Entschließungsantrag - B6-0546/2006Entschließungsantrag
B6-0546/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

23.10.2006

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Elisabeth Schroedter
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
zu Transnistrien

Verfahren : 2006/2645(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0546/2006
Eingereichte Texte :
B6-0546/2006
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B6‑0546/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Transnistrien

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Moldau und zur Lage in Transnistrien, insbesondere die Entschließung vom 16. März 2006,

–  unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Republik Moldau und der Europäischen Union, das am 1. Juli 1998 in Kraft trat,

–  in Kenntnis der Erklärungen des Gipfels der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Istanbul von 1999 und des OSZE-Ministerrats in Porto von 2002,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Präsidentschaft vom 18. September 2006 zu dem „Referendum“ der Region Transnistrien in der Republik Moldau,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der OSZE vom 18. September 2006 zu dem „Referendum“ der Region Transnistrien in der Republik Moldau,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass am 17. September 2006 in der moldauer Region Transnistrien ein „Referendum“ stattgefunden hat, das auf eine vollständige Unabhängigkeit der Region und ihren möglichen Beitritt zur Russischen Föderation abzielte, was im Widerspruch zur international anerkannten Souveränität und territorialen Integrität der Republik Moldau steht,

B.  in der Erwägung, dass weder das „Referendum“ noch sein Ergebnis von der internationalen Völkergemeinschaft akzeptiert wurde, da es von dem repressiven Regime in Transnistrien vollkommen einseitig durchgeführt wurde und so die Möglichkeiten der Aushandlung einer politischen Lösung des Konflikts in Moldau blockiert und da der suggestive Charakter der Fragen und der Mangel an Grundvoraussetzungen für freie und faire Abstimmungen – wie Freiheit der Medien, Versammlungsfreiheit und politischer Pluralismus – den Ausgang des Referendums ganz offensichtlich vorbestimmt haben,

C.  in der Erwägung, dass die moldauer Region Transnistrien am 10. Oktober einen von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vorgelegten Kompromissplan zur Beilegung des Konflikts abgelehnt hat,

D.  in der Erwägung, dass die Europäische Union kürzlich wichtige Schritte unternommen hat, um ihre Beziehungen zur Republik Moldau zu verbessern und die Suche nach einer Lösung des Transnistrien-Konflikts zu intensivieren, indem sie eine ständige Vertretung der Europäischen Kommission in Chisinau eingerichtet und einen Sonderbeauftragten der EU für die Republik Moldau mit dem Auftrag benannt hat, zu einer nachhaltigen Beilegung des Transnistrien-Konflikts beizutragen, und indem sie eine EU-Mission zur Unterstützung der Grenzüberwachung Moldau/Ukraine (EUBAM) eingesetzt hat,

E.  in der Erwägung, dass die Russische Föderation zu Beginn des Jahres ein Importverbot für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Wein, Früchte und Gemüse) aus Moldau und Georgien verhängt hat, das den Handel zwischen den beiden Ländern beträchtlich schädigt, die traditionellen Handelsbeziehungen zunichte macht und daher sehr negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung Moldaus hat,

F.  in der Erwägung, dass die einseitigen Unabhängigkeitsbewegungen in Transnistrien, die von den selbsternannten politischen Führern Transnistriens ausgehen, von keiner internationalen Organisation unterstützt werden und fortgesetzt Bemühungen unter der Schirmherrschaft der OSZE und der Vereinten Nationen unternommen werden, um die Souveränität und die territoriale Integrität von Moldau wiederherzustellen,

1.  verurteilt schärfstens jeden Versuch der moldauer Region Transnistrien, durch die Organisation so genannter Referenden einseitig ihre Unabhängigkeit zu erklären;

2.  lehnt die Organisation und das Ergebnis des „Referendums“ zur Unabhängigkeit der moldauer Region Transnistrien sowie dessen möglichen Beitritt zur Russischen Föderation voll und ganz ab, da dies in krassem Widerspruch zu der international anerkannten Souveränität und territorialen Integrität der Republik Moldau steht und da das repressive Regime in Transnistrien keine freie Willensäußerung des Volkes zulässt;

3.  fordert die Regierung der Russischen Förderation auf, ihre Unterstützung für diese Bewegung und insbesondere für die so genannten Referenden über die Unabhängigkeit der Region einzustellen und fordert die Regierung der Russischen Föderation auf, den multilateralen Bemühungen zur Beilegung der Konflikte in ihrer Nachbarschaft ihre vollste Unterstützung zu gewähren;

4.  begrüßt die Bemühungen Russlands, der Ukraine und der OSZE vom 18. Oktober, die Gespräche durch den Beginn von Verhandlungen mit moldawischen und transnistrischen Beamten wiederaufzunehmen,

5.  fordert die beiden Konflikt-Parteien auf, unmittelbar zu den von der OSZE geführten Verhandlungen im 5+2-Format zurückzukehren und auf eine rasche und transparente Lösung des Transnistrien-Konflikts hinzuarbeiten;

6.  fordert den Rat und seine Mitgliedstaaten sowie die Kommission auf, weiterhin einer politischen und friedlichen Lösung der regionalen Konflikte in der gemeinsamen Nachbarschaft mit der Russischen Föderation ihre vollste Unterstützung zu gewähren und fordert sie ferner dringend auf, diese Fragen auf ihren nächsten Sitzungen mit dem Präsidenten und der Regierung der Russischen Förderation zu erörtern;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den Regierungen und Parlamenten der Republik Moldau und der Russischen Föderation zu übermitteln.