Entschließungsantrag - B6-0469/2006Entschließungsantrag
B6-0469/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

5.9.2006

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Daniel Cohn-Bendit und Monica Frassoni
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
zur Lage im Libanon

Verfahren : 2006/2617(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0469/2006
Eingereichte Texte :
B6-0469/2006
Angenommene Texte :

B6‑0469/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Libanon

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Libanon, insbesondere die Entschließung vom 10. März 2005,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Nahen Osten und zum israelisch-palästinensischen Konflikt, insbesondere seine Entschließung vom 1. Juni 2006,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 2006 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Oktober 2005 zum „neu aufgelegten“ Barcelona-Prozess,

–  unter Hinweis auf die Strategische Partnerschaft mit dem Mittelmeerraum sowie dem Nahen und Mittleren Osten, die vom Europäischen Rat am 18. Juni 2004 gebilligt wurde,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der außerordentlichen Tagungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 1. August und 25. August 2006,

–  unter Hinweis auf die vom UN-Menschenrechtsrat auf seiner Sondertagung vom 11. August 2006 verabschiedete Resolution S-2/1,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  zutiefst empört über die massiven Luftangriffe gegen den Libanon, die von Israel am 12. Juli 2006 begonnen wurden und denen später eine Bodenoffensive folgte, nachdem Hisbollah-Milizen drei Soldaten der israelischen Verteidigungstruppen getötet und zwei von ihnen entführt hatten,

B.  äußerst besorgt über die große Zahl von Todesopfern und Verletzten unter der unschuldigen Zivilbevölkerung sowie über die enorme Zerstörung von Städten, Dörfern und Infrastruktureinrichtungen im Libanon,

C.  äußerst besorgt über die Zahl der Opfer und die Schäden, die durch die von den Hisbollah-Milizen abgeschossenen Raketen auf israelischem Territorium verursacht wurden,

D.  unter Hinweis darauf, dass Israel während der Libanon-Krise seine Politik der gezielten Tötungen in den besetzten Gebieten wieder verstärkt und in diesem Zeitraum mehr als 200 Menschen, größtenteils unschuldige Zivilisten, getötet hat,

E.  unter besonderem Hinweis darauf, dass der israelisch-palästinensische Konflikt als Hauptursache für die Instabilität in der Region angesehen werden muss,

F.  unter Betonung der Tatsache, dass die internationale Gemeinschaft erneut das Scheitern einer Präventionspolitik erlebt, was auch darauf zurückzuführen ist, dass es den Vereinten Nationen nicht gelungen ist, die Resolutionen des Sicherheitsrates, insbesondere die Resolution 1559, sowie alle anderen Resolutionen des UN-Sicherheitsrates zum Nahen Osten durchzusetzen,

G.  unter Hinweis darauf, dass das Zögern einiger Mitgliedstaaten, am Anfang der Krise eine feste Position zu beziehen, den Rat daran gehindert hat, rasch und wirksam zu reagieren, womit erneut die Mängel der gemeinsamen Außenpolitik der EU deutlich wurden,

H.  unter Betonung der Tatsache, dass sich die humanitäre Krise in den besetzten Gebieten weiter zuspitzt, obwohl die internationale Gemeinschaft einen zeitlich befristeten Mechanismus („Temporary Interim Mechanism (TIM)“) eingeführt hat, um die Unterstützung für die palästinensische Bevölkerung fortzusetzen,

I.  unter Hinweis darauf, dass Israel noch immer die an die Palästinensische Behörde auszuzahlenden Steuer- und Zolleinnahmen zurückhält und der Grenzübergang Rafah vom 25. Juni bis 25. August geschlossen war,

J.  in der Erwägung, dass die Region neben der materiellen Zerstörung und der humanitären Katastrophe vor Angst, Verzweiflung, Wut und Frustration überkocht, wodurch noch mehr alte und junge Menschen radikalen Bewegungen in die Arme getrieben werden,

K.  unter Betonung der Tatsache, dass die Friedensgegner auf beiden Seiten jetzt viel stärker sind, was den Dialog jetzt weitaus schwieriger gestaltet, und unter Hinweis darauf, dass die konkrete Angst vor einem neuen Rüstungswettlauf in der Region besteht, dem unverzüglich Einhalt geboten werden muss,

1.  ist der Auffassung, dass es keine militärische Lösung der Probleme im Nahen Osten gibt; weist darauf hin, dass es Israel mit seinen massiven und unverhältnismäßigen Angriffen nicht gelungen ist, seine erklärten Ziele, nämlich die Freilassung der beiden IDF-Soldaten und die Ausschaltung der Hisbollah, zu erreichen;

2.  verurteilt die missbräuchliche und bewusst wahllose Anwendung von Gewalt durch Israel, insbesondere die Bombardierung ziviler Gebiete, den Einsatz illegaler Waffen, die massive Zerstörung ziviler Infrastruktureinrichtungen und die umfassende Verschmutzung von Küstenregionen;

3.  verurteilt die wahllosen Raketenangriffe der Hisbollah auf israelisches Territorium und auch zivile Gebiete sowie die Zerstörung von Leben, Eigentum und Umwelt, für die sie verantwortlich ist;

4.  begrüßt den Beschluss der libanesischen Regierung, ihre Truppen im Südlibanon zu stationieren, und das Einverständnis der israelischen Armee mit einem Rückzug hinter die Blaue Linie, wie in der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates vorgesehen; begrüßt ferner die nachdrückliche Unterstützung der libanesischen Regierung für eine stärkere Rolle der UNIFIL;

5.  fordert beide Seiten – die Hisbollah und Israel – auf, die von den Vereinigten Staaten und Frankreich vermittelte UN-Waffenstillstandsvereinbarung (Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates), die am 14. August in Kraft getreten und bislang weitgehend eingehalten worden ist, vollständig zu respektieren und Übergriffe gegen die Zivilbevölkerung endgültig einzustellen, um eine Deeskalation der Lage zu erreichen und den Weg für einen dauerhaften Waffenstillstand zu bereiten;

6.  betont, dass eine konkrete Angst vor einem erneuten Rüstungswettlauf in der Region besteht, dem unverzüglich Einhalt geboten werden muss; fordert in diesem Zusammenhang die Länder der Region sowie die libanesische Armee auf, die Waffenlieferungen an die Hisbollah einzustellen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, den Verhaltenskodex für Waffenexporte in Bezug auf alle Waffenlieferungen in die Region strikt einzuhalten;

7.  begrüßt die Entschlossenheit des Rates, zu einem späteren Zeitpunkt eine Einstellung der Feindseligkeiten und einen Waffenstillstand zu erreichen, sowie den entscheidenden Beitrag europäischer Friedenstruppen für die UNIFIL, die von derzeit 1.990 auf 15.000 Soldaten aufgestockt wird; bedauert jedoch, dass die EU nicht darauf vorbereitet war, eine wirklich integrierte europäische Truppe unter UN-Mandat zu stationieren, wodurch die gesamten Operationen hätten beschleunigt werden können;

8.  unterstützt das der UNIFIL übertragene Mandat und fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Truppen und sonstigen logistischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, um den Erfolg dieser Mission zu gewährleisten; bekräftigt erneut seine Unterstützung für die Entsendung einer starken internationalen Stabilisierungstruppe unter Aufsicht der Vereinten Nationen und fordert den Rat auf, konkrete Maßnahmen zu treffen; ist der Auffassung, dass die internationale Stabilisierungstruppe auch auf den nördlichen Teil Israels und die besetzten Gebiete ausgedehnt werden sollte;

9.  ist ferner der Auffassung, dass ein starkes Kontingent arabischer und islamischer Länder für das vollständige Gelingen der Operation notwendig ist;

10.  unterstreicht jedoch die Bedeutung einer klaren und angemessenen Definition des Mandats, der Struktur und der Zuständigkeiten der UNIFIL, nötigenfalls durch eine neue Resolution des UN-Sicherheitsrates, in der man die Lehren aus früheren Friedenseinsätzen der UN, insbesondere in Bosnien und Herzegowina, ziehen sollte;

11.  weist darauf hin, dass nachdrückliche, rasche und wirksame Anstrengungen erforderlich sind, um den Libanon physisch und politisch wieder aufzubauen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Schlussfolgerungen der Stockholmer Konferenz vom 31. August für den baldigen Wiederaufbau des Libanon, auf der die Geberländer 940 Mio. US-Dollar für den Wiederaufbau des Landes zugesagt haben, wobei 120 Mio. Euro an humanitärer Hilfe von der Kommission und den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden;

12.  weist darauf hin, dass der libanesischen Regierung ersten Schätzungen zufolge Schäden und Verluste in Höhe von 3,5 Mrd. Dollar entstanden sind; ist der Auffassung, dass nur ein rasches und wirksames internationales Vorgehen im Hinblick auf den Wiederaufbau, unterstützt durch ein mittel- und langfristiges Engagement, dazu beitragen kann, dass es radikalen Bewegungen nicht gelingt, von der derzeit katastrophalen Lage zu profitieren; fordert in diesem Zusammenhang eine strenge Überwachung der Art und Weise, in der die internationale Hilfe bereitgestellt wird;

13.  unterstreicht die Verpflichtung beider Seiten, unter Achtung des Völkerrechts den Zugang und sichere Wege für Vertriebene, Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und die Versorgung zu gewährleisten; verweist in diesem Zusammenhang auf die besonderen Bedürfnisse der noch immer sehr großen und potenziell verwundbaren Gruppe von Zuwanderern aus Entwicklungsländern und ihren Angehörigen;

14.  verweist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit rascher internationaler Aktionen zur Minenräumung und Maßnahmen mit dem Ziel, andere, nicht explodierte Bomben in dem Gebiet zu beseitigen, um eine sichere Rückkehr der Vertriebenen zu ermöglichen;

15.  erwartet, dass Israel einen angemessenen und beträchtlichen finanziellen Beitrag zum Wiederaufbau des Libanon leistet; fordert in diesem Zusammenhang die EU-Mitglieder des UN-Sicherheitsrates auf, entsprechende Anstrengungen zu unternehmen, damit die für Entschädigungen zuständige UN-Kommission, die nach der irakischen Invasion in Kuwait 1990 mehrere Millionen Ansprüche – in großem wie in geringem Umfang – bearbeitet hat, tätig wird;

16.  fordert Israel auf, die Luft- und Seeblockade des Landes unverzüglich zu beenden;

17.  fordert die Länder der Region nachdrücklich auf, die Einheit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit des Libanon zu unterstützen und zu respektieren und sich nicht in dessen innere Angelegenheiten einzumischen, und fordert die vollständige Umsetzung des Abkommens von Taif aus dem Jahre 1989;

18.  wiederholt seine Forderung an die Kommission, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die demokratischen Kräfte im Libanon sowie die Zivilgesellschaft zu unterstützen und eine vereinigte Zentralregierung zu stärken;

19.  ist der Auffassung, dass die Hisbollah das ausschließliche Recht des libanesischen Staates auf Besitz von Waffen und Einsatz von Gewalt anerkennen und akzeptieren und ihre Waffen daher der libanesischen Armee übergeben muss, um ihre Umwandlung in eine vollwertige politische Kraft, die in der Lage ist, eine wichtige Rolle in einem demokratischen Libanon zu übernehmen, abzuschließen;

20.  fordert in diesem Zusammenhang den Rat auf, ein Programm zur Entwaffnung der Hisbollah-Milizen zu erarbeiten und dabei die mit der Operation Concordia in Mazedonien gewonnenen Erfahrungen zu nutzen, wo eine vorausgehende politische Vereinbarung zwischen beiden Konfliktparteien zu einer freiwilligen Abrüstung geführt hat;

21.  betont, dass durch die derzeitige Krise der Friedensprozess im Nahen Osten wieder ganz oben auf der internationalen Agenda steht; vertritt die Auffassung, dass nach dem Scheitern der US-Politik in der Region für die Zukunft eine neue Führungsrolle für die EU im Nahen Osten, mit der Forderung nach einer friedlichen Beilegung des israelisch-palästinensischen Konflikts, vorgesehen werden und die diplomatische und politische Rolle Europas jetzt seinen friedenserhaltenden und humanitären Maßnahmen entsprechen muss;

22.  fordert den Rat in diesem Zusammenhang auf, alle Anstrengungen für eine Reform des Quartetts zu unternehmen, damit es künftig wirksamer agieren kann, und die Roadmap wieder auf den Weg zu bringen;

23.  fordert den Rat auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine regionale Friedenskonferenz – wie die Madrider Konferenz von 1991 – einzuberufen und damit eine umfassende, dauerhafte und tragfähige Lösung der Probleme in der Region zu erreichen, wozu auch das Recht Israels, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen zu leben, sowie das Recht auf einen lebensfähigen Palästinenserstaat auf der Grundlage der besetzten Gebiete gehören, und sich eingehend mit den Fragen von Sicherheit und Abrüstung zu befassen;

24.  vertritt die Auffassung, dass die Struktur des Quartetts neu gestaltet und um die Arabische Liga erweitert werden sollte; betrachtet den von den Mitgliedstaaten der Arabischen Liga 2002 vereinbarten „Beirut-Plan“ und die Genfer Initiative als wichtige Beiträge zu den Verhandlungen, die entsprechend berücksichtigt werden sollten;

25.  ist der Auffassung, dass das Blutvergießen im Gaza-Streifen nach der Loslösung und dem Krieg im Libanon erneut das Scheitern des einseitigen Konzepts beweist; weist darauf hin, dass es keine Alternative zu einem zwischen allen betroffenen Parteien direkt ausgehandelten Frieden unter Einschluss von Syrien und des Iran gibt;

26.  fordert Israel auf, die Bewegungsfreiheit der Menschen unter Einhaltung des Abkommens über Freizügigkeit und Zugang zu ermöglichen, die Zerstörung der grundlegenden Infrastrukturen im Gaza-Streifen zu beenden, wieder mit der Auszahlung der Steuer- und Zolleinnahmen zu beginnen und einen Dialog mit der Palästinensischen Behörde aufzunehmen;

27.  befürwortet und unterstützt die Gespräche zwischen den palästinensischen Gruppen über eine mögliche Einheitsregierung, die den Weg für eine Wiederaufnahme der direkten Unterstützung für die Palästinensische Behörde entsprechend den EU-Forderungen bereiten;

28.  fordert die sofortige Freilassung der Regierungsmitglieder der Palästinensischen Behörde und der Mitglieder des Legislativrates, insbesondere seines Präsidenten Aziz Dweik; fordert gleichzeitig die Freilassung der israelischen Soldaten, die sich noch immer in den Händen der Hisbollah-Milizen befinden, und des im Gaza-Streifen entführten Soldaten; hofft, dass die derzeitigen informellen Verhandlungen erfolgreich sein können und auch die gefährliche Situation der in Israel festgehaltenen libanesischen Gefangenen lösen können;

29.  fordert den Rat auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um wieder einen wirklichen Dialog mit Syrien aufzunehmen und dieses Land in die Friedensbemühungen einzubinden; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Unterzeichnung des Assoziationsabkommens zwischen der EG und Syrien einen sehr wichtigen Schritt in diese Richtung darstellen und auch den Rat und die Kommission in die Lage versetzen könnte, die in diesem Land zu verzeichnenden schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen anzusprechen und wirksamer dagegen vorzugehen;

30.  fordert eine umfassende und auf hoher Ebene stattfindende internationale Untersuchung im Libanon und in Israel mit einem Mandat, Berichten über schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, die gefährliche Lage von Opfern, die Missachtung des Völkerrechts, die Ermordung der vier UNIFIL-Mitglieder, das Massaker von Kana und den Einsatz von chemischen Waffen, Streubomben und Bomben mit abgereichertem Uran nachzugehen und die Grundlage für mögliche Reparations- und Entschädigungsmaßnahmen zu schaffen;

31.  ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass die Schlussfolgerungen dieser Untersuchung im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer Einfluss auf die Assoziationsabkommen mit den Ländern der Region haben könnten;

32.  verweist auf die Rolle, die die Partnerschaft Europa-Mittelmeer bei der Zusammenführung aller Parteien und der Förderung des Dialogs, insbesondere im Rahmen ihrer Parlamentarischen Versammlung und des Forums der Zivilgesellschaft, spielen muss; unterstützt die Forderung, so bald wie möglich eine Sondersitzung des Euromed-Rates der Außenminister im Rahmen des Barcelona-Prozesses einzuberufen;

33.  begrüßt die rasche Reaktion des Überwachungs- und Informationszentrums der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Ölpest, durch die mehr als 50 Kilometer der libanesischen Küste verschmutzt wurden, und fordert eine anhaltende und wirksame technische und finanzielle Unterstützung für die Säuberungsmaßnahmen;

34.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, den Regierungen und Parlamenten des Libanon und Israels, dem Präsidenten und der Gesetzgebenden Versammlung der Palästinensischen Behörde sowie den Regierungen und Parlamenten der Länder in der Region zu übermitteln.