ENTWURF EINER EMPFEHLUNG AN DEN RAT
23.4.2007
von Graham Watson, Marco Pannella, Marco Cappato und Annemie Neyts-Uyttebroeck
im Namen der ALDE-Fraktion
zur Herstellung von Opium für medizinische Zwecke in Afghanistan
B6‑0187/2007
Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur Herstellung von Opium für medizinische Zwecke in Afghanistan
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 114 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die politischen Maßnahmen im Drogenbereich auf internationaler Ebene von den Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961, 1971 und 1988 herleiten und dass diese Übereinkommen insbesondere die Herstellung, den Handel, den Verkauf und den Konsum einer ganzen Reihe von Stoffen untersagen, es sei denn, dies geschieht zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken und unter der Bedingung, dass die Länder nationale Behörden einrichten, die die Herstellung, die Raffination und den Transport von sowie den Handel mit diesen Stoffen überwachen,
B. in der Erwägung, dass laut dem Bericht 2006 des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB), der am 1. März 2007 herausgegeben wurde, die Gesamtfläche, die in Afghanistan für den illegalen Opiumanbau genutzt wird, auf eine Rekordgröße von 165 000 angewachsen ist, was einem Plus von 59% im Vergleich zu 2005 und mehr als einer Verdopplung im Vergleich zu 2003 entspricht,
C. in der Erwägung, dass das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) in seinem Bericht mit dem Titel „Afghanistan: Opium Survey 2006“ betont, dass die Opiummenge, die im letzten Jahr in Afghanistan geerntet wurde, eine Rekordhöhe von etwa 6100 Tonnen erreichte, was einer Steigerungsrate von fast 50% im Vergleich zum Vorjahr entspricht,
D. in der Erwägung, dass die oben genannten Zahlen zeigen, dass es keinesfalls möglich sein wird, die Ziele, die in der 1998 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGASS) in New York angenommenen politischen Erklärung festgelegt wurden, nämlich die völlige Abschaffung bzw. eine umfassende Verringerung des illegalen Anbaus bis 2008 zu erreichen,
E. in der Erwägung, dass sich die im Januar 2006 angenommene Nationale Strategie Afghanistans zur Drogenbekämpfung mit der Verringerung des Angebots und der Nachfrage, alternativen Möglichkeiten zur Existenzsicherung sowie der Stärkung der Regierungseinrichtungen befasst; ferner in der Erwägung, dass das mit wesentlicher finanzieller Beteiligung der EU geschaffene „Ministerium für Drogenbekämpfung“ die Hauptstelle für die Durchführung dieser Strategie ist,
F. in der Erwägung, dass die Regierung Afghanistans am 1. August 2006 den Ausschuss zur Regulierung des Drogenbereichs (Drug Regulation Committee) geschaffen hat, dem Beamte des Ministeriums für Drogenbekämpfung, des Gesundheits- und des Finanzministeriums angehören und der die Zulassung, den Verkauf, die Verteilung, die Einfuhr und die Ausfuhr aller Drogen zu legalen Zwecken im Land regeln soll,
G. in der Erwägung, dass Artikel 22 des Übereinkommens von 1961 lautet: „ Liegen in einem Staate oder Gebiete einer Vertragspartei solche Verhältnisse vor, dass ihrer Ansicht nach ein Anbauverbot für den Opiummohn [...] die geeignetste Maßnahme ist, um die öffentliche Gesundheit zu schützen sowie um zu verhindern, dass Betäubungsmittel in den ungesetzlichen Verkehr gelangen, so verbietet die betreffende Vertragspartei den Anbau“; ferner in der Erwägung, dass die Verhältnisse in Afghanistan nicht gewährleisten, dass ein wirksames System zur Kontrolle des Opiumanbaus durch ein Verbot eingeführt werden kann;
H. in der Erwägung, dass Schätzungen der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds zufolge fast 40% des Bruttoinlandsprodukts Afghanistans mit Opium in Verbindung stehen und dass etwa 2,9 Millionen Menschen (12,6% der Bevölkerung) im Opiumsektor tätig sind,
I. in der Erwägung, dass in nur sechs der 34 Provinzen des Landes kein Opiumanbau betrieben wird und dass die illegale Opiumanbaufläche insbesondere in der südlichen Provinz Helmand, in der die Angriffe der Taliban gegen Regierungs- und internationale Truppen zugenommen haben, auf 69 300 Hektar angestiegen ist,
J. in der Erwägung, dass die Europäische Union weiterhin der wichtigste Geber ist, was Bemühungen betrifft, das Opiumangebot im Rahmen von Projekten zu verringern, mit denen alternative Existenzgrundlagen – die auch zur Ergänzung des nationalen Nahrungsmittelangebots dringend notwendig sind – gefördert und ein Ersatz für den illegalen Opiumanbau geschaffen werden sollen; ferner in der Erwägung, dass sie radikalere Maßnahmen, wie etwa eine Kontrolle durch Vernichtung der Anbauflächen in Erwägung zieht,
K. in der Erwägung, dass das Senlis Council – Security and Development Policy Group (Forschungsinstitut für globale Drogenpolitik) im Jahr 2005 eine Machbarkeitsstudie über die Möglichkeiten der Opiumlizenzierung in Afghanistan abgeschlossen hat, die im September 2005 in Kabul vorgelegt wurde,
L. in der Erwägung, dass die Weltgesundheitsorganisation darauf hinweist, dass von 10 Ländern 80% der weltweit legal verfügbaren Opiate verbraucht werden und dass es sich bei einem Großteil der verbleibenden 180 Staaten um Entwicklungsländer handelt, die 80% der Weltbevölkerung ausmachen; ferner in der Erwägung, dass das Internationale Suchtstoffkontrollamt (INCB) die Völkergemeinschaft aufgerufen hat, die ärztliche Verschreibung von Schmerzmitteln insbesondere in armen Ländern zu fördern, die einen außerordentlichen Anstieg von HIV/AIDS-Kranken verzeichnen und in denen in den nächsten 10 Jahren mehr als 15 Millionen Fälle von Krebserkrankungen erwartet werden,
M. in der Erwägung, dass Afghanistan nach Schätzungen der Vereinten Nationen im Jahr 2007 folgenden Bedarf an Narkotika haben wird (in Gramm): 15 000 Codein, 375 000 Dextropropoxyphen, 7500 Diphenoxylat, 3000 Morphin, 60 000 Pethidin und 70 000 Pholcodin;
N. in Missbilligung der Tatsache, dass der illegale Drogenhandel die größte Einkommensquelle der Aufständischen, der Warlords, der Taliban und von terroristischen Gruppen ist,
O. in der Überzeugung, dass zur Förderung und Stärkung von Frieden und Sicherheit in Afghanistan die militärische Präsenz durch eine verstärkte Zusammenarbeit im zivilen Bereich ergänzt werden muss, um Entwicklung und Fortschritt zu fördern,
P. ferner in der Überzeugung, dass die Förderung eines Prozesses des Aufbaus von Institutionen, der Demokratisierung und der Untermauerung der Rechtstaatlichkeit sowie der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten nur über Maßnahmen zu erreichen ist, die keine mit Gewalt verbundenen Lösungen für gewaltlose Praktiken vorschreiben, wie die gewaltsame Vernichtung der Ernte,
1. richtet folgende Empfehlung an den Rat:
fordert den Rat dringend auf, einen Gemeinsamen Standpunkt – gemäß Artikel 15 des Vertrags über die Europäische Union – im Hinblick auf eine umfassende Strategie zur Drogenbekämpfung in Afghanistan anzunehmen, in deren Rahmen der Opiumanbau zu medizinischen Zwecken und die Herstellung von auf Opium basierenden Schmerzmitteln – im Rahmen eines international verwalteten Pilotprojekts – für den nationalen afghanischen Markt und gegebenenfalls für diejenigen Länder, die einen Mangel an verfügbaren Opiaten verzeichnen, vorgesehen sind;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und – zur Information – der Kommission zu übermitteln.