Entschließungsantrag - B6-0526/2006Entschließungsantrag
B6-0526/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

18.10.2006

im Anschluss an die Erklärungen des Rates und der Kommission
eingereicht gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Françoise Grossetête
im Namen der PPE-DE-Fraktion
zum Friedensprozess in Spanien

Verfahren : 2006/2637(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0526/2006

B6‑0526/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Friedensprozess in Spanien

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Gesellschaft und die politischen Kräfte in Spanien bezüglich der Frage, wie gegen den Terrorismus der ETA vorzugehen sei, tief gespalten sind,

B.  in der Erwägung, dass es in dieser Debatte inhaltlich um die Einforderung des Rechtes auf Selbstbestimmung für das Baskenland geht, welches eine Veränderung der Binnengrenzen der Europäischen Union zur Folge hätte,

C.  in der Erwägung, dass sowohl von den spanischen Behörden als auch von den Organen der Europäischen Union nach geltendem Recht als terroristisch eingestufte Organisationen immer wieder eine herausragende Rolle dabei gespielt haben, dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, und gleichzeitig weiterhin auf Erpressungen und andere Formen des Terrorismus auf den Straßen zurückgreifen, ohne dabei auf Gewalt zu verzichten,

1.  erklärt, dass angesichts der herausragenden Rolle, die terroristische Organisationen in dem offenen Prozess in Spanien spielen, daran erinnert werden muss, dass jegliches politische Zugeständnis ihnen gegenüber moralisch und politisch nicht vertretbar ist;

2.  erklärt, dass die Europäische Union Prozesse nicht billigen kann, die die Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit gefährden, weshalb es jegliche Forderung nach einer Änderung der territorialen Integrität eines Mitgliedstaates kategorisch ablehnt;

3.  erklärt, dass es, unter völliger Übereinstimmung mit der Meinung der überwältigenden Mehrheit der Opfer des Terrorismus, nicht zu den erforderlichen Veränderungen in der Terrororganisation ETA gekommen ist und auch die in der Entschließung des spanischen Abgeordnetenhauses vom 20. Mai 2005 festgelegten Bedingungen nicht erfüllt sind, die eine Änderung der Antiterrorpolitik rechtfertigen würden, die in dem Abkommen für die Freiheiten und gegen den Terrorismus formuliert wurde, das am 8. Dezember 2000 von den die Mehrheit repräsentierenden politischen Kräften in Spanien, der Partido Popular (Volkspartei) und der Partido Socialista Obrero Español (Sozialistische Arbeiterpartei Spaniens), unterzeichnet wurde;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.