Entschließungsantrag - B6-0665/2006Entschließungsantrag
B6-0665/2006

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

11.12.2006

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Edward McMillan-Scott, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra und Gerardo Galeote
im Namen der PPE-DE-Fraktion,
zum Sacharow-Preis

Verfahren : 2006/2683(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0665/2006
Eingereichte Texte :
B6-0665/2006
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B6‑0665/2006

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Sacharow-Preis

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass es den Sacharow-Preis für geistige Freiheit seit 1988 gibt und dass dieser Preis eine der vielen Unterstützungsmaßnahmen des EP für die Menschenrechte und die Sache der Demokratie und eine Anerkennung derjenigen darstellt, die gegen Unterdrückung, Intoleranz und Ungerechtigkeit in der Welt kämpfen,

B.  unter Hinweis darauf, dass zu den Preisträgern Persönlichkeiten oder Organisationen zählen wie z.B. : Anatoli Marchenk (1989), Aung San Suukyi (1990), Adem Demaci (1991), Laz Madres de la Plaza de Mayo (1992), Oslobodjenje (1993), Taslima Nasreen (1994), Leyla Zana (1995), Wei Jingsheng (1996), Salima Ghezali (1997), Ibrahim Rugova (1998), Xanana Gusmão (1999), Basta Ya (2000), Nurit Peled, Izzat Ghazzawi, Dom Zacarias Kamwenho (2001), Oswaldo Payá Sardiñas (2002), Kofi Annan und die Vereinten Nationen (2003), der Weißrussische Journalistenverband (2004), Damas de Blanco (Kuba), Reporter ohne Grenzen und Huawa Ibrahim (gleichermaßen) (2005), Alexander Milinkewitsch (2006),

C.  in der Erwägung, dass die Preisträgerin von 1990, die birmanische Dissidentin Aung San Suukyi, die unter Hausarrest steht, und der Preisträger 2005, die kubanische Frauenbewegung „Damas de Blanco“ noch nicht die Erlaubnis erhalten haben, den Preis persönlich in Empfang zu nehmen,

D.  unter Hinweis darauf, dass die Konferenz der Präsidenten beschlossen hat, zwei Delegationen nach Kuba und Birma zu entsenden, um Kontakt mit den Preisträgern aufzunehmen und ihre persönliche Lage zu überprüfen,

E.  in der Erwägung, dass es Oswaldo Payá Sardiñas, Sacharow-Preisträger von 2002, wie anderen Geehrten noch nicht gestattet wurde, sich nach der Verleihung des Preises in die europäischen Institutionen zu begeben, wie vom Europäischen Parlament mehrfach gefordert,

1.  bedauert zutiefst, dass diese Preisträger noch immer nicht die Erlaubnis erhalten haben, ihren Preis persönlich entgegenzunehmen, was eines der grundlegenden Menschenrechte verletzt, d.h. die Freiheit, ungehindert in sein eigenes Land zurückzukehren und es zu verlassen, ein in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ausdrücklich anerkanntes Recht,

2.  hält es für nicht hinnehmbar, dass die Behörden der jeweiligen Länder angesichts des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten, zwei Delegationen – eine nach Birma und die andere nach Kuba – zu entsenden, den Delegationen möglicherweise die Einreise verwehren;

3.  begrüßt den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 16. November d. J., einen Kontrollmechanismus für die Preisträger des Sacharow-Preises zu schaffen und regelmäßig eine Delegation des Europäischen Parlaments zu entsenden, um die Preisträger zu treffen, denen es von den Behörden ihrer Länder nicht erlaubt worden ist, an der Preisverleihung teilzunehmen;

4.  bekräftigt seine Forderung, Oswaldo Payá Sardiñas, Sacharow-Preisträger von 2002, einen Besuch der Europäischen Institutionen zu gestatten;

5.  fordert seinen Präsidenten auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, damit diese Beschlüsse in die Tat umgesetzt werden können;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen Birmas, Chinas und Kubas, dem birmanischen Parlament, der Nationalversammlung der Volksmacht der Republik Kuba und dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu übermitteln.