ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
13.3.2007
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Panayiotis Demetriou im Namen der PPE-DE-Fraktion
Mechtild Rothe im Namen der PSE-Fraktion
Ignasi Guardans Cambó und Marios Matsakis im Namen der ALDE-Fraktion
Sean Ó Neachtain im Namen der UEN-Fraktion
Joost Lagendijk, Monica Frassoni und Cem Özdemir im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Sylvia-Yvonne Kaufmann im Namen der GUER/NGL-Fraktion
Jens-Peter Bonde im Namen der IND/DEM-Fraktion
zu vermissten Personen in Zypern
B6‑0118/2007
Entschließung des Europäischen Parlaments zu vermissten Personen in Zypern
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließungen B4-0669/95, B4-0679/95 und 0688/95 zu dem Problem der vermissten Personen in Zypern,
– in Kenntnis der einschlägigen Entschließungen des Sicherheitsrates und der Vollversammlung der Vereinten Nationen in Bezug auf Zypern und der internationalen Initiativen, die ergriffen wurden, um das Schicksal der vermissten Personen in Zypern aufzuklären,
– in Kenntnis des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 10. Mai 2001 (Rechtssache Nr. 25781/94) betreffend vermisste Personen,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in Erwägung der Tatsache, dass es bei dem Problem der vermissten Personen (griechische Zyprer, türkische Zyprer, Griechen, Türken und andere) um eine ausschließlich humanitäre Angelegenheit geht, die eng mit dem Recht der Angehörigen der vermissten Personen, zu wissen, was mit ihnen passiert ist, zusammenhängt,
B. in der Erwägung, dass der große Schmerz und das Leid der Familien, die diese wegen des ungewissen Schicksals der vermissten Personen seit Jahrzehnten erdulden, endlich ein Ende haben müssen,
C. in der Erwägung, dass das Komitee für vermisste Personen (C.M.P.) in Zypern unter der Schirmherrschaft des UN-Generalsekretärs wiederbelebt wurde und bei der Exhumierung und Identifizierung der menschlichen Überreste Fortschritte, wenn auch langsame, erzielt wurden,
D. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament die konstruktive Zusammenarbeit zwischen den griechisch-zyprischen und den türkisch-zyprischen Mitgliedern des C.M.P. begrüßt,
1. fordert die betroffenen Parteien auf, aufrichtig und ehrlich zusammenzuarbeiten, um die entsprechenden Nachforschungen über das Schicksal aller vermissten Personen in Zypern rasch beendigen zu können und das einschlägige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Mai 2001 lückenlos umzusetzen;
2. ersucht die Parteien und all diejenigen, die aufgrund persönlicher Kenntnisse oder Archive oder Berichte über Kampfstätten oder Dokumente über Gefängnisse über etwaige Informationen oder Beweise verfügen, diese unverzüglich dem Komitee für vermisste Personen (C.M.P.) zur Verfügung zu stellen;
3. fordert den Rat und die Kommission auf, sich dieses Problems aktiv anzunehmen und u.a. das C.M.P. finanziell zu unterstützen und in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um das oben genannte Urteil des EGMR und die einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen und des Europäischen Parlaments umzusetzen;
4. befasst den zuständigen Parlamentsausschuss mit diesem Problem, damit dieser in enger Zusammenarbeit mit der Kommission die Entwicklungen in dieser Angelegenheit weiter verfolgt und dem Parlament regelmäßig Bericht erstattet, wobei der erste Bericht innerhalb von 6 Monaten vorgelegt werden sollte;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie den Regierungen Zyperns, der Türkei, Griechenlands und des Vereinigten Königreichs zu übermitteln.