Entschließungsantrag - B6-0032/2007Entschließungsantrag
B6-0032/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

24.1.2007

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Francis Wurtz, Vittorio Agnoletto, André Brie, Luisa Morgantini, Willy Meyer Pleite, Miguel Portas und Mary Lou McDonald
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zu einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B6-0032/2007

Verfahren : 2007/2502(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0032/2007
Eingereichte Texte :
B6-0032/2007
Angenommene Texte :

B6‑0032/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zu einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe, insbesondere auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2003,

–  unter Hinweis auf die von verschiedenen UN-Organen, u. a. von der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen angenommenen Resolutionen zu einem Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe,

–  in Kenntnis der Erklärungen der EU zugunsten eines weltweiten Moratoriums für die Vollstreckung der Todesstrafe,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  äußerst besorgt darüber, dass es auch heute noch in Dutzenden Ländern weltweit nationale Gesetze gibt, die die Todesstrafe vorsehen, und daher jedes Jahr Tausende Menschen häufig ohne einen fairen und billigen Prozess oder rechtliche Mindestgarantien getötet werden,

B.  in der Erwägung, dass die Europäische Union im Rahmen der am 6. Juni 1998 in Luxemburg angenommen „EU-Leitlinien zur Todesstrafe“ beschlossen hat, sich in internationalen Gremien für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe und für ihre letztendliche Abschaffung einzusetzen,

C.  unter nachdrücklichem Hinweis darauf, dass die Todesstrafe besonders häufig in Ländern wie den Vereinigten Staaten oder China vollstreckt wird, die über einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verfügen und die bisher jede Initiative der Vereinten Nationen zur Erreichung eines weltweiten Moratoriums verhindert haben,

D.  entsetzt über die inakzeptable politische und mediale Verwertung der Hinrichtung von Saddam Hussein durch die Regierungen des Irak und der Vereinigten Staaten, die – wie der kaum zu ertragende Inhalt der verbreiteten Bilder deutlich macht – zeigt, dass im Irak eine mit dem Rechtsstaat nicht zu vereinbarende summarische Gerichtsbarkeit praktiziert wird, die der amerikanischen politischen Agenda untersteht,

1.  bekräftigt seine absolute und grundsätzliche Ablehnung der Todesstrafe in der ganzen Welt ungeachtet der Art des Verbrechens und/oder der Person, die bestraft werden soll; verurteilt daher jede Vollstreckung der Todesstrafe, zu der es täglich in zahlreichen Ländern weltweit kommt;

2.  ist überzeugt, dass die Abschaffung der Todesstrafe für sich genommen für die Länder, die beschlossen haben, die inakzeptable Praxis aufzugeben, ihre Mitbürger und/oder andere Personen zu töten, einen Meilenstein in der Geschichte der menschlichen Zivilisation darstellt;

3.  fordert, dass unverzüglich im Wege einer feierlichen Erklärung der Vollversammlung der Vereinten Nationen ein bedingungsloses weltweites Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe verhängt wird, wobei der Generalsekretär der Vereinten Nationen in die Lage versetzt werden muss, die tatsächliche Umsetzung zu kontrollieren;

4.  unterstützt nachdrücklich die jüngste vom Europarat befürwortete förmliche Initiative des italienischen Parlaments mit der Aufforderung an die EU, der nächsten Vollversammlung der Vereinten Nationen einen Resolutionsentwurf zu einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe mit dem Ziel ihrer weltweiten vollständigen Abschaffung vorzulegen, ohne dass es der einstimmigen Billigung aller EU-Mitgliedstaaten bedarf;

5.  fordert den EU-Vorsitz auf, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit eine solche Resolution, in der ein weltweites Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe gefordert wird, unverzüglich der Vollversammlung der Vereinten Nationen unterbreitet wird; fordert den EU-Vorsitz und die Kommission auf, das Europäische Parlament über die in der Vollversammlung der Vereinten Nationen hinsichtlich eines weltweiten Moratoriums für die Todesstrafe erzielten Ergebnisse auf dem Laufenden zu halten;

6.  ist überzeugt, dass die Europäische Union die vorhandenen Instrumente der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Ländern nutzen sollte, um sie dazu zu veranlassen, in einen politischen Dialog einzutreten, der sie auf den Weg zur endgültigen Abschaffung der Todesstrafe bringen wird;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Vorsitz der Vollversammlung und den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu übermitteln.