Entschließungsantrag - B6-0367/2007Entschließungsantrag
B6-0367/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

25.9.2007

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Karl von Wogau, Stefano Zappalà, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Bogdan Klich und Hubert Pirker
im Namen der PPE-DE-Fraktion
zu den ESVP-Operationen im Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik

Verfahren : 2007/2627(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0367/2007
Eingereichte Texte :
B6-0367/2007
Angenommene Texte :

B6‑0367/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den ESVP-Operationen im Tschad und in der Zentralafrikanischen Republik

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Konflikt in Darfur und dessen weitreichendere regionale Konsequenzen, insbesondere auf den Osten des Tschad und den Norden der Zentralafrikanischen Republik,

–  unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 23./24. Juli 2007, in denen er „seine zuständigen Gremien“ ersucht, „ihre Planung für einen möglichen Beschluss über eine Überbrückungsoperation im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zur Unterstützung der multidimensionalen Präsenz der VN im Osten des Tschad und im Nordosten der Zentralafrikanischen Republik im Hinblick auf eine Verbesserung der Sicherheit in diesen Regionen weiterzuführen“,

–  unter Hinweis auf die Resolution 1769(2007) vom 31. Juli 2007 des VN-Sicherheitsrates, mit der die Stationierung einer gemischten AU/VN-Operation in Darfur (UNAMID) für zunächst 12 Monate beschlossen wird,

–  unter Hinweis auf die Gespräche über einen Frieden in Darfur vom 3. bis 6. August 2007 in Arusha,

–   unter Hinweis auf die am 13. August 2007 in Anwesenheit der Vertreter der internationalen Gemeinschaft und des Staatschefs des Tschad, Präsident Idriss Deby Itno, in N’Djamena erfolgte Unterzeichnung des politischen Abkommens im Hinblick auf die Stärkung des demokratischen Prozesses im Tschad durch alle tschadischen politischen Parteien der Mehrheit und der Opposition,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Präsidenten des VN-Sicherheitsrates vom 27. August 2007, in der die Bereitschaft bestätigt wird, eine VN-Mission im Tschad zu stationieren, und die Absicht der EU begrüßt wird, Unterstützung in Form einer militärischen ESVP-Mission zu leisten,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juli 2007 zur Lage in Darfur,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  äußerst besorgt über die Verschlechterung der humanitären Lage im Tschad, wo wegen des Konflikts in Darfur und seiner grenzüberschreitenden Konsequenzen ca. 238.000 Flüchtlinge aus dem Sudan, 44.600 Flüchtlinge aus der Zentralafrikanischen Republik und 170.000 Binnenflüchtlinge in 12 Lagern entlang der Ostgrenze des Tschad zum Sudan untergebracht sind,

B.  besorgt über die Sicherheitslage im Osten des Tschad, die sich seit 2006 wegen Zusammenstößen zwischen den tschadischen Sicherheitskräften und den tschadischen Rebellen sowie Übergriffen der Janjaweed-Milizen und von bewaffneten Gruppen aus dem Sudan verschlechtert hat, wozu noch das Banditenunwesen und Angriffe auf humanitäre Organisationen hinzugerechnet werden müssen,

C.  in Anerkennung der Resolution 1769(2007) des VN-Sicherheitsrates, durch die die Stationierung einer AU/VN-Truppe von 26.000 Soldaten in Darfur genehmigt wird, die in Verbindung mit der Stationierung einer VN-Polizeitruppe und der geplanten ESVP-Operation im Osten des Tschad und im Norden der Zentralafrikanischen Republik dazu beitragen wird, die gesamte Region zu befrieden,

D.  mit Unterstützung der Bemühungen von VN-Generalsekretär Ban Ki-Moon, eine Verhandlungslösung für den Konflikt in Darfur zu finden, indem die Kontakte zwischen den sudanesischen Regierung und den verschiedenen Rebellengruppen gefördert werden,

E.  unter Würdigung der am 13. August 2007 in N'Djamena erfolgten Unterzeichnung eines Abkommens, das auf die Stärkung des demokratischen Prozesses im Tschad abzielt, durch alle tschadischen politischen Parteien,

F.  in Kenntnis der Bemühungen der libyschen Regierung, mit den Gruppen, die das vorgenannte Abkommen nicht unterzeichnet haben, eine Lösung für den internen Konflikt im Tschad zu finden,

1.  fordert den Rat, die Kommission und die Vereinten Nationen auf, ihre Anstrengungen zu koordinieren, um die Voraussetzungen zu schaffen, die es den verschiedenen Konfliktparteien in der größeren Region Darfur/Osten des Tschad/Norden der Zentralafrikanischen Republik ermöglichen würden, eine politische Lösung zu finden, die der Unsicherheit und dem daraus resultierenden humanitären Desaster ein Ende bereiten und so die Rückkehr der Flüchtlinge und der Binnenvertriebenen in ihre Heimatdörfer erleichtern würde;

2.  billigt den Start einer ESVP-Operation im Osten des Tschad und im Norden der Zentralafrikanischen Republik, die auf ein Jahr befristet sein soll, knüpft seine Zustimmung jedoch an die Erfüllung der nachstehenden Bedingungen:

a)  Aufgabe der EU-geführten Einsatzkräfte (EUFOR) muss die Unterstützung humanitärer Aktivitäten und die Schaffung der Voraussetzungen für ein sicheres Umfeld für die Tätigkeit der VN-Polizeitruppe, die Rückkehr der Binnenflüchtlinge und die Fortsetzung des Dialogs zwischen den politischen Kräften in der Region sein,

b)  zwar wird davon ausgegangen, dass französische Truppen den größten Teil des EU-Kontingents stellen werden, es ist jedoch äußerst wichtig, dass die EUFOR als unparteiisch begriffen und nicht als eine Aufstockung der militärischen Kapazitäten Frankreichs in der Region angesehen wird,

c)  gleichzeitig muss die EUFOR, um zu vermeiden, selbst zur Zielscheibe zu werden, mit Blick auf die komplexe politische Situation in der Region neutral bleiben und sich weigern, in Auseinandersetzungen zwischen Regierungsvertretern und Rebellengruppen hineingezogen zu werden,

d)  die EUFOR muss abschreckende Wirkung haben, was bedeutet, dass die Einsatzkräfte über ein robustes Mandat gemäß Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen und klare Einsatzregeln verfügen müssen, die erforderlichenfalls, insbesondere bei Angriffen auf Zivilpersonen, Lager und Dörfer, humanitäre Hilfskräfte, VN-Polizeibeamte und zur Selbstverteidigung, Gewaltanwendung gestatten,

e)  um alle potenziellen Angreifer abzuschrecken, muss die EUFOR über die erforderliche Zahl von Truppen verfügen und angemessen ausgerüstet sein; sie muss in der Lage sein, ihren Nachschub zu sichern und weit reichende Patrouillen mit gepanzerten Fahrzeugen, Hubschraubern (auch Transport- und Kampfhubschraubern) und Aufklärungsflugzeugen durchzuführen,

f)  die EUFOR muss als „Überbrückungstruppe“ mit einem befristeten Mandat betrachtet werden; daher muss eine klare Abzugsstrategie definiert werden, bevor die Stationierung beginnt, die die Ablösung der EUFOR durch eine Nachfolgeoperation (UA, VN oder gemischte Truppe) vorsehen sollte, um den erfolgreichen Abschluss ihres Mandats und die rechtzeitige Rückkehr der eingesetzten Truppen sicherzustellen;

3.  betont, dass seine endgültige Zustimmung zur Operation von seiner umfassenden Information über die verschiedenen Phasen der Vorbereitung der Operation (Krisenmanagementkonzept, gemeinsame Aktion, Einsatzkonzept, Operationsplan und Truppengestellungsprozess) abhängen wird;

4.  bedauert, dass diese ESVP-Operation aus vielen Gründen nicht aus dem neu eingerichteten Operationszentrum der Europäischen Union in Brüssel gesteuert werden kann; hofft, dass sich diese Situation mit dem neuen Reformvertrag ändern wird, der die Effizienz der ESVP steigern sollte;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und den Präsidenten, Regierungen und Parlamenten des Tschad, der Zentralafrikanischen Republik und des Sudan zu übermitteln.