ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
6.12.2006
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Pierre Jonckheer, Monica Frassoni und Daniel Cohn-Bendit
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
zu dem Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission 2007
B6‑0630/2006
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission 2007
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramms der Kommission für 2007 (KOM(2006)629 endg.), das am 24. Oktober 2006 angenommen, von der Kommission in der November-Tagung des Parlaments vorgelegt und bei dieser Gelegenheit erörtert wurde,
– in Kenntnis der Jährlichen Strategieplanung der Kommission und der Beiträge seiner Ausschüsse, die der Kommission, wie in der Rahmenvereinbarung zwischen Parlament und Kommission vorgesehen, von der Konferenz der Präsidenten übermittelt wurden,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Barroso-Kommission inzwischen zwei Jahre im Amt ist,
B. in der Erwägung, dass die Union 2007 den 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge begehen wird,
C. in der Erwägung, dass die Union 50 Jahre nach Unterzeichnung der Römischen Verträge nicht in der Lage ist, eine Großzahl ausstehender gravierender Probleme zu lösen, die weitere Fortschritte im Hinblick darauf behindern, dass Europa bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen bietet, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die gestiegenen Erwartungen der Bürger zu erfüllen, und dass die Rolle Europas als führender Akteur weltweit ausgeweitet wird,
1. nimmt Kenntnis von der neuen Struktur des Arbeitsprogramms der Kommission und der Unterteilung in 21 strategische und 60 prioritäre Initiativen; ist erstaunt über die Tatsache, dass keine Halbzeitüberprüfung vorgesehen ist; fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihm bis Juli nächsten Jahres einen Fortschrittsbericht über alle Initiativen im AGP vorzulegen;
2. vertritt die Auffassung, dass das Arbeitsprogramm, sofern prioritäre Initiativen betroffen sind, das Jahr 2007 und nicht, wie von der Kommission vorgesehen, einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten abdecken sollte; fordert daher eine klare Angabe der Kommission, welche Prioritäten bis Ende 2007 abgeschlossen werden sollen und welche nicht;
3. bedauert, dass die Kommission nicht eindeutiger auf seine im Zusammenfassenden Bericht erhobene Forderung bezüglich der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten und seine bezüglich der Umsetzung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften geäußerten Befürchtungen einging; stellt fest, dass auf seine Forderung nach einem stärkeren Kontroll- und Durchsetzungsverfahren für europäische Rechtsvorschriften im Arbeitsprogramm nicht eindeutig und zufrieden stellend reagiert wurde;
4. fordert die Kommission auf, ihm mitzuteilen, warum sie die folgenden, von seinen Ausschüssen geforderten legislativen Initiativen nicht in ihrem Arbeitsprogramm 2007 berücksichtigt hat: gegenseitige Anerkennung im Bereich des Warenhandels, Vorschläge zur Verbesserung der EG-Kennzeichnung, Änderung der Satzung der Europäischen Aktiengesellschaft, Entwicklung von Mikrodarlehen, Vereinbarung von Beruf und Familienleben, Schutz atypischer Arbeitnehmer, neuer Vorschlag für eine Europäische Gesellschaft auf Gegenseitigkeit, Höchstwerte für GVO enthaltendes Saatgut, Vorschlag zur Transparenzinitiative und Überprüfung der Verordnung Nr. 1049/2001 über den Zugang zu Dokumenten der EU-Organe, deren Veröffentlichung für Juli 2006 versprochen worden war;
5. vertritt die Auffassung, dass positive Leistungen dahingehend anerkannt werden können, dass Folgeabschätzungen in den Gesetzgebungsprozess einbezogen wurden; stellt fest, dass das Arbeitsprogramm zeigt, dass in einem befriedigenden Ausmaß Einigkeit über die Notwendigkeit besteht, eine hohe Qualität der Legislativvorschläge durch die Verpflichtung sicherzustellen, Folgeabschätzungen für alle legislativen strategischen und prioritären Initiativen vorzunehmen; ist allerdings der Ansicht, dass das nicht zu übermäßigen Verzögerungen bei der Vorlage von Kommissionsvorschlägen führen sollte, und fordert nachdrücklich, dass eine „bessere Rechtsetzung“ nicht zu einer Deregulierung oder Verfahrensweisen für eine minimale Regulierung führt;
6. bedauert, dass die Liste der zurückzuziehenden Vorschläge nicht zu einem früheren Zeitpunkt veröffentlicht wurde, was es dem Parlament und seinen Ausschüssen erlaubt hätte, darüber zu diskutieren; fordert die Kommission auf, diese Liste künftig zumindest in Form eines Anhangs in ihre Jährliche Strategieplanung aufzunehmen;
7. begrüßt die Bereitschaft der Kommission, einen Beitrag zur Suche nach einem umfassenden Kompromiss bezüglich der Verfassung zu leisten; ist allerdings überzeugt davon, dass mehr als eine formelle Erklärung in Berlin erforderlich sein wird, um dieses Ziel zu erreichen, und fordert die Kommission daher dringend auf, uneingeschränkt ihrer Rolle als Motor der europäischen Integration gerecht zu werden, um die gegenwärtige Blockade zu überwinden und vor den Europa-Wahlen 2009 eine Lösung zu erreichen, die die wichtigsten Errungenschaften der Verfassung für Europa bewahrt;
8. fordert die Kommission auf, die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf zu ändern, um deren Geltungsbereich auf die in der Richtlinie 2000/43/EG erfassten Bereiche auszudehnen und so den Grundsatz der Gleichbehandlung ungeachtet rassischer oder ethnischer Herkunft umzusetzen;
9. ersucht die Kommission, bereits 2007 ein Grünbuch zur Vorbereitung der umfassenden Haushaltsüberprüfung 2008/2009 auf den Weg zu bringen und interessierten Kreisen in diesem Zusammenhang breitestmögliche öffentliche Konsultationsverfahren anzubieten; vertritt die Auffassung, dass die Überprüfung selbst zu konkreten legislativen und finanziellen Vorschlägen für Änderungen führen sollte;
10. ist der Ansicht, dass die Kommission die Mitgliedstaaten ermutigen sollte, Informationen über die Begünstigten von EU-Finanzierungen vor den vereinbarten Veröffentlichungsterminen (2008 für die Strukturfonds und 2009 für die Landwirtschaft) zur Verfügung stellen; erwartet, dass die Kommission auf ihrer Website eine adäquate und verständliche Übersicht über die von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten liefert, um ihre Arbeit am Aktionsprogramm für einen integrierten internen Kontrollrahmen fortzusetzen und ihre versprochenen Legislativvorschläge zur Transparenzinitiative zu unterbreiten;
11. begrüßt die Initiative der Kommission, die von Bulgarien und Rumänien im Bereich der Justizreform und der Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen erzielten Fortschritte aufmerksam zu überwachen, bis die Vorgaben erfüllt wurden; ist der Auffassung, dass der Schutz von Minderheiten ebenfalls in dieses neue Kooperations- und Verifizierungsverfahren einbezogen werden sollte; bekräftigt seinen Wunsch nach umfassender Beteiligung an der Einführung dieses Beobachtungsverfahrens;
12. bedauert, dass im Plan der Kommission zur Modernisierung der europäischen Wirtschaft die Vereinbarkeit der Binnenmarktregeln mit Verbraucherschutz- und Sozial- und Umweltstandards weitgehend ignoriert wird, obwohl selbige ein integraler Bestandteil der Göteborg-Strategie sind;
13. fordert die Kommission auf, sich bei ihrer Überprüfung des Binnenmarkts auf eine eingehende Bewertung der derzeitigen Liberalisierungsprozesse zu konzentrieren und festzustellen, ob eine Re-Regulierung notwendig ist, um wieder eine Beziehung zwischen Bürgern und Binnenmarkt herzustellen;
14. vertritt die Auffassung, dass das Nordische Modell, dem es gelingt, die drei Säulen der Lissabon-Strategie gleichberechtigt nebeneinander zu stellen, eine Quelle der Inspiration für die Mitgliedstaaten der Eurozone darstellen sollte; begrüßt in diesem Zusammenhang das Ziel der Kommission, Möglichkeiten zu prüfen, Flexibilität und Arbeitsplatzsicherheit (flexicurity) auszuweiten und die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, bis Jahresende eine Reihe gemeinsamer Grundsätze zu beschließen, da dies zeigt, dass hohe Produktivität, Einkommensgleichheit und hoher sozialer Schutz positiv kombiniert werden können;
15. bedauert allerdings, dass sich das Konzept der Kommission zur Umsetzung der Lissabon-Strategie hauptsächlich auf Wachstum und Arbeitsplätze konzentriert, ohne deren Umweltdimension die gleiche Aufmerksamkeit zu widmen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Nordische Modell auch beweist, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft durch die Festsetzung hoher Umweltstandards angekurbelt werden kann;
16. begrüßt die Bereitschaft der Kommission, die Möglichkeit neuer Vorschläge auf dem Gebiet niedrigerer MwSt-Sätze zu prüfen; weist darauf hin, dass die Schaffung eines gesunden makro-ökonomischen Umfelds eine Steuerreform beinhalten muss, die die Steuerlast von der Arbeit auf die Schädigung der Umwelt verlagert, was auch dazu beitragen könnte, regelgerechte Arbeitsverhältnisse attraktiver zu machen; betont, dass eine Initiative ergriffen werden sollte, um in Europa eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage einzuführen, die zur Verwirklichung der Lissabon-Göteborg-Strategie beitragen und insbesondere die durch den Klimawandel verursachten Herausforderungen angehen kann;
17. fordert die Kommission auf, bei der Bewertung der Bereitschaft der Mitgliedstaaten, den Euro einzuführen, für die Erfüllung der Inflationskriterien den so genannten Balassa-Samuelson-Effekt zu berücksichtigen, um das Wachstum und den Aufholprozess in diesen Ländern nicht zu behindern; hebt hervor, dass die wirksame Koordinierung der Wirtschafts- und Geldpolitiken ausgeweitet werden muss, um die reale Konvergenz der Volkswirtschaften zu verbessern und die Risiken eines asymmetrischen Schocks in der WWU zu begrenzen; betont in diesem Zusammenhang, dass der nächste Jahresbericht der Kommission über die Eurozone konkrete Instrumente vorgeben muss, um die Ordnungspolitik der Union zu verbessern;
18. bedauert, dass alle im Arbeitsprogramm der Kommission für 2007 genannten Initiativen für Sozial- und Beschäftigungspolitik entweder reine Bestandsaufnahmen oder nichtlegislative Mitteilungen sind; fordert die Kommission und den Rat auf, anhängige Rechtsvorschriften wie die Richtlinie über Zeitarbeit voranzubringen; fordert die Kommission auf, ihre Forderungen nach einem Europäischen Sozialmodell mit konkreten Maßnahmen gegen soziale Ausgrenzung und Armut sowie für den Schutz atypischer Arbeitnehmer und einem besseren Sozialschutz in neuen Beschäftigungsformen zu verbinden;
19. bedauert das Fehlen von Folgemaßnahmen zur Mitteilung der Kommission über die aktive Einbeziehung von arbeitsmarktfernen Personen, die einen Ausgangspunkt für ein europäisches Konzept für ein Grundeinkommen für alle Bürger darstellen könnten;
20. begrüßt allerdings den Aktionsplan für nachhaltiges Produktions- und Konsumverhalten, da er sowohl die soziale als auch die wirtschaftliche Dimension berücksichtigt und sich in die Tendenz zu mehr Ökoeffizienz einfügt;
21. bedauert, dass es der Kommission für den Verbraucherschutz an Ehrgeiz mangelt; fordert eine Konsolidierung und Überprüfung der Errungenschaften für Verbraucher sowie neue Initiativen, um sicherzustellen, dass die Verbraucher besser über ihre Rechte informiert und gefährdete Verbraucher besser geschützt werden;
22. bedauert, dass es „Europa lebenswerter machen“ an Kohärenz zwischen sozialen Dienstleistungen und einer echten Gesundheitsstrategie mangelt, obwohl diese beiden Politikbereiche verknüpft sein sollten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass öffentliche Behörden derart geschützt werden, dass sie Gesundheits- und Sozialdienste zugunsten der Bürger ordnungsgemäß organisieren und finanzieren können und nicht den Binnenmarkt- und Wettbewerbsregeln unterworfen werden;
23. begrüßt die europäische Strategie für Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse und unterstreicht die Notwendigkeit eines deutlichen Signals der Kommission hinsichtlich der wichtigen Rolle und der Aufrechterhaltung der Sozial- und Gesundheitsdienste in der Europäischen Union; erkennt die Funktion der Sozialdienstleistungen an, die integrale Bestandteile der Aufgaben und der öffentlichen Verantwortung der Mitgliedstaaten sind;
24. kritisiert die Einsetzung einer informellen dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppe für die erste Mitteilung über Sozialdienstleistungen, die eine weitere informelle Struktur ist, die nicht zu einer transparenten Arbeitsweise der europäischen Organe beiträgt;
25. fordert die Kommission auf, eine klare Rechtsgrundlage zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen festzulegen und die umfassende Vergemeinschaftung einer einschlägigen europäischen Politik zu beschließen, die auch Menschenhandel und die damit zusammenhängenden Bereiche Einwanderung und Asyl abdeckt, darunter spezifisch ein Recht auf Asyl aus Gründen geschlechterspezifischer Unterdrückung und Verfolgung; fordert die Kommission auf, eine umfassende Evaluierung der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung zu liefern;
26. vertritt die Auffassung, dass der aktuelle Trend zur Wiederbelebung der Atomenergie auf der Grundlage der Hypothese, dass ein Mangel an fossilen Energieressourcen herrscht, eine kurzsichtige Politik ist, die nationalen, regionalen und internationalen Sicherheitsinteressen zuwiderläuft, da die Atomtechnologie auch zu militärischen Zwecken genutzt werden kann; ist wegen dieses Proliferationsaspekts der Atomenergieproduktion der Auffassung, dass die Kommission ihre Ressourcen in „harmlose“ alternative Energiequellen investieren sollte;
27. ist der Ansicht, dass die Europäische Union, da eine Mehrheit der Europäer (68%) davon überzeugt ist, dass die Aktivitäten des Menschen zur globalen Erwärmung beitragen, und da eine Mehrheit bereit wäre, Einschränkungen an ihrem Lebensstil hinzunehmen, um sie zu bekämpfen, sowie da 85% der europäischen Bürger der Auffassung sind, dass ihre Regierungen mehr Geld für erneuerbare Energie ausgeben sollten, die Gelegenheit ergreifen sollte, diese vorherrschende Überzeugung zu nutzen, um eine stärkere Unterstützung der europäischen Bürger für die Klimapolitik der Europäischen Union sicherzustellen;
28. begrüßt die Absicht der Kommission, die Anstrengungen zu verstärken, um den weltweiten Klimawandel anzugehen und die Treibhausgasemissionen der EU zu verringern; erwartet, dass sich die Kommission in ihren Vorschlägen eingedenk des EU-Ziels, den weltweiten Temperaturanstieg im Vergleich zu dem vor der Industrialisierung verzeichneten Niveau unter +2°C zu halten, ehrgeizig zeigt; begrüßt insbesondere den überfälligen Vorschlag für verbindliche Rechtsvorschriften über CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen und fordert nachdrücklich, dass die Rechtsvorschriften sicherstellen müssen, dass der Sektor erheblich zu den notwendigen EU-Emissionsverringerungen beiträgt; erwartet ferner, dass in dem betreffenden Vorschlag das EU-Emissionshandelssystem dahingehend überprüft wird, dass es zu allererst darauf abzielt, die ökologische Wirksamkeit des Systems zu verbessern;
29. befürwortet die Pläne der Kommission, die Arbeit zur Verbesserung der Luftqualität in Europa fortzusetzen und insbesondere die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen zu überprüfen, um PM2,5-Grenzwerte einzubeziehen; verweist im Zusammenhang mit der Änderung der EU-Rahmenrechtsvorschriften über Industrieemissionen auf Ziffer 6 seiner am 16. Mai 2006 angenommenen Entschließung zu der Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds und fordert die Kommission folglich auf, dafür zu sorgen, dass in entsprechenden Vorschlägen Umwelt- und Gesundheitsschutz in vollem Umfang aufrecht erhalten bzw. gestärkt werden;
30. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass sich die Überprüfung des Emissionshandelssystems auf eine stärker harmonisierte Vergabe von Emissionsrechten stützt, Versteigerungen auszuweiten, eine striktere Obergrenze im Einklang mit einer Reduzierung der Treibhausgase um 30% bis 2020 im Vergleich zu 1990 seitens der EU festzusetzen und Rechtsvorschriften über verbindliche Grenzwerte für CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen mit dem Ziel einer Obergrenze von durchschnittlich 120 g/km für Neuwagen bis 2012 einzuführen;
31. fordert die Kommission dringend auf, den Verkehrssektor in die Umweltpolitik und die nachhaltige Entwicklung zu integrieren und dazu konkrete Ziele für einen CO2-Abbau für sämtliche Fahrzeuge vorzuschlagen und den Luftverkehr in die verbindlichen Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls einzubeziehen;
32. unterstützt die Absicht der Kommission, ein Grünbuch zum innerstädtischen Verkehr zu veröffentlichen, und erwartet, dass der Schwerpunkt dabei auf umweltfreundliche Alternativen für den Kurzstreckenverkehr wie Gehen oder Radfahren, Sammeltransport oder öffentlichen Verkehrsmittel und Mitfahrzentralen sowie die Erstellung eines Plans für nachhaltigen städtischen Verkehr in europäischen Städten gelegt wird;
33. begrüßt die Tatsache, dass der Rat der Verkehrsminister das Protokoll über die Durchführung der Alpenkonvention im Bereich Verkehr am 12. Oktober 2006 unterzeichnet hat, und ersucht die Kommission, weitreichendere Maßnahmen für eine nachhaltige Verkehrspolitik für sensible Regionen wie Bergregionen und dicht besiedelte Gebiete zu planen;
34. verweist auf die Verpflichtung der Kommission im Rahmen der „Eurovignette 2-Richtlinie“ Verfahren für eine Internalisierung der externen Kosten im Straßengüterverkehr auszuarbeiten, und erwartet, dass die Kommission eine neue „Eurovignette 3-Richtlinie“ mit Mindestfrachten für die Nutzung des gesamten Straßennetzes vorschlägt;
35. fordert die Kommission auf, einer im Rahmen des geplanten Strategiepapiers für Zentralasien zu entwickelnden ehrgeizigen Menschenrechtspolitik hohe Priorität einzuräumen, um den Abbau von Spannungen und die umfassende Achtung der Menschenrechte in dieser Region voranzutreiben;
36. vertritt die Auffassung, dass alle erforderlichen Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Verhandlungen über die verbleibenden Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik abzuschließen; erwartet eine umfassende Kontrolle und Bewertung der Vorgaben und fordert in diesem Zusammenhang eine umfassende Einbeziehung des Parlaments;
37. fordert die Einsetzung von Unterausschüssen für Menschenrechte im Kontext der Assoziierungs-, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit ENP-Ländern, um einen strukturierten Dialog über Menschenrechte und Demokratie zu entwickeln;
38. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit derartigen Unterausschüssen einen Jahresbericht über die Einhaltung der Menschenrechts- und Demokratieklausel der Abkommen einschließlich einer detaillierten Evaluierung sowie von Empfehlungen bezüglich der Wirksamkeit und Kohärenz der ergriffenen Maßnahmen auszuarbeiten;
39. bedauert die mangelnden Fortschritte im Hinblick auf die Beendigung der Isolation der türkisch-zyprischen Gemeinschaft im Nordteil Zyperns trotz der Versprechungen von Rat und Kommission vom Frühjahr 2004; fordert in diesem Zusammenhang nachdrücklich, dass die Kommission die Verfahren beschleunigt, um die finanzielle Unterstützung unverzüglich zur Verfügung zu stellen, und alle Anstrengungen unternimmt, um die Regelung bezüglich der Grünen Linie zu verbessern und so den Handel zwischen beiden Teilen der Insel, der derzeit behindert und eingeschränkt wird, zu erleichtern;
40. weist darauf hin, dass die Einstellung der Tätigkeit des Büros des Hohen Vertreters in Bosnien-Herzegowina und die Verringerung der UN-Präsenz im Kosovo im Hinblick auf die geplante Festlegung des endgültigen Status die Verantwortlichkeiten und Aufgaben der EU in der Region ausweitet; befürwortet in diesem Zusammenhang die bisherigen ersten Anstrengungen der Kommission, fordert jedoch eine umfassende und koordinierte langfristige Strategie, die zur Stabilisierung der Situation und zur Suche nach einer langfristigen Regelung im Einklang mit einer konkreten Perspektive für eine Mitgliedschaft aller Westbalkanländer beiträgt;
41. weist darauf, dass strategische Partnerschaften sich auf gemeinsame Werte stützen müssen; fordert die Kommission in diesem Kontext auf, in den Leitlinien für die Verhandlungen mit der Russischen Föderation über das neue Abkommen, das das demnächst auslaufende Partnerschafts- und Koopeartionsabkommen ersetzen soll, hervorzuheben, wie wichtig es ist, Demokratie, Menschenrechte und Meinungsfreiheit in den Mittelpunkt der künftigen Beziehungen zu stellen und dazu ein klares Verfahren zu verankern, um die Umsetzung aller Klauseln eines derartigen Abkommens zu überwachen;
42. fordert die Kommission auf, sich aktiv um eine Lösung in Bezug auf multilaterale Regelungen für die weltweiten Handelsbeziehungen zu bemühen, und bedauert, dass die neue Strategie der Kommission für „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“ das falsche Signal setzt, dass einseitig europäische Handelsinteressen verfolgt werden in einer Zeit, in der es eine politische Priorität sein muss, die Doha-Runde der WTO-Handelsverhandlungen zu deblockieren; fordert den Rat dringend auf, sorgfältig die Umsetzung der neuen EU-Handelsstrategie zu überwachen, um jegliche Lockerung der EU-Sozial- und Umweltstandards und -verordnungen zu verhindern;
43. ist erleichtert, dass die Kommission beabsichtigt, ihren Aktionsplan gegen die illegale Fischerei zu aktualisieren, bedauert allerdings, dass der 2002 beschlossene Aktionsplan nicht umfassender und wirksamer angewandt wurde, weil die illegale Fischerei sowohl in der Union als auch in den Entwicklungsländern die Fischbestände weiterhin dezimiert und die Küstengemeinschaften geschädigt hat; fordert die Kommission dringend auf, im Kampf gegen die illegale Fischerei in allen möglichen internationalen Foren eine führende Rolle zu übernehmen;
44. fordert eine Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, die strukturellen Ursachen der massiven Migration anzugehen, indem sie ihre derzeitige Politik ändern, auch betreffend die massive Einfuhr von EU-Produkten auf Dritte-Welt-Märkte, damit die Entwicklungsländer ihre Volkswirtschaften schützen und aufbauen und angemessene Einkommen für die Bevölkerung gewährleisten können, was die einzige Alternative ist, um die illegale Einwanderung zu vermindern;
45. stellt fest, dass die derzeitige Einwanderungspolitik der EU und der Mitgliedstaaten, die darauf abzielt, die Migrationsströme einzudämmen, und die Symptome angeht, keinesfalls zu einem Rückgang der Migrationsströme geführt hat, sondern eher dazu beigetragen hat, die Situation der Einwanderer prekärer zu gestalten, ohne dass die gewünschten Ziele erreicht wurden;
46. vertritt die Auffassung, dass eine gemeinsame Einwanderungs-, Asyl- und Visumspolitik durch eine wirksame Integration der Einwanderer in das soziale, wirtschaftliche und politische Leben der Union ergänzt werden sollte; vertritt die Ansicht, dass Einwanderungspolitiken auf EU-Ebene nur wirksam sein können, wenn das Parlament durch Mitentscheidung seine demokratische Rolle übernehmen kann;
47. appelliert an die Kommission dahingehend, dass eine gemeinsame Politik für eine legale Einwanderung gerecht sein sollte, was die Aufnahme der Zahl von minderqualifizierten und hochqualifizierten Arbeitnehmern angeht;
48. ist sehr besorgt über die Philosophie des Vorschlags für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt hochqualifizierter Arbeitnehmer; stellt fest, dass ein solcher Vorschlag zur Folge haben wird, dass sich die Abwanderung von Fachkräften aus armen Ländern verstärkt, und nicht der Notwendigkeit Rechnung tragen wird, die Grenzen für ungelernte Arbeitnehmer zu öffnen, die die am stärksten von Schwarzarbeit und Ausbeutung betroffene Bevölkerungsschicht ausmachen;
49. betrachtet es als notwendig, dass sich die allgemeine Rahmenrichtlinie für die Einwanderung von Arbeitnehmern nicht nur mit dem „Arbeitsmarkt“ beschäftigt, sondern auch mit der legalen Einwanderung an sich, da nur eine europäische Politik, die sich unter anderem durch eine flexiblere Visumspolitik mit der legalen Einwanderung befasst, die „illegale Einwanderung“ und den Menschenhandel verringern kann;
50. fordert, dass sich der Vorschlag für eine Richtlinie über Mindestsanktionen für die Arbeitgeber von sich illegal in der EU aufhaltenden Drittstaatsangehörigen gemäß dem Subsidiaritätsprinzip nur mit der illegalen Beschäftigung im großen Stil befasst, insbesondere in der Bauindustrie und im Gastgewerbe;
51. fordert die Kommission nachdrücklich auf, 2007 den Entwurf einer Richtlinie über die Rechte von Saisonarbeitern in der EU vorzulegen, um Fällen von Missbrauch und skalvereiähnlichen Zuständen, wie sie derzeit verzeichnet werden, entgegenzuwirken;
52. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.