Entschließungsantrag - B6-0095/2007Entschließungsantrag
B6-0095/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

7.3.2007

eingereicht im Anschluss an die Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Martin Schulz, Jan Marinus Wiersma, Ana Maria Gomes und Achille Occhetto
im Namen der PSE-Fraktion
zur atomaren Abrüstung und Nichtverbreitung von Kernwaffen: Tagung des NVV-Vorbereitungsausschusses vom 30. April bis zum 11. Mai 2007 in Wien

Verfahren : 2007/2522(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0095/2007
Eingereichte Texte :
B6-0095/2007
Angenommene Texte :

B6‑0095/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zur atomaren Abrüstung und Nichtverbreitung von Kernwaffen: Tagung des NVV-Vorbereitungsausschusses vom 30. April bis zum 11. Mai 2007 in Wien

Das Europäische Parlament,

-  unter Hinweis auf die Tagung des NVV-Vorbereitungsausschusses vom 30. April bis zum 11. Mai 2007 in Wien;

-  unter Hinweis auf den in der EU erreichten Konsens über die Wiederbelebung und Stärkung des NVV bis zur NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2010;

-  unter Hinweis auf die Resolutionen 1540 (2004) und 1673 (2006) des UN-Sicherheitsrates über die Verbreitung nuklearer, chemischer und biologischer Waffen;

-  unter Hinweis auf die europäische Sicherheitsstrategie und insbesondere die am 12. Dezember 2003 vom Europäischen Rat beschlossene EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen;

-  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum, insbesondere seine Entschließung vom 10. März 2005 zur Überprüfungskonferenz über den Atomwaffensperrvertrag im Mai 2005;

-  unter Hinweis auf den gemeinsamen Standpunkt des Rates über den NVV aus dem Jahr 2005;

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Verbreitung der Massenvernichtungswaffen und ihrer Vektoren wie etwa ballistischer Flugkörper den Frieden und die Sicherheit auf globaler Ebene bedroht;

B.  in der Erwägung, dass die vom UN-Generalsekretär eingerichtete hochrangige Arbeitsgruppe zu Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel in ihrem Bericht „Auf dem Weg zu einer sichereren Welt: gemeinsame Verantwortung“ erklärt hat, dass wir so langsam an einem Punkt angelangen, an dem die Regelung über die Nichtverbreitung von Kernwaffen unwiderruflich ausgehöhlt und eine Welle der Verbreitung ausgelöst wird,

D.  in der Erwägung, dass ein immer größerer internationaler Konsens bezüglich der Dringlichkeit der atomaren Abrüstung besteht und dass die Agenda-Koaltion für atomare Abrüstung sowie die Friedensnobelpreisträger in ihrer Erklärung vom 30. November 2006 anlässlich ihres Weltgipfels die Erreichung dieses Ziel vorgegeben haben;

E.  in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten mit Polen und der Tschechischen Republik über die Stationierung bestimmter Elemente ihres Raketenabwehrsystems verhandeln;

F.  in der Erwägung, dass die Parlamente und die Abgeordneten eine wichtige Rolle für die Nichtverbreitung von Kernwaffen und die atomare Abrüstung spielen und die diesbezüglichen Bemühungen des parlamentarischen Netzwerks für nukleare Abrüstung begrüßen;

1.  bekräftigt seinen Standpunkt, dass der NVV der Eckstein des internationalen Systems der Nichtverbreitung von Kernwaffen, die wichtigste Grundlage für die Förderung der Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernkraft sowie ein wichtiger Aspekt der atomaren Abrüstung und allgemeinen Abrüstung gemäß VI des Vertrags ist;

2.  fordert den Ratsvorsitz nachdrücklich auf, an der derzeit in Wien stattfindenden Diskussion auf der Tagung NVV-Vorbereitungsausschusses teilzunehmen und einen koordinierten, bedeutenden und sichtbaren Beitrag im Hinblick auf ein positives Ergebnis der NVV-Überprüfungskonferenz zu leisten;

3.  fordert den Rat auf, einen Fortschrittsbericht über die Durchführung der im gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 25. April 2005 angenommenen 43 Maßnahmen zur Überprüfungskonferenz des NVV aus dem Jahr 2005 sowie eine Liste der für die NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2010 angestrebten neuen Verpflichtungen vorzulegen; ermutigt den Ratsvorsitz, im Vorfeld der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2010 einen jährlichen regulären Fortschrittsbericht vorzulegen;

4.  ist der Auffassung, dass wirksame multilaterale Bemühungen eine atomwaffenfreie Welt klar zum Ziel haben müssen;

5.  weist nachdrücklich darauf hin, dass die regionalen und multilateralen Sicherheitsvorkehrungen im Nahen Osten, auf dem indischen Subkontinent und in Nordostasien verstärkt werden müssen, um die Faktoren der Verbreitung von Kernwaffen zu verringern und die Aufgabe der einschlägigen Programme zu erreichen;

6.  drückt seine tiefe Besorgnis über die gegenwärtige Haltung des Irans aus und bedauert, dass der Iran die Resolution 1737 des UN-Sicherheitsrates missachtet; betont die Wichtigkeit der Wiederherstellung des Vertrauens der internationalen Gemeinschaft und unterstützt die diesbezügliche Initiative des UN-Sicherheitsrates; fordert die internationale Gemeinschaft auf, Initiativen für einen internationalen und multilateralen Prozess zur Anreicherung von Uran unter Kontrolle der IAEA zu fördern;

7.  begrüßt den Fortschritt der Verhandlungen mit Nordkorea über eine friedliche Lösung der gegenwärtigen Krise und fordert Nordkorea auf, dem NVV beizutreten;

8.  fordert den Ratsvorsitz auf, im Rahmen der Beziehungen zu den Vereinigten Staaten die Frage ihres nuklearen Abkommens mit Indien und ihre Auswirkungen auf die IAEO und die Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) anzusprechen;

9.  drückt seine tiefe Besorgnis aus angesichts der strategischen Natur des Raketenabwehrsystems, das die Vereinigten Staaten Polen und der Tschechischen Republik vorgeschlagen haben, und betont, dass es wichtig ist, dass die Europäische Union, die NATO und alle direkt oder indirekt beteiligten Partner einschließlich Russlands eine tief greifende Debatte zur Förderung der multilateralen Dimension des NVV führen; fordert den Hohen Vertreter für die GASP auf, diesbezügliche Verhandlungen einzuleiten;

10.  verweist auf Artikel VI des Weltraumvertrags aus dem Jahr 1967 und fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die mögliche Aushandlung weiterer Weltraumabkommen zu prüfen, um die friedliche Erschließung und Nutzung des Weltraums zu gewährleisten und einen Rüstungswettlauf im Weltraum zu verhindern;

11.  begrüßt die Bemühungen der EU um die Einführung von Klauseln über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen in ihren bilateralen Abkommen und fordert den Rat und die Kommission auf, zweierlei Maß zu vermeiden und keine Ausnahmen im Hinblick auf wirtschaftliche und kommerzielle Interessen zu machen;

12.  begrüßt und unterstützt den vom Rates Allgemeine Angelegenheiten vom 12. und 13. Dezember 2006 angenommenen Plan zur Überwachung und Verbesserung der Umsetzung EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen durch eine Stelle zur Beobachtung der MVW;

13.  fordert den Ratsvorsitz auf:

-  einen Weg aus der Sackgasse zu finden, in sich die Verhandlungen über einen überprüfbaren Vertrag über Abfälle von spaltbarem Material augenblicklich befinden;

-  die Unterzeichung und Ratifizierung des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) durch alle Länder, insbesondere jene, die sein Inkrafttreten gefordert haben, zu beschleunigen und bis zu seinem Inkrafttreten jedwede Nuklearversuche einzustellen;

-  für eine frühere Auslösung des Atomwaffen-Frühwarnsystems zu sorgen;

-  die Rolle der Atomwaffen in den Sicherheitsdoktrinen zu verringern und den Nichtatomwaffenstaaten mehr Sicherheitsgarantien zu geben;

-  zu den Bemühungen um die atomare Abrüstung beizutragen;

14.  empfiehlt die Entsendung einer Delegation des Europäischen Parlaments nach Wien zwecks Teilnahme an den Veranstaltungen im Rahmen der NVV-Vorbereitungskonferenz; fordert den Ratsvorsitz auf, Vertreter des Europäischen Parlaments in die EU-Delegation aufzunehmen;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem derzeitigen Ratsvorsitz, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, allen NVV-Mitgliedstaaten sowie dem Generaldirektor der IAEO zu übermitteln.