ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
23.4.2007
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von
- –Joseph Daul, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Simon Coveney und Antonio Tajani im Namen der PPE-DE-Fraktion,
- –Elena Valenciano Martínez-Orozco und Pasqualina Napoletano im Namen der PSE-Fraktion,
- –Marco Cappato und Marco Pannella im Namen der ALDE-Fraktion,
- –Roberta Angelilli und Eoin Ryan im Namen der UEN-Fraktion,
- –Hélène Flautre, Monica Frassoni, Raül Romeva i Rueda, Milan Horáček und Angelika Beer im Namen der Verts/ALE-Fraktion,
- –Luisa Morgantini, Miguel Portas und Vittorio Agnoletto im Namen der GUE/NGL-Fraktion
B6‑0164/2007
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Februar 2007 zur Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe,
– in Kenntnis der Leitlinien vom 3. Juni 1998 für die Politik der EU gegenüber Drittländern hinsichtlich der Todesstrafe,
– in Kenntnis der Schlusserklärung des dritten Weltkongresses gegen die Todesstrafe, der vom 1. bis 3. Februar 2007 in Paris stattfand,
– in Kenntnis der von der EU-Präsidentschaft am 19. Dezember 2006 vor der UN-Generalversammlung abgegebenen Erklärung zur Abschaffung der Todesstrafe, die von 85 Ländern aus aller Welt unterzeichnet wurde,
– in Kenntnis der Erklärung, die von der EU-Präsidentschaft während der vierten Tagung des UN-Menschenrechtsrates am 29. März 2007 im Namen der Europäischen Union verlesen wurde,
– unter Hinweis auf die öffentliche Unterstützung für ein Moratorium, die vom Generalsekretär der Vereinten Nationen während seines jüngsten Besuchs in Rom zum Ausdruck gebracht wurde,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Forderung nach einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe ein strategischer Schritt auf dem Wege zur Abschaffung der Todesstrafe in allen Ländern ist,
B. in der Erwägung, dass es in seiner Entschließung vom 1. Februar 2007 die EU-Präsidentschaft nachdrücklich aufgefordert hat, der laufenden Generalversammlung der Vereinten Nationen unverzüglich den Text einer Resolution zu unterbreiten und es über die erzielten Ergebnisse auf dem Laufenden zu halten; in der Erwägung, dass der laufenden Generalversammlung der Vereinten Nationen derzeit keine Resolution vorliegt,
C. in der Erwägung, dass die Erklärung zur Todesstrafe, die die Europäische Union am 19. Dezember 2006 in der UN-Generalversammlung vorgelegt hat, bislang von 88 Staaten aus aller Welt unterzeichnet wurde,
1. fordert die Mitgliedstaaten der EU erneut auf, sich um die Unterstützung von Drittländern für die Erklärung zu bemühen;
2. ermutigt die EU, die vorhandenen Möglichkeiten für weitere Schritte zu nutzen, und fordert die europäischen Mitgliedstaaten und die EU auf, in der laufenden UN-Generalversammlung unverzüglich eine Resolution zu einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe einzureichen und sich dafür auch um die Unterstützung von Ländern anderer Kontinente zu bemühen;
3. fordert die Präsidentschaft auf, die noch verbleibenden Länder, die das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bislang nicht unterzeichnet und ratifiziert haben, sowie diejenigen Mitgliedstaaten, die das Protokoll Nr. 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Todesstrafe nicht unterzeichnet haben, zu ermutigen, dies zu tun;
4. unterstützt uneingeschränkt die Schlusserklärung des dritten Weltkongresses und hat die Absicht, Folgemaßnahmen im Anschluss an diesen Kongress zu treffen, indem es insbesondere die parlamentarische Dimension der weltweiten Kampagne gegen die Todesstrafe weiter entwickelt und das Thema durch seine interparlamentarischen Delegationen und seine Beteiligung an der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer zur Sprache bringt;
5. fordert den Rat und die Kommission auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Bildung regionaler Koalitionen, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen, zu unterstützen;
6. fordert alle Organe der Europäischen Union auf, zusammen mit dem Europarat den Internationalen Tag gegen die Todesstrafe zu unterstützen und, beginnend im Jahr 2007, jeweils am 10. Oktober einen Europäischen Tag gegen die Todesstrafe zu begehen, und unterstützt die Initiative, in Verbindung mit diesem Tag eine hochrangig besetzte Europäische Konferenz gegen die Todesstrafe zu veranstalten; beauftragt seinen Präsidenten, das Europäische Parlament zusammen mit der zuständigen Delegation auf dieser Veranstaltung zu vertreten;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den EU-Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Vorsitz der UN-Generalversammlung und den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu übermitteln.