Entschließungsantrag - B6-0533/2006Entschließungsantrag
B6-0533/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

18.10.2006

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Rates
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Daniel Cohn-Bendit, Hélène Flautre und Bart Staes
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
zu den Beziehungen EU-Russland nach der Ermordung von Anna Politkowskaja

Verfahren : 2006/2565(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0533/2006
Eingereichte Texte :
B6-0533/2006
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B6‑0533/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen EU-Russland nach der Ermordung von Anna Politkowskaja

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Ziele, Demokratie und politische Freiheiten in der Russischen Föderation zu konsolidieren, wie sie im am 1. Dezember 1997 in Kraft getretenen Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU-Russland (PKA) festgeschrieben sind,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen und Erklärungen zur Pressefreiheit und Redefreiheit in Russland und insbesondere auf seine Entschließungen vom 12. Mai 2005 und 19. Januar 2006,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  zutiefst bestürzt über die Ermordung von Anna Politkowskaja, die am 7. Oktober in der Nähe ihrer Wohnung erschossen wurde,

B.   in der Erwägung, dass dieser Mord dem an Andrej Kozlow, dem stellvertretenden Vorsitzenden der russischen Zentralbank, folgte, der versucht hatte, das russische Bankensystem zu reformieren, ferner in der Erwägung, dass Auftragsmorde an politischen Gegnern und dem russischen Regime gegenüber kritisch eingestellten Persönlichkeiten ein alarmierendes Phänomen in Russland ist,

C.  in der Erwägung, dass Russland für Journalisten zu einem der tödlichsten Länder geworden ist, wenn man berücksichtigt, dass laut dem Komitee zum Schutz von Journalisten in diesem Land 23 Journalisten zwischen 1996 und 2005 getötet und mindestens 12 von ihnen ermordet wurden,

D.  in der Erwägung, dass die Untersuchungen dieser Morde unzureichend gewesen sind und in den meisten Fällen die Mörder nie ermittelt wurden,

E.  in der Erwägung, dass sich in den letzten Jahren in Russland der Demokratieverfall weiter erheblich verschärft hat, insbesondere auf Grund der zunehmenden Regierungskontrolle über wichtige Fernseh- und Radiosender, der Ausbreitung der Selbstzensur unter den Printmedien, der Schließung unabhängiger Medien, der Einschränkung des Rechts zur Abhaltung öffentlicher Demonstrationen und eines sich verschlechternden Klimas für NRO mit Fällen der Schikanierung von Menschenrechtsaktivisten sowie verstärkter Kontrolle der Justiz,

F.  in der Erwägung, dass der Dialog EU-Russland über die Menschenrechte bisher zu keinen wirklichen Fortschritten in diesem Bereich geführt hat, der hinsichtlich der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland als prioritär betrachtet werden sollte,

1.  zollt der Arbeit und den Verdiensten von Anna Politkowskaja, einer hoch anerkannten Journalistin, Respekt, die bekannt ist als das Symbol des ehrlichen Journalismus in Russland, die sich mutig dafür eingesetzt hat, Menschenleben und Menschenwürde zu verteidigen, und verschiedene Formen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit insbesondere Entführungen und Folter in Tschetschenien aufgedeckt sowie objektiv darüber berichtet hat;

2.   spricht der Familie von Anna Politkowskaja sein aufrichtiges Beileid aus;

3.   verurteilt die Ermordung von Anna Politkowskaja auf das Schärfste und fordert die russischen Behörden auf, eine internationale, unabhängige, unparteiische und wirksame Aufklärung zuzulassen, um die Verantwortlichen für dieses feige Verbrechen ausfindig zu machen und zu bestrafen; äußert seine Besorgnis über die Benennung des ehemaligen Justizministers Chaika zum Leiter der laufenden Untersuchung, der während seiner Amtszeit Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien ignoriert hat;

4.   äußert seine tiefe Sorge, über die systematische Einschüchterung, Schikanierung und Ermordung unabhängiger Journalisten und anderer regierungskritischer Personen und erinnert daran, dass das sich daraus ergebende Klima der Strafffreiheit, in dem Mörder das Gesetz nicht zu fürchten scheinen, ernsthaft das Ansehen Russlands als Vorsitzland des Europarates beschädigt;

5.   fordert den Ratsvorsitz auf, dieses Thema auf dem bevorstehenden Gipfel in Lahti auf die Tagesordnung zu setzen;

6.   fordert den Rat und die Kommission auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Entwicklung und Konsolidierung einer starken, lebendigen und wahren Zivilgesellschaft sowie unabhängiger Medien in Russland als grundlegende und unverzichtbare Elemente einer funktionierenden Demokratie zu unterstützen;

7.   fordert, den Dialog zwischen der EU und Russland zu Menschenrechtsfragen zu intensivieren, um diesen wirksamer, offen für NRO und ergebnisorientiert unter Einbeziehung des Europäischen Parlaments auf allen Ebenen zu gestalten, damit diese Komponente in dem neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, das demnächst ausgehandelt werden soll, gestärkt wird;

8.   fordert in diesem Zusammenhang den Rat auf, die künftigen Beziehungen mit der Russischen Föderation grundlegend zu überdenken und dazu das Thema mit dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft zu erörtern, um Demokratie, Menschenrechte und Meinungsfreiheit zu Kernpunkten aller künftigen Übereinkommen zu machen und einen eindeutigen Mechanismus zur Beobachtung der Umsetzung aller Bestimmungen eines solchen Übereinkommens einschließlich der Formulierung einer Aussetzungsklausel festzulegen;

9.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation zu übermitteln.