Entschließungsantrag - B6-0372/2007Entschließungsantrag
B6-0372/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

25.9.2007

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Frithjof Schmidt, Raül Romeva i Rueda, Hélène Flautre und Alyn Smith
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
zu Birma (Myanmar)

Verfahren : 2007/2633(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0372/2007
Eingereichte Texte :
B6-0372/2007
Angenommene Texte :

B6‑0372/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Birma (Myanmar)

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Birma, insbesondere auf diejenige vom 6. September 2007,

–  unter Hinweis auf das von 92 birmanischen gewählten Parlamentsmitgliedern unterzeichnete Schreiben an den Generalsekretär der Vereinten Nationen vom 1. August 2007, das einen Vorschlag für nationale Versöhnung und für Demokratisierung in Birma enthielt,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass die Demonstrationen, die am 19. August 2007 in Rangun und einigen anderen Städten begannen, sich inzwischen zu einer Massenprotestbewegung ausgeweitet haben, die von den anhaltenden Zügen Tausender buddhistischer Mönche in ganz Birma getragen wird,

B.  in der Erwägung, dass die Proteste ausbrachen, nachdem die Regierung drastische Preiserhöhungen um bis zu 500 % für Gas und Treibstoffe angekündigt hatte, was zu gewaltigen Anstiegen der Preise für den Grundbedarf und zu einer noch größeren Not der Mehrheit der bereits in Armut lebenden Bevölkerung Birmas geführt hat, und dass diese Proteste die massivsten gewaltfreien Demonstrationen in Birma seit der gescheiterten demokratischen Erhebung im Jahr 1988 sind, die von Studenten angeführt und vom Militär brutal niedergeschlagen wurde,

C.  in der Erwägung, dass die Mönche ihre Proteste vor einer Woche verstärkten, nachdem die Regierung sich nicht dafür entschuldigt hatte, dass bei einer Demonstration in der zentralen Stadt Pakkoku vor drei Wochen einige Mönche niedergeschlagen wurden,

D.  in der Erwägung, dass die Militärbehörden am 24. September führenden buddhistischen Persönlichkeiten warnten, sie könnten eingreifen, wenn die Proteste nicht eingestellt würden, und dass sie angeblich heimlich einen Ausnahmezustand ausgerufen haben, der es dem Militär, der lokalen Polizei und besonderen Behörden gestattet, die Demonstrationen unter Kontrolle zu bringen,

E.  in der Erwägung, dass diese gefährliche Situation eine unverzügliche Reaktion des Sicherheitsrats erforderlich macht,

1.  ist äußerst besorgt, was die Sicherheit der friedlichen Demonstranten anbelangt, und warnt die birmanischen Behörden davor, weitere gewaltsame Maßnahmen zur Unterdrückung der Proteste zu untenehmen;

2.  fordert insbesondere die Regierungen Chinas und Indiens, die die Haupthandelspartner Myanmars sind, auf, ihre ganzen Einfluss geltend zu machen, um eine gewaltsame militärische Niederschlagung des Aufstands des Volkes gegen Jahrzehnte andauernde Not und Leiden, wie dies 1988 geschah, zu verhindern;

3.  fordert im Rahmen der zurzeit stattfindenden Generalversammlung der Vereinten Nationen den Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki Moon, auf, sofort Gespräche mit den Außenministern Chinas, Indiens, Singapurs, das derzeit den Vorsitz in der ASEAN innehat, sowie Japans aufzunehmen mit dem Ziel, eine internationale Birma/Myanmar-Konferenz einzuberufen, um Wege zu finden, diese politische Krise in Birma auf dem Verhandlungsweg zu überwinden;

4.  fordert den Generalsekretär der Vereinten Nationen auf, seine ganze Kraft dafür einzusetzen und den Sondergesandten für Myanmar, Ibrahim Gambari, sobald wie möglich nach Birma zu entsenden;

5.  bekräftigt seine Forderung nach unverzüglicher Freilassung aller politischen Gefangenen, einschließlich der Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi, und all jener, die nur verhaftet wurden, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausgeübten, und besteht darauf, dass niemand gefoltert oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe unterworfen werden darf und dass alle Gefangenen das Recht auf ein gerechtes Verfahren, Rechtsbeistand, Kontakt zu ihren Familien und Zugang zu ärztlicher Behandlung haben sollten;

6.  bedauert, dass der Nationalkonvent letztendlich seinen Entwurf fertig gestellt hat, ohne den Empfehlungen des VN-Generalsekretärs Rechnung zu tragen, mit seiner Arbeit einen umfassenden und demokratischen verfassungsgebenden Prozess einzuleiten, und hegt somit keine große Hoffnung auf nationale Versöhnung und Wiederherstellung der Demokratie in Birma;

7.  fordert das Militärregime mit Nachdruck auf, alle betroffenen Parteien zu einem echten politischen Dialog einzuladen und einen gemeinsamen Rahmen für eine Verfassung zu schaffen, auf dessen Grundlage alle betroffenen Parteien gemeinsam an einem demokratischen Übergang und einem nationalen Aufbauprozess mitwirken können;

8.  fordert die EU auf, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, die Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu veranlssen, eine rechtlich bindende Resolution zu Birma zu verabschieden;

9.  fordert den Rat auf, die Sanktionsregelungen auszuweiten, und Investitionen in Birma und Einfuhren von Erdöl, Erdgas, Holz und Edelsteinen aus Birma unter die Sanktionen aufzunehmen;

10.  fordert die Kommission auf, die das Erlahmen der Unterstützung für Projekte zur Förderung der Menschenrechte und der Demokratie in Birma wieder aufzuhalten und im Gegenteil diese finanzielle Unterstützung im Rahmen des Instruments für Menschenrechte ganz entscheidend anzuheben;

11.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, den Regierungen der ASEAN-Staaten, den Mitgliedern des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der Nationalen Liga für Demokratie, dem Staatlichen Rat für Frieden und Entwicklung, dem Interparlamentarischen Myanmar-Rat der ASEAN, Frau Aung San Suu Kyi, der Nationalen Liga für Demokratie, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Hohen Kommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen und dem Sonderberichterstatter über die Menschenrechte in Myanmar zu übermitteln.