ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
25.10.2007
gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung
von Guido Sacconi, Karl-Heinz Florenz und Satu Hassi
im Namen des Nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel
zur Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius – auf dem Weg zur Bali-Konferenz über den Klimawandel und darüber hinaus (COP 13 und COP/MOP3)
B6-0432/2007
zur Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius – auf dem Weg zur Bali-Konferenz über den Klimawandel und darüber hinaus (COP 13 und COP/MOP3)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission „Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius – der Weg in die Zukunft bis 2020 und darüber hinaus“ (KOM(2007)0002),
– unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), auf das Kyoto-Protokoll zum UNFCCC und auf die Verfahren für die Durchführung,
– unter Hinweis auf die Debatte im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vom 17. April 2007 über die Auswirkungen des Klimawandels auf Frieden und Sicherheit,
– unter Hinweis auf die bevorstehende dreizehnte Konferenz der Vertragsparteien (COP 13) des UNFCCC und die dritte Konferenz der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (COP/MOP3), die vom 3. bis 14. Dezember 2007 auf Bali (Indonesien) stattfinden sollen,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Klimawandel, insbesondere die Entschließungen vom 16. November 2005 zur Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung, vom 18. Januar 2006 zu den Ergebnissen der Konferenz von Montreal (COP 11 – COP/MOP1), vom 4. Juli 2006 zur Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs und vom 14. Februar 2007 zum Klimawandel,
– unter Hinweis auf die gemäß Artikel 108 der Geschäftsordnung eingereichten Anfragen zur mündlichen Beantwortung B6-0379/2007 und B6-0380/2007 des Nichtständigen Ausschusses zum Klimawandel und auf die Erklärungen des Rates und der Kommission,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel vom 8.-9. März 2007,
– gestützt auf Artikel 108 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Klimawandel eine große Herausforderung für unsere Gesellschaften im 21. Jahrhundert darstellt und weltweit weitreichende negative ökologische, wirtschaftliche, soziale und geopolitische Auswirkungen hat und auch Frieden und Sicherheit auf internationaler Ebene gefährden könnte,
B. in der Erwägung, dass die negativen Auswirkungen der Klimaänderung ungleich verteilt sind und dass der Klimawandel nicht nur eine Umweltkatastrophe darstellt, sondern auch Fragen der Menschenrechte und der gleichen Rechte auf globaler Ebene aufwirft,
C. in der Erwägung, dass den Armen das Recht auf annehmbare Lebensbedingungen nicht vorenthalten werden darf,
D. in der Erwägung, dass der vierte Bewertungsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderung (IPCC) bestätigt, dass die Beschleunigung der Klimaänderung durch menschliches Handeln verursacht wird und bereits schwerwiegende Auswirkungen auf globaler Ebene hat,
E. in der Erwägung, dass zahlreiche Gebiete der Welt bereits von den Auswirkungen eines Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperaturen betroffen sind und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse darauf hinweisen, dass das von der EU vereinbarte langfristige Ziel, die Erwärmung auf 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Stand zu begrenzen, möglicherweise nicht ausreicht, um die erheblichen negativen Auswirkungen der Klimaänderung zu vermeiden,
F. in der Erwägung, dass bereits Bevölkerungsgruppen durch die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels vertrieben wurden, beispielsweise in Tuvalu, Bangladesch und der Sahel-Zone in Afrika,
G. in der Erwägung, dass die globale Durchschnittstemperatur sich nach den Feststellungen des vierten Bewertungsberichts des IPCC in den letzten 100 Jahren um 0,74 °C erhöht hat und weiter um etwa 0,7 °C bedingt durch die bereits erfolgten Emissionen von Treibhausgasen steigen wird; in der Erwägung, dass nach den Schätzungen dieses Berichts in diesem Jahrhundert mit einem weiteren Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur zwischen 1,8 und 4 °C zu rechnen ist, abhängig davon, welche Entwicklung die Gesellschaft nehmen wird,
H. in der Erwägung, dass die sommerliche Eisschmelze am Nordpol in diesem Jahr nach neuesten Satellitendaten der Europäischen Raumfahrtagentur (ESA) Ausmaße erreicht hat, die erstmals eine Befahrung der Nordwestpassage vom Atlantik zum Pazifik für Schiffe ermöglicht und dies ein weiterer Hinweis auf die sich rapide verändernden Klimabedingungen in der Arktis ist,
I. in der Erwägung, dass der Klimawandel ein langfristiges Problem darstellt und dass kurzfristige Maßnahmen allein nicht ausreichen, um positive Auswirkungen auf das Klima zu erreichen,
J. in der Erwägung, dass die industrialisierten Länder große Verantwortung für die Akkumulation der Treibhausgasemissionen in der Atmosphäre tragen; in der Erwägung, dass die ärmsten Länder und Bevölkerungsgruppen am stärksten von den Folgen eines instabilen Klimas betroffen sein werden,
K. in der Erwägung, dass auf die 25 Länder, die die größten Verschmutzer sind, 83% der globalen Treibhausgasemissionen entfallen, und dass die Emissionen pro Kopf in den entwickelten Ländern um ein Vielfaches höher sind als in den Entwicklungsländern,
L. in der Erwägung, dass die Kosten der Tatenlosigkeit für Wirtschaft, Gesellschaft und Gesundheit im Stern-Bericht auf 5 bis 25% des globalen BIP pro Jahr geschätzt werden; in der Erwägung, dass die Kosten einer soliden Klimapolitik das jährliche Wachstum des globalen BIP nach Feststellungen des UNFCCC und der Europäischen Kommission nur um einen Bruchteil des erwarteten Anstiegs verringern würden, nämlich in einer Größenordnung zwischen 0,12 bis 0,19%, wobei dabei die zusätzlichen Vorteile für Umwelt und Gesundheit oder die Verbesserung bei der Sicherheit der Energieversorgung nicht berücksichtigt wären,
M. in der Erwägung, dass sowohl der IPCC-Bericht als auch der Stern-Bericht bestätigen, dass die Entwicklungsländer besonders durch den Klimawandel betroffen sind, und zwar durch ihre stärkere Exposition und Anfälligkeit; in der Erwägung, dass der anthropogen verursachte Klimawandel nachteilige Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen und hydrologischen Systeme, die Wälder, die Fischerei, die Gesundheits- und Wirtschaftsinfrastruktur haben wird und dass solche Auswirkungen die Armut verschlimmern werden und das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele schwerwiegend gefährden,
N. in der Erwägung, dass nach Schätzungen der Weltbank 10-40 Milliarden USD jährlich erforderlich sein werden, um die Entwicklung in den ärmsten Ländern „klimasicher“ zu machen; in der Erwägung, dass Beiträge zu zielgerichteten Anpassungsfonds gegenwärtig nur in einer Größenordnung von 150-300 Millionen Dollar pro Jahr vorgesehen sind,
O. in der Erwägung, dass ein Plan für verbindliche Emissionssenkungsziele festgelegt werden muss, um die nötigen Anreize für rasche Investitionen in die weitere Entwicklung und Nutzung energiesparender, ressourceneffizienter und erneuerbarer Energietechnologien und Technologien mit niedrigen Emissionen zu geben,
P. in der Erwägung, dass eine Einigung auf breiter internationaler Basis über die langfristigen Ziele für Emissionssenkungen absolut unverzichtbar ist, um Investitionssicherheit für Technologien mit niedrigen Treibhausgasemissionen sowie für energieeffiziente Technologien zu bieten und um Investitionen in eine Energieinfrastruktur zu vermeiden, die damit nicht vereinbar ist,
1. fordert die Europäische Union eindringlich auf, ihre führende Rolle zu bestätigen und sich auf der Klimakonferenz in Bali und in der Zeit danach für konkrete Zusammenarbeit und dafür einzusetzen, dass auf dem Treffen eine Einigung über das notwendige Verhandlungsmandat erzielt wird, um einen realistischen Rahmen für ein internationales Klimaabkommen für die Zeit nach 2012 festzulegen, das mit dem Ziel vereinbar ist, die Klimaänderung auf unter 2°C im Vergleich zum vorindustriellen Stand zu begrenzen; ist der Auffassung, dass die Europäische Union ihre führende Rolle dadurch untermauern kann, dass sie mehrere Regierungschefs nach Bali entsendet, was außerdem deutlich machen würde, dass Klimawandel ein vielschichtiges Problem ist, worüber nicht nur im Kreis der Umweltminister diskutiert werden darf;
2. ist der Ansicht, dass ein künftiges System sich auf die wesentlichen Grundsätze und Mechanismen des UNFCCC und des Kyoto-Protokolls stützen sollte, unter Berücksichtigung einer gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung; steht auf dem Standpunkt, dass das Bali-Mandat auf folgenden Elementen beruhen sollte:
- –ein langfristiges Ziel der Begrenzung des durchschnittlichen globalen Temperaturanstiegs auf unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Stand, was eine Senkung der globalen Treibhausgasemissionen um mindestens 50% bis zum Jahr 2050 gegenüber dem Stand von 1990 bedeutet,
– verbindliche Ziele für alle industrialisierten Länder,
- –breitere Beteiligung an den Anstrengungen zur Emissionssenkung, insbesondere durch die Schwellenländer, durch faire und verhältnismäßige Ziele,
- –globales System für Höchstgrenzen und Handel („cap and trade“),
- –gestärkter finanzieller Mechanismus für die Anpassung, unter besonderer Berücksichtigung der Wasserressourcen,
– wirksame Anreize, einschließlich gegebenenfalls marktgestützter Instrumente, zur Vermeidung der Entwaldung und zur Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken,
- –finanzielle und andere Instrumente für saubere Entwicklung, Technologietransfer und -anwendung,
- –Einigung bis spätestens 2009;
3. betont, dass die Ziele für eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen und für Emissionssenkungen sich auf das langfristige Ziel gründen müssen; hält es ausgehend vom jetzigen Kenntnisstand für unverzichtbar, dass die Emissionen innerhalb der nächsten 10 Jahre ihren Höchststand erreichen, dass die Konzentration der CO2-Äquivalente in der Atmosphäre unter 550 ppm gehalten wird und dass die Treibhausgasemissionen weiter auf ein Niveau zurückgehen, das durch die Aufnahmekapazität der natürlichen Senken erhalten bleibt;
4. fordert, die Warnungen der Wissenschaft, dass die bereits schwierige Aufgabe der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 2 °C allein für sich genommen noch keinen sicheren Wert darstellt, da auch diese Erhöhung äußerst schwerwiegende Auswirkungen und Konsequenzen haben wird, angemessen zu berücksichtigen;
5. erinnert daran, dass die industrialisierten Länder, einschließlich der Länder, die das Kyoto-Protokoll bislang noch nicht ratifiziert haben, eine führende Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels auf internationaler Ebene spielen und sich verpflichten müssen, ihre Emissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 30% und bis zum Jahr 2050 um mindestens 60-80% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken; ist der Ansicht, dass die künftige Regelung Maßnahmen der entwickelten Länder bis zum Jahr 2050 in Übereinstimmung mit dem langfristigen Ziel vorsehen sollte, mit einer Einhaltung von Zwischenzielen in fünfjährigen Abständen und einer Festlegung und Überprüfung verbindlicher Ziele auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse;
6. begrüßt in diesem Zusammenhang das auf der Tagung des Europäischen Rats vom 8.-9. März 2007 beschlossene Ziel der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990 um 30 % zu reduzieren, sofern sich andere entwickelte Länder zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen verpflichten und wirtschaftlich weiter fortgeschrittene Entwicklungsländer einen ihren Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angemessenen Beitrag leisten; anerkennt die von der EU – unabhängig vom Zustandekommen einer globalen Vereinbarung für die Zeit nach 2012 – eingegangene Verpflichtung, die Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 20 % zu reduzieren;
7. betont, dass eine nennenswerte CO2-Senkung sich nur im internationalen Maßstab durch Einbeziehung großer Emissionssektoren in den industrialisierten Ländern erreichen lässt und auch durch Sicherstellung der Beteiligung neu industrialisierter Länder;
8. ist der Auffassung, dass sich Schwellenländer im Einklang mit ihrem Entwicklungsstand, ihren Pro-Kopf-Emissionen, ihrem Emissionssenkungspotenzial sowie ihren technischen und finanziellen Möglichkeiten zu einer Emissionsbegrenzung verpflichten sollten;
9. hält es für notwendig, dass die EU und andere Industrieländer die Entwicklungsländer bei der Anwendung nachhaltiger und wirksamer Technologien durch Kofinanzierung unterstützen, einschließlich Hilfe im Rahmen der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA), und durch Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten, damit die wirtschaftlich weiter fortgeschrittenen dieser Länder in der Lage sein werden, mit Senkungen der Emissionen oder der Kohlenstoffintensität zu beginnen, sobald es ihre Entwicklung erlaubt, spätestens 2020;
10. betont die Bedeutung, die Grundsätze einer wirksamen Umweltpolitik bei allen EU-Projekten der Entwicklungshilfe für Drittländer zu respektieren und einzuhalten;
11. hält es außerdem für notwendig, Lösungen zu fördern, die es ermöglichen, das Ziel der Senkung der Treibhausgasemissionen um 30% bis 2020 zu erreichen;
12. äußert seine Besorgnis über die Geschwindigkeit der Zerstörung der tropischen Wälder, worauf etwa 20% der Treibhausgasemissionen entfallen, und die negativen Auswirkungen auf die globale Aufnahmekapazität natürlicher Senken und auf die biologische Vielfalt wie auch auf die Lebensgrundlagen armer Bevölkerungsgemeinschaften; fordert daher eine intensivere Einbeziehung solcher Anreize in die Vergabepraxis europäischer und weltweiter Entwicklungshilfe;
13. ist der Ansicht, dass es entscheidend darauf ankommen wird, eine strategische Partnerschaft mit Ländern zu schaffen, die am stärksten von der Zerstörung tropischer Wälder betroffen sind; ist fest davon überzeugt, dass leistungsbezogene Anreize für die Vermeidung der Entwaldung Teil der künftigen Regelungen zur Bekämpfung des Klimawandels sein müssen;
14. ist der Ansicht, dass solche Anreize sich auf die besonderen Bedingungen in den einzelnen Ländern beziehen müssen (Berücksichtigung von frühzeitigem Handeln) und mit ökologischen Kriterien, Regeln für die Nachhaltigkeit und Garantien für eine gute Regierungsführung gekoppelt sein müssen; ist der Ansicht, dass der vorübergehende Charakter von Senkengutschriften bedeutet, dass die Staaten die Verantwortung für deren dauerhaften Charakter tragen müssen, wenn solche Senken für die Einhaltung verbindlicher Ziele genutzt werden;
15. ist der Ansicht, dass die wichtigsten UN-Maßnahmen im Bereich der biologischen Vielfalt, der Wüstenbildung und des Klimawandels und die damit verbundenen internationalen Konferenzen der Vertragsparteien eine wirksame Koordinierung erfordern, um gemeinsame Ziele zu erreichen; betont deshalb die Notwendigkeit, bei der Durchführung der vorgeschlagenen Senkungsmaßnahmen und der Anpassungsmaßnahmen Gegensätze zu vermeiden, um die Koordinierung dieser Maßnahmen sowie ihre Effizienz sicherzustellen;
16. hält ein internationales Rahmenabkommen sowie ein Zertifizierungssystem für Biokraftstoffe für notwendig, mit dem Ziel, negative Umweltauswirkungen und übermäßig hohe CO2-Emissionen, z.B. durch die Entwaldung und das Abbrennen von Mooren, zu verhindern; hält in diesem Zusammenhang Forschungsanstrengungen bei sowie die Entwicklung und Förderung von Biokraftstoffen der zweiten Generation für erforderlich;
17. betont die moralische Verpflichtung der Industrieländer, in vorhersehbarer und kohärenter Weise stärkere finanzielle Unterstützung und stärkere Unterstützung für den Kapazitätsaufbau im Interesse der Risikominderung und der Anpassung an die Klimaänderung in gefährdeten Ländern mit niedrigem Einkommen bereitzustellen; fordert insbesondere die Stärkung der bestehenden Fonds im Rahmen des UNFCCC, wie den Anpassungsfonds, den Fonds zur Förderung der am wenigsten entwickelten Länder, den besonderen Fonds für Klimawandel (SCCF) und die Strategische Priorität für die Anpassung der globalen Umweltfazilität (SPA);
18. bekräftigt erneut seine Unterstützung für die weitere Anwendung des Mechanismus für eine nachhaltige Entwicklung (CDM) als Instrument zur Förderung klimafreundlicher Technologien; betont, dass die Bedingungen für die Fortführung und Weiterentwicklung des CDM über das Jahr 2012 hinaus so rasch wie möglich geschaffen werden sollten; unterstreicht die Notwendigkeit, die Wirksamkeit durch striktere Nachhaltigkeitskriterien, verbesserte Durchführung, vereinfachte Verwaltungsverfahren und eine mögliche Entwicklung hin zu sektoralen CDM zu verbessern; betont jedoch, dass es sich als Ausgleichsmechanismus nur um eine vorübergehende Lösung handelt und das Ziel weiterhin die Festlegung einer globalen Kohlenstoffhöchstgrenze auf der Grundlage einer fairen und verhältnismäßigen Zuteilung von Quoten sein sollte; tritt für die Beibehaltung der im Kyoto-Protokoll vereinbarten Grundsätze ein, dass die Anwendung flexibler Mechanismen ergänzend zu Reduktionen im eigenen Land erfolgen muss;
19. fordert die Europäische Kommission auf, im Rahmen der Revision des Europäischen Emissionshandelssystems zur Verbesserung des Mechanismus für Saubere Entwicklung (CDM) eine Umkehr bei der Bewertung von Emissionskrediten aus Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekten sowie Projekten zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung einzuleiten;
20. bekräftigt seine Forderung, die Emissionen des Luft- und des Seeverkehrs in die internationalen Verpflichtungen zur Senkung von Treibhausgasemissionen für den Zeitraum nach 2012 einzubeziehen; fordert erneute Anstrengungen, um in der EU und auf globaler Ebene Kerosinsteuern einzuführen;
21. ist besorgt darüber, dass ein wachsender Anteil der Ressourcen der Erde für die Produktion von Nutztieren verwendet wird; verweist auf den FAO-Bericht „Livestock's Long Shadow“ vom November 2006, in dem geschätzt wird, dass die Fleischindustrie und die Produktion von Nutztieren mit 18% zu den Treibhausgasemissionen der Welt insgesamt beitragen; betont die Notwendigkeit, dass ein internationales Klimaabkommen für die Zeit nach 2012 einen Rahmen für eine nachhaltige Produktion von Nutztieren vorsehen muss;
22. schlägt vor zu überprüfen, in welchem Umfang Deponien, die weltweit bis zu 60 Millionen Tonnen Methangas jährlich abgeben, zurückgebaut und der energetischen Verwertung zugeführt werden können, um den Treibhauseffekt und die Gefährdung für den Menschen zu reduzieren;
23. ist sich der Möglichkeiten bewusst, die die Bekämpfung der Klimaänderung bietet, weil dies zu technologischer Entwicklung und zur Schaffung nachhaltigerer Gesellschaften zwingt; stellt fest, dass Maßnahmen für eine kohlenstoffärmere Wirtschaft erhebliche wirtschaftliche Chancen auf zahlreichen technologischen Gebieten bieten werden wie Energieeffizienz, erneuerbare Energie, CCS usw.; fordert weitere Anstrengungen der Mitgliedstaaten, um solche Investitionen zu verstärken und finanzielle Anreize zur Förderung der Forschung auf dem Gebiet der sauberen Technologien bereitzustellen;
24. verweist darauf, dass der Marktzugang von sauberen Technologien durch Hindernisse wie Subventionen für fossile Brennstoffe, Einfuhrzölle und eine fehlenden Wissensgrundlage behindert wird; fordert entschiedene Anstrengungen im Rahmen des UNFCCC und des Kyoto-Protokolls zur Beseitigung dieser Hindernisse und zur Schaffung positiver Anreize für Investitionen in nachhaltige Technologien sowie eine stärkere Nutzung von Anreizmodellen für Unternehmen, insbesondere außerordentlich enge und umfassende Partnerschaften zwischen Industrieländern und Schwellenländern;
25. betont, dass es durch eine Verringerung der weltweiten Emissionen nicht zu anderen Bedrohungen wie der Verbreitung von Atomwaffen oder Terrorismus kommen darf; ist deshalb der Ansicht, dass die Kernenergie vom CDM- und JI-Mechanismus oder von anderen Mechanismen, die darauf abzielen, Emissionssenkungen in Entwicklungsländern zu belohnen, ausgeschlossen bleiben sollte;
26. stellt fest, dass die Lizenzgebühren für Rechte an geistigem Eigentum (IPR) auf dem Gebiet der sauberen Technologien ein Hindernis für den Transfer solcher Technologien an die Entwicklungsländer darstellen könnten; betont, dass eine Vereinbarung für die Zeit nach 2012 eine Grundlage für IPR-Partnerschaften zwischen Industrie- und Entwicklungsländern umfassen muss, wobei alternative Ausgleichsmechanismen für die Inhaber von Rechten an geistigem Eigentum vorgesehen werden, um die Beachtung von Eigentumsrechten sicherzustellen und gleichzeitig den Technologietransfer zu ermöglichen;
27. stellt fest, dass Preisunterschiede, die sich aus den unterschiedlichen nationalen Verpflichtungen in Verbindung mit dem Klimawandel ergeben, eine Ursache für Wettbewerbsverzerrungen werden könnten, auch für KMU; fordert die Kommission auf, sich ernsthaft mit diesem Problem zu befassen, nämlich durch Entwicklung von Instrumenten, die einer stärkeren Übereinstimmung zwischen Umweltzielen und WTO-Vorschriften förderlich sind; stellt fest, dass verbindliche internationale Referenzgrößen und Verpflichtungen, die sich auf alle Sektoren beziehen, die durch Wettbewerb gefährdet sind, einer möglichen Festlegung von Anpassungsmaßnahmen an den Grenzen, um Verzerrungen zwischen Handelspartnern auszugleichen, vorzuziehen wären;
28. unterstützt angesichts des Fehlens eines globalen Systems für Kohlenstoffhöchstgrenzen und Kohlenstoffhandel sektorale Ziele für energieintensive Industrien in Ländern, die sich nicht zu Emissionssenkungen verpflichtet haben, als Ergänzung zu den verbindlichen Emissionszielen der Industrieländer und kombiniert mit Verpflichtungen zum Technologietransfer; ist der Ansicht, dass solche Ziele und/oder Referenzgrößen besonders wichtig für energieintensive Sektoren sind, in denen ein weltweiter Wettbewerb herrscht (Stahl, Papier und Zement);
29. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat des UN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen mit der Bitte um Weiterleitung an alle Vertragsparteien, die keine Mitgliedstaaten der EU sind, und an die im Übereinkommen vorgesehenen Beobachter zu übermitteln.