ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
24.1.2007
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Eugenijus Maldeikis, Roberta Angelilli und Eoin Ryan
im Namen der UEN-Fraktion
zu der Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe
B6‑0037/2007
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe, insbesondere auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2003[1],
– unter Hinweis auf die von verschiedenen UN-Organen, u. a. von der Menschenrechtskommission angenommenen Resolutionen zum Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe,
– in Kenntnis der Erklärungen der EU zugunsten eines weltweiten Moratoriums für die Vollstreckung der Todesstrafe,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Europäische Union im Rahmen der am 6. Juni 1998 vom Europäischen Rat in Luxemburg verabschiedeten Leitlinien zur Todesstrafe beschlossen hat, sich in internationalen Gremien für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe und ihre letztendliche Abschaffung einzusetzen,
B. in der Erwägung, dass die italienische Abgeordnetenkammer am 27. Juli 2006 einstimmig einen Antrag angenommen hat, in dem die italienische Regierung aufgefordert wird, der nächsten Vollversammlung der Vereinten Nationen nach Konsultation der EU-Partner, ohne dass es jedoch der einstimmigen Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten bedarf, einen Resolutionsentwurf zu einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe mit dem Ziel ihrer weltweiten vollständigen Abschaffung zu unterbreiten,
C. in der Erwägung, dass die italienische Regierung und der Europarat am 9. Januar 2007 beschlossen haben, ihre Kräfte zu bündeln, um eine möglichst breite Unterstützung für eine Initiative der Vollversammlung der Vereinten Nationen zugunsten eines weltweiten Moratoriums für die Hinrichtungen mit dem Ziel der völligen Abschaffung der Todesstrafe zu gewinnen,
1. nimmt die vom Europarat unterstützte Initiative der italienischen Abgeordnetenkammer zur Kenntnis;
2. fordert den Ratsvorsitz auf, sich dafür einzusetzen, dass in der Vollversammlung der Vereinten Nationen eine Debatte über eine Resolution zu einem weltweiten Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe abgehalten wird;
3. fordert die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten auf, auf politischem und diplomatischem Wege alles daran zu setzen, um sicherzustellen, dass diese Resolution in der Vollversammlung der Vereinten Nationen größtmögliche Unterstützung findet;
4. ersucht den Ratsvorsitz und die Kommission, das Europäische Parlament über die in der UN-Vollversammlung erzielten Ergebnisse in der ersten nach dem Abschluss der Beratungen stattfindenden Plenarsitzung zu unterrichten;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Ratsvorsitz, der Kommission, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und allen Mitgliedstaaten der Vollversammlung der Vereinten Nationen zu übermitteln.
- [1] ABl. C 82 E vom 1.4.2004, S. 609