ENTWURF EINER EMPFEHLUNG AN DEN RAT
22.12.2006
von Michał Tomasz Kamiński
im Namen der UEN-Fraktion
zum Verhandlungsmandat für ein neues verbessertes Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits
B6‑0022/2007
Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zum Verhandlungsmandat für ein neues verbessertes Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Ukraine, insbesondere die Entschließung vom 13. Januar 2005 zu den Ergebnissen der Wahlen in der Ukraine und die Entschließung vom 6. April 2006 zu den Parlamentswahlen in der Ukraine,
– unter Hinweis darauf, dass die Kommission am 13. September 2006 angekündigt hat, dass sie einen Vorschlag zur Aushandlung von Richtlinien für ein verbessertes Abkommen mit der Ukraine gemacht hat, und dass der Rat dem nun noch zustimmen muss,
– unter Hinweis auf die auf dem Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine vom 27. Oktober 2006 in Helsinki abgegebene Gemeinsame Erklärung,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12.Mai 2004 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (KOM(2004)0373) sowie auf die jüngste Mitteilung der Kommission vom 4. Dezember 2006 über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (KOM(2006)0726),
– unter Hinweis auf den ENP-Aktionsplan der EU und der Ukraine vom Februar 2005,
– gestützt auf Artikel 49 des EU-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 114 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Ukraine enge historische, kulturelle und wirtschaftliche Verbindungen zu den Mitgliedstaaten der EU hat und der Schlüsselpartner der Union für ihre unmittelbaren Nachbarländer in Osteuropa ist,
B. in der Erwägung, dass die Anstrengungen des Landes zur praktischen Umsetzung der Grundsätze der europäischen Integration gewürdigt werden müssen, sowie in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union auf der Grundlage des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zu einem der Schlüsselfaktoren geworden ist, die die Ukraine so weit gebracht haben, dass sie den Beitritt zur Europäischen Union zum Hauptziel der ukrainischen Außen- und Innenpolitik gemacht hat,
C. in der Erwägung, dass die Ukraine derzeit einen Übergangsperiode durchläuft, die für die langfristige Stabilisierung des Landes, die Sicherung von Demokratie, Pluralismus und Rechtstaatlichkeit und die Verankerung der Ukraine in der Gemeinschaft der europäischen Demokratien von entscheidender Bedeutung ist,
D. in der Erwägung, dass durch das neue verbesserte Abkommen die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine auf eine neue Grundlage gestellt werden sollten und dass es der Notwendigkeit Rechnung tragen sollte, die Ukraine dazu zu bewegen, weitere politische, wirtschaftliche und soziale Reformen durchzuführen und die Zusammenarbeit zwischen beiden Partnern zu stärken,
1. fordert den Rat auf, bei der Festlegung des Verhandlungsmandats folgenden Empfehlungen Rechnung zu tragen:
- (a)zu berücksichtigen, dass das Europäische Parlament den Rat aufgefordert hat, zu erwägen, der Ukraine eine klare europäische Perspektive zu geben; das neue verbesserte Abkommen sollte in diesem Zusammenhang einen geeigneten und effizienten Rahmen für die schrittweise Integration der Ukraine in die EU schaffen und ihr den Weg zu einer EU-Mitgliedschaft zu ebnen;
- (b)sicherzustellen, dass eines der Hauptziele des verbesserten Abkommens darin besteht, die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine auf die gemeinsame Achtung grundlegender europäischer Werte zu gründen;
- (c)dafür zu sorgen, dass die Freihandelszone, die Teil des verbesserten Abkommens im Anschluss an den Beitritt der Ukraine zur WTO werden soll, mit Anstrengungen einhergeht, die Ukraine soweit wie möglich auf den gemeinschaftlichen Besitzstand auszurichten;
- (d)die Rolle der Ukraine für die Sicherung der Energieversorgung eines beträchtlichen Teils des Energiemarktes der Europäischen Union gebührend zu würdigen und die schrittweise Integration des ukrainischen Energiemarktes in den Energiemarkt der EU zu unterstützen;
2. fordert den Rat und die Kommission auf, die zuständigen Ausschüsse regelmäßig und eingehend über die Verhandlungsfortschritte zu informieren;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und – zur Information – der Kommission sowie der Verkhovna Rada und der ukrainischen Regierung zu übermitteln.