Entschließungsantrag - B6-0365/2007Entschließungsantrag
B6-0365/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

25.9.2007

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Tobias Pflüger, Marco Rizzo und Willy Meyer Pleite
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zu der ESVP-Operation im Osten des Tschad und im Norden der Zentralafrikanischen Republik

Verfahren : 2007/2627(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0365/2007
Eingereichte Texte :
B6-0365/2007
Angenommene Texte :

B6-0365/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der ESVP-Operation im Osten des Tschad und im Norden der Zentralafrikanischen Republik

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Konflikt in Darfur und die weitreichenderen regionalen Auswirkungen, insbesondere auf den östlichen Teil des Tschad und den nördlichen Teil der Zentralafrikanischen Republik,

–  in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 23./24. Juli 2007, in denen er „seine zuständigen Gremien [ersucht], ihre Planung für einen möglichen Beschluss über eine Überbrückungsoperation im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zur Unterstützung der multidimensionalen Präsenz der VN im Osten des Tschad und im Nordosten der Zentralafrikanischen Republik im Hinblick auf eine Verbesserung der Sicherheit in diesen Regionen weiterzuführen“,

–  in Kenntnis der Resolution des UN-Sicherheitsrates 1769(2007) vom 31. Juli 2007, in der er für einen Anfangszeitraum von 12 Monaten die Einrichtung eines hybriden Einsatzes der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur (UNAMID) beschließt,

–  in Kenntnis des Darfur-Friedenstreffens, das vom 3. bis 6. August 2007 in Arusha stattfand,

–  unter Hinweis auf die Initiative Frankreichs zur Stationierung einer EU-Truppe in Teilen des Tschad und der Zentralafrikanischen Republik,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juli 2007 zur Lage in Darfur,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  besorgt angesichts der Sicherheitslage im östlichen Teil des Tschad, die sich seit 2006 verschlechtert hat, in der Erwägung, dass es derzeit im Tschad 400 000 Flüchtlinge und Binnenvertriebene und im Nordteil der Zentralafrikanischen Republik mehr als 200 000 Vertriebene gibt,

B.  unter Bekundung seiner Unterstützung für die Bemühungen des UN-Generalsekretärs Ban Ki-Moon um eine Lösung des Darfur-Konflikts auf dem Verhandlungswege durch Förderung von Kontakten zwischen der sudanesischen Regierung und den verschiedenen Rebellengruppen,

C.  unter Begrüßung der Unterzeichnung eines Abkommens durch alle politischen Parteien des Tschad am 13. August 2007 in N’Djamena,

D.  in Kenntnis der Bemühungen der libyschen Regierung, mit den Gruppen, die das vorige Abkommen nicht unterzeichnet haben, eine Lösung für den internen Konflikt innerhalb des Tschad zu finden,

E.  unter Berücksichtigung der Tatsache, dass verschiedene EU-Mitgliedstaaten bezüglich der Stationierung einer EU-Truppe im Tschad unterschiedlicher Meinung sind,

F.  in der Erwägung, dass die geplante Stationierung die Entsendung einer bis zu 4.000 Mann starken EU-Truppe u.a. mit Waffen und Panzerfahrzeugen und Hubschraubern zwecks Kampfeinsatz gemäß Kapitel VII der UN-Charta bedeuten würde,

1.  ist besorgt angesichts der Verschlechterung der Lage im Tschad sowie der fehlenden Fortschritte auf dem Weg zu einer politischen Konfliktlösung; spricht sich dennoch gegen die Entsendung einer EU-Truppe in den Tschad und die Zentralafrikanische Republik aus; bemängelt, dass fast keinerlei Informationen über die Mission, ihr Mandat oder ihre Finanzierung und ihr tatsächliches Ziel vorliegen;

2.  fordert mehr humanitäre Hilfe für die Flüchtlinge und Binnenvertriebenen und Entwicklungshilfe für die Region, insbesondere angesichts der Überschwemmungen, von denen derzeit 18 Länder in Afrika betroffen sind;

3.  fordert alle Parteien auf, auf Gewaltanwendung zu verzichten und jegliche Maßnahmen zu vermeiden, die das Leben der Flüchtlinge, der Binnenvertriebenen und der Helfer gefährden können, und die Arbeit der Helfer zu erleichtern;

4.  fordert, dass die Bemühungen der Afrikanischen Union um eine friedliche politische Beilegung der Konflikte in der Region unterstützt werden, und fordert in diesem Rahmen eine Vereinbarung über das Flüchtlingsproblem;

5.   äußert seine Besorgnis angesichts der Tatsache, dass die EU zunehmend mit militärischen Mitteln in die Bestrebungen um Lösung von Konflikten in Afrika einbezogen ist, was in der steigenden Zahl von militärischen Operationen zum Ausdruck kommt; ist beunruhigt über die Plünderung und Ausbeutung der natürlichen Vorkommen und Rohstoffe, die auf diesem Kontinent vorhanden sind, insbesondere der Vorkommen im Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik, durch die Industrienationen, die die Rechte sowie die politische und wirtschaftliche Zukunft der afrikanischen Völker gefährden;

6.  fordert eine Überprüfung der “EU-Strategie für Afrika“ unter uneingeschränkter Beteiligung der afrikanischen Länder; dringt darauf, dass eine neue Strategie auf den Grundsätzen der Partnerschaft, der Gleichheit, Achtung und Zusammenarbeit beruht;

7.  bringt seine Besorgnis angesichts der Zunahme des illegalen Verkaufs und Schmuggels von Waffen nach Afrika zum Ausdruck, insbesondere von illegalen Klein- und Leichtwaffen, Landminen und Massenvernichtungswaffen;

8.  fordert den Rat auf, das Parlament insbesondere über dessen Unterausschuss Sicherheit und Verteidigung vor jeder Aktion und regelmäßig über die gesamte geplante EU-Operation zu unterrichten;

9.  ist in Sorge, dass die Zunahme von Militärmissionen die Militarisierung der EU noch weiter vorantreiben wird und als Modell für künftige EU-Militäraktionen genutzt wird, und dass somit das Eindringen der militärischen Dimension in den neuen Reformvertrag erleichtert wird;

10.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.