Entschließungsantrag - B6-0197/2007Entschließungsantrag
B6-0197/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

2.5.2007

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Martin Schulz, Harlem Désir, Stephen Hughes, Jan Andersson, Kader Arif, Glyn Ford, Matthias Groote, Inés Ayala Sender, Alejandro Cercas, Harald Ettl und Anne Van Lancker
im Namen der PSE-Fraktion
zur Stärkung der europäischen Rechtsvorschriften im Bereich der Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern

Verfahren : 2007/2546(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0197/2007
Eingereichte Texte :
B6-0197/2007
Angenommene Texte :

B6‑0197

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Stärkung der europäischen Rechtsvorschriften im Bereich der Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere ihre Bestimmungen zu den Sozialrechten, sowie auf Artikel 136 EG-Vertrag, wonach zu den Zielen der Mitgliedstaaten die Förderung der Beschäftigung ebenso zählt wie die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, ein angemessener sozialer Schutz sowie der Dialog zwischen den Sozialpartnern, die Entwicklung des Arbeitskräftepotentials im Hinblick auf ein möglichst hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/14/EG vom 11. März 2002[1] zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, die Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998[2] zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen und die Richtlinie 94/45/EG vom 22. September 1994[3] über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats sowie in der Erwägung, dass sich die beiden letztgenannten Richtlinien auf die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Instrument des Dialogs zwischen den Sozialpartnern beziehen,

–  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Umstrukturierung und Beschäftigung - Umstrukturierungen antizipieren und begleiten und die Beschäftigung fördern: die Rolle der Europäischen Union“ (KOM(2005) 0120 endg.) und die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA 1495/2005),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. März 2005 zu „Umstrukturierung und Beschäftigung“ (2005/2188 (INI),

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu industriellen Umstrukturierungen und Unternehmenszusammenschlüssen,

–  unter Hinweis auf die Erklärung der Kommission während der Plenarsitzung vom 25. April 2007 zur Stärkung der europäischen Rechtsvorschriften im Bereich der Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Lissabon-Strategie die EU zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum in der Welt machen will, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen,

B.  in der Erwägung, dass Europa einer kohärenten und effizienten Politik bedarf, um Brücken zu schlagen zwischen der postindustriellen Gesellschaft und einer globalisierten Wissensgesellschaft, ohne unsere Werte und Identitäten aufzugeben,

C.  in der Erwägung, dass ein starker sozialer Dialog und Tarifverhandlungen, eine innovationsorientierte Industriepolitik und eine aktive Beschäftigungspolitik die Schlüsselelemente sind, um die in der Lissabon-Strategie formulierten Ziele wie intelligentes und ökologisches Wachstum zu erreichen, darunter die Schaffung von Bedingungen, unter denen die industriellen Aktivitäten, die einem großen Teil der erwerbstätigen Bevölkerung Beschäftigung bieten, erhalten und entwickelt werden können,

D.  in der Erwägung, dass Projekte wie Galileo entscheidend für die Verwirklichung einer solchen innovationsorientierten Industriepolitik sind,

E.  in der Erwägung, dass sich der Prozess der Umstrukturierung, der Unternehmenszusammenschlüsse, Standortverlagerungen usw., der alle Wirtschaftszweige betrifft und zu einem strukturellen Wandel der Gesellschaft, der Produktion und der Beschäftigung führt, verstärkt hat,

1.  fordert die Kommission auf, wie bereits von ihm mehrfach — zuletzt in seiner Entschließung vom 16. März 2006 (2005/2188(INI)) — gefordert, die europäischen Rechtsvorschriften im Bereich der Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern zu überprüfen und zu modernisieren, um für einen kohärenten und effizienten Rechtsrahmen zu sorgen, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen und die Möglichkeiten des sozialen Dialogs zwischen den nationalen und europäischen Ebenen zu verbessern;

2.  fordert die Kommission auf, die angemessene Umsetzung der Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten seitens der Mitgliedstaaten sicherzustellen und Maßnahmen gegen die Mitgliedstaaten einzuleiten, in denen die Richtlinien zur Unterrichtung und Anhörung nicht umgesetzt werden;

3.  bekräftigt, dass sich die EU darum bemühen sollte, eine industrielle Großmacht zu bleiben, und dass sie sich nicht auf die bloße Entwicklung des Dienstleistungssektors beschränken sollte; erinnert die Kommission deshalb an die Notwendigkeit einer kohärenten Industriepolitik auf europäischer Ebene; ist der Auffassung, dass den Sozialpartnern bei der Gestaltung einer solchen Politik eine Schlüsselrolle zukommt;

4.  fordert die Kommission auf, die interne Koordinierung ihrer Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Wirtschaft und Währung, Industrie, Forschung und Entwicklung zu verbessern und die Sozialpartner zu ermutigen, sich aktiv an der Entwicklung eines kohärenten Bündels von Maßnahmen zu beteiligen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der europäischen Industrie zu erhalten;

5.  fordert seine zuständigen Ausschüsse auf, in ihr Arbeitsprogramm Berichte aufzunehmen, die der Kommission als Grundlage für energischere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Globalisierung dienen können, wozu ein verstärkter sozialer Dialog, mehr private und öffentliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, eine bessere Weiterbildung und eine aktive Beschäftigungspolitik gehören;

6.  fordert die Kommission auf, eine entschiedenere Strategie zu verfolgen, um den industriellen Wandel vorwegzunehmen und seine sozialen Auswirkungen zu bewältigen, um die Angst der europäischen Bürgerinnen und Bürger vor der Globalisierung zu mildern;

7.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.