ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
9.7.2007
von Josep Borrell Fontelles, Thierry Cornillet, José Ribeiro e Castro, Frithjof Schmidt und Jürgen Schröder
im Namen des Entwicklungsausschusses
zur Lage in Darfur
B6‑0311/2007
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Darfur
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Darfur, insbesondere die am 16. September 2004, 23. Juni 2005, 6. April 2006, 28. September 2006 und 15. Februar 2007 angenommenen Entschließungen,
– in Kenntnis des am 5. Mai 2006 in Abuja (Nigeria) unterzeichneten Friedensabkommens für Darfur,
– unter Hinweis auf den Konsens von Tripolis vom 28./29. April 2007 über den politischen Prozess für Darfur,
– in Kenntnis des Beschlusses der Afrikanischen Union (AU) vom April 2004, die Mission der Afrikanischen Union im Sudan (AMIS) zu begründen,
– in Kenntnis der VN-Resolution 1706, in der eine Friedenstruppe mit einer Stärke von 22 000 Soldaten für Darfur vorgeschlagen wurde,
– in Kenntnis des von der Delegation des VN-Menschenrechtsrates für Darfur am 12. März 2007 vorgelegten Berichts,
– in Kenntnis des Schlussberichts vom 11. Oktober 2006, der von der Sachverständigengruppe für den Sudan ausgearbeitet wurde, die im Rahmen der Resolution 1591 des VN-Sicherheitsrates eingesetzt worden war,
– in Kenntnis des VN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes, das völkerrechtlich verbindlich ist und ohne Ausnahme Anwendung findet,
– unter Hinweis auf die Erkenntnisse der Delegation des Entwicklungsausschusses für Darfur, die vom 30. Juni bis 5. Juli 2007 den Sudan und den Tschad bereiste,
– gestützt auf Artikel 91 seiner Geschäftsordnung,
A. tief besorgt über die Menschenrechtssituation in Darfur mit unzähligen Fällen von Menschenrechtsverletzungen, darunter Massenvergewaltigungen, Entführungen und Zwangsverschleppungen sowie Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, wie im Bericht der hochrangigen Delegation des VN-Menschenrechtsrates für Darfur vermerkt,
B. zutiefst besorgt darüber, dass der Konflikt zwischen regulären Truppen, die Regierung unterstützenden Milizen und Rebellen in der Region in den vergangenen drei Jahren trotz der Unterzeichnung des Friedensabkommens für Darfur am 5. Mai 2006 in Abuja (Nigeria) mindestens 400 000 Tote gefordert hat und für über zweieinhalb Millionen Flüchtlinge und Vertriebene verantwortlich ist,
C. in der Erwägung, dass die Zahl der vom Konflikt in Darfur betroffenen Menschen nun bei mehr als vier Millionen liegt und damit höher ist als je zuvor, wovon 2,1 Millionen Menschen Binnenflüchtlinge sind, von denen mehr als 900 000 nicht von humanitären Hilfskräften erreicht werden können, sowie in der Erwägung, dass der Sudan mit über fünf Millionen Binnenflüchtlingen und internationalen Flüchtlingen derzeit die meisten Flüchtlinge weltweit verzeichnet,
D. in der Erwägung, dass der Waffenstillstand von N’djamena aus dem Jahr 2004 weder geachtet noch eingehalten wird und dass Gesetzlosigkeit und Unsicherheit seit dem Scheitern des Friedensabkommens zugenommen haben, sowie in der Erwägung, dass eine anhaltende Zersplitterung der Rebellengruppen in einem solchen Ausmaß, dass es derzeit mehr als 20 gibt, die Verteilung der humanitären Hilfe behindert und sämtliche Friedensverhandlungen erschweren wird,
E. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen die Krise in Darfur gegenwärtig als die schlimmste humanitäre Krise weltweit betrachten,
F. in der Erwägung, dass das Arbeitsumfeld für humanitäre Hilfsagenturen nie schwieriger war und dass wahllose Übergriffe auf Zivilisten und Hilfspersonal anhalten, sowie in der Erwägung, dass im vergangenen Jahr 19 Mitarbeiter von humanitären Hilfsorganisationen getötet wurden und dass auch 18 AMIS-Soldaten starben, neun im vergangenen Monat, während bereits dieses Jahr 74 Fahrzeuge von humanitären Hilfsorganisationen in einen Hinterhalt gerieten und 82 Mitarbeiter vorübergehend entführt wurden,
G. in der Erwägung, dass sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt ist, dass die Konfliktparteien in Darfur Vergewaltigungen aber nach wie vor straffrei als Waffe nutzen und dass Opfer, die die Situation anzeigen, Gefahr laufen, nach sudanesischem Recht strafrechtlich verfolgt zu werden, da als Beweis eine Bestätigung von Seiten vier männlicher Zeugen erforderlich ist,
H. in der Erwägung, dass Folter und Zwangsrekrutierung von Erwachsenen und Kindern charakteristisch für Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in Darfur sind, wobei die Opfer sich zu sehr fürchten, als dass sie die Verstöße anzeigen würden,
I. in der Erwägung, dass aufgrund der Doktrin „Verantwortung für den Schutz“, wie sie die Vereinten Nationen verstehen, gilt, dass es anderen obliegt, für den notwendigen Schutz zu sorgen, wenn die betreffenden nationalen Behörden die eigene Bevölkerung offenkundig nicht vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schützen,
J. in der Erwägung, dass das AMIS-Mandat bis Ende 2007 verlängert wurde und dass die Hybrid-Truppe frühestens 2008 stationiert werden wird, sowie in der Erwägung, dass die AMIS bis zur Stationierung der Hybrid-Truppe die einzige Truppe vor Ort ist, die über ein Mandat zum Schutz von Zivilisten verfügt,
K. äußerst besorgt über die anhaltenden Lieferungen von Waffen und militärischen Ausrüstungsgütern aller Art an den Sudan sowie deren Verwendung in der derzeitigen Menschenrechtskrise und humanitären Katastrophe in der sudanesischen Provinz Darfur, wie in den jüngsten Berichten der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen und von Amnesty International belegt wurde,
L. in der Erwägung, dass der Konflikt in Darfur – zusammen mit fehlender strafrechtlicher Verfolgung – die Stabilität in der Region immer stärker gefährdet und daher eine Gefahr für den generellen Frieden und die allgemeine Sicherheit darstellt,
M. in der Erwägung, dass die Krise im Tschad Teil eines weit reichenderen regionalen Konflikts ist, aber auch ihre eigene Dynamik hat und als eigenständige Krise behandelt werden sollte; in der Erwägung, dass die Regierung des Tschad ihrer Verantwortung nicht gerecht wird, Zivilisten zu schützen, und dass derzeit 330 000 sudanesische Flüchtlinge in Lagern im Tschad leben und 170 000 Bewohner des Tschad ihre Unterkünfte verlassen mussten,
N. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen 2006 ein Mandat für eine multilaterale Truppe im Tschad erteilten, dass aber seither trotz eines immer dringender erforderlichen Schutzes von Zivilisten keine Fortschritte bei der Stationierung dieser Truppe erzielt wurden,
O. in der Erwägung, dass der Internationale Strafgerichtshof 2005 eine Untersuchung von Verbrechen in Darfur einleitete und im vergangenen Februar Haftbefehle gegen Ahmad Muhammad Harun und Ali Kushayb ausstellte, gegen die in insgesamt 51 Fällen von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter Mord, Vergewaltigung, Folter und Verfolgung von Zivilisten in Darfur, ermittelt wird,
P. in der Erwägung, dass China am 10. Mai 2007 Liu Giujin als Sondergesandten für Darfur benannte, sowie in der Erwägung, dass China seine Bereitschaft bekundet hat, Ingenieure in die Region zu entsenden, um Friedenstruppen der Vereinten Nationen zu unterstützen, und zwar im Anschluss an Chinas Unterstützung für eine Hybrid-Truppe der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen Ende 2006; in der Erwägung, dass China 2008 die Olympischen Spiele ausrichtet, ein privilegierter Handelspartner des Sudan ist und als ständiges Mitglied des VN-Sicherheitsrates eine besondere Verantwortung für das Bemühen um Frieden in Darfur hat,
Q. in der Erwägung, dass im jüngsten Bericht des VN-Umweltprogramms auf die Ausdehnung von Wüsten um durchschnittlich 100 Kilometer in den vergangenen 40 Jahren, einen Verlust von fast 12 % Waldfläche in fünfzehn Jahren und eine Überbeanspruchung des empfindlichen Bodens im Sudan als Weideland verwiesen wird,
R. in der Erwägung, dass der Staatshaushalt dank der Erdöleinkünfte von 900 Millionen Dollar 1999 auf über 2,5 Milliarden Dollar 2003 und geschätzte 11,7 Milliarden Dollar 2007 gestiegen ist,
S. in der Erwägung, dass das umfassende Friedensabkommen für 2009 Wahlen vorsieht,
1. bedauert die Menschenrechtssituation in Darfur, wo der Konflikt mehr als viereinhalb Millionen Menschen direkt betrifft und mehr als drei Millionen Menschen auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen sind;
2. fordert die Vereinten Nationen auf, im Einklang mit ihrer „Verantwortung für den Schutz“ zu handeln und ihre Maßnahmen darauf zu stützen, dass die sudanesische Regierung ihre Bevölkerung in Darfur nicht vor Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geschützt hat, sowie darauf, dass sie ihrer Bevölkerung keine Hilfe gewährt hat;
3. fordert die EU-Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Bevölkerung Darfurs wirksam vor einer humanitären Katastrophe zu schützen;
4. fordert die Regierung des Sudan und die Rebellengruppen auf, eine sichere und ungehinderte Versorgung der vom Konflikt Betroffenen mit humanitärer Hilfe zu gewährleisten und das internationale Völkerrecht zu respektieren; begrüßt das gemeinsame Kommuniqué der Regierung im Sudan und der Vereinten Nationen vom 28. März 2007 über Erleichterungen für humanitäre Nichtregierungsorganisationen und fordert seine uneingeschränkte Umsetzung;
5. fordert alle Parteien auf, unverzüglich den Waffenstillstand einzuhalten, verurteilt jegliche Verletzung der Waffenstillstandsabkommen und insbesondere jegliche Gewalt gegen die Zivilbevölkerung und gezielte Angriffe auf humanitäre Hilfsorganisationen; fordert nachdrücklich, dass die sudanesische Regierung die Bombardierung der Region Darfur einstellt und die Janjaweed-Milizen entwaffnet; stellt fest, dass ohne Sicherheit eine authentische Entwicklungspolitik für den Sudan und im Sudan nicht möglich ist;
6. begrüßt die Tatsache, dass die sudanesische Regierung am 12. Juni 2007 die Hybrid-Truppe der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen akzeptiert hat, weist allerdings darauf hin, dass sie bereits frühere Versprechen nicht erfüllt hat, der Hybrid-Truppe Zutritt zum Sudan zu gestatten; betont, wie wichtig eine adäquate Vorbereitung der Hybrid-Truppe sowie eine möglichst rasche Stationierung und kontinuierliche Zusammenarbeit der sudanesischen Behörden sind; fordert daher eine rasche Entsendung der Hybrid-Truppe der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen mit einem Mandat, das sie befähigt, Zivilisten wirksam zu schützen; weist darauf hin, dass der Konflikt nur politisch, nicht militärisch gelöst werden kann;
7. erinnert die Regierung des Sudan daran, dass sie die vorrangige Verantwortung für die interne Sicherheit trägt und dass Maßnahmen der Völkergemeinschaft nicht als Vorwand genutzt werden sollten, sich dieser Verantwortung zu entledigen;
8. ist sich der Tatsache bewusst, dass selbst eine rasche Entsendung eine Stationierung erheblich stärkerer Truppen erst im Frühjahr 2008 erlauben wird und dass in der Zwischenzeit die Morde und sonstigen Menschenrechtsverletzungen wahrscheinlich weitergehen werden;
9. fordert die Europäische Union und andere internationale Geber daher auf, dringend zusätzliche Unterstützung für die AMIS im Rahmen ihrer derzeitigen Struktur bereitzustellen, darunter langfristige Finanzierungszusagen ebenso wie die äußerst notwendige technische Unterstützung für eine Übergangsperiode bis zur vollständigen Stationierung der Hybrid-Truppe; fordert eine gründliche Untersuchung der Tatsache, dass zumindest einige AMIS-Soldaten seit vielen Monaten keinerlei Sold erhalten haben;
10. vertritt die Auffassung, dass zum Schutz der Zivilbevölkerung und der humanitären Hilfsorganisationen, um weitere Hilfsleistungen zu ermöglichen, sowie in dem Versuch, sicherzustellen, dass die sudanesische Regierung ihre Versprechen einhält, einer Hybrid-Truppe vorbehaltlos Zutritt zu gewähren, unverzüglich eine Flugverbotszone für Militärflugzeuge über Darfur beschlossen werden sollte;
11. fordert die Europäische Union und die internationale Staatengemeinschaft auf, die Friedensgespräche wieder aufzunehmen, um den Inhalt des Friedensabkommens für Darfur zu verbessern und ihn für alle Vertragsparteien akzeptabel zu machen; fordert die internationalen Akteure auf, alle Vertragsparteien auf das daraus resultierende Abkommen zu verpflichten; fordert alle Konfliktparteien in Darfur dringend auf, ihr Engagement für eine friedliche Lösung der Krise durch eine unverzügliche Umsetzung des Abkommens zu zeigen;
12. fordert die Europäische Union, die Vereinten Nationen und die Afrikanische Union auf, bei den Bemühungen um eine Konfliktlösung in Darfur Einvernehmen zu zeigen und einem umfassenden Friedensprozess Vorrang einzuräumen, der die Konsultation und Vertretung der Stämme in Darfur, der Gemeinschaften der Binnenflüchtlinge, von Frauengruppen und sonstigen Gruppen der Zivilgesellschaft, aller politischen Parteien, einschließlich der Oppositionsparteien, sowie einschlägiger regionaler Akteure einschließen und so einen dauerhaften Frieden erleichtern sollte;
13. fordert die SPLM auf, Hilfe bei der Einigung aller Rebellengruppen in Darfur zu leisten, damit sie sich an internationalen Verhandlungen beteiligen, und fordert die Völkergemeinschaft auf, auf die Rebellengruppen Druck im Hinblick auf eine Einigung auszuüben; fordert des weiteren die sudanesische Regierung auf, den Rebellen Zeit für eine Neugruppierung zu lassen;
14. fordert die sudanesische Regierung nachdrücklich auf, möglichst rasch einen Fahrplan für die Neuansiedlung von Binnenflüchtlingen und Flüchtlingen, für die Rückgabe ihres Eigentums und Ausgleichszahlungen, für einen Sonderfonds für Vergewaltigungsopfer, nämlich Frauen, die wegen einer Vergewaltigung von ihren Familien verstoßen wurden oder Kinder geboren haben, und ihre Rehabilitierung vorzuschlagen;
15. fordert die Regierungen des Tschad und des Sudan auf, ihre jüngst bestätigten Zusagen einzuhalten, ihre Unterstützung bewaffneter Bewegungen einzustellen und auf eine Verbesserung ihrer Beziehungen hinzuarbeiten;
16. fordert die rasche Entsendung einer internationalen Truppe in den Tschad, die aktiv Flüchtlinge und Binnenflüchtlinge sowie weitere gefährdete Gemeinschaften vor Gewalt schützen und die Sicherheitslage stabilisieren kann, um einen besseren Zugang für humanitäre Hilfsorganisationen zu gestatten; fordert die Völkergemeinschaft nachdrücklich auf, ihre diplomatischen Bemühungen zu koordinieren, um Präsident Deby zu veranlassen, die Stationierung einer VN-Truppe im Tschad zu akzeptieren;
17. fordert die sudanesische Regierung auf, umfassend mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten, um der Straflosigkeit ein Ende zu machen; fordert sie deshalb nachdrücklich auf, Ahmad Muhammad Harun, den Minister für humanitäre Angelegenheiten, und Ali Kushayb, den Führer der Janjaweed-Milizen, festzunehmen und an den Internationalen Strafgerichtshof zu überstellen; fordert die Afrikanische Union und die Arabische Liga auf, dahingehend Druck auf die sudanesische Regierung auszuüben;
18. erachtet es als äußerst wichtig, dass das umfassende Friedensabkommen mit dem Süden ordnungsgemäß umgesetzt wird, wobei bisher noch keine Einigung über die Verteilung des Wohlstands und den Grenzverlauf erzielt wurde; weist darauf hin, dass die erfolgreiche Umsetzung des umfassenden Friedensabkommens und des kürzlich geschlossenen Abkommens mit dem Osten dazu beitragen würde, das Vertrauen herzustellen, das für jedes langfristige politische Abkommen über Darfur notwendig sein wird;
19. verurteilt die flagrante Verletzung des VN-Waffenembargos durch die sudanesische Regierung;
20. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, umgehend strengere Kontroll- und Überprüfungsverfahren einzuführen, um die Einhaltung der Resolution 1591 des VN-Sicherheitsrates vom 29. März 2005 und des Gemeinsamen Standpunkts 2005/411/GASP des EU-Rates vom 30. Mai 2005 betreffend restriktive Maßnahmen gegen den Sudan sicherzustellen, sodass die einschlägigen Verfahren für EU-Staatsangehörige, in der EU registrierte Unternehmen, EU-Finanzmittel und in der EU registrierte Schiffe und Flugzeuge oder Unternehmen, die im EU-Hoheitsgebiet operieren, angewandt werden; diese betreffen:
- (a)die Lieferung von Technologie mit doppeltem Verwendungszweck an den Sudan, damit das Verbot solcher Lieferungen voll und ganz mit der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und dem Wassenaar-Abkommen über Exportkontrolle für konventionelle Waffen und Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck übereinstimmt,
- (b)eine Bestimmung im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit auf der Grundlage der Rechtsvorschriften über einen einheitlichen europäischen Luftraum, dass EU-Mitgliedstaaten und EU-Organisationen Flugfrachten strikt überwachen, die Güter oder Technologien beinhalten könnten, die zu militärischen Zwecken oder zur doppelten Verwendung im Sudan bestimmt sein könnten, insbesondere, wenn derartige Flüge über das Hoheitsgebiet der Europäischen Union erfolgen; Schiffsfrachten sollten ebenfalls überwacht werden,
- (c)den Einsatz aller legitimen Mittel, um seitens aller Staaten die uneingeschränkte und strikte Beachtung und Einhaltung des VN-Waffenembargos und der VN-Sanktionen gegen den Sudan gemäß den Resolutionen des VN-Sicherheitsrates vom 30. Juli 2004 (S/Res/15569) und 29. März 2005 (S/Res/1591) zu fördern, einschließlich strikter Verbote von Waffen und militärischen Gütern, die wahrscheinlich von der sudanesischen Regierung in Darfur eingesetzt würden,
- (d)die Vorgabe einer strengeren und umfassenderen Regelung für Waffen- und Handelsverbote gegenüber dem Sudan, die auf die Lieferung militärischer Güter an den Sudan von Seiten der Tochterunternehmen und der verbundenen Unternehmen von EU‑Firmen Anwendung finden,
- (e)Maßnahmen, um zu vermeiden, dass Transportmittel für humanitäre Hilfe in die Region parallel zum Transport militärischer Güter, gegen die ein Embargo besteht, genutzt werden;
21. fordert die Europäische Union und die anderen internationalen Akteure auf, gezielte Sanktionen, darunter Maßnahmen zur Eindämmung von Geschäften, die den Konflikt anheizen, gegen alle Parteien, einschließlich der Regierung, anzuwenden, die den Waffenstillstand verletzen oder Zivilisten, Friedenstruppen oder humanitäre Hilfsorganisationen angreifen, und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um durch die Umsetzung gezielter Wirtschaftssanktionen, darunter Reiseverbote und Einfrierung von Vermögen, zu einer Beendigung der Straflosigkeit beizutragen;
22. unterstützt die Erklärung von Erzbischof Emeritus Desmond Tutu, dass die Regierung des Sudan nun harten und wirksamen Sanktionen unterworfen werden muss, bis das Leid ein Ende hat; fordert die Afrikanische Union auf, derartige Maßnahmen gegen diejenigen zu unterstützen, die für die Gewalttaten im Sudan verantwortlich sind;
23. fordert Ban Ki-moon, den Generalsekretär der Vereinten Nationen, auf, mehr Druck auf die sudanesische Regierung dahingehend auszuüben, die vom VN-Sicherheitsrat vertretenen Positionen umzusetzen, und zu unterstreichen, dass eine Nichterfüllung der VN-Forderungen zu Strafmaßnahmen führen wird;
24. begrüßt die Anzeichen, dass China inzwischen eher bereit erscheint, den Frieden in Darfur zu fördern, und fordert China, da es 80 % der sudanesischen Ölexporte erwirbt, auf, seinen erheblichen Einfluss in der Region verantwortungsvoll zu nutzen, um die sudanesische Regierung zur Einhaltung ihrer Zusagen im Rahmen des umfassenden Friedensabkommens und des Friedensabkommens für Darfur zu verpflichten; fordert China außerdem auf, die Waffenexporte in den Sudan einzustellen und Beschlüsse über gezielte Sanktionen gegen die Regierung des Sudan im VN-Sicherheitsrat nicht länger zu blockieren;
25. fordert die sudanesische Regierung auf, Umweltprobleme anzugehen und insbesondere die Umweltauswirkungen ihrer Erdölindustrie und ihrer landwirtschaftlichen Praktiken zu reduzieren und lokale Konflikte über natürliche Ressourcen zu vermeiden;
26. fordert die sudanesische Regierung auf, ihre Erdöleinkünfte offen zu legen, und fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, den Rückzug europäischer Unternehmen und Gelder aus dem Sudan zu fördern;
27. weist darauf hin, dass Macht und Reichtum, die inzwischen dank der Erdöleinkünfte zugenommen haben, sehr stark auf das Zentrum konzentriert sind, zum Nachteil der in den Randregionen lebenden Bevölkerung;
28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament des Sudan, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, den Staats- und Regierungschefs der Arabischen Liga und den Regierungen der AKP-Länder, der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und den Organen der Afrikanischen Union zu übermitteln.