Entschließungsantrag - B6-0645/2006Entschließungsantrag
B6-0645/2006

ENTWURF EINES BESCHLUSSES

7.12.2006

eingereicht zum Abschluss der Aussprache über das Programm der designierten Kommission
gemäß Artikel 99 der Geschäftsordnung
von der Konferenz der Präsidenten
zur Zustimmung zur Benennung des von Rumänien designierten neuen Mitglieds der Kommission Leonard ORBAN

Verfahren : 2006/0810(INS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0645/2006
Eingereichte Texte :
B6-0645/2006
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B6-0645/2006

Beschluss des Europäischen Parlaments zur Benennung des von Rumänien designierten neuen Mitglieds der Kommission Leonard ORBAN

Das Europäische Parlament,

-  in Kenntnis der Akte über die Beitrittsbedingungen Rumäniens und insbesondere von Artikel  45,

-  unter Hinweis auf den von dem beitretenden Mitgliedstaat im Hinblick auf seine Benennung als Mitglied der Kommission designierten Kandidaten Leonard ORBAN,

-  aufgrund der am 27. November 2006 durchgeführten Anhörung des Kandidaten,

-  in Kenntnis der Absicht des Rates, die Benennung des neuen Mitglieds der Kommission in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission ab dem Beitrittsdatum, das heißt dem 1. Januar 2007, vorzunehmen, wie dies aus dem Schreiben des Rates vom 31. Oktober 2006 an den Präsidenten des Europäischen Parlaments hervorgeht,

-  gestützt auf Artikel  99 seiner Geschäftsordnung,

A.  unter Hinweis auf die Bestimmungen von Artikel 214 Absatz 2 Unterabsatz 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

B.  unter Hinweis auf das Ergebnis der Anhörung des aus der Republik Rumänien stammenden designierten Kommissionsmitglieds, das in dem vom Vorsitzenden des zuständigen parlamentarischen Ausschusses an den Präsidenten des Europäischen Parlaments gerichteten Beurteilungsschreibens zusammengefasst ist, sowie die Empfehlung der Konferenz der Präsidenten,

C.  unter Hinweis auf die Notwendigkeit, das Verfahren gemäß Artikel 4 Absatz 2 und 3 des Protokolls über die Erweiterung der Europäischen Union im Anhang an den Vertrag von Nizza über die Zusammensetzung der neuen Kommission ab November 2009 im Rahmen des Europäischen Verfassungsprozesses einzuleiten,

1.  gibt seine Zustimmung zur Benennung des neuen Mitglieds der Kommission Leonard ORBAN für das noch bis zum 31. Oktober 2009 laufende Mandat,

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.