ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
7.3.2007
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Angelika Beer, Caroline Lucas, Jill Evans, Jean Lambert und Gisela Kallenbach
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur atomaren Abrüstung
B6‑0078/2007
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Nichtverbreitung von Kernwaffen und zur atomaren Abrüstung
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den breiten Konsens innerhalb der EU, den NVV von jetzt ab bis zur kommenden NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2010 wieder zu beleben und zu stärken,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum NVV, insbesondere seine am 10. März 2005 angenommene weitreichende Entschließung zur Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom Mai 2005,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. unter Hinweis auf den größer werdenden internationalen Konsens über die dringende Notwendigkeit atomarer Abrüstung, wie sie von der „New Agenda Coalition“ (Koalition für atomare Abrüstung) und in der Erklärung von Rom des Gipfeltreffens der Friedensnobelpreisträger (einberufen von Michael Gorbachow und dem Bürgermeister Roms, Walter Veltroni) vom 30. November 2006 propagiert wurde,
B. unter Hinweis auf den Appell u.a. von Dr. Henry Kissinger vom 5. Januar 2007 (veröffentlicht in The Wall Street Journal) dahingehend, dass die Welt am Abgrund einer neuen und gefährlichen Nuklearära stehe und dass der einzige Weg, uns davor zu bewahren, in ihn hineinzustürzen, sei, einen umfassenden Konsens aufzubauen, der die Vision einer atomwaffenfreien Welt erneut bekräftigt, und energisch auf dieses Ziel hinzuarbeiten,
C. unter Hinweis auf die Erklärung von UN-Generalsekretär Kofi Annan vom 28. November 2006 (in der Universität von Princeton), dass der Besitz von Atomwaffen einiger andere motivieren könne, solche Waffen zu erwerben: indem sie an ihren eigenen Arsenalen festhalten und sie modernisieren … Kernwaffenstaaten ermutigen andere Staaten, Atomwaffen als wesentlich sowohl für ihre Sicherheit als auch für ihren Status zu betrachten; mit Bestürzung vor diesem Hintergrund, dass die Glaubwürdigkeit der EU, den NVV voranzubringen, durch die Pläne sowohl Frankreichs als auch des Vereinigten Königreichs, ihre Atomwaffenarsenale zu modernisieren, untergraben wird,
D. unter Begrüßung der Tatsache, dass die Kampagne „Mayors for Peace“, die vom Europäischen Parlament unterstützt wird, weiterhin an Stärke gewinnt, mit mehr als 1.000 Städten, die allein in der EU teilnehmen (ungefähr 1.600 weltweit), durch ihre Befürwortung der „Vision 2020“ einer bis 2020 atomwaffenfreien Welt,
E. unter Betonung der Rolle der Parlamente und der Parlamentarier, die Nichtverbreitung von Atomwaffen und Abrüstung zu fördern, und in dieser Hinsicht unter Begrüßung der Anstrengungen des weltweiten Parlamentarischen Netzwerks für nukleare Abrüstung (PNND),
1. fordert die Präsidentschaft nachdrücklich auf, im Namen der EU einen koordinierten, positiven und sichtbaren Beitrag zum NVV-Vorbereitungsausschuss in Wien zu leisten;
2. fordert sowohl den Rat als auch die Kommission auf, zu klären, welche Schritte sie zu unternehmen gedenken, um den Atomwaffensperrvertrag zu stärken und einen wirksamen Multilateralismus zu verfolgen, wie dies in der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungsmaterial und Massenvernichtungswaffen im Dezember 2003 erklärt wurde;
3. ist der Ansicht, dass, damit multilaterale Anstrengungen wirksam werden, diese in eine fundierte Vision, eine atomwaffenfreie Welt zum frühest möglichen Zeitraum zu erreichen, eingebunden werden müssen;
4. fordert die Präsidentschaft nachdrücklich auf, jedes Jahr vor der Überprüfungskonferenz 2010 einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung jeder einzelnen der 43 Maßnahmen vorzulegen, die im Gemeinsamen Standpunkt der EU zum NVV 2005 beschlossen wurden;
5. fordert die Präsidentschaft nachdrücklich auf, im Vorbereitungsausschuss eine Reihe von Abrüstungsinitiativen voranzubringen, die sich auf die „Erklärung zu Grundsätzen und Zielen“, die am Ende der NVV-Überprüfungskonferenz 1995 vereinbart wurden, und auf die „13 praktischen Schritte“ stützen, die auf der NVV-Überprüfungskonferenz 2000 einstimmig vereinbart wurden und die verbessert und durchgeführt werden sollten, damit sich Fortschritte ergeben (um Rückschritt oder Stillstand zu verhindern);
6. fordert die Präsidentschaft insbesondere auf: aus der Sackgasse herauszufinden und ein überprüfbares Verbot der Produktion spaltbaren Materials für Nuklearwaffen und andere Sprengkörper (FMCT) einzuführen; die Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) durch alle Länder zu beschleunigen, insbesondere durch diejenigen, die für ein Inkrafttreten des Verbots vonnöten sind, und ein vollständiges Verbot aller Atomwaffentests, in der Erwartung zu beschleunigen, dass der CTBT in Kraft tritt; die Auslösung des Atomwaffen-Frühwarnsystems vorzuziehen; die Rolle von Atomwaffen in Sicherheitsdoktrinen und negative Sicherheitsgarantien für Nicht-Kernwaffenstaaten zu verringern; zu den Anstrengungen beizutragen, die auf die Verringerung der Zahl von Kernwaffen in den USA, in Russland, China und in anderen Kernwaffenstaaten gerichtet sind;
7. wiederholt seine Forderung an die USA, ihre Atomwaffen aus dem europäischen Gebiet abzuziehen; fordert ferner Frankreich und das Vereinigte Königreich nachdrücklich auf, die Entwicklung des Programms Missile M51 bzw. die Modernisierung des Trident‑, Raketen-U-Boot-Programms zu stoppen;
8. fordert die deutsche EU-Präsidentschaft auf, im Rahmen der Beziehungen EU-USA das Thema des Atomwaffenabkommens USA-Indien und seiner Folgen für die IAEO und die Gruppe der Kernmateriallieferländer (NSG) anzusprechen und innerhalb der NSG ein Veto betreffend die Anpassung vereinbarter Richtlinien, die die Lieferung von atomarer Ausrüstung, Material oder Technologie an Staaten verbieten, die umfassende IAEO-Schutzbestimmungen für ihre gesamten atomaren Einrichtungen nicht akzeptieren, anzumahnen;
9. empfiehlt, dass das Europäische Parlament eine Delegation nach Wien entsendet, um an den Veranstaltungen des NVV-Vorbereitungsausschusses teilzunehmen; ersucht die Präsidentschaft, Vertreter des Europäischen Parlaments in die EU-Delegation aufzunehmen (ein Präzedenzfall wurde durch die Delegation zur UN-Überprüfungskonferenz 2006 in New York geschaffen);
10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem UN-Generalsekretär, den Regierungen und Parlamenten der UN-Mitgliedstaaten, dem Parlamentarischen Netzwerk für nukleare Abrüstung, den „Mayors for Peace“ und den anderen Veranstaltern der Internationalen Konferenz zur atomaren Abrüstung, die für den 19. April 2007 im EP geplant ist, zu übermitteln.