Entschließungsantrag - B6-0119/2007Entschließungsantrag
B6-0119/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

13.3.2007

eingereicht im Anschluss an die Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Kommission B6‑0015/2007
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von David Hammerstein Mintz im Namen der Verts/ALE-Fraktion und Mieczysław Edmund Janowski im Namen der UEN-Fraktion
zu Fang und Jagd von Zugvögeln im Frühjahr auf Malta

Verfahren : 2007/2531(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0119/2007
Eingereichte Texte :
B6-0119/2007
Angenommene Texte :

B6‑0119/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Fang und Jagd von Zugvögeln im Frühjahr auf Malta

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Petitionen 794/2004, 334/2005 und 886/2005,

–  in Kenntnis des Berichts der Vor-Ort-Mission des Petitionsausschusses vom 9. - 12. Mai 2006 auf Malta,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen,

–  unter Hinweis auf Artikel 10, 226 und 242 des EG-Vertrags,

–  unter Hinweis auf die mündliche Anfrage B6-0015/2007,

–  gestützt auf Artikel 108 und 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass bei ihm mehrere Petitionen gegen die Praxis des Fangs und der Jagd von Zugvögeln auf Malta eingegangen sind, einschließlich einer von 300.000 europäischen Bürgern, darunter mehr als 4.000 Unterschriften aus Malta, unterzeichneten Petition der Königlichen Gesellschaft Belgiens zum Schutz der Vogelarten, sowie in der Erwägung, dass 115.000 europäische Bürger überwiegend aus dem Vereinigten Königreich im Februar 2007 mit Hilfe einer an die maltesische Regierung gerichteten Petition gegen den Frühjahrs-Vogelfang protestiert haben,

B.  in der Erwägung, dass der Petitionsausschuss die in den Petitionen dargelegten Angaben prüfte und gemäß Artikel 192 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung eine Delegation nach Malta entsandt hat, um vor Ort ein Bild über die Sachlage einzuholen,

C.  in der Erwägung, dass der Bericht der Vor-Ort-Mission zu der Schlussfolgerung gelangte, dass die zuständigen maltesischen Behörden zwar einige Anstrengungen unternommen haben, um zu versuchen, die innerstaatlichen Rechtsvorschriften und deren Umsetzung an das Gemeinschaftsrecht anzupassen, dass aber die Nachhaltigkeit und das Überleben ganzer Populationen verschiedener Arten von Zugvögeln nach wie vor ernsthaften Bedrohungen aufgrund ausgiebiger rechtswidriger und unterschiedsloser Jagd- und Fangpraktiken ausgesetzt sind, wenn sie im Zuge ihrer Frühjahrswanderung Malta überfliegen,

D.  in der Erwägung, dass der Bericht der Vor-Ort-Mission des Petitionsausschusses ebenfalls die Frage aufwirft, inwieweit Malta der Richtlinie 79/409 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und der Richtlinie 92/43 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen entspricht, ebenso wie die Frage nach dem unterschiedslosen Fang und der rechtswidrigen Jagd geschützter Arten wie etwa weltweit gefährdeten Raubvögeln wie Turmfalke und Rotfußfalke,

E.  in der Erwägung, dass Frühjahrjagd und Frühjahrsfang von den maltesischen Fängern als Teil ihrer kulturellen Tradition verteidigt werden; in der Erwägung jedoch, dass in den vergangenen Jahren aufgrund der urbanen Entwicklung der verbleibende Raum für Zugvögel erheblich zurückgegangen ist und neue Fangmethoden und -waffen die Vogeljagd wesentlich effizienter haben werden lassen, wodurch ganze Populationen von Zugvögeln geschädigt werden und Vögel wie der Wanderfalke und die Schleiereule örtlich ausgerottet werden,

F.  in der Erwägung, dass Meinungsumfragen offensichtlich zeigen, dass eine große Mehrheit der maltesischen Gesellschaft die derzeitigen Jagdpraktiken ablehnt,

G.  in der Erwägung, dass die maltesische Regierung beschlossen hat, im laufenden Jahr für die Zeit vom 10. April bis 20. Mai eine Frühlings-Jagdsaison auf Turteltauben und Sumpfhühner, zwei gefährdete Vogelarten, und vom 26. März bis 20. Mai Fangperioden zu eröffnen,

H.  in der Erwägung, dass Malta einer der großen Engpässe für Zugvögel ist, die zwischen Europa und Afrika unterwegs sind; in der Erwägung ferner, dass eine kürzlich durchgeführte Untersuchung den Nachweis erbracht hat, dass in 35 Ländern, überwiegend europäischen Staaten, Vögel geschossen und in 19 Ländern Vögel gefangen wurden, wobei viele dieser Vögel zu seltenen oder gefährdeten Arten gehören,

I.  in der Erwägung, dass die Kommission derzeit untersucht, inwieweit die Umsetzung der Richtlinie 79/409 zum Schutz wildlebender Vogelarten durch Malta den Erfordernissen der Richtlinie entspricht und inwieweit die entsprechenden Rechtsvorschriften korrekt angewendet werden, sowie in der Erwägung, dass die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eingeleitet hat, da das Land Artikel 9 der Richtlinie nicht nachkommt,

J.  in der Erwägung, dass die Kommission der maltesischen Regierung empfohlen hat, in diesem Jahr keine Frühjahrs-Vogeljagd zu genehmigen, und sie darauf hingewiesen hat, dass sie im Falle einer Genehmigung von Frühjahrsjagden im Jahre 2007 beabsichtigt, im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung die in den Jahren 2004, 2005 und 2006 ebenfalls genehmigten Frühjahrsjagden zu untersuchen und Malta diesbezüglich eine begründete Stellungnahme zukommen zu lassen,

K.  in der Erwägung, dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu einer umfassenden Zusammenarbeit mit der Kommission, wenn diese im Rahmen ihrer Befugnisse nach Artikel 226 des EG-Vertrags tätig wird, aus dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit gemäß Artikel 10 des EG-Vertrags erwächst,

1.  nimmt den Bericht der Vor-Ort-Mission des Petitionsausschusses zur Kenntnis, die in der Zeit vom 9.-12. Mai 2006 die Vorgänge vor Ort untersucht hat, und unterstützt die in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen;

2.  teilt die in dem Bericht der Vor-Ort-Mission geäußerten Bedenken, insbesondere in Bezug auf die Genehmigung von Frühjahrs-Jagden auf Zugvögel, das unterschiedlose Fangen und das rechtswidrige Jagen geschützter Vogelarten auch in Gebieten, die nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts geschützt sind;

3.  begrüßt die Entscheidung der Kommission, zu untersuchen, inwieweit die maltesischen Rechtsvorschriften und deren Anwendung der Richtlinie 79/409 über den Schutz wildlebender Vogelarten gerecht werden, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Bemühungen zu intensivieren, um die maltesischen Behörden davon zu überzeugen, den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften umfassend zu entsprechen;

4.  erachtet den Beschluss der maltesischen Regierung, gegen den öffentlichen Rat der Kommission den Frühjahrsfang und die Frühjahrsjagd zu genehmigen, als bedauerlich und fordert die maltesische Regierung auf, ihren Beschluss zu überdenken;

5.  erinnert an den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit gemäß Artikel 10 des EG-Vertrags, demzufolge die Mitgliedstaaten bereit sind, mit den europäischen Organen umfassend zusammenzuarbeiten;

6.  stellt fest, dass der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung ist, wenn die Kommission in ihrer Rolle als „Hüterin der Verträge“ tätig wird und überprüft, inwieweit die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 226 des EG-Vertrags den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften nachkommen;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat sowie der Regierung und dem Parlament von Malta zu übermitteln.