Entschließungsantrag - B6-0552/2006Entschließungsantrag
B6-0552/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

23.10.2006

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Annemie Neyts-Uyttebroeck, Henrik Lax und Ignasi Guardans Cambó
im Namen der ALDE-Fraktion
zur Republik Moldau (Transnistrien)

Verfahren : 2006/2645(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0552/2006
Eingereichte Texte :
B6-0552/2006
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B6‑0552/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Republik Moldau (Transnistrien)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Republik Moldau, insbesondere seine Entschließung vom 18. Dezember 2003, seine Entschließung vom 24. Februar 2005 zu den Parlamentswahlen in der Republik Moldau und seine Entschließung vom 16. März 2006 zur Lage der Menschenrechte in der Republik Moldau und insbesondere in Transnistrien,

–  in Kenntnis der Abschlusserklärung und der Empfehlungen im Anschluss an die Sitzung des Parlamentarischen Kooperationsausschusses EU-Republik Moldau vom 6. und 7. Oktober 2005,

–  unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Republik Moldau und der Europäischen Union, das am 1. Juli 1998 in Kraft trat,

–  in Kenntnis der Erklärungen des OSZE-Gipfels in Istanbul von 1999 und des OSZE-Ministerrats in Oporto von 2002,

–  unter Hinweis auf den im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik beschlossenen Aktionsplan für die Republik Moldau, der die Richtung für die strategische Zusammenarbeit zwischen der Republik Moldau und der Europäischen Union vorgibt und am 22. Februar 2006 verabschiedet wurde,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Europäische Union die historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen der Republik Moldau zur Europäischen Union anerkennt,

B.  in der Erwägung, dass der Konflikt zwischen dem separatistischen Regime in Transnistrien und der Zentralregierung der Republik Moldau in hohem Maße zur Instabilität im ganzen Land beigetragen hat,

C.  in der Erwägung, dass seit 1992 im so genannten „5+2-Format“ Verhandlungen über den Status Transnistriens geführt werden, an denen die Republik Moldau, die Region Transnistrien der Republik Moldau, Russland, die Ukraine und die OSZE beteiligt sind und bei denen die Europäische Union und die USA Beobachterstatus haben, sowie in der Erwägung, dass die Verhandlungen im April 2006 abgebrochen wurden,

D.  in der Erwägung, dass am 17. September 2006 ein international nicht anerkanntes Referendum über die Unabhängigkeit in Transnistrien stattfand,

E.  in der Erwägung, dass dieses „Referendum“ international nicht anerkannt wurde und dass die OSZE keine Beobachter entsandt hat, um den Prozess zu überwachen,

1.  betont, dass das Referendum nicht anerkannt werden kann, da es einseitig vom transnistrischen Regime ohne vorherige Absprache mit der Regierung der Republik Moldau angesetzt und wegen gravierender Mängel des Referendumsprozesses ohne internationale Beobachter durchgeführt wurde;

2.  bekundet seine fortwährende Unterstützung für die Bemühungen um eine friedliche Beilegung des Transnistrien-Konflikts im Einklang mit den Schlussfolgerungen des OSZE-Gipfels in Istanbul von 1999 auf der Grundlage von Verhandlungen und Dialog; erinnert Russland an seine auf dem Gipfeltreffen in Istanbul eingegangene Verpflichtung, seine Munitions- und Waffenarsenale sowie seine Streitkräfte aus dem Hoheitsgebiet der Republik Moldau abzuziehen, und verlangt, dass Russland diese Verpflichtung uneingeschränkt erfüllt;

3.  unterstreicht, dass die Lösung des Transnistrien-Problems ein grundlegendes Element der Förderung der politischen Stabilität und Sicherheit in der gesamten Republik Moldau und in der ganzen Region ist;

4.  fordert alle Konfliktparteien auf, sich aller Maßnahmen zu enthalten, die zu einer weiteren Eskalation der Lage führen würden, und unverzüglich die 5+2-Verhandlungen wieder aufzunehmen und auf eine rasche und transparente Konfliktlösung hinzuarbeiten;

5.  fordert die Regierung der Russischen Föderation auf, sich einer einseitigen Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Republik Moldau zu enthalten, aber Bereitschaft zu einer engen Zusammenarbeit im Hinblick auf die Schaffung einer stabilen und friedlichen Grundlage für die Entwicklung von Transnistrien, der Republik Moldau und der gesamten Region zu zeigen;

6.  fordert die Kommission und den Rat auf, ihre Anstrengungen zur Förderung von Dialog, Wiederaufnahme und Fortschritten der 5+2-Verhandlungen über den Status der Region Transnistrien gemäß der Charta und den Konventionen der UNO zu verstärken;

7.  verleiht seiner Zufriedenheit über den Beschluss der Ukraine vom März 2006 Ausdruck, an ihrer Grenze mit Transnistrien neue Zollvorschriften gemäß internationalen Rechtsnormen einzuführen;

8.  bedauert die jüngsten Erklärungen des de facto-Regierungschefs von Transnistrien, er werde in wenigen Monaten für eine vierte Amtszeit als Präsident kandidieren und beabsichtige, erst zurückzutreten, wenn Transnistrien international anerkannt sei; fordert die umfassende Achtung der demokratischen Werte, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit;

9.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Regierung und dem Parlament der Republik Moldau, der Regierung von Rumänien, der Regierung der Ukraine, der Regierung der Russischen Föderation, der Regierung der Vereinigten Staaten, dem Generalsekretär der OSZE und dem Generalsekretär des Europarats zu übermitteln.