Entschließungsantrag - B6-0641/2006Entschließungsantrag
B6-0641/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

6.12.2006

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Hannes Swoboda and Jan Marinus Wiersma
im Namen der PSE-Fraktion
zu dem Gipfeltreffen EU-Russland

Verfahren : 2006/2658(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0641/2006
Eingereichte Texte :
B6-0641/2006
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B6‑0641

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Gipfeltreffen EU-Russland

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und Russland[1], das am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist und 2007 auslaufen wird,

   unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Beziehungen zur Russischen Föderation, insbesondere die Entschließung vom 12. Juni 2006 zum Gipfeltreffen EU-Russland in Sotschi am 25. Mai 2006 und die Entschließung vom 23. Oktober 2006 zu den Beziehungen EU-Russland nach der Ermordung der russischen Journalistin Anna Politkowskaja,

–  unter Hinweis auf das Ergebnis des 18. Gipfeltreffens EU-Russland vom 24. November 2006 in Helsinki,

–  unter Hinweis auf den Menschenrechtsdialog EU-Russland,

–  unter Hinweis auf die gegenwärtige internationale und europäische Verantwortung Russlands aufgrund des Vorsitzes, den es derzeit in der G8 und im Ministerkomitee des Europarates innehat,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass eine verstärkte Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen der EU und Russland für die Stabilität, die Sicherheit und den Wohlstand ganz Europas von wesentlicher Bedeutung sind,

B.  in der Erwägung, dass der Abschluss eines Abkommens über strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation größte Bedeutung für die genannte verstärkte Zusammenarbeit hat, vor allem im Hinblick auf den weiteren Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen auf der Grundlage von Gleichheit, Transparenz und Einhaltung international anerkannter Verfahren, auf die Stärkung von Sicherheit und Stabilität in Europa durch friedliche, politische Lösungen regionaler Konflikte in der gemeinsamen Nachbarschaft sowie auf die weitere Verbesserung der Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und des demokratischen Rahmens als Grundlagen der genannten Beziehungen,

C.  unter Hinweis darauf, dass die zügige Verwirklichung der vier gemeinsamen Räume – gemeinsamer Wirtschaftsraum, Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Raum der äußeren Sicherheit und Raum der Forschung, Bildung und Kultur – Kernstück der Verhandlungen über das Abkommen über strategische Partnerschaft sein sollte,

D.  unter Hinweis darauf, dass die Verhandlungen im Hinblick auf das Abkommen über strategische Partnerschaft während des Gipfeltreffens in Helsinki nicht eingeleitet werden konnten, weil keine Überwindung des anhaltenden russischen Embargos gegen Agrareinfuhren aus Polen möglich war, dass Russland vor kurzem auch ein Verbot der Einfuhr von Fisch aus Estland verhängt hat und dass es überdies gedroht hat, ab dem 1. Januar 2007, nach dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens, ein Verbot gegen sämtliche europäischen Fleischexporte zu verhängen,

E.  unter Hinweis darauf, dass insbesondere im Energiebereich die Beziehungen auf der Grundlage von Transparenz und verbesserter staatlicher Politik für diesen Sektor, Zuverlässigkeit der Versorgung, diskriminierungsfreier Verwendung von Transiteinrichtungen und eines günstigeren Klimas für weitere Investitionen ausgebaut werden müssen,

F.  unter Hinweis darauf, dass die EU voll und ganz für die Umsetzung der europäischen Nachbarschaftspolitik als eine der obersten Prioritäten ihrer Außenbeziehungen eintritt, und in der Erwägung, dass die EU und Russland eine gemeinsame Verantwortung dafür tragen, Sicherheit und Stabilität in ganz Europa zu verbessern und friedliche Lösungen von Konflikten in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft herbeizuführen,

G.  unter Hinweis auf die anhaltenden, wachsenden Besorgnisse über die Schwächung der Demokratie in Russland, die verschärfte staatliche Kontrolle über die Medien, das sich verschlechternde Klima für nichtstaatliche Organisationen, die verstärkte politische Kontrolle der Justiz, die wachsenden Schwierigkeiten, durch die der politischen Opposition die Tätigkeit erschwert wird, und andere Maßnahmen, die die Macht des Kremls beträchtlich gestärkt haben,

H.  unter Hinweis darauf, dass die Morde der jüngsten Zeit an prominenten Gegnern der russischen Regierung in ganz Europa erhebliche Sorge ausgelöst haben,

I.  in der Erwägung, dass eine verstärkte Zusammenarbeit notwendig ist, um Demokratie, Sicherheit und Stabilität in der gemeinsamen Nachbarschaft zu festigen, insbesondere durch gemeinsame Aktivitäten zur Einführung von Demokratie und Achtung elementarer Menschenrechte in Belarus,

1.  betont die Bedeutung einer gestärkten und ausgebauten Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation auf den Grundlagen der Interdependenz, der gemeinsamen Interessen an wirtschafts- und energiepolitischer Zusammenarbeit sowie der Achtung der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit und der Stärkung von Stabilität und Sicherheit in der gemeinsamen Nachbarschaft;

2.  befürwortet die frühzeitige Einleitung von Verhandlungen über ein Abkommen über strategische Partnerschaft auf der Grundlage dieser Prinzipien und mit dem Ziel der vollständigen Verwirklichung der vier gemeinsamen Räume;

3.  bedauert, dass Streitigkeiten über die Ausfuhr von Agrarerzeugnissen die Verhandlungen über das Abkommen über strategische Partnerschaft verzögern; vertritt die Auffassung, dass eine Fortsetzung dieser handelspolitischen Streitigkeiten die Fortentwicklung der Beziehungen zwischen Russland und der Europäischen Union erheblich gefährdet; fordert deshalb die Kommission und die russische Regierung auf, diese noch nicht geklärten handelspolitischen Streitigkeiten schnellstens beizulegen; verlangt, dass die Europäische Union die notwendige Solidarität mit allen Mitgliedstaaten an den Tag legt, die durch die russische Handelspolitik diskriminiert werden;

4.  betont die strategische Bedeutung der energiepolitischen Zusammenarbeit und die Notwendigkeit, die Beziehungen EU-Russland in diesem Bereich zu verstärken; betont, dass eine weitere Zusammenarbeit auf diesem Gebiet auf dem Grundsatz der Interdependenz und Transparenz beruhen muss, und betont das Anliegen der Gegenseitigkeit in Bezug auf Marktzugänge, Infrastrukturen und Investitionen mit dem Ziel, oligopolistische Marktstrukturen zu verhindern und die Energieversorgung der Europäischen Union zu diversifizieren; fordert Russland in diesem Zusammenhang auf, die Grundsätze des Vertrags über die Energiecharta zu achten und die Zusammenarbeit bei Energieeinsparungen und erneuerbaren Energieträgern zu verbessern;

5.  betont die Notwendigkeit, mit Russland als einem notwendigen strategischen Partner zusammenzuarbeiten, um Frieden, Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten und den internationalen Terrorismus und gewalttätigen Extremismus zu bekämpfen sowie um Probleme der „weichen“ Sicherheit, wie Umwelt- und Nukleartechnik-Risiken, Drogen-, Waffen- und Menschenhandel und grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, in der europäischen Nachbarschaft in Zusammenarbeit mit der OSZE und anderen internationalen Organisationen zu bekämpfen;

6.  fordert die Kommission und den Rat auf, gemeinsame Initiativen mit der russischen Regierung zu entwickeln, um Demokratie, Sicherheit und Stabilität in der gemeinsamen Nachbarschaft zu verstärken, insbesondere durch gemeinsame Aktivitäten zur Einführung von Demokratie und Achtung der fundamentalen Menschenrechte in Belarus und gemeinsame Anstrengungen, um die Konflikte in Moldawien, Georgien und Nagornij-Karabach endgültig beizulegen;

7.  fordert die russische Regierung auf, zur Intensivierung der Menschenrechtskonsultationen EU-Russland als einem wesentlichen Teil der Partnerschaft EU-Russland beizutragen, die ungehinderte Tätigkeit von inländischen und internationalen Menschenrechtsorganisationen und anderen nichtstaatlichen Organisationen zuzulassen und für die persönliche Sicherheit von Personen, die für die Menschenrechte eintreten, zu sorgen;

8.  bringt sein Entsetzen über die Morde an bekannten Gegnern der russischen Regierung, wie Anna Politkowskaja und Alexander Litwinenko, zum Ausdruck; fordert die russischen Staatsorgane auf, eine vollständige und eingehende Untersuchung dieser Gewaltverbrechen vornehmen zu lassen, den zuständigen britischen Behörden volle Unterstützung und Zusammenarbeit zu gewähren und alles in ihrer Macht Liegende zu unternehmen, um die Täter gerichtlich zu belangen;

9.  betont, dass die Europäische Union beim Bemühen um die Stärkung der Beziehungen zur Russischen Föderation einmütig und entschlossen vorgehen muss; begrüßt die Absicht Deutschlands, in der Zeit seines Ratsvorsitzes diesem wichtigen Vorhaben weiterhin hohe Priorität einzuräumen;

10.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie dem Parlament und der Regierung der Russischen Föderation zu übermitteln.