Entschließungsantrag - B6-0369/2007Entschließungsantrag
B6-0369/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

25.9.2007

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Jules Maaten, Marco Cappato, Marco Pannella und Annemie Neyts-Uyttebroeck
im Namen der ALDE-Fraktion
zu Birma

Verfahren : 2007/2633(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0369/2007
Eingereichte Texte :
B6-0369/2007
Angenommene Texte :

B6‑0369/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Birma

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Birma, insbesondere auf diejenige vom 6. September 2007,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass Dutzende von Menschen, auch Mönche, verhaftet werden, weil sie friedlich demonstrieren und ihren Unmut über die Misswirtschaft der Militärjunta zum Ausdruck bringen,

B.  in der Erwägung, dass die Mönche ihren Protest vor einer Woche begonnen haben, nachdem die Regierung es versäumt hatte, sich für ihr gewaltsames Vorgehen gegen einige Mönche während einer Demonstration in Pakkoku vor drei Wochen zu entschuldigen, und nachdem die Regierung im letzten Monat beschlossen hatte, die Kraftstoffpreise zu verdoppeln,

C.  in der Erwägung, dass die Demonstrationen zugenommen haben, trotz der Gerüchte, wonach Regierungstruppen in Kürze ein massives scharfes Durchgreifen starten könnten, wie die Streitkräfte dies 1988 taten, als Tausende birmanische Staatsbürger zu Tode kamen,

D.  in der Erwägung, dass die Streitkräfte ferner androhten, gegen diejenigen, die nicht der Anordnung Folge leisteten, ihre Proteste gegen die Regierung einzustellen, würden Maßnahmen ergriffen,

E.  in der Erwägung, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nicht länger zögern darf, sich mit der derzeitigen Lage in Birma zu befassen,

1.  fordert den Vorsitz der EU, den Generalsekretär der ASEAN, die internationale Gemeinschaft und den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, damit weitere Menschenopfer in Birma vermieden werden;

2.  fordert den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen daher auf, sich umgehend mit der Lage in Birma zu befassen und dem UN-Generalsekretär ein Vermittlungsmandat für Birma zu erteilen, um eine nationale Versöhnung und einen Übergang zur Demokratie zu erwirken, und fordert den UN-Sicherheitsrat auf, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Wirtschaftssanktionen gegen Birma in dem Bemühen um Durchsetzung eines Wandels zu verhängen;

3.  verurteilt den Staatlichen Rat für Frieden und Entwicklung, weil dieser die birmanische Bevölkerung über 40 Jahre lang unbarmherzig unterdrückt und es versäumt hat, nennenswerte Fortschritte auf dem Weg zur Demokratie zu erzielen;

4.  verurteilt die völlige Missachtung des Wohlergehens des birmanischen Volkes durch die Militärdiktatur;

5.  fordert, dass der laufende illegale Verfassungsprozess eingestellt und durch einen uneingeschränkt repräsentativen nationalen Konvent ersetzt wird, dem auch die NLD und andere politische Parteien angehören, wobei die Empfehlung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, aus ihm einen integrativen und demokratischen Prozess zur Ausarbeitung einer Verfassung zu entwickeln, zu berücksichtigen ist;

6.  fordert die unverzügliche und bedingungslose Freilassung von Daw Aung San Suu Kyi und anderen politischen Gefangenen;

7.  fordert die Kommission auf, im Rahmen des Instruments für Demokratie und Menschenrechte die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um die pro-demokratische Bewegung und die nichtstaatlichen Organisationen, die sich für die Stärkung der verantwortungsvollen Staatsführung in Birma einsetzen, aktiv zu unterstützen;

8.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den Regierungen der ASEAN-Staaten, der Nationalen Liga für Demokratie, dem Staatlichen Rat für Frieden und Entwicklung und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.