ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
7.2.2007
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Karl-Heinz Florenz
im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
zum Klimawandel
B6‑0045/2007
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Klimawandel
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die zwölfte Konferenz der Vertragsparteien (COP-12) des UNFCCC und die zweite Konferenz der Vertragsparteien, welche gleichzeitig als Treffen der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls dient (COP/MOP-2), die vom 6. bis 17. November 2006 in Nairobi (Kenia) stattgefunden hat,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Klimawandel, insbesondere die Entschließung vom 16. November 2005 zur Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung[1] und die Entschließung vom 26. Oktober 2006 zur Strategie der Europäischen Union für die Konferenz in Nairobi (COP-12 und COP/MOP-2)[2],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zu „Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius – der Weg in die Zukunft bis 2020 und darüber hinaus“[3],
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die jüngsten extremen Wetterereignisse wie der verheerende Sturm Kyrill zu einer noch intensiveren Debatte über den Klimawandel geführt haben,
B. in der Erwägung, dass zwar ein einzelnes extremes Wetterereignis nicht direkt mit dem Klimawandel in Verbindung gebracht werden kann, dass man jedoch bedenken muss, dass nach der Ansicht zahlreicher Wissenschaftler eine Verbindung zwischen der zunehmenden Intensität extremer Wetterereignisse und dem Klimawandel besteht,
1. unterstreicht, dass unbedingt konkrete Maßnahmen auf globaler Ebene zur Bewältigung des Klimawandels ergriffen werden müssen und dass die führenden Politiker diesen Prozess vorantreiben müssen;
2. begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Europäische Kommission und der amtierende Ratsvorsitz den Klimawandel in den Mittelpunkt ihrer politischen Agenda gestellt haben;
3. fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, weiter ihrer Führungsrolle bei den Verhandlungen mit Blick auf einen internationalen Rahmen für den Klimawandel für die Zeit nach 2012 gerecht zu werden und in künftigen Diskussionen mit ihren internationalen Partnern weiterhin ehrgeizige Ziele anzustreben;
4. legt der Europäischen Union nahe, ihre Entschlossenheit unter Beweis zu stellen, indem sie den Klimawandel durch messbare Fortschritte bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen bekämpft und der ihre internen und internationalen Emissionsverringerungsziele erreicht;
5. räumt ein, dass der Anteil der EU an den Treibhausgasemissionen von 14%[4] gering erscheinen mag; betont jedoch, dass die EU am Pro-Kopf-Ausstoß gemessen weltweit einen der höchsten Anteile an diesen Emissionen hat; erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten an ihre Verpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll und den Übereinkommen vom Marrakesch, um zum Abbau dieser Unterschiede die vorrangige Anwendung flexibler Mechanismen im eigenen Lande („supplementarity“) sicherzustellen;
6. unterstreicht, dass die internationalen Verhandlungen über den Rahmen nach 2012 erheblich beschleunigt werden müssen, um einen nahtlosen Übergang vom ersten zum zweiten Verpflichtungszeitraum gemäß dem Kyoto-Protokoll sicherzustellen und der internationalen Gemeinschaft Zeit zu geben, die notwendigen Maßnahmen zu planen; wiederholt seine Forderung nach einer Einigung bis Ende 2008, spätestens jedoch bis 2009;
7. unterstreicht, dass die EU ihre Strategie auf die Annahme stützen sollte, dass auf internationaler Ebene eine Einigung über einen Rahmen für die Zeit nach 2012 erzielt wird; hält es daher für verfrüht, im derzeitigen Stadium darüber zu diskutieren, wie man hinter die gesteckten Ziele zurückfallen soll, wenn keine solche internationale Einigung erzielt wird;
8. erinnert daran, dass die Strategie der Europäischen Union für den Klimawandel, wie in seinen Entschließungen vom 16. November 2005 und vom 26. Oktober 2006 ausgeführt und von der Kommission in ihrer Mitteilung auch teilweise anerkannt wurde, auf folgenden Schlüsselzielen beruhen sollte:i) Begrenzung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur auf höchstens 2° Celsius gegenüber dem vorindustriellen Stand;ii) Senkung der Emissionen um 30% im Vergleich zu den Emissionswerten 1990 bis zum Jahr 2020, mit Blick auf das Erreichen einer Reduzierung in der Größenordnung von 80% bis 2050;
9. bedauert den Mangel an Klarheit des „Energie- und Klimapakets“ der Kommission hinsichtlich der Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen für 2020; betont, dass die Emissionen um mindestens 30% reduziert werden müssen, damit eine vernünftige Chance zur Erreichung des Ziels der EU besteht, den Anstieg der Durchschnittstemperatur auf 2° Celsius zu begrenzen;
10. unterstreicht, dass sich die Europäische Union, wenn sie eine Einigung auf internationaler Ebene über eine 30%ige Verringerung der Treibhausgasemissionen in allen Industrieländern erreichen will, nicht nur auf die Umweltpolitik, sondern auch auf die Außen- und Welthandelspolitik sowie auf die Bereitschaft zu einer Änderung der Nachfrage nach Energie und anderen Naturressourcen konzentrieren muss und dass diese umfassendere Sicht daher Teil der Debatte über die Strategie zur Erreichung des erwähnten Zieles sein muss;
11. vertritt die Ansicht, dass wirtschaftlich entwickelte Mitgliedstaaten einen Großteil ihrer Tätigkeiten und Technologien mit hohem Verbrauch an Energie und Naturressourcen in weniger entwickelte Länder exportiert haben, in denen dieselben Tätigkeiten möglicherweise stärkere Treibhausgasemissionen verursachen; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten daher nahe, politische Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Praktiken zu ergreifen;
12. betont die spezielle Verantwortung der Industrieländer für die weltweite Bewältigung des Klimawandels; fordert daher die in Anhang I genannten Vertragsparteien auf, ihre bestehenden Verpflichtungen zu erfüllen und sich ehrgeizige Ziele für einen zweiten Verpflichtungszeitraum nach 2012 zu setzen; fordert ferner die Industrieländer, die das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert haben, auf, ihren Standpunkt zu überdenken, energische Maßnahmen auf nationaler Ebene zu ergreifen und eine aktive Rolle bei künftigen internationalen Verhandlungen zu spielen und sich an der künftigen Regelung für den Klimawandel zu beteiligen;
13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu prüfen, handelsbezogene Anpassungsmaßnahmen an den Grenzen zu beschließen, um mögliche kurzfristige Wettbewerbsvorteile auszugleichen, die Hersteller in Industrieländern ohne Kohlenstoffemissionsbegrenzungen haben könnten;
14. wiederholt seinen Vorschlag nach einer Überprüfung des Emissionshandelssystems mit dem Ziel der Harmonisierung der auf Benchmarking- und Versteigerungsverfahren basierenden Zuteilungsmethode;
15. stimmt mit der Kommission dahingehend überein, dass die nicht in Anhang I aufgeführten Länder weiter in den Prozess eingebunden werden müssen, unterstreicht jedoch, dass die Entwicklungsländer nicht als ein Block behandelt werden können und dass bei den von den Entwicklungsländern oder innerhalb der Entwicklungsländer durchgeführten Aktivitäten je nach ihren besonderen nationalen Umständen differenziert werden muss; unterstreicht ferner, dass von den am wenigsten entwickelten Ländern nicht verlangt werden sollte, dass sie irgendwelche Verpflichtungen übernehmen;
16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen auf internationaler Ebene auf, als Ergänzung zu den verbindlichen Emissionszielen für die Industrieländer die Ausarbeitung von Vorschlägen für sektorspezifische Ziele für energieintensive Exportindustrien in den Ländern zu prüfen, die keine verbindlichen Verpflichtungen zur Emissionssenkung eingegangen sind;
17. unterstreicht, dass die Energiepolitik ein wesentlicher Faktor der globalen Strategie der Europäischen Union für den Klimawandel ist und dass eine Diversifizierung der Energieressourcen und ein Umsteigen auf alternative, kohlenstofffreie und kohlenstoffarme Technologien ein großes Potenzial für einen Emissionsabbau bergen und gleichzeitig für eine geringere Abhängigkeit von externen Energiequellen sorgen;
18. vertritt die Ansicht, dass ein gewaltiges Potenzial für den Emissionsabbau im Bereich der Energieeffizienz besteht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ehrgeizige Maßnahmen und Ziele in diesem Bereich zu beschließen sowie auszuloten, ob man über das von der Kommission vorgeschlagene Reduktionsziel von 20% hinaus gehen kann;
19. vertritt die Ansicht, dass die Energieeffizienz in den Mitgliedstaaten durch ausgewogene nationale Steuer- und Abgabensysteme verbessert und ein unnötiger Energieverbrauch verhindert werden kann;
20. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, indem sie die geeigneten Maßnahmen zur Sicherstellung der unverzüglichen Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG über die Energieeffizienz von Gebäuden ergreifen, die am 4. Januar 2003 in Kraft getreten ist und durch die mit kosteneffizienten Einsparungen im Gebäudesektor von etwa 22% gerechnet wird; fordert daher die Kommission auf, Verfahren gegen diejenigen Mitgliedstaaten einzuleiten, die noch nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG ergriffen haben;
21. unterstreicht, dass der Verkehrssektor den stärksten Zuwachs beim Energieverbrauch zu verzeichnen hat, wobei der Straßenverkehr für ungefähr 25% der CO2-Emissionen der Gemeinschaft verantwortlich ist; fordert daher einen verstärkten Ausbau des öffentlichen Verkehrs;
22. begrüßt den Vorschlag, eine verbindliche Zielvorgabe für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energiemix der EU auf 25% bis zum Jahr 2020 festzulegen;
23. bedauert das Fehlen verbindlicher sektorspezifischer Zielvorgaben für die erneuerbaren Energien, da sich nur mit solchen verbindlichen Zielvorgaben der Klimaschutz tatsächlich verbessern lässt; legt der Kommission nahe, neben der allgemeinen Zielvorgabe von den Mitgliedstaaten auch die Vorlage sektorspezifischer Zielvorgaben für erneuerbare Energien zu verlangen, wie in der Folgenabschätzung für den Fahrplan für erneuerbare Energiequellen vorgeschlagen wurde;
24. betont erneut, dass Heizung und Kühlung durch erneuerbare Energieträger ein gewaltiges Potenzial für die kosteneffiziente Reduzierung von CO2-Emissionen und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bietet; bedauert, dass die Kommission keinen Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung von Heizung und Kühlung durch erneuerbare Energieträger vorgelegt hat, obwohl sie dies dem Europäischen Parlament zugesagt hatte, stellt jedoch fest, dass die Kommission immer noch legislative Maßnahmen in diesem Bereich plant;
25. besteht auf seinem in seiner Entschließung vom 14. Februar 2006 formulierten Vorschlag[5];
26. bedauert, dass sich die Kommission mit Vorschlägen für verbindliche Obergrenzen für Fahrzeugemissionen Zeit lässt, obwohl das Europäische Parlament wiederholt solche Obergrenzen als Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus dem Verkehrssektor gefordert hat; nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, als verbindliches Mindestziel zu erreichen, dass bis 2020 10% der Fahrzeugkraftstoffe Biokraftstoffe sind; unterstreicht die Bedeutung der nachhaltigen Produktion von Biokraftstoffen; vertritt die Ansicht, dass Biokraftstoffe zwar eine wichtige Rolle für die Verringerung unserer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen spielen, dass jedoch die Erhöhung ihres Anteils nicht auf Kosten der Nahrungsmittelerzeugung gehen oder zu einer verstärkten Abholzung der Wälder weltweit führen darf; unterstreicht die Notwendigkeit einer obligatorischen ökologischen und sozialen Zertifizierung von Biotreibstoffen und betont, dass alle Anreize auf der Grundlage einer sich auf den gesamten Lebenszyklus beziehenden Klimaeffizienz unterschiedlich gestaltet werden müssen;
27. unterstützt die vorgeschlagene Energiepartnerschaft mit Afrika; empfiehlt jedoch nachdrücklich auch eine ähnliche Partnerschaft mit China und Indien, da die Treibhausgasemissionen in diesen Ländern rapide zunehmen und da sie unbedingt beim Aufbau von Kapazitäten sowie bei Investitionen in kohlenstofffreie, kohlenstoffarme und energieeffiziente Technologien (vorzugsweise erneuerbare Energien) unterstützt werden müssen; besteht gleichzeitig darauf, dass die EU mit den betreffenden Regionen zusammenarbeitet, um der Abholzung der tropischen Wälder Einhalt zu gebieten und statt dessen Aufforstung und Wiederaufforstung zu fördern; schlägt ferner vor, die Zusammenarbeit mit Russland im Energiebereich zu intensivieren;
28. vertritt die Ansicht, dass erhebliche Anstrengungen zum Emissionsabbau mit der Wirtschaftsentwicklung Hand in Hand gehen können und sogar eine Voraussetzung für die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in den kommenden Jahrzehnten sind; bekräftigt erneut, dass die Europäische Union durch Umwelttechnologien einen Wettbewerbsvorsprung erzielen kann und dass diese Technologien gleichzeitig erheblich zum Emissionsabbau beitragen; stellt fest, dass Umwelttechnologien daher einen Kernpunkt der Strategie zur nachhaltigen Entwicklung im Einklang mit den Verpflichtungen der EU im Rahmen von Kyoto und mit der Lissabon-Strategie bilden;
29. unterstreicht die erschreckenden Kosten der bisherigen Tatenlosigkeit für Umwelt, Gesellschaft und Gesundheit, was unter anderem vom Stern-Report über die ökonomischen Auswirkungen des Klimawandels aufgezeigt wurde; erinnert daran, dass eine weitere Tatenlosigkeit Schäden im Umfang von 5 bis 20% des weltweiten BIP pro Jahr verursachen würde, während die Kosten einer vernünftigen Klimapolitik und Investitionen in saubere Technologien mit 0,5% bis 1% des weltweiten jährlichen BIP bis zum Jahr 2050 beziffert werden, ganz abgesehen vom zusätzlichen Nutzen für Umwelt und Gesundheit; erkennt an, dass durch weitere Verzögerungen die Gefahr negativer Folgen für die Umwelt zunehmen wird und die Kosten für Emissionssenkungen ansteigen werden;
30. vertritt die Ansicht, dass die Forschungsarbeiten in diesem Bereich intensiviert und klare Umweltziele beschlossen werden sollten, um die Entwicklung und Nutzung besserer und umweltfreundlicherer Technologien zu fördern;
31. vertritt weiter die Ansicht, dass der Abbau der weltweiten Emissionen nicht zu anderen Bedrohungen wie der Verbreitung von Kernmaterial oder dem Terrorismus führen darf; ist daher der Auffassung, dass der Nuklearbereich von CDM/JI oder anderen Mechanismen ausgenommen werden sollte, die auf eine Belohnung des Emissionsabbaus in den Entwicklungsländern abzielen;
32. ermutigt die Unionsbürger zu einer stärkeren direkten Anteilnahme an den Bemühungen zur Emissionsminderung;
33. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten erneut auf, eine ehrgeizige Politik für Technologiepartnerschaften mit den Entwicklungsländern und die Weitergabe sauberer Technologien an die Entwicklungsländer zu beschließen und ihnen so bei ihrer Wirtschaftsentwicklung und der Steigerung ihres Wohlstands auf eine nachhaltigere Weise zu helfen;
34. ist besorgt über die Risiken im Zusammenhang mit bestehenden Nuklearanlagen in Küstengebieten, die sich durch den Klimawandel und durch Tsunamis ergeben, und fordert die Kommission und den Rat auf, eine Bewertung derartiger Risiken vorzunehmen und sich darauf vorzubereiten, um den Bau neuer Kernkraftanlagen in Küstengebieten zu vermeiden;
35. fordert die Europäische Kommission auf, eine Bewertung der Auswirkungen des Klimawandels auf den Anstieg der Bodentemperatur, den Rückgang der Regenfälle und den Zustand des Grundwassers vorzunehmen; hält es für besonders wichtig, die Auswirkungen des Rückgangs landwirtschaftlicher Nutzflächen als Quellen von Biomasse und Kohlenstoffreservoirs zu untersuchen; unterstreicht die Bedeutung bestimmter Agrarmanagementpraktiken;
36. fordert alle seine zuständigen Ausschüsse und Delegationen auf, beim Klimaschutz eng zusammenzuarbeiten, damit seine politischen Maßnahmen in den Bereichen Industrie, Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Forschung und Entwicklung sowie andere Initiativen besser auf die Klimaschutzziele abgestimmt werden, und damit das Thema Klimawandel auf der Ebene der interparlamentarischen Delegationen und im Rahmen des Transatlantischen Legislativdialogs regelmäßig angesprochen wird;
37. fordert die beiden Ratsvorsitze des Jahres 2007 auf, dafür zu sorgen, dass die Klimaschutzmaßnahmen noch stärker forciert werden, und gleichzeitig das politische Engagement zu verstärken und noch mehr internationale Partner in den Prozess auf internationaler Ebene einzubeziehen;
38. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat des UN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen mit der Bitte um Weiterleitung an alle Vertragsparteien, die keine Mitgliedstaaten der EU sind, zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte P6_TA(2005)0433.
- [2] Angenommene Texte P6_TA(2006)0460.
- [3] KOM(2007)0002.
- [4] Quelle: Vierte nationale Mitteilung der Europäischen Gemeinschaft zum UNFCCC (KOM(2006)0040).
- [5] Angenommene Texte P6_TA(2006)0058.