Entschließungsantrag - B6-0588/2006Entschließungsantrag
B6-0588/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

13.11.2006

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Francis Wurtz, Luisa Morgantini und Adamos Adamou
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zur Lage in Gaza

Verfahren : 2006/2660(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0588/2006
Eingereichte Texte :
B6-0588/2006
Angenommene Texte :

B6‑0588/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Gaza

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates zum Nahost-Konflikt,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Nahen Osten, insbesondere die Entschließungen vom 2. Februar 2006 zu dem Ergebnis der Wahlen in Palästina und zur Lage in Ost-Jerusalem, vom 1. Juni 2006 zur humanitären Krise in den palästinensischen Gebieten und zur Rolle der Europäischen Union sowie vom 7. September 2006 zur Lage im Nahen Osten,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  bestürzt über die Ermordung von 19 Palästinensern, darunter größtenteils Kinder und Frauen, während eines israelischen Angriffs auf Beit Hanun am 8. November 2006,

B.  schockiert über den Krieg, den Israel seit Juni gegen die palästinensische Bevölkerung in Gaza führt und der Hunderte von Todesopfern sowie mehrere Tausend Verletzte, die meisten davon Zivilisten, gefordert hat; äußerst besorgt über die Fortdauer der täglichen Morde, Festnahmen, Zerstörungen von Infrastruktureinrichtungen und auch die Bombardierung von Wohngebieten im Westjordanland,

C.  äußerst besorgt darüber, dass als Folge der massiven Zerstörung öffentlicher Einrichtungen und privater Wohnhäuser, der Unterbrechung der Arbeit von Krankenhäusern, sonstigen Kliniken und Schulen, der Verweigerung des Zugangs zu Wasser, Ernährung und Strom, der Zerstörung von Agrarland und der völligen Abriegelung des Gazastreifens die humanitäre Krise ein katastrophales Ausmaß angenommen hat,

D.  ernsthaft besorgt darüber, dass durch das Zusammenwirken ständiger Militärschläge aus der Luft und am Boden, die nahezu vollständige Abriegelung des Gazastreifens, die Verweigerung der Auszahlung der Gehälter für Bedienstete des öffentlichen Dienstes, das Fehlen von Grundrechten und Ordnung, die Verweigerung von Dienstleistungen und aufgrund der Tatsache, dass es keine wirklichen politischen Perspektiven gibt, die Lage in Gaza wirklich explosiv geworden ist,

E.  unter erneutem Hinweis darauf, dass das Recht eines Staates auf Selbstverteidigung keinen unverhältnismäßigen oder wahllosen Einsatz von Gewalt rechtfertigen kann; unter Hinweis darauf, dass das internationale humanitäre Recht Angriffe auf die Zivilbevölkerung strikt untersagt,

F.  unter Hinweis darauf, dass der palästinensische Präsident Mahmoud Abbas den Sicherheitsrat um dessen Eingreifen ersucht und die Anwesenheit von Beobachtern der Vereinten Nationen an der Grenze zwischen Gaza und Israel beantragt hat; in tiefem Bedauern darüber, dass die Vereinigten Staaten ein Veto gegen die vorgeschlagene Resolution des UN-Sicherheitsrates eingelegt und damit das Massaker sowie die Fortsetzung des Kriegs gegen Gaza legitimiert haben;

G.  mit der Feststellung, dass diese Eskalation des israelischen Kriegs gegen die Bevölkerung des Gazastreifens zu einem Zeitpunkt erfolgt, da aufgrund der Bemühungen des Präsidenten der Palästinensischen Behörde, Mahmoud Abbas, eine konkrete Chance besteht, eine neue palästinensische Regierung der nationalen Einheit einzusetzen;

H.  in tiefem Bedauern darüber, dass sich der Friedensprozess im Nahen Osten trotz der Tatsache, dass die Lage immer gefährlicher wird, noch immer vollständig in einer politischen und diplomatischen Sackgasse befindet und dass die Unfähigkeit des Europäischen Rates, geeignete Maßnahmen zu treffen, äußerst kritisch zu bewerten ist;

1.  verurteilt nachdrücklich den Krieg, den Israel derzeit gegen Gaza führt, sowie die in Beit Hanun durchgeführte militärische Operation der Israelis; ist der Auffassung, dass die wahllosen und massiven Militärschläge der Israelis gegen Gaza einen gravierenden Verstoß gegen die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen darstellen, was einem Kriegsverbrechen gleichkommt;

2.  fordert die israelische Regierung auf, die Militäroperationen gegen die palästinensische Bevölkerung in Gaza und im Westjordanland unverzüglich einzustellen; fordert die Entsendung einer internationalen Beobachtungs- und Schutzmission an die „Grüne Linie“ unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen als Schritt auf dem Wege zu einer Eindämmung der Gewalt; unterstützt den Vorschlag von d’Alema zur Stationierung von UN-Friedenstruppen in Gaza;

3.  verurteilt die Tatsache, dass Israel noch immer palästinensische Steuer- und Zolleinnahmen zurückhält und dadurch die humanitäre Krise verschärft; drängt auf die sofortige Wiederaufnahme der Überweisungen; vertritt die Auffassung, dass diese Situation einer der Gründe für die erhebliche Verschärfung der humanitären Krise ist; fordert den Rat und die Kommission auf, zusammen mit der internationalen Gemeinschaft auch weiterhin die Bereitstellung der wesentlichen humanitären Hilfe für die palästinensische Bevölkerung zu gewährleisten; fordert, dass der Zeitweilige Internationale Mechanismus (TIM) ohne Diskriminierung, unter Einschluss aller Bediensteten des öffentlichen Dienstes, angewandt wird;

4.  fordert die Präsidentschaft und die Mitgliedstaaten auf, den UN-Sicherheitsrat zu drängen, dem Ersuchen des palästinensischen Präsidenten Mahmoud Abbas um Intervention nachzukommen und die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, um den eskalierenden palästinensisch-israelischen Konflikt im Gazastreifen zu beenden;

5.  fordert den Rat auf, unverzüglich den Assoziationsrat EU-Israel einzuberufen, um den Standpunkt der Europäischen Union nach den militärischen Operationen Israels in Gaza, insbesondere in Bezug auf die vollständige Einhaltung von Artikel 2 des Assoziationsabkommens, zum Ausdruck zu bringen;

6.  fordert das Quartett (UNO, EU, USA und Russland) auf, unverzüglich auf die Wiederaufnahme der Verhandlungen hinzuwirken;

7.  teilt die Auffassung von UN-Generalsekretär Kofi Annan, wonach der Schlüssel zur Beilegung der Konflikte im Nahen Osten die Schaffung eines lebensfähigen Palästinenserstaates innerhalb der Grenzen von 1967, mit der Hauptstadt Ost-Jerusalem, ist;

8.  wiederholt seine Forderung an die israelische Regierung,

  • die Blockade von Gaza unverzüglich zu beenden, insbesondere durch die Wiedereröffnung der Grenze zu Ägypten und die Gewährleistung der Freizügigkeit für Personen und Waren in Rafah, Karni und an anderen Grenzübergängen;
  • die palästinensischen Minister, gewählten Parlamentarier und Bürgermeister freizulassen;
  • die Arbeiten an der „Trennmauer“, durch die palästinensisches Gebiet konfisziert und annektiert wird, einzustellen und diese Mauer abzureißen, wie vom Internationalen Gerichtshof verlangt wurde;
  • unverzüglich über den Austausch von Gefangenen zu verhandeln, um die Freilassung des israelischen Soldaten und der palästinensischen Gefangenen zu erreichen;

9.  wiederholt seine Forderung an die palästinensischen Milizen, den Abschuss von Raketen auf israelisches Territorium unverzüglich zu stoppen;

10.  bekräftigt erneut seine Unterstützung für die Bemühungen des Präsidenten der Palästinensischen Behörde und der anderen nationalen Kräfte um die Förderung eines nationalen Dialogs zwischen den palästinensischen Parteien und um die Einsetzung einer neuen palästinensischen Regierung der nationalen Einheit auf der Grundlage des von Marwan Barghouti und anderen politischen Gefangenen vorgelegten Dokuments über die nationale Aussöhnung;

11.  fordert die EU auf, die finanzielle Zusammenarbeit mit der Palästinensischen Nationalbehörde wieder aufzunehmen;

12.  unterstreicht die Verantwortung Israels für den Schaden an der zivilen Infrastruktur; betont, dass Israel für die Kosten des Wiederaufbaus aufkommen muss;

13.  bekräftigt erneut das Recht aller Menschen in der Region auf ein Leben in Sicherheit und Frieden; erinnert an den von der Arabischen Liga 2002 vorgelegten Plan, in dem vorgeschlagen wird, dass alle Länder in der Region ihre Beziehungen zu Israel normalisieren und sich Israel im Gegenzug hinter seine Grenzen von 1967 zurückzieht und die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates akzeptiert;

14.  wiederholt seine Forderungen nach Abhaltung einer internationalen Nahost-Friedenskonferenz und nach Verhandlungen über eine umfassende regionale Friedensvereinbarung auf der Grundlage der einschlägigen Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und fordert den Rat sowie die Mitgliedstaaten auf, umgehend in dieser Richtung tätig zu werden;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Parlamenten und Regierungen von Israel, Libanon, Syrien, Iran, der Palästinensischen Nationalbehörde, Russlands und der Vereinigten Staaten sowie dem UN-Generalsekretär zu übermitteln.