Entschließungsantrag - B6-0100/2007Entschließungsantrag
B6-0100/2007

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS

12.3.2007

eingereicht gemäß Artikel 188 der Geschäftsordnung
von   Joseph Daul im Namen der PPE-DE-Fraktion
   Martin Schulz im Namen der PSE-Fraktion
   Graham Watson im Namen der ALDE-Fraktion
   Brian Crowley im Namen der UEN-Fraktion
   Daniel Cohn-Bendit im Namen der Verts/ALE-Fraktion
   Francis Wurtz im Namen der GUE/NGL-Fraktion
   Jens-Peter Bonde im Namen der IND/DEM-Fraktion
   Bruno Gollnisch im Namen der ITS-Fraktion
über die Zahl und die zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen

Verfahren : 2007/2540(RSO)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0100/2007
Eingereichte Texte :
B6-0100/2007
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Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B6‑0100/2007

Beschluss über die Zahl und die zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 188 seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 14. September 2004 über die zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen und der Delegationen in den parlamentarischen Kooperationsausschüssen,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 10. März 2004 über die Zahl der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen und der Delegationen in den parlamentarischen Kooperationsausschüssen,

1.  beschließt, die Mitgliederzahl der folgenden interparlamentarischen Delegationen wie folgt zu ändern:

   Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südosteuropas:   25 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu Belarus:   19 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu Israel:   25 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu dem Palästinensischen

   Legislativrat:   25 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu den Maghreb-Ländern

   und der Union des Arabischen Maghreb (einschließlich Libyen):   25 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu den Maschrik-Ländern:   23 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu den Golfstaaten,

   einschließlich Jemen:   19 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu Iran:   21 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten:   42 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu Kanada:   22 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Mittelamerikas:   26 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu den Ländern der

   Andengemeinschaft:   20 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu dem Mercosur:   28 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu Japan:   28 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu der Volksrepublik China:   39 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südostasiens

   und der Vereinigung Südostasiatischer Nationen (ASEAN):   22 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu der Koreanischen Halbinsel:   17 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu Australien und Neuseeland:   24 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu Südafrika:   17 Mitglieder

2.  beschließt, die Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens und der Südasiatischen Vereinigung für regionale Zusammenarbeit (SAARC) in drei Delegationen aufzuspalten und die Mitgliederzahl jeder Delegation wie folgt festzulegen:

   Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens:   20 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu Indien:   22 Mitglieder

   Delegation für die Beziehungen zu Afghanistan:   16 Mitglieder.