ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
23.11.2006
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Georgs Andrejevs und Marios Matsakis
im Namen der ALDE-Fraktion
zum Welt-AIDS-Tag
B6‑0623
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Welt-AIDS-Tag
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Welt-AIDS-Tag am 1. Dezember 2006, der unter dem Motto „Verantwortlichkeit“ steht,
– unter Hinweis auf die Konferenz in Toronto im August 2006, auf der der universale Zugang zu bewährten Präventionsstrategien sowie zu Pflege und Behandlung für HIV-Infizierten gefordert wurde,
– unter Hinweis auf den UN AIDS-Bericht für 2006,
– unter Hinweis auf den Bericht 2006 der Vereinten Nationen über die Millenniums-Entwicklungsziele,
– unter Hinweis auf das Hochrangige Treffen zu HIV/AIDS am 2. Juni 2006 im Rahmen der Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGASS) und die auf diesem Treffen angenommene politische Erklärung,
– unter Hinweis auf die von den Staats- und Regierungschefs auf dem Weltgipfel der Vereinten Nationen im Jahre 2005 abgegebene Verpflichtung, mit der der universale Zugang zu HIV/AIDS-Präventionsdiensten sowie zu Behandlung und Pflege bis 2010 gefordert wird,
– unter Hinweis auf die Erklärung von Dublin vom 24. Februar 2004 zur „Partnerschaft bei der Bekämpfung von HIV/AIDS in Europa und Zentralasien“ und die Erklärung von Vilnius vom 17. Dezember 2004 zu „Maßnahmen zur intensiveren Bekämpfung von HIV/AIDS in der Europäischen Union und in den Nachbarländern“,
– unter Hinweis auf die Verpflichtungserklärung der Vereinten Nationen zu HIV/AIDS („Globale Krise - globale Antwort“), die auf der 26. Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 27. Juni 2001 angenommen wurde,
– unter Hinweis auf das Positionspapier der Vereinten Nationen zum Thema „Verhütung der Übertragung von HIV unter Drogenkonsumenten“,
– unter Hinweis auf die Resolution 1394 (2004) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, in der die Mitgliedstaaten und Beobachterstaaten des Europarates aufgefordert wurden, Männer und Jungen durch Aufklärungsprogramme und einen verbesserten Zugang zu den reproduktiven Gesundheitsdiensten in sämtliche Aspekte der sexuellen und reproduktiven Gesundheit einzubeziehen,
– unter Hinweis auf die Resolution 1399 (2004) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert wurden, eine europäische Strategie zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit einhergehenden Rechte zu konzipieren,
– unter Hinweis auf die am 4. Oktober 2004 verabschiedete „Europäische Strategie zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit einhergehenden Rechte“,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass über 39,5 Millionen Menschen weltweit mit HIV leben und dass 2006 4,3 Millionen Neuinfektionen gemeldet wurden, 65 % davon in afrikanischen Ländern südlich der Sahara,
B. unter Hinweis darauf, dass die am schnellsten wachsende Neuinfektionsrate in Osteuropa und Zentralasien zu verzeichnen ist, insbesondere in der Russischen Föderation, in der Ukraine und in Usbekistan, und dass die Zahl der Infizierten seit 2004 um 50 % zugenommen hat,
C. in der Erwägung, dass intravenös Drogenabhängige in Osteuropa dem größten Risiko ausgesetzt sind,
D. in der Erwägung, dass über die Hälfte aller HIV-Neuinfektionen bei jungen Menschen unter 25 auftritt,
E. unter Hinweis darauf, dass der Begriff „auffällige Bevölkerungsgruppen“ in erster Linie Frauen und Mädchen, junge Menschen, Männer, die Geschlechtsverkehr mit Männern haben, intravenös Drogenabhängige, Beschäftigte des Sexgewerbes, Migranten und Insassen von Haftanstalten einschließt,
F. in der Erwägung, dass Programme zur Prävention von HIV nicht die Menschen erreichen, bei denen das Infektionsrisiko am größten ist: junge Menschen, Frauen und Mädchen, Männer, die Geschlechtsverkehr mit Männern haben, Beschäftigte des Sexgewerbes und ihre Kunden, intravenös Drogenabhängige und Migrantengruppen,
G. in der Erwägung, dass Präventionsprogramme – einschließlich der Aufklärung, eines verbesserten Zugangs zur Information und des Zugangs zu Behandlung und Drogenrehabilitation – die effektivsten Instrumente zur Bekämpfung der HIV-Epidemie sind,
H. in der Erwägung, dass der Zugang zu HIV-Behandlung weiterhin nicht den Millenniumszielen entspricht,
1. bekundet seine tiefe Sorge darüber, dass sich das HIV-Virus in den letzten beiden Jahren auf dramatische Weise in sämtlichen Regionen der Welt verbreitet hat, insbesondere in der vormaligen UdSSR, wo die Zahl der HIV-Infektionen in den letzten zwei Jahren um 21 % zugenommen hat;
2. betont die Bedeutung der Verantwortung von Regierungen, der Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen, der pharmazeutischen Industrie, der NRO und der Zivilgesellschaft zur Sicherstellung der Zielvorgabe einer universalen Abdeckung von Prävention, Behandlung und Pflege;
3. erkennt die Bemühungen der Kommission an, einen strukturierteren Ansatz für die HIV-Überwachung und die strategische Reaktion auf die Epidemie zu entwickeln;
4. fordert die Kommission auf, die Umsetzung einer effektiven Strategie zur Bekämpfung von HIV in den Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln und zu fördern, indem sie auf der Grundlage der spezifischen Erfordernisse und Hindernisse in jedem einzelnen Land die Abdeckung von Programmen zur HIV-Prävention mit öffentlichen Mitteln verstärkt;
5. fordert die Kommission und die Nachbarstaaten eindringlich auf, im Rahmen ihrer individuellen Länder-Strategie-Papiere unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen nationalen Merkmale eine umfassende Präventionsstrategie zu entwickeln;
6. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Aufklärung über und die Sensibilisierung für HIV/AIDS zu fördern, um zu einem sicheren Verhalten und sachkundigen Entscheidungen zu ermutigen;
7. fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit den NRO und der Zivilgesellschaft über das Forum der Zivilgesellschaft weiter auszubauen; ist der Auffassung, dass die Rolle des Forums nicht unterschätzt und nach Möglichkeit weiter ausgebaut werden sollte, um der Kommission weiterhin einen umfassenden Überblick über die Situation insgesamt zu verschaffen;
8. unterstreicht, dass zweckdienliche präventive Maßnahmen mit dem Ziel, die Verbreitung von HIV/AIDS effektiv aufzuhalten, nur dann ergriffen werden können, wenn allgemeine Übereinstimmung über die Gruppen besteht, die für die Krankheit am anfälligsten sind, einschließlich der Einbeziehung von HIV-positiven Mädchen und Frauen in die Entwicklung und Durchführung von Programmen und der Einbeziehung von Männern in Programme zur Förderung der sexuellen Gesundheit und der damit verbundenen Rechte;
9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausgaben im Gesundheitswesen einen Umfang erreichen, der den eingegangenen politischen Verpflichtungen gerecht wird, und zwar sowohl im Hinblick auf die Millenniums-Entwicklungsziele generell als auch im Besonderen mit Blick auf die Bekämpfung von HIV/AIDS;
10. fordert die Regierungen, die Zivilgesellschaft und den Privatsektor auf, gemeinsam gegen die Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit AIDS vorzugehen;
11. fordert mehr Investitionen und intensivere Forschungsmaßnahmen im Bereich von Impfstoffen, Mikrobiziden sowie innovativen Medikamenten zur Behandlung von HIV und die Entwicklung und Bereitstellung von pädiatrischen Formulierungen für aidskranke Kinder;
12. fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die wertvollen Bemühungen des Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria in Zukunft weiterhin angemessen finanziert und unterstützt werden;
13. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Weltgesundheitsorganisation zu übermitteln.