Entschließungsantrag - B6-0511/2006Entschließungsantrag
B6-0511/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

25.9.2006

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung B6‑0430/2006
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Etelka Barsi-Pataky im Namen der PPE-ED-Fraktion
Norbert Glante im Namen der PSE-Fraktion
Fiona Hall im Namen der ALDE-Fraktion
Eva Lichtenberger im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Jaromír Kohlíček, Vladimír Remek, Umberto Guidoni und Esko Seppänen, im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Umberto Pirilli und Eugenijus Maldeikis im Namen der UEN-Fraktion
zum Stand des Programms Galileo

Verfahren : 2006/2629(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0511/2006
Eingereichte Texte :
B6-0511/2006
Angenommene Texte :

B6‑0511/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Stand des Programms Galileo

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zum Stand des Programms Galileo (KOM(2006)272),

–  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat bezüglich der Umsetzung der Aufbau- und der Betriebsphase des Europäischen Satellitennavigationsprogramms (KOM(2004)477),

–  unter Hinweis auf den Standpunkt des Europäischen Parlaments aus erster Lesung (A6-0212/2005) im Hinblick auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2004)477),

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens Galileo,

–  unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Satzung des gemeinsamen Unternehmens Galileo im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates,

–  in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme,

–  in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme,

–  gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 und Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Galileo die erste von der Gemeinschaft zu verwaltende europäische Infrastruktur ist und daher neue Herausforderungen, sowohl regulativer wie finanzieller Art, stellt, sowie in der Erwägung, dass der rechtliche und verfahrensmäßige Hintergrund nicht projektorientiert ist,

B.  in der Erwägung, das das Europäische Parlament das Programm Galileo über seine legislativen wie haushaltspolitischen Zuständigkeiten[1], voll unterstützt hat; in der Erkenntnis, dass Galileo ein strategisches Projekt und einer der wichtigsten Pfeiler der Lissabonner Strategie ist sowie KMU große Chancen bietet,

C.  in der Erwägung, dass europäische Ingenieure und Entwickler, die in der Europäischen Weltraumorganisation und in der Raumfahrtindustrie tätig sind, großartige Arbeit geleistet haben; unter Hinweis darauf, dass der erste Versuchssatellit GIOVE-A seine wichtigste Mission bereits erfüllt hat, die technischen Aspekte geordnet sind und jetzt eine gute Verwaltung das wichtigste Element ist, um das Projekt voranzubringen,

1.  fordert die Kommission auf zu prüfen, welche Änderungen an den rechtlichen und verfahrensmäßigen Regelungen vorgenommen werden können, um kontinuierliche Fortschritte des Vorhabens sicherzustellen; weist darauf hin, dass dies nicht eine Verringerung der Kompetenzen und Zuständigkeiten der Einrichtungen beinhaltet, sondern die Anwendung von Lösungsansätzen bedeuten kann, die kreativer und für die Ziele des Programms geeigneter sind;

2.  anerkennt den neuen, aktualisierten Zeitplan und fordert die Kommission auf, sich daran zu halten und seine Einhaltung zu verbessern; fordert im Zusammenhang mit der Genehmigung des Konzessionsvertrags über die aus der Verzögerung entstehenden zusätzlichen Kosten unterrichtet zu werden; fordert die Kommission ferner auf, es über alle signifikanten künftigen Änderungen rechtzeitig, und nicht erst nach Jahren, zu unterrichten;

3.  begrüßt die bei den Verhandlungen mit den Konzessionären erzielten Fortschritte und fordert die am Konsortium beteiligten betroffenen Parteien der europäischen Raumfahrtindustrie auf, konstruktiv ein Einvernehmen anzustreben, damit dieses gemeinsame europäische Projekt sobald wie möglich seinen Beitrag zum Erreichen der Lissabonner Ziele leisten kann;

4.  fordert die GNSS-Aufsichtsbehörde auf, dem Europäischen Parlament halbjährlich Fortschrittsberichte vorzulegen unter besonderer Berücksichtigung der Fortschritte bei den Aufgaben, mit denen die GNSS-Aufsichtsbehörde durch die Richtlinie ab 1. Januar 2007 betraut sein wird;

5.  fordert die GNSS-Aufsichtsbehörde auf, den vom Europäischen Parlament als ständigen Beobachter benannten Sachverständigen gemäß Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 einzuladen;

6.  begrüßt die anstehende Regelung des Öffentlichen Regulierten Dienstes, auf den annähernd 30% der Projekteinnahmen entsprechend dem Grünbuch über die Anwendungen entfielen; fordert die Kommission auf, die fehlenden Verordnungen, die für Anwendungen in verschiedenen Bereichen notwendig sind, zu ergänzen, damit KMU hinreichend Zeit für die Vorbereitung einer Teilnahme haben;

7.  fordert die Kommission in Anbetracht des gemeinschaftlichen Charakters des Vorhabens auf sicherzustellen, dass das Europäische Parlament vor Unterzeichnung von Verträgen über die institutionelle Beteiligung von Drittländern unterrichtet wird;

8.  fordert den Rat auf sicherzustellen, dass es nicht zu weiteren Verzögerungen bei diesem Projekt kommt;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Mitgliedstaaten zu übermitteln.