ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
13.6.2007
vom Haushaltsausschuss
zu der Finanzierung des europäischen Satellitennavigationsprogramms (Galileo) im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 und des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013
(C6‑0000)
B6‑0238/07
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Finanzierung des europäischen Satellitennavigationsprogramms (Galileo) im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 und des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013
(C6‑0000)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2004)0477/2),
– unter Hinweis auf den Standpunkt des Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates bezüglich der Umsetzung der Aufbau- und der Betriebsphase des europäischen Satellitennavigationsprogramms (P6_Ta(2005)0313),
– unter Hinweis auf die Entschließung des Parlaments vom 26. April 2007 (P6_TA(2007)0164) zu den Galileo-Konzessionsverhandlungen,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission (KOM(2007)261) „Galileo am Scheideweg: die Umsetzung der europäischen GNSS-Programme“,
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung,
– gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,
1. weist den Rat und die Kommission darauf hin, dass der mehrjährige Finanzrahmen für die operationellen Ausgaben von Galileo im Zeitraum 2007-2013 einen Betrag von ca. 1 Milliarde Euro veranschlagt und dass der Referenzbetrag des geänderten Vorschlags für eine Verordnung bezüglich der Umsetzung der Aufbau- und der Betriebsphase des europäischen Satellitennavigationsprogramms 1,005 Milliarden Euro zu laufenden Preisen umfasst;
2. äußert Sorge über die Möglichkeit, dass die notwendigen zusätzlichen Finanzmittel zum Ausgleich des Defizits in Folge des Scheiterns der öffentlich-privaten Partnerschaft auf Ebene der Regierungen beschlossen werden könnten;
3. wird sich jedweder Lösung widersetzen, die die Gemeinschaftsfinanzierung mit einer von Seiten der Regierungen beschlossenen zusätzlichen Finanzierung kombinieren würde;
4. weist darauf hin, dass die Kommission einen geänderten Vorschlag für eine Verordnung zur Finanzierung des Programms Galileo vorlegen muss, der vom Europäischen Parlament und vom Rat im Mitentscheidungsverfahren beschlossen werden muss;
5. bekräftigt seine Unterstützung für das Programm Galileo, das einen riesigen europäischen Mehrwert hat, und bekundet sein nachdrückliches Engagement dafür, das Programm Galileo unter der Verantwortung der Europäischen Union fortzuführen;
6. vertritt die Auffassung, dass das Programm Galileo unter diesen Umständen vollständig aus dem Haushaltsplan der Europäischen Union finanziert werden sollte;
7. vertritt die Auffassung, dass, falls der öffentliche Sektor die gesamte Finanzierung des Projekts ebenso wie einige oder alle Risiken und Verbindlichkeiten übernimmt, dieser Faktor in einem künftigen geänderten Konzessionsvertrag berücksichtigt werden sollte, insbesondere was eine Regelung zur Rückerstattung der öffentlichen Finanzbeiträge und die Preise der Dienstleistungen betrifft;
8. ersucht daher die Kommission, die Initiative zu ergreifen, eine Änderung des Finanzrahmens vorzuschlagen, wie entweder in Nr. 22 der IIV oder auf sonstigem Weg darin vorgesehen;
8. ersucht den Rat, Verhandlungen mit dem Parlament zu beginnen, sobald die Kommission den Vorschlag vorgelegt hat;
10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.