Entschließungsantrag - B6-0354/2007Entschließungsantrag
B6-0354/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

19.9.2007

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Evelyne Gebhardt, Erika Mann, Reino Paasilinna, Guido Sacconi
im Namen der PSE-Fraktion
zu gefährlichem Spielzeug

Verfahren : 2007/2624(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0354/2007
Eingereichte Texte :
B6-0354/2007
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

B6‑0354/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zu gefährlichem Spielzeug

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 88/378/EWG[1] über die Sicherheit von Spielzeug,

–  unter Hinweis auf die Richtlinie 2001/95/EG[2] über die allgemeine Produktsicherheit,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass im August und September dieses Jahres eine Reihe von umfassenden freiwilligen Rückrufaktionen im Zusammenhang mit unsicherem und gesundheitgefährdendem Spielzeug große Befürchtungen in der Öffentlichkeit der EU ausgelöst hat, und dass hier dringend Abhilfe geboten ist,

B.  in der Erwägung, dass die Verantwortung für ein hohes Verbraucherschutzniveau politisch und sozial Priorität hat und beim Gesetzgeber liegt, der entlang der gesamten Lieferkette (Zulieferer, Hersteller, Importeure) die Produktsicherheit zu gewährleisten hat,

C.  in der Erwägung, dass im Jahr 2006 48% aller aufgedeckten Fälle von unsicheren Produkten aus China kamen und dass bei 17% nicht festzustellen war, in welchem Land sie hergestellt wurden,

D.  in der Erwägung, dass im Jahr 2006 24% aller entdeckten unsicheren Produkte Kinderspielzeug war,

1.  fordert die Kommission auf, die geplante Revision der Richtlinie 88/378/EWG (Spielzeugrichtlinie) bis Ende dieses Jahres vorzulegen und dabei sicherzustellen, dass wirksame Normen mit hohen Anforderungen an die Produktsicherheit gelten; hält wegen der Tatsache, dass die öffentliche Gesundheit und der Verbraucherschutz in der Spielzeugrichtlinie eine wichtige Rolle spielen, weitaus detailliertere Bestimmungen für notwendig, damit die Produktsicherheit gewährleistet ist und die Verbraucher Vertrauen in die sichere Verwendung derartiger Produkte haben können;

2.  fordert die Kommission auf, in den Vorschlag für eine revidierte Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug den Mitgliedstaaten die Verpflichtung aufzuerlegen, Strafen für die Nichteinhaltung der Vorschriften festzulegen;

3.  fordert die Kommission auf, ein Verbot für alle krebserzeugenden, erbgutverändernden bzw. fortpflanzungsgefährdenden Stoffe der Kategorien 1, 2 und 3 und andere ähnlich besorgniserregende toxische Stoffe, wie Störungen des Hormonsystems verursachende Stoffe, auszusprechen;

4.  fordert die Kommission auf, bei der Revision der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug eine Strategie zu verfolgen, bei der spezifische Umsetzungsmaßnahmen für die wichtigsten Anforderungen im Wege der Komitologie bzw. nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle angenommen werden; ist der Auffassung, dass das Parlament dadurch ein gewisses Maß an Kontrolle über die Umsetzung der Bestimmungen über die Spielzeugsicherheit hat, die jedoch durch ein klares Verbot bestimmter gefährlicher Chemikalien noch ergänzt werden müssen;

5.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, dem CE-Zeichen eine starke Glaubwürdigkeit zu verleihen, indem Legislativvorschläge für schärfere obligatorische Kontrollen und die Überwachung des Marktes sowie ordnungsgemäße Zollkontrollen und Durchsetzungsmechanismen eingeführt werden;

6.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, zu prüfen ob ergänzend zum CE-Zeichen und zu den einzelstaatlichen Sicherheitszeichen ein gemeinsames europaweites Gütesiegel für die Produktsicherheit geschaffen werden könnte, das für alle Wirtschaftsakteure zwingend vorgeschrieben wird;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auf, die Rechte und die Erwartungen der Verbraucher zu verteidigen, indem die Gesetze über die Produktsicherheit und insbesondere über die Sicherheit von Spielzeug strikt durchgesetzt werden, und die Bemühungen zur Verbesserung der Marktaufsicht, der Inspektionen in den Mitgliedstaaten und der Verbote von gefährlichen Erzeugnissen unbekannter Herkunft zu intensivieren und zu verhindern, dass Produkte, die die Vorschriften nicht einhalten, in Verkehr gebracht werden, bzw. zu veranlassen, dass sie vom Markt genommen bzw. zurückgerufen werden, z.B. wenn den ausländischen Herstellern oder Importeuren Täuschungsmanöver bzw. die Verwendung betrügerischer oder irreführender Ursprungskennzeichnungen nachgewiesen werden können;

8.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, festzustellen, welche Kosten von den Wirtschaftsakteuren zu tragen sind und inwieweit sie haftbar sind, wenn sie sich bisher nicht an das freiwillige System gehalten oder es missbraucht haben;

9.  würdigt die Tatsache, dass die Kommission einen Vorschlag für eine Entscheidung über einen gemeinsamen Rahmen für die Vermarktung von Erzeugnissen sowie einen Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung der Anforderung an die Akkreditierung und die Marktaufsicht im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Produkten vorgelegt hat;

10.  fordert die Kommission auf, das Verfahren bei Importverboten auf Einzelfallbasis zu klären, wenn Sicherheitsstandards regelmäßig nicht eingehalten werden;

11.  fordert die Kommission auf, ihre derzeitige Handelspolitik im Zusammenhang mit potenziell gefährlichen Produkten im Allgemeinen und Spielzeug und Textilien im Besonderen klar darzulegen und zu erläutern, wie sie für ein einheitliches Vorgehen bei der restriktiven Anwendung der derzeitigen Regeln sorgen wird und ob sie es nicht für zwingend erforderlich hält, die Rechte der europäischen Bürger auf gesundheitlich unbedenkliche Erzeugnisse zu garantieren:

12.  fordert die Kommission auf, klar darzulegen, welche Sicherheitsmaßnahmen bestehen, z.B. bei Textilien, und in welchem Zusammenhang sie mit der Umgehung der Sicherheitsnormen stehen;

13.  fordert die Kommission auf, Überwachungsmechanismen einzurichten, um festzustellen, wie diese Sicherheits- und Gesundheitsnormen bei den Verhandlungen über die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen und Freihandelsabkommen der nächsten Generation respektiert werden;

14.  fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Marktüberwachung und der Produktsicherheit aktiv mit den Vereinigten Staaten und anderen Partnern zusammenzuarbeiten;

China

15.  ermutigt die Kommission, den chinesischen Behörden gegenüber darauf zu bestehen, dass diese angemessene Maßnahmen zur Erhöhung der Produktionsstandards, zur Marktüberwachung und zur Durchsetzung der Vorschriften ergreifen, mit denen die Produktsicherheit entlang der gesamten Produktionskette gewährleistet wird und mit denen Hersteller und Importeure, die gefährliche Produkte vertreiben, vom Markt ausgeschlossen werden;

16.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit mit den chinesischen Behörden zu verstärken, vor allem mit der staatlichen allgemeinen Verwaltung für Qualitätsüberwachung, Inspektion und Quarantäne (AQSIQ) und technische Hilfestellung zu leisten, damit die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften umgesetzt werden und die Zusammenarbeit im Zollwesen verbessert wird;

17.  fordert die Kommission auf, die Effizienz des RAPEX-Systems zu verstärken, um zu gewährleisten, dass unsichere Erzeugnisse aus China und anderen Drittländern, die auf den EU-Markt gelangen, weitestgehend aufgespürt und vom Markt genommen werden;

18.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.