Entschließungsantrag - B6-0375/2006Entschließungsantrag
B6-0375/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

28.6.2006

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Luisa Morgantini, Feleknas Uca, Vittorio Agnolotto, Eva-Britt Svensson und Adamos Adamou
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zu HIV/AIDS: Zeit zu handeln

Verfahren : 2006/2591(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0375/2006
Eingereichte Texte :
B6-0375/2006
Angenommene Texte :

B6‑0375/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zu HIV/AIDS: Zeit zu handeln

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die hochrangige Sondersitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGASS) zu HIV/AIDS vom 2. Juni 2006 und die in dieser Sitzung verabschiedete politische Erklärung,

–  unter Hinweis auf die UN-Verpflichtungserklärung zu HIV/AIDS „Globale Krise – Globale Antwort“, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 27. Juni 2001 auf der 26. Sondertagung der Generalversammlung angenommen wurde,

–  in Kenntnis des Positionspapiers der Vereinten Nationen zur Verhütung der Übertragung von HIV unter Drogenabhängigen,

–  unter Hinweis auf die kommende internationale Konferenz zu „HIV/AIDS: Zeit zu handeln“, die im August 2006 in Toronto stattfindet,

–  in Kenntnis der Millenniums-Entwicklungsziele,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass es unbedingt notwendig ist, Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen zu verwirklichen, um die Gefährdung durch HIV/AIDS zu verringern,

B.  in der Erwägung, dass die Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen mit HIV/AIDS einer angemessenen Betreuung und Versorgung im Wege stehen,

C.  in der Erwägung, dass weltweit mehr als 65 Millionen Menschen mit HIV infiziert sind, mehr als 25 Millionen Menschen an AIDS gestorben sind, 15 Millionen Kinder durch AIDS zu Waisen geworden sind und dass von den derzeit 40 Millionen Menschen mit HIV über 95% in Entwicklungsländern leben und davon über 70% allein in Afrika südlich der Sahara,

D.  in der Erwägung, dass heute die Hälfte aller an AIDS Erkankten und 60% der an AIDS Erkrankten in Afrika Frauen sind, wobei das Infektionsrisiko für Frauen zwei- bis viermal so hoch ist wie für Männer,

E.  in der Erwägung, dass über die Hälfte aller HIV-Neuinfektionen Jugendliche unter 25 Jahren betrifft,

F.  in der Erwägung, dass der Begriff „Risikogruppen“ Frauen und Mädchen, Jugendliche, ältere Menschen, Homosexuelle, Drogenabhängige, Prostituierte, Arme, Gefangene, Menschen in und nach Konfliktsituationen, Flüchtlinge und Binnenvertriebene sowie im Bereich HIV/AIDS tätige Streetworker und Menschen mit HIV/AIDS umfasst,

G.  in der Erwägung, dass mehr als zwei Millionen Kinder in Afrika betroffen sind, dass jedoch bei Kindern unter 18 Monaten keine Diagnose gestellt werden kann und dass die Hälfte von ihnen stirbt,

H.  in der Erwägung, dass in dem neuesten UNAIDS/WHO-Bericht „Die AIDS-Epidemie – Statusbericht – Dezember 2005“ betont wird, dass die Entwicklung neuer Mittel wie Mikrobiozide unterstützt werden sollte, um zusätzliche Optionen zu bieten und dass dies in die umfassenden Präventionsstrategien aufgenommen werden sollte,

I.  in der Erwägung, dass viele Organisationen im Vorfeld der UN-Sondertagung (UNGASS) berichteten, dass die politischen und wirtschaftlichen Interessen der verhandelnden Länder und Blöcke durch politische und wirtschaftliche Interessen einiger Länder beeinflusst wurden, was dazu geführt haben soll, dass die finanziellen Zusagen zur Bekämpfung der Krankheit abgeschwächt wurden,

J.  in der Erwägung, dass in der Erklärung von Doha der Schutz der öffentlichen Gesundheit über den Schutz privater kommerzieller Interessen gestellt und das Recht der Entwicklungsländer bekräftigt wurde, Schutzklauseln zum TRIPS-Übereinkommen wie Zwangslizenzen zu nutzen, um, falls erforderlich, Patenthürden zu überwinden, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und den Zugang aller zu Arzneimitteln zu fördern,

K.  in der Erwägung, dass die Schuldenlast, die Strukturanpassungsprogramme und der derzeitige Druck zur Liberalisierung der Dienstleistungen dazu führt, dass viele Entwicklungsländer in geringerem Maße imstande sind, die Grundversorgung (Wasserversorgung, Gesundheit, Bildung) für ihre gesamte Bevölkerung sicherzustellen, was unerlässlich ist, um die Auswirkungen der Krankheit zu verringern,

L.  in der Erwägung, dass das derzeitige System der Preisfestsetzung, bei dem Unternehmen Entwicklungsländern freiwillige Preisnachlässe auf Arzneimittel gewähren, nicht gewährleistet, dass Arzneimittel erschwinglich sind, wobei einige Originalmedikamente ohne entsprechende Generika auch mit Preisnachlass zu teuer sind, einige Preisnachlässe nicht erhältlich sind, weil die Hersteller ihre Arzneimittel nicht registriert haben oder nicht vermarkten und einige Unternehmen keinerlei Preisnachlässe für Länder mit mittlerem Einkommen gewähren,

1.  begrüßt die auf der UN-Sondersitzung (UNGASS) vom 2. Juni 2006 verabschiedete Erklärung, insbesondere die darin enthaltenen Hinweise auf Risikogruppen und die Tatsache, dass der Schwerpunkt darin auf Frauen, Mädchen und Jugendliche gelegt wird, sowie auf die zunehmende Feminisierung von AIDS, die Rolle, die Ungleichheiten der Geschlechter und Gewalt gegen Frauen bei der zunehmenden Gefährdung durch HIV/AIDS spielen, und auf die Erweiterung der Definition des allgemeinen Zugangs zu umfassenden Präventionsprogrammen, Behandlung, Betreuung und Unterstützung;

2.  bedauert jedoch, dass die internationalen Ziele im Bereich HIV/AIDS bisher nicht erreicht wurden und dass keine festen Zusagen gegeben wurden, woher die zusätzlichen 20 bis 23 Milliarden Dollar kommen werden, die bis 2010 benötigt werden;

3.  fordert die Staatengemeinschaft auf, ihre Versprechen auf der Konferenz von Toronto im August einzulösen, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die Gesundheitsausgaben in den Entwicklungsländern einen Umfang erreichen, der den eingegangenen politischen Verpflichtungen, sowohl bezüglich der Millenniums-Entwicklungsziele im Allgemeinen als auch hinsichtlich der Bekämpfung von HIV/AIDS im Besonderen, entspricht;

4.  kritisiert, dass die Kommission die Entschließung des Europäischen Parlaments zum Weltaidstag vom Dezember 2004 nicht berücksichtigt hat;

5.  betont, dass, um die Ausbreitung von HIV/AIDS effektiv einzudämmen und eine Trendwende herbeizuführen, eine allgemeine Anerkennung der durch die Krankheit am meisten gefährdeten Gruppen erforderlich ist, damit geeignete präventive Maßnahmen getroffen werden können, um die Ausbreitung der Infektion zum Stillstand zu bringen, einschließlich der Einbeziehung von HIV-positiven Mädchen und Frauen in die Entwicklung und Durchführung von Programmen und von Männer in den Bereich der sexuellen Gesundheit und Rechte;

6.  betont, dass im Rahmen der Präventionsstrategien die Realität anerkannt werden muss, dass viele Frauen und Mädchen keine Kontrolle über ihre eigene Sexualität haben und dass durch erfolgreiche Einbeziehung von Rechten und Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und durch HIV/AIDS-Initiativen eine größere Anzahl von Mädchen und Frauen umfassendere und angemessenere Dienstleistungen und Informationen erhalten könnten, und fordert die Kommission und die Partnerländer eindringlich auf, in den Länderstrategiepapieren breit angelegten Präventionsstrategien Priorität einzuräumen, einschließlich Programmen zur Förderung der Verwendung von Kondomen und einer auf Jugendliche zugeschnittenen HIV/AIDS-Aufklärung;

7.  fordert die nationalen Regierungen und lokalen Behörden auf, ein unterstützendes Umfeld für AIDS-Waisen und mit HIV/AIDS-infizierte oder davon betroffene Jungen und Mädchen zu schaffen, auch durch die Bereitstellung geeigneter Beratung und psychosozialer Unterstützung und indem sichergestellt wird, dass sie eine Schule besuchen und gleichberechtigt mit anderen Kindern Zugang zu Unterkunft, guter Ernährung sowie Gesundheits- und Sozialdiensten haben;

8.  kritisiert die Widersprüche, die durch die erschreckende Bilanz der Kommission hinsichtlich der Verwendung von Entwicklungsfondsmitteln für Ausgaben im Gesundheitssektor herausgestellt wurden; betont, dass beispielsweise im Jahr 2003 nur 5,2% der EEF-Mittel für Gesundheitsausgaben vorgesehen waren und im Jahr 2002 nur 4% und bedauert, dass die Kommission vorzuschlagen gedenkt, dass nur 6% der Entwicklungsfondsmittel im Rahmen des neuen Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit für die menschliche und soziale Entwicklung bereitgestellt werden, wobei diese Mittel nicht nur Gesundheitsversorgung, HIV/AIDS sowie sexuelle und reproduktive Gesundheit umfassen, sondern auch alle anderen Aspekte der sozialen Entwicklung, einschließlich Programmen für Kinder, Bildung und die Gleichstellung der Geschlechter;

9.  fordert die Kommission auf, ihre Haushaltsmittel für die Gesundheitsversorgung in den Entwicklungsländern drastisch aufzustocken und ihren Beitrag zum Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose auf 1 Million Euro zu erhöhen und anzustreben, dass wenigstens 50% der gesamten offiziellen Entwicklungshilfe für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele verwendet werden;

10.  fordert die Kommission auf, eine erhebliche Aufstockung der sektoralen Budgethilfe für die Gesundheitssektoren zu ermöglichen, insbesondere um wichtige Gesundheitsfachkräfte in den Entwicklungsländern zu halten;

11.  stellt fest, dass Indien zum 1. Januar 2005 das WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) umgesetzt hat, das Indien zwingt, Produktpatente für Arzneimittel anzuerkennen; stellt fest, dass durch die Marktpräsenz verschiedener Hersteller die Preise für AIDS-Medikamente der ersten Generation in den letzten fünf Jahren von 10.000 US-Dollar auf 150 US-Dollar pro Patient und Jahr gefallen sind; weist besorgt darauf hin, dass neuere Arzneimittel und insbesondere teurere Medikamente der zweiten Generation nicht nur von Patentinhabern hergestellt werden dürfen, die einen für Entwicklungsländer unerschwinglichen Monopolpreis festsetzen könnten;

12.  kritisiert bilaterale und regionale Handelsabkommen, die über das TRIPS-Übereinkommen der WTO hinausgehende Bestimmungen („TRIPS-plus“) enthalten, um die Schutzklauseln zu beschränken oder sogar abzuschaffen, die durch die Erklärung von Doha festgelegt wurden, um den Vorrang der Gesundheit vor kommerziellen Interessen sicherzustellen; weist auf die Verantwortung der Länder, insbesondere der Vereinigten Staaten, hin, die Druck auf die Entwicklungsländer ausüben, solche Freihandelsabkommen zu unterzeichnen;

13.  kritisiert, dass die WTO-Erklärung von Hongkong die Lieferung von HIV/AIDS-Arzneimitteln an die Entwicklungsländer nicht gefördert hat;

14.  betont, dass Zwangslizenzierung und unterschiedliche Preise das Problem nicht gelöst haben, und fordert die Kommission auf, neue Lösungen vorzuschlagen, um einen echten Zugang zu HIV/AIDS-Medikamenten zu erschwinglichen Preisen sicherzustellen;

15.  weist darauf hin, dass fest dosierte Kombinationspräparate (Pillen, die zwei oder drei AIDS-Medikamente in einer Tablette enthalten) die Behandlung von HIV/AIDS erleichtern und in Gebieten mit wenigen Krankenhäusern oder Gesundheitsfachkräfte Vorrang erhalten müssen;

16.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Weltgesundheitsorganisation zu übermitteln.