Entschließungsantrag - B6-0338/2006Entschließungsantrag
B6-0338/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

12.6.2006

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Cecilia Malmström und Henrik Lax
im Namen der ALDE-Fraktion
zu den Ergebnissen des 17. Gipfeltreffens EU-Russland, das am 25. Mai 2006 in Sotchi stattgefunden hat

Verfahren : 2006/2584(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0338/2006
Eingereichte Texte :
B6-0338/2006
Angenommene Texte :

B6‑0338/06

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Ergebnissen des 17. Gipfeltreffens EU-Russland, das am 25. Mai 2006 in Sotchi stattgefunden hat

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Beziehungen zwischen der EU und Russland,

–  unter Hinweis auf das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland, das am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist,

–  unter Hinweis auf seinen Bericht über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland, der am 26. Mai 2005 angenommen wurde,

–  unter Hinweis auf seine Entschließungen zu Russland und zur Lage in Tschetschenien, die im April 2002, Januar 2003, Juli 2003, Dezember 2005 und Januar 2006 angenommen wurden,

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse des 17. Gipfeltreffens EU-Russland, das am 25. Mai 2006 in Sotchi stattgefunden hat,

–  unter Hinweis auf die gegenwärtige internationale und europäische Verantwortung Russlands aufgrund des amtierenden Vorsitzes, den es in der G8 und im Ministerkomitee des Europarates innehat,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die EU und Russland ihre Beziehungen als eine strategische Partnerschaft definieren, die auf gemeinsamen Werten und Interessen beruht, da Russland nach der Erweiterung der Europäischen Union im Jahr 2004 zu einem noch wichtigeren Nachbarn geworden ist,

B.  in der Erwägung, dass das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit aus dem Jahr 1997 weiterhin den Rechtsrahmen für die Beziehungen zwischen der EU und Russland bildet, jedoch 2007 auslaufen wird; ferner in der Erwägung, dass Russland voraussichtlich im Herbst formell als Partner im Rahmen der Politik der Nördlichen Dimension anerkannt werden wird,

C.  in der Erwägung, dass auf dem Gipfeltreffen EU-Russland im Mai 2003 in St. Petersburg beschlossen wurde, vier „gemeinsame politische Konzepte“ festzulegen und damit den zwei Jahre zuvor vereinbarten „Gemeinsamen Wirtschaftsraum“ durch einen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, einen „Raum der äußeren Sicherheit“ und einen „Raum der Forschung, Bildung und Kultur“ zu ergänzen,

D.  in der Erwägung, dass ein verstärkter Dialog erforderlich ist, um den Besorgnissen über die Schwächung der Demokratie in Russland, die verschärfte staatliche Kontrolle über die Medien, das sich verschlechternde Klima für NRO, die verstärkte politische Kontrolle der Justiz und andere Maßnahmen, die zu einer erheblichen Stärkung der Macht des Kremls geführt haben, wie auch über die Haltung und Reaktion Russlands in Bezug auf den Fehlschlag der Präsidentschaftswahlen vom März 2006 in Belarus und die Versuche Russlands, die Energiepreisgestaltung und Einfuhrbeschränkungen als politische Instrumente einzusetzen, zu begegnen,

E.  in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen der EU und Russland in der Vergangenheit unter einem Mangel an Kohärenz gelitten haben und dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um in der Haltung der EU gegenüber Russland größere Objektivität und Kohärenz zu gewährleisten,

1.  beklagt, dass das Gipfeltreffen keine konkreten Fortschritte gebracht hat, was die erheblichen Schwierigkeiten deutlich macht, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei der Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Russland trotz des langfristigen gemeinsamen Interesses an der Herstellung einer engen Zusammenarbeit und enger kultureller, wirtschaftlicher und sozialer Kontakte, die von den zwischenmenschlichen Kontakten bis zur staatlichen Ebene reichen, bestehen;

2.  fordert daher den Rat und die Kommission auf, im Rahmen der gegenwärtigen Arbeiten der Kommission zur Festlegung ihres Verhandlungsmandats für ein Nachfolgeabkommen zu dem in Kürze auslaufenden Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit dringend neue Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Russland auszuarbeiten und das Europäische Parlament an diesem Prozess in vollem Umfang zu beteiligen;

3.  bedauert, dass das Abkommen über Visaerleichterungen, das auf dem Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und Russland geschlossen wurde,

  • die Visaerleichterungen auf kleinere, im vorhinein festgelegte Personengruppen beschränkt;
  • nicht die exzessive Praxis des Erfordernisses von Einladungen und der obligatorischen Registrierung für individuell reisende Touristen beseitigt, wodurch die Möglichkeit der Freizügigkeit von EU-Bürgern in Russland und in einigen Fällen auch von russischen Bürgern in der EU in der Praxis stark eingeschränkt wird;
  • keine Verknüpfung des Abkommens mit der Ratifizierung des Haager Übereinkommens über internationale Kindesentführung vorsieht;

4.  weist darauf hin, dass wirksame Visaerleichterungen dringend erforderlich sind, um die Schaffung einer modernen wissensbasierten Wirtschaft zu ermöglichen, da die Mobilität heutzutage ebenso wichtig ist wie der Zugang zur modernen Kommunikationstechnologie und zum Internet;

5.  weist auf das Engagement der Europäischen Union hin, eine strategische Partnerschaft mit Russland aufzubauen, und bekräftigt erneut seine Unterstützung für die Schaffung der vier „Gemeinsamen Räume“ und für das Ziel, mit Russland als Bestandteil dieses Prozesses eine Freihandelszone zu schaffen;

6.  bekräftigt erneut seine feste Überzeugung, dass es in allen vier Bereichen parallele Fortschritte geben muss und dass mit Fortschritten im wirtschaftlichen Bereich auch Fortschritte im Bereich Justiz und Inneres und insbesondere beim Menschenrechtsdialog EU-Russland, der bislang noch zu keinerlei greifbaren Ergebnissen geführt hat, einhergehen müssen, da die Menschenrechte und die Grundwerte Bestandteil des Prozesses bleiben müssen, auch was die Bekämpfung des Terrorismus, des organisierten Verbrechens und der illegalen Einwanderung betrifft; verurteilt in diesem Zusammenhang den Beschluss der russischen Behörden, die Veranstaltung der ersten Homosexuellenparade („Gay Pride“) am 27. Mai in Moskau zu untersagen, sowie ihre Unfähigkeit, die Sicherheit der friedlichen Demonstranten und Menschenrechtsaktivisten zu gewährleisten;

7.  betont, dass die Achtung und Erfüllung der internationalen Verpflichtungen und die strikte Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit ein grundlegender Bestandteil der Schaffung einer voll ausgereiften Demokratie bleiben; fordert Russland auf, weltweit eine konstruktive Rolle zu spielen, insbesondere was seine nahen Nachbarn, Iran und Naher Osten, betrifft;

8.  stellt fest, dass auf dem Gipfeltreffen zwar einige Fortschritte in Fragen wie der Zusammenarbeit im Energiebereich erzielt wurden, fordert jedoch Russland auf, den Vertrag über die Energiecharta rasch zu ratifizieren und weitere Fortschritte in Fragen im Zusammenhang mit dem Beitritt Russlands zur WTO im Jahr 2007 zu erzielen;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten und den Regierungen der Mitgliedstaaten, der russischen Staatsduma und der russischen Regierung zu übermitteln.