltige Entwicklung einführen wird, die auf Beiträgen aller ihrer betroffenen Fachausschüsse basiert, so dass das Parlament eigene Stellungnahmen zu Fortschritt und Prioritäten der Strategie so rechtzeitig vorlegen kann, dass sie beim jährlichen Monitoring des Europäischen Rates betreffend die Strategie für nachhaltige Entwicklung mitberücksichtigt werden können; ist darüber hinaus der Auffassung, dass es regelmäßige Aussprachen mit den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten auf allgemeiner bilateraler Basis abhalten sollte, um die besten Verfahren für nachhaltige Entwicklung zu überprüfen und Erfahrungen über die europaweite und nationale Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie auszutauschen;
23. betont die Bedeutung nationaler Nachhaltigkeitsstrategien innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten sowie die Notwendigkeit des Austauschs bester Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten; unterstreicht außerdem die Notwendigkeit, im Rahmen der Strategie für nachhaltige Entwicklung auf regionaler und lokaler Ebene sowie auf der Ebene des einzelnen Bürgers entsprechende Maßnahmen zu ergreifen – und zwar durch Förderung der Erziehungsmaßnahmen, des Beteiligungsprozesses und der Schärfung des Bewusstseins der Öffentlichkeit für Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung;
24. ist der Auffassung, dass Nachhaltigkeitsprüfungen einen Schlüsselaspekt in allen Umweltverträglichkeitsprüfungen neuer politischer Maßnahmen der EU sowie von „ex-post“-Überprüfungen der Politikumsetzung darstellen sollten;
25. ist der Auffassung, dass Maßnahmen auf EU-Ebene durch Maßnahmen auf internationaler Ebene ergänzt werden sollten, um so die Entwicklung von Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung in der ganzen Welt voranzutreiben – nicht zuletzt in den sich rasch entwickelnden Ländern – mit dem Ziel, das Wirtschaftswachstum zu fördern und die Armut zu verringern, und das bei gleichzeitiger Schonung verknappter Ressourcen und gleichzeitigem Schutz der Umwelt unseres Planeten;
26. fordert daher ein systematischeres jährliches Fortschrittsmonitoring zur Erreichung der Ziele des Aktionsplans von Johannesburg und der Millenniums-Entwicklungsziele;
anerkennt, dass Entwicklungsländer bei der Modernisierung ihrer Wirtschaftssysteme nicht die Umweltsünden der Industrieländer wiederholen sollten; fordert ferner eine systematische Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsgrundsätzen in allen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit der EU sowie die Gewährleistung angemessener Finanzierungsmaßnahmen zur Bewältigung der internationalen Umweltsachzwänge und ‑notwendigkeiten;
Ergänzende Maßnahmen
28. betont die Notwendigkeit ergänzender Maßnahmen wie beispielsweise nachhaltige Steuermaßnahmen und Maßnahmen im öffentlichen Vergabewesen sowie die Beseitigung nicht nachhaltiger öffentlicher Subventionen in einer Reihe von Politikbereichen;
29. unterstreicht die Bedeutung ländlicher und landwirtschaftlicher Entwicklungsprogramme (sowohl in der konventionellen als auch der biologischen Landwirtschaft) zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, da nur wirtschaftlich und ökologisch lebensfähige ländliche Gebiete der Landflucht in diesen Regionen Einhalt gebieten und damit zur Erhaltung der wesentlichen Infrastrukturen beitragen können;
30. betont die wichtige Rolle von Wissenschaft und Innovation bei der Begegnung der zahlreichen in der Strategie für nachhaltige Entwicklung aufgezählten Herausforderungen; bedauert, dass die finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand für Forschung im Energiebereich sowohl in der EU als auch in ihren Mitgliedstaaten kürzlich drastisch gekürzt wurde und fordert deren beträchtliche Wiederaufstockung, insbesondere zwecks Förderung der erneuerbaren Energiequellen und der Energieeffizienz;
31. anerkennt, dass Klimasicherheit und die Notwendigkeit der Durchbrechung unserer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen sich als wahre Toppprioritäten innerhalb der politischen Beschlussfassung der EU erwiesen haben, und dass diese nicht nur ehrgeizige nationale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen erfordern, sondern auch eine beträchtliche finanzielle Unterstützung der technologischen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern, um so Investitionen in Energieeffizienz und kohlenstoffarme Technologien zu fördern;
32. betont die Bedeutung von Fragen der öffentlichen Gesundheit und die Notwendigkeit, diese Fragen in andere politische Bereiche und als zentrale Komponente auch in die Strategie für nachhaltige Entwicklung einzubetten;
33. ist der Auffassung, dass die Ziele der Strategie für nachhaltige Entwicklung ihren Niederschlag in der Verwendung der EU-Haushaltsmittel während des Zeitraums 2007-2013 finden und dazu beitragen sollten, den Zeitplan für eine völlige Revision des EU-Haushaltsplans 2008-2009 festzulegen; befürwortet in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass der Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung allgemeiner Durchführungsbestimmungen über den Europäischen Regionalfonds, den Europäischen Sozialfonds und den Europäischen Kohäsionsfonds die ausdrückliche Feststellung enthält, dass die Ziele dieser Fonds nach Maßgabe der Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung verfolgt werden müssen, bedauert jedoch, dass die Mittelansätze für die von den Fonds kofinanzierten Unterstützungsmaßnahmen nicht der Strategie für nachhaltige Entwicklung entsprechen und fordert, die Mittelzuweisung zu überprüfen;
34. besteht schließlich nachdrücklich darauf, dass Maßnahmen zur Unterstützung von Zielen der nachhaltigen Entwicklung nicht nur im Lichte der kurzfristig entstehenden Kosten beurteilt werden, sondern auch im Hinblick auf ihre langfristigen Vorteile, und dass ferner auch die Kosten eines Nichttätigwerdens voll in Betracht gezogen werden;
35. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.