Entschließungsantrag - B6-0094/2007Entschließungsantrag
B6-0094/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

7.3.2007

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Vito Bonsignore, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Tokia Saïfi und Simon Busuttil
im Namen der PPE-DE-Fraktion
zu den Beziehungen Europa-Mittelmeer

Verfahren : 2006/2682(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0094/2007
Eingereichte Texte :
B6-0094/2007
Angenommene Texte :

B6‑0094/07

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen Europa-Mittelmeer

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis der Erklärungen des Rates und der Kommission,

–  in Kenntnis der Erklärung des Nahost-Quartetts vom 21. Februar 2007,

–  in Kenntnis des Programms des deutschen Ratsvorsitzes,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen der 8. Konferenz der Außenminister vom 27. bis 28. November 2006 in Tampere,

–  in Kenntnis des Dokuments über die Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung des Terrorismus (Dok. 14469/4/05 vom 30. November 2005) und des Gemeinsamen Standpunkts des Rates vom 29. Mai 2006 über die Anwendung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus,

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament über die Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik, KOM 726 (06), der Mitteilung KOM(2003) 0104, ihres Orientierungsdokumentes über die Europäische Nachbarschaftspolitik KOM(2004) 0373, und ihres Vorschlags zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrumentes KOM(2004) 0628,

–  in Kenntnis der Konferenzen zum Problem der Einwanderung, der Konferenz Europa-Afrika vom 10.-11. Juli 2006 in Rabat und der Konferenz vom 22.-23. November 2006 in Tripoli,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Gipfels Europa-Mittelmeer anlässlich des 10. Jahrestags der Partnerschaft Europa-Mittelmeer vom 27.-28. November 2005,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Oktober 2005 zum überarbeiteten Prozess von Barcelona,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis der Erklärung vom 28. November 1995 von Barcelona, mit der die Partnerschaft Europa-Mittelmeer begründet wird,

A.  in der Erwägung, dass der Prozess von Barcelona seit 1995 den Rahmen einer Partnerschaft zwischen den Ländern und Völkern von beiden Seiten des Mittelmeers bereitgestellt hat,

B.  unter Hinweis auf die strategische Bedeutung des Mittelmeers für die Europäische Union und die Notwendigkeit einer solidarischen Mittelmeerpolitik zur Bewältigung der zahlreichen gemeinsamen Herausforderungen wie Frieden, Stabilität, Terrorismus und Sicherheit, gegenseitiges Verständnis, Bekämpfung von Menschenhandel (und damit auch der heimlichen und illegalen Einwanderung) sowie der Zielsetzung zum Aufbau einer Region des gemeinsamen Wohlstands,

C.  in der Erwägung, dass die Umwandlung des parlamentarischen Forums Europa-Mittelmeer in eine parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer mit drei Ausschüssen eine Stärkung der parlamentarischen Komponente des Europa-Mittelmeer-Prozesses darstellt, der auf diese Weise mit einer verstärkten demokratischen Verantwortung ausgestattet wird; in der Erwägung ferner, dass diese neue Instanz zu einer Intensivierung des allgemeinen Dialogs zwischen den beiden Regionen beitragen dürfte,

1.  vertritt die Auffassung, dass es angezeigt und notwendig erscheint, die politische Komponente der Nachbarschaft mit dem Süden angesichts der steigenden Komplexität der Beziehungen zum Mittelmeerraum zu stärken, wobei der Prozess von Barcelona eine entscheidende Etappe auf diesem Weg darstellt;

2.  hält es für wesentlich, dass der politische Dialog durch eine intensivere Zusammenarbeit ergänzt wird und dass die Europa-Mittelmeer-Politik mit Haushaltsmitteln ausgestattet wird, die ihren ehrgeizigen Plänen entsprechen, damit diese Politik effizienter gestaltet werden kann;

3.  bekräftigt die Notwendigkeit, dem Prozess der Partnerschaft vor allem durch eine Wiederbelebung der parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer als dem demokratischen Rahmen für parlamentarische Tätigkeiten neuen Auftrieb zu verleihen; bekräftigt ferner, dass diese Versammlung mit den erforderlichen verwaltungstechnischen Mitteln und Strukturen ausgestattet werden muss, damit ihre Sichtbarkeit gewährleistet und ihr ordnungsgemäßer Betrieb sichergestellt werden kann;

4.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, der Europäischen Nachbarschaftspolitik eine thematische Komponente zu verleihen, die Vertiefung der Freihandelsabkommen fortzusetzen und die Unterstützung der Reformen zur Verbesserung des Regelungsumfelds und des Investitionsklimas zu intensivieren;

5.  vertritt die Auffassung, dass es im Interesse der Europäischen Union liegt, zur demokratischen Entwicklung ihrer Nachbarn beizutragen, und dass der Ausbau der Europäischen Partnerschaftspolitik in erheblichem Maße von der Bereitschaft der Nachbarstaaten und ihrer Völker abhängt, die gleichen Werte zu vertreten wie diejenigen, auf denen die Union beruht; fordert die Union auf, ihre Unterstützung für den Prozess zur Umsetzung der notwendigen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen, die in diesen Ländern eingeführt werden, zu intensivieren;

6.  begrüßt den Umstand, dass Libyen sich an den Prozess von Barcelona angenähert hat und erwartet konkrete Maßnahmen in Bezug auf die angekündigte Übernahme der Errungenschaften von Barcelona, was künftig zu einer Einbeziehung in den Prozess der Europäischen Partnerschaftspolitik führen könnte;

7.  fordert die Kommission auf, das Verhältnis zwischen der Europäischen Partnerschaftspolitik und der Partnerschaft Europa-Mittelmeer, die sie wiederzubeleben gedenkt, deutlicher zu definieren;

NAHER OSTEN

8.  bekräftigt die Notwendigkeit einer Erneuerung des Friedensprozesses im Nahen Osten unter Berücksichtigung der Schwere der Lage in politischer und humanitärer Hinsicht;

9.  nimmt die Bildung der neuen palästinensischen Koalitionsregierung zur Kenntnis und begrüßt die saudi-arabische Initiative mit dem am 8. Februar in Mekka unterzeichneten Abkommen;

10.  fordert, dass diese Regierung sich an die drei zu beachtenden Kriterien hält, damit sie als ein von der internationalen Gemeinschaft anerkannter Gesprächspartner auftreten kann, nämlich:

  • -Ablehnung der Gewalt,
  • -Anerkennung des Staates Israel,
  • -Übernahme der im Hinblick auf eine Lösung des Konflikts unterzeichneten internationalen Abkommen;

11.  nimmt die Schlussfolgerungen der 8. Konferenz Europa-Mittelmeer der Außenminister vom 27. und 28. November 2006 in Tampere zur Kenntnis, insbesondere in Bezug auf den politischen Dialog und den Sicherheitsdialog, und bekräftigt, dass der Konflikt im Nahen Osten nur durch die Aushandlung eines unumstößlichen und endgültigen Friedensabkommens geregelt werden kann, so wie dies in der Road Map vorgesehen ist, nämlich ohne Vorbedingungen, beruhend auf der Existenz zweier demokratischer Staaten, die souverän und unabhängig sind, und innerhalb sicherer international anerkannter Grenzen friedlich nebeneinander existieren;

12.  vertritt die Auffassung, dass die Regelung des Konflikts im Nahen Osten im Sinne einer friedlichen Koexistenz von zwei Staaten zu einer erheblichen Stärkung der Sicherheit auf regionaler und internationaler Ebene beitragen würde;

TERRORISMUS

13.  vertritt die Ansicht, dass es keine Umstände gibt, die einen terroristischen Akt rechtfertigen würden, dass kein terroristischer Akt zur Rechtfertigung politischer oder religiöser Ziele herangezogen werden kann und dass die Bekämpfung des Terrorismus keine Rechtfertigung für eine Stigmatisierung einer besonderen Kultur, Zivilisation oder Religion sein könnte;

14.  vertritt die Ansicht, dass die politische Antwort auf den Terrorismus auf folgenden drei Elementen beruhen muss:

- Vertiefung des interkulturellen Dialogs in der Region Europa-Mittelmeer unter Einbeziehung aller Bewegungen, die ihre Vorstellungen auf gewaltfreie Art und Weise verteidigen, um das gegenseitige Verständnis, die gemeinsamen Werte und eine geteilte Vision unserer Zukunft zu fördern;

- dauerhafte und ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung als Begleitmaßnahme der Demokratisierung und eine verantwortungsbewusste Staatsführung in allen Ländern der Welt, vor allem in der Region Europa-Mittelmeer;

- Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus sowohl mit den Anrainerländern als auch mit allen Ländern weltweit;

15.  empfiehlt der Ministerkonferenz der Partnerschaft Europa-Mittelmeer, zumindest auf Jahresbasis Sitzungen vorzusehen, die sich mit der Bekämpfung des Terrorismus und der Weiterbehandlung der Umsetzung des Verhaltenskodex gegen den Terrorismus beschäftigen, und die parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer zur Teilnahme an diesen Sitzungen aufzufordern;

16.  ruft alle Mitgliedstaaten des Prozesses von Barcelona und die Fachgremien der Europäischen Union eindringlich auf, auf bilateraler und regionaler Ebene einen Informationsaustausch vorzunehmen, um die Bekämpfung des Terrorismus effizienter zu gestalten und dazu insbesondere die Ratifizierung eines Übereinkommens der Vereinten Nationen über eine Datenbank zu verlorenen oder gestohlenen Pässen zu unterstützen;

EINWANDERUNG

17.  erinnert daran, dass die Einwanderung eine überaus wichtige Komponente in den Beziehungen Europa-Mittelmeer darstellt und betont die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit und eines konstruktiven Dialogs zwischen den Mitgliedstaaten einerseits sowie zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Ursprungs- und Transitländern des Mittelmeerraumes andererseits; fordert eine umfassende operationelle Zusammenarbeit und eine technische Unterstützung zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Kontrolle der Außengrenzen sowie im Hinblick auf eine Verstärkung der FRONTEX-Maßnahmen zur Vermeidung jeglicher Formen der illegalen Einwanderung;

18.  ermutigt die Parlamente und Regierungen der Zielländer, Politikansätze zur Unterrichtung der Einwanderer in der Sprache des Gastlandes anzunehmen und damit Marginalisierungsprozesse zu vermeiden und eine echte Integration der Einwanderer und deren aktive Mitwirkung in der aufnehmenden Gemeinschaft zu begünstigen;

19.  betont, dass eine kohärente Einwanderungspolitik mit einer Integrationspolitik einhergehen muss, die u.a. eine ordnungsgemäße Integration auf dem Arbeitsmarkt, das Recht auf Bildung und Weiterbildung, den Zugang zu sozialen Dienstleistungen und Gesundheitsdiensten sowie die Mitwirkung der Einwanderer am sozialen, kulturellen und politischen Leben vorsieht;

20.  fordert die Annahme eines Ansatzes, der auf den Grundsätzen der Partnerschaft und der gemeinsamen Verwaltung von Flüchtlingsströmen beruht, um auf diese Weise eine illegale Einwanderung und die sie fördernden Verbrecherorganisationen zu unterbinden,

21.  vertritt die Auffassung, dass ein wesentlicher Teil eines jeden europäischen Partnerschaftsabkommens der gemeinsamen Verwaltung der Grenzen zwischen den einzelnen Nachbarländern und der Union gewidmet sein müsste, um so nicht nur die Sicherheit der Grenzen zu gewährleisten, sondern auch die Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit;

KULTUR

22.  betont, dass es im Rahmen der Planung 2007-2013 bezüglich der neuen Europäischen Partnerschaftspolitik sinnvoll erscheint, für den Bereich der Kultur eine herausragende Rolle vorzusehen, und zwar nach Maßgabe der Zielsetzungen der Europäischen Partnerschaftspolitik, die darauf abzielen, die privilegierten Beziehungen auf der Grundlage des gegenseitigen Engagements und der Teilung gemeinsamer Werte durch eine Intensivierung der Beziehungen zwischen den Bürgern der Union und den Bürgern der Nachbarschaftsstaaten sowie eine Konsolidierung des gegenseitigen Verständnisses zwischen den jeweiligen Kulturen, geschichtlichen Hintergründen und Werten zu verstärken;

23.  betont diesbezüglich die Notwendigkeit einer in hohem Maße beispielgebenden Rolle der Kulturminister der Länder der Region Europa-Mittelmeer, die aufgefordert sind, eine grundlegende Arbeit in Bezug auf die Förderung und Ermutigung gegenüber allen vorgesetzten Instanzen zu leisten, um darauf hinzuwirken, dass der kulturelle Bereich in der Phase der Zuteilung und der Verhandlung von Finanzierungen zu den wesentlichen Prioritäten gehört;

24.  fordert die Parlamente der Länder, die die Erklärung von Barcelona unterzeichnet haben, auf, einen Dialog im Bereich des maritimen Umweltschutzes in die Wege zu leiten, und zwar sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene, um ihre jeweiligen Regierungen dazu zu bewegen, die eingegangenen internationalen Verpflichtungen umzusetzen und die eingegangenen Verpflichtungen umfassend anzuwenden, um zu Politikansätzen zu finden, die eine Entwicklung unter umfassender Beachtung von Umweltbelangen ermöglichen;

25.  weist auf die Notwendigkeit hin, dass auch im Bereich der Kontrolle des Seeverkehrs und der Verbringung toxischer Abfälle eine Einigung herbeigeführt werden muss, damit diese Bereiche für alle Länder des Mittelmeerbeckens rigoros und verbindlich reglementiert werden können;

WIRTSCHAFT

26.  betont, dass die Globalisierung Möglichkeiten bietet, Anstrengungen in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Regionalpolitik und Umweltpolitik zu unternehmen, um eine Freihandelszone Europa-Mittelmeer aufzubauen, die für die EU und die Partnerländer des Mittelmeers langfristig von großem Nutzen sein wird;

27.  vertritt die Auffassung, dass die Verhandlungen im Rahmen der WTO der EU und den Mittelmeerpartnerländern eine potenzielle Möglichkeit bieten, gemeinsame Strategien zur Liberalisierung des Handels und der Dienstleistungen auszubauen;

28.  stellt fest, dass die Freihandelszone im Mittelmeerraum auf umfassende wirtschaftliche, rechtliche und politische Reformen angewiesen ist, um die Sicherheit für Investoren zu gewährleisten und die Effizienz der Süd-Süd-Integration zu erhöhen;

29.  betont, dass der optimale Weg zur Verringerung von Armut und Instabilität darin besteht, auf eine für alle Seiten vorteilhafte Ausweitung des Handels und der Investitionen hinzuarbeiten; stellt ferner fest, dass diese Zielsetzung auf internationaler Ebene ein stabiles Umfeld voraussetzt, um die wirtschaftlichen Beziehungen auszubauen und sie zwischen den Wirtschaftsteilnehmern offen zu gestalten;

30.  fordert die Mittelmeer-Partnerländer mit Unterstützung der Europäischen Union auf, Maßnahmen in folgenden Bereichen zu ergreifen:

  • oBekämpfung von Steuerflucht und Steuerbetrug sowie Fortsetzung der Verwaltungsreformen,
  • oUnterstützung der weiteren Integration von Unternehmen in die offizielle Wirtschaft durch den Aufbau eines aus Anreizen bestehenden Steuersystems, das allerdings energisch umgesetzt werden sollte,
  • oUnterstützung von Wirtschaftsreformen zur Förderung von Investitionen und Ausbau des Privatsektors, auch im Hinblick auf eine Stärkung der Rolle von KMU, die in vielen Ländern zwischen 50% und 70% aller Arbeitsplätze bereitstellen,
  • oErleichterung von Geldüberweisungen von Einwanderern in ihre Ursprungsländer zu günstigeren Bedingungen und Gewährleistung, dass diese Länder derartige wichtige Beiträge in ihren nationalen wirtschaftlichen Entwicklungsplänen berücksichtigen,
  • oBetonung der Notwendigkeit für Geber- und Empfängerländer zum Aufbau von Partnerschaften im Hinblick auf eine Bekämpfung der Korruption; Aufforderung an alle Länder, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption zu ratifizieren, sofern sie dies noch nicht getan haben,
  • oUnterstützung des Vorschlags der Kommission, die Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer FEMIP anzupassen, um eine solidere finanzielle Grundlage zur Unterstützung von KMU bereitzustellen;

31.  fordert die Mitgliedstaaten und die Mittelmeerpartnerländer auf, gemeinsame Initiativen zu fördern und ihre Kräfte im Energiebereich zu bündeln, wie etwa bei den bereits unterzeichneten bilateralen Übereinkommen zwischen Zypern, Libanon und Ägypten in Bezug auf die Ausbeutung möglicher Öl- und Gasreserven im Mittelmeer-Seebecken oder auch der Bau der Medgas- und der Arab-Gas-Pipelines;

Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer FEMIP

32.  fordert die Mitgliedstaaten der EU und ihre Mittelmeer-Partnerländer auf, die notwendigen Untersuchungen in Bezug auf eine Umwandlung der FEMIP hin zu einer Entwicklungsbank Europa-Mittelmeer durchzuführen und dabei die Wichtigkeit dieser Bank bei der Unterstützung des Privatsektors und beim Ausbau der Investitionen in dieser Region zu berücksichtigen;

RECHTE VON FRAUEN

33.  betont die Notwendigkeit, im Rahmen des Europa-Mittelmeer-Dialogs die Rechte von Frauen anzusprechen, und betont die Wichtigkeit legislativer Reformen zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau; betont die Notwendigkeit der Mitwirkung von Frauen im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leben sowie in den Medien; fordert eine Verbesserung des Zugangs von Frauen zu Bildung und Gesundheit, insbesondere in den südlichen Staaten der Partnerschaft; betont ferner die Notwendigkeit einer Unterstützung staatlicher wie nichtstaatlicher Organisationen zur Förderung der Rechte der Frau;

34.  fordert die Kommission und den Rat auf, die Rechte der Frau und die Verpflichtung zur Umsetzung von Gleichstellungspolitiken in die Assoziierungsabkommen mit den südlichen Partnerländern einzubinden, diese Verpflichtungen regelmäßig zu prüfen und sie mit Hilfe von Warnmechanismen und sogar einer Aussetzung der Vereinbarungen durchzusetzen, sofern diese Verpflichtungen nicht umgesetzt werden; stellt fest, dass es selbst eine größere Überwachungsaufgabe in diesem Verfahren wahrnehmen könnte;

35.  begrüßt die im Rahmen von MEDA I und MEDA II bereitgestellten Mittel sowie die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte in diesem Bereich, würde aber ein regionales MEDA-Programm zur Förderung der Rechte der Frau in besonderer Weise begrüßen;

36.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten der EU und den Parlamenten der Partnerländer Europa-Mittelmeer zu übermitteln.