ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
7.11.2007
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Anne Van Lancker und Jan Andersson
im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten und von Margarita Starkevičiūtė und Pervenche Berès im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung
zu dem Europäischen Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung
B6‑0433/2007
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Europäischen Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seinen vorbereitenden Bericht vom 26. Januar 2007 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik für 2007 (A6-0012/2007),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission – Das Europäische Interesse: Erfolg im Zeitalter der Globalisierung (KOM(2007)0581),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission – Jetzt aufs Tempo drücken – die neue Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze (KOM(2006)0030),
– in Kenntnis der Beschlüsse des Rates vom 4. Oktober, 12. Juli 2005, 18. Juli 2006 und 10. Juli 2007 über Leitlinien für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten,
– unter Hinweis auf seine legislative Entschließung zu den Leitlinien für die Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten[1],
– unter Hinweis auf den vom Europäischen Rat am 22. und 23. März 2005 angenommenen Europäischen Jugendpakt,
– unter Hinweis auf den vom Europäischen Rat am 23. und 24. März 2006 angenommenen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Allgemeine und berufliche Bildung 2010: Die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie“ (KOM(2003)0685),
– unter Hinweis auf seine Entschließung zur Situation von Menschen mit Behinderungen in der Erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan 2006-2007[2],
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des informellen Treffens der Minister für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten in Guimarães zu 12 Eckpunkten zur Bewältigung der künftigen Herausforderungen vom 5. und 6. Juli 2007,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich die Wirtschaftspolitik auf die Maßnahmen bezieht, die Regierungen im wirtschaftlichen Bereich ergreifen müssen, um ein nachhaltiges, langfristiges Wirtschaftswachstum zu erzielen und den Bedürfnissen der EU-Bürger entsprechen zu können,
B. in der Erwägung, dass die Frage, ob staatliche Politik das Wachstum fördert oder nicht, in der Wirtschaft von den vorhandenen Quellen und Behinderungen des Wachstums und von der weiter gefassten Konstellation von Zwängen und Möglichkeiten im Rahmen des globalen Wirtschaftsgefüges abhängt,
C. in der Erwägung, dass viele Anhaltspunkte darauf hindeuten, dass hohe Inflationsraten, übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte, unzureichende Investitionen in Humankapital und hohe Handelsschutzraten einem nachhaltigen, wirksamen Wirtschaftswachstum nicht förderlich sind,
D. in der Erwägung, dass die derzeitige finanzielle Instabilität Unsicherheit schafft und eine Verlangsamung des Wachstums noch verstärken könnte und dass die geringfügige Korrektur der Herbstprognosen durch die Europäische Kommission ebenfalls einen Wendepunkt im Wirtschaftskreislauf bedeuten könnte, sofern nicht die Transparenz der Märkte und entsprechende Reaktionen der politisch Verantwortlichen das Vertrauen der Verbraucher wiederherstellen,
E. in der Erwägung, dass die neue EU eine einmalige Mischung aus hoch entwickelten Industrieländern und konvergierenden Niedriglohnländern darstellt, was Kosteneinsparungen, interne und externe Größeneinsparungen erlaubt und ermöglicht, dem deflationären und inflationären Druck der Schwellenwirtschaften standzuhalten,
F. in der Erwägung, dass die erweiterte EU, die weltweit mit 500 Millionen Bürgern einen der größten Märkte bildet, zu einem globalen Akteur und einem der wichtigsten globalen Normengeber geworden ist,
G. in der Erwägung, dass der EU-Binnenmarkt durch sein immer höheres Ansehen und seine zunehmende Attraktivität die Zuwanderung aus wirtschaftlichen Gründen, die Nachfrage nach politischer und finanzieller Unterstützung bei der Lösung von Problemen auf der gesamten Welt und den Zufluss privater und staatlicher Investitionen fördert,
H. in der Erwägung, dass die erweiterte EU und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie die politische und soziokulturelle Entwicklung ihrer Mitgliedstaaten Reformen und eine bessere Zusammenarbeit innerhalb des politischen Beschlussfassungssystems erfordert,
I. in der Erwägung, dass die Interdependenz innerhalb der Eurozone stärker ist als in der EU insgesamt, und in der Erwägung, dass sich dies noch nicht in wirksamen und kohärenten Politikprozessen niederschlägt – insbesondere im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen gesunden staatlichen Finanzen, einer effizienten Ausgabentätigkeit und Investitionen in Strategien zur Produktivitätssteigerung,
J. in der Erwägung, dass die politisch Verantwortlichen die gemeinsamen Herausforderungen, denen die EU-Volkswirtschaften jetzt und in den kommenden Jahren gegenüberstehen, bei der Festlegung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der EU erkennen, klar formulieren und angehen müssen,
K. in der Erwägung, dass die europäische Volkswirtschaft im Jahre 2006 bessere Ergebnisse erzielt und die der Vorjahre übertroffen hat, allerdings in der Erwägung, dass die Europäische Kommission nach der Volatilität an den Finanzmärkten und aufgrund der gestiegenen Risiken die Wirtschaftswachstumsprognose für 2007 auf 2,5% für die Eurozone und auf 2,8% für die gesamte EU leicht nach unten korrigiert hat,
L. in der Erwägung, dass das Bewusstsein und die aktive Unterstützung bei den EU-Bürgern Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung von wirtschaftspolitischen Maßnahmen sind,
M. in der Erwägung, dass die Überarbeitung des Lissabon-Instrumentariums als Gelegenheit genutzt werden sollte, um die integrierten Leitlinien anzupassen und so den neuen Herausforderungen zu entsprechen sowie Mängel und fehlende Kohärenz zwischen den derzeitigen Verpflichtungen auszugleichen,
N. in der Erwägung, dass die Europäische Beschäftigungsstrategie im Rahmen der neuen Lissabon-Strategie sichtbarer werden muss, eine stärkere Kontrollfunktion benötigt und partizipatorische Impulse erfordert, insbesondere in den Nationalen Reformprogrammen und den Umsetzungsberichten über die Nationalen Reformprogramme,
O. in der Erwägung, dass die Umsetzungsberichte über die Nationalen Reformprogramme zeigen, dass die Umsetzung bei der Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitgeber und der Unternehmen und bei der Verstärkung der Investitionen in der allgemeinen und beruflichen Bildung am schwächsten ist,
P. in der Erwägung, dass eine starke Wechselwirkung besteht zwischen Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Arbeit, Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung, und in der Erwägung, dass das Phänomen der „Armut trotz Erwerbstätigkeit“ zunehmend als wichtigste Herausforderung für die Beschäftigungs- wie auch die soziale Integrationspolitik herausgestellt wird, und dass es daher von wesentlicher Bedeutung ist, die integrierten Leitlinien im Hinblick auf ihre sozialen und ökologischen Ziele neu auszurichten und die Synergien zwischen den verschiedenen Bereichen zu berücksichtigen,
Q. in der Erwägung, dass die Minister für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten auf ihrem informellen Treffen in Guimarães zu dem Schluss gelangten, dass die soziale Integration eine grundlegende Dimension nachhaltiger Entwicklungsstrategien in Europa ist, da sie die Instrumente zur Schaffung von Chancen für alle bietet und sich positiv auf Beschäftigung, Qualifikationen und menschliche Entwicklung auswirkt,
R. in der Erwägung, dass viele Maßnahmen im Prozess der Nationalen Reformprogramme eindeutige Auswirkungen auf die soziale Integrationspolitik haben, insbesondere beschäftigungspolitische Maßnahmen, während soziale Integrationsziele und –strategien in den Nationalen Reformprogrammen häufig noch fehlen,
Externe Politikbereiche
1. verweist darauf, dass die Globalisierung der Wirtschaft für die EU-Volkswirtschaften neue Möglichkeiten schafft, die in den nächsten Jahrzehnten eine noch wichtigere Rolle spielen werden und zusätzliche Gewinne durch Nutzung von Größeneinsparungen, Umfang, städtische Ballungsgebiete, Netze und positive Reputation erbringen;
2. unterstreicht, dass die EU intern ihre Lissabon-Ziele nur durch aktives und vereintes Handeln auf der Weltbühne erreichen kann; begrüßt daher die Absicht, eine kohärente externe Dimension der Lissabon-Strategie zu entwickeln; ist der Auffassung, dass ein umfassender externer Politikansatz, der sich auf Zusammenarbeit im Regelungsbereich, Konvergenz der Normen und Gleichwertigkeit der Vorschriften konzentriert, sowohl den fairen Wettbewerb als auch den Handel fördern muss; warnt in diesem Zusammenhang jedoch davor, die Bedeutung weiterer Verbesserungen der internen Zusammenarbeit und Reformprozesse zu unterschätzen;
3. unterstreicht die entstehende Bedeutung der EU als globaler Akteur und einer der größten Nutznießer einer offenen Weltwirtschaft, als einer der wichtigeren Exporteure und Importeure von Waren, als führender Dienstleistungsexporteur der Welt, als zweitgrößtes Zielgebiet und Ausgangspunkt von ausländischen Direktinvestitionen; ist der Auffassung, dass die EU in dieser Rolle eine hohe Verantwortung im Hinblick auf die Befassung mit globalen Fragen und die Einführung gemeinsamer außenwirtschaftspolitischer Instrumente hat, um die externen Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt angemessen zu handhaben;
4. ist der Auffassung, dass die globale Konsolidierung von Wirtschaftszweigen sowie Aufkäufe von EU-Unternehmen durch Drittlandinvestoren und umgekehrt die effektiven Kapitalkosten senken; fordert, dass Maßnahmen zur Bekämpfung des Protektionismus sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union getroffen werden; verweist jedoch darauf, dass ohne entsprechende Koordinierung bei der Festsetzung des EU-Kontrollrahmens und ohne vehemente Durchsetzung der EU-Wettbewerbsregeln die Vorteile des Binnenmarktes und die Größeneinsparungen, die aufgrund der EU-Mitwirkung an einem globalen Markt als einheitliche Größe erzielt werden, eventuell geschmälert werden könnten;
5. befürwortet die Unabhängigkeit der EZB bei der Konzeption der Währungspolitik sowie der Bewältigung der Unsicherheit der globalen Finanzmärkte; unterstreicht, dass die Bewertung des Euro-Wechselkurses das Ergebnis zunehmender Ungleichgewichte in Drittländern und schwacher Nachfrage in der EU ist, was den Wettbewerbsdruck auf die EU-Unternehmen erhöht, und erkennt die Notwendigkeit einer EU-Reaktion durch gesunde Wirtschaftspolitik, internationale Vereinbarungen und Zusammenarbeit;
6. ist der Auffassung, dass Nachfrageschübe bei natürlichen Vorkommen, Grunderzeugnissen und Dienstleistungen infolge des Wachstums der Volkswirtschaften in den Schwellenländern inflationären Druck auf die Volkswirtschaften der EU-Mitgliedstaaten ausüben kann, der bisher durch ihren Beitrag zum Anstieg des globalen Angebots wettgemacht wurde; ist der Auffassung, dass die EU-Mitgliedstaaten, um dieses Problem anzugehen, antiinflationäre wirtschaftspolitische Instrumente mit Strategien des technologischen Wachstums und einen Rahmen für mögliche makroökonomische Anpassungen und verbesserte Koordination vorbereiten sollten;
7. begrüßt die Absicht der Kommission, die Zusammenarbeit im Regelungsbereich, die Konvergenz der Normen und die Gleichwertigkeit von Vorschriften in ihren Diskussionen mit Drittländern weiter auszubauen; fordert die Kommission auf, menschenwürdige Arbeit und die Qualität des Arbeitslebens zu fördern, das Sozialdumping zu bekämpfen, in ihre Handels- und Kooperationsabkommen mit Drittländern systematisch ein Kapitel über nachhaltige Entwicklung aufzunehmen, die mit obligatorischer Ratifizierung und der Durchsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation und der Grundsätze menschenwürdiger Arbeit verbunden sind, und systematisch ihre sozialen Werte und Grundsätze beim Abschluss von Abkommen mit Drittländern anzuwenden;
Interne Politikbereiche
Verknüpfung zwischen Strategien für den sozialen Schutz und die soziale Integration und den Integrierten Leitlinien
8. begrüßt die Erklärung der Kommission, dass aktive Integration und Chancengleichheit stärker in den Vordergrund rücken und die Bekämpfung der Armut und das Engagement für eine angemessene soziale Sicherung verstärkt werden sollten, und dass effizientere Instrumente erforderlich sind, um die Rechte der Bürger auf Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Sozialleistungen, Gesundheitsfürsorge und andere Formen des sozialen Schutzes in Europa zu gewährleisten;
9. unterstreicht, dass die Integration und Sichtbarkeit der sozialen Dimension im nächsten Zyklus der Lissabon-Strategie und insbesondere in den Integrierten Leitlinien gewährleistet und verbessert werden muss; ist der Auffassung, dass die Überwindung der bestehenden Ungleichgewichte in den Beschäftigungsleitlinien unbedingt erforderlich ist, weil einigen grundlegenden Sozialzielen zu wenig Gewicht verliehen wird, wie z.B. dem Ziel der Verringerung der Zahl der Menschen, die trotz Berufstätigkeit arm sind, sowie dem Ziel der Verbesserung des Zugangs zu qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen, zur Bildung, Gesundheitsfürsorge und sonstigen Formen des sozialen Schutzes für alle; fordert die Kommission auf, die integrierten Leitlinien anzupassen, um den neuen Herausforderungen zu begegnen und diese Mängel zu beseitigen;
10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit einem systematischen Vorgehen eine wirksame Kohärenz zwischen dem Prozess der Nationalen Reformprogramme, die auf Wachstum und mehr und bessere Arbeitsplätze ausgerichtet sind, einerseits und dem sozialen Schutz- und Eingliederungsprozess andererseits zu gewährleisten;
Umsetzung der Beschäftigungsleitlinien
11. fordert die Kommission auf, sich mit dem Problem der großen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf Umsetzung und Wirksamkeit der Beschäftigungsleitlinien zu befassen, indem sie dafür sorgt, dass die Mitgliedstaaten die Indikatoren und Ziele der europäischen Beschäftigungsstrategie, die Instrumente des lebenslangen Lernens und die im europäischen Jugendpakt und dem europäischen Pakt für Geschlechtergleichstellung sowie in dem EU-Aktionsplan für Behinderte 2006-2007 enthaltenen Maßnahmen umfassender anwenden; fordert, dass all diese Verpflichtungen, Ziele und Bezugsgrößen uneingeschränkt in die Integrierten Leitlinien einbezogen werden, um die Kohärenz und Wirksamkeit der Europäischen Beschäftigungsstrategie zu verbessern;
12. unterstreicht, wie wichtig eine Stärkung der strategischen Fähigkeiten der Beschäftigungspolitik ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in ihren Koordinationsprozessen der Qualität der Arbeitsplätze, der Vereinbarkeit von Beruf, Familien- und Privatleben, der Qualität und Verfügbarkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung für alle, der Umsetzung von Antidiskriminierungsvorschriften, der Stärkung der Gleichstellungspolitik für Frauen und Männer sowie Migrationsfragen besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
13. unterstützt die Verabschiedung eines ausgewogenen Pakets gemeinsamer Grundsätze im Hinblick auf Flexicurity, d.h. Verknüpfung von Flexibilität und Sicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt; bestärkt die Mitgliedstaaten darin, diese gemeinsamen Grundsätze in die Konsultation mit den Sozialpartnern im Rahmen ihrer Nationalen Reformprogramme einzubeziehen, und stellt die zentrale Bedeutung von Ausbildung und Umschulung, aktiver Arbeitsmarktpolitik, angemessenem sozialen Schutz und Überwindung der Segmentierung des Arbeitsmarktes durch Gewährleistung von Beschäftigungsrechten für alle Arbeitnehmer heraus;
Wirtschaftspolitik
14. verweist darauf, dass die EU Anstrengungen unternehmen muss, um den Bürgern die Vorteile des Binnenmarktes zu vermitteln, die in Sorge sind, dass sich traditionelle Arbeitsmuster aufgrund des durch die Erweiterung entstehenden verstärkten Wettbewerbs, durch Integration und Mobilität der Arbeitskräfte in Richtung auf Flexicurity-Modelle verlagern, und ist der Auffassung, dass diesen Ängsten durch politische Maßnahmen begegnet werden sollte, mit denen das Angebot an denjenigen öffentlichen Gütern und Dienstleistungen vergrößert und deren Qualität verbessert wird, die mit der Zeit zur Steigerung des Produktivitätswachstums und zu einer aktiven Arbeitsmarktpolitik beitragen können;
15. hegt Bedenken, ob das Wachstum in Europa stark genug sein wird, um die Unsicherheit auf den globalen Finanzmärkten und bei den Wechselkursen auszugleichen; ist der Auffassung, dass gesunde Wirtschaftspolitik zur Stärkung des Vertrauens und zur Verringerung der Unsicherheit im Rahmen der derzeitigen finanziellen Unsicherheit beitragen würde; verweist darauf, dass eines der Grundprobleme der europäischen Wirtschaft in den vergangenen Jahren die schwache Binnennachfrage war;
16. unterstreicht, dass bedeutsame übergreifende Wirkungen zwischen den Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten bestehen; unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass eine verbesserte Koordinierung bei sowohl gesunden fiskalpolitischen Maßnahmen als auch bei öffentlichen Finanzen hoher Qualität, einschließlich wesentlicher „Lissabon-Investitionen“ von entscheidender Bedeutung ist;
17. ist der Auffassung, dass in Anbetracht der Globalisierung der Finanzmärkte und der Notwendigkeit, die Verbraucherrechte zu schützen, die Transparenz der Finanzmärkte, wirksame Wettbewerbsvorschriften und angemessene Regulierung und Überwachung weiterhin von entscheidender Bedeutung sein werden; fordert daher die Kommission auf, die Finanzmarktfragen in die jeweiligen europaweiten Initiativen im Rahmen des gemeinschaftlichen Lissabon-Programms einzuarbeiten;
18. unterstreicht, dass die Verlangsamung des Produktivitätswachstums Anlass zur Sorge für die Wirtschaftspolitik und EU-weit unterschiedlich ist, allerdings ein gemeinsames Muster aufweist, was auf Schwächen auf den Märkten, bei den Verteilungs- und Finanzdiensten hindeutet;
19. verweist darauf, dass mangelnde strukturelle Flexibilität einen wirksamen Einsatz neuer Technologien und die Zugänglichkeit von Netzen in Industriezweigen mit Entwicklungsrückstand verhindert; ist der Auffassung, dass wirtschaftspolitische Leitlinien Maßnahmen auf der Angebotsseite einschließen sollten, die ein günstiges Umfeld für grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten schaffen und die Bildung eines einheitlichen Finanzmarkts beschleunigen sollen;
20. räumt ein, dass Europa eine raschere Innovationsumsetzung in neue Produkte und Dienstleistungen benötigt; unterstützt daher die Forderung der Kommission nach einem „Wissensdreieck“ aus Forschung, Bildung und Innovation; erwartet wirksamere Investitionen in neue Fertigkeiten, lebenslanges Lernen und moderne allgemeine/berufliche Bildungssysteme;
21. ist für eine Unterstützung der Umstrukturierung der Volkswirtschaft durch Innovation in Unternehmensführungsprozessen, Verfahren und Organisationsstrukturen; ist der Auffassung, dass neue Unternehmen in diesem Bereich besseren Zugang zu Kapital und mehr Kreativität benötigen und sie zahlreiche Chancen für Kleinunternehmen und die jüngere Generation bieten;
22. stellt fest, dass die Wettbewerbspolitik die Strukturpolitik ergänzen sollte; missbilligt, dass eventuell Kartelle entstehen können und aufgrund der Bedingungen auch die Möglichkeit geschaffen wird, dass Kleinunternehmen verdrängt werden;
23. ist der Auffassung, dass durch eine breitere Koordinierung der Wirtschaftsreformen in verschiedenen Mitgliedstaaten, insbesondere innerhalb der Eurozone Produktivitätssteigerungen auf dem Markt, im Vertrieb und bei den Finanzdiensten sowie durch stärkere Investitionsbemühungen im Technologiebereich eine Modernisierung der Wirtschaft erreicht werden könnten; unterstützt einen integrierten Ansatz einer verantwortlichen Wirtschaftspolitik auf der Grundlage des Integrationsmehrwertes;
Institutionelle Maßnahmen
24. ist der Auffassung, dass das wirtschaftliche Umfeld das langfristige Wachstum nicht automatisch beeinflusst, und dass die marktorientierte Entwicklung der Institutionen entscheidend dafür ist, ob die Wirtschaft ihr strukturelles Wachstumspotential ausschöpfen kann oder nicht; fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, echte aktualisierte Integrierte Leitlinien 2008-2010 vorzulegen;
25. ist der Auffassung, dass die institutionellen Entwicklungen in der EU die wirksame Koordinierung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen erleichtern und die Geschlossenheit der integrierten Leitlinien und der nationalen Reformprogramme gewährleisten sollten; fordert die Kommission daher auf, dafür zu sorgen, dass sich die Nationalen Reformprogramme stärker an den integrierten Leitlinien orientieren, und länderspezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Indikatoren zur Messung der Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten auszusprechen;
26. verweist darauf, dass die Transparenz der von der Eurogroup, dem Wirtschafts- und Finanzausschuss, dem Ausschuss für Finanzdienstleistungen und dem wirtschaftspolitischen Ausschuss geleisteten Arbeit für eine wirksame Koordinierung und Umsetzung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen der EU von entscheidender Bedeutung ist;
27. ist davon überzeugt, dass eine bessere Verinnerlichung und ein besseres Verständnis der europaweiten Reformprogramme erforderlich ist und dass bei der Beschlussfassung über die Wirtschaftsstrategie die Rolle des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente wie auch der entsprechenden Formationen des Ministerrates gestärkt werden muss;
28. ist der Auffassung, dass die Lissabon-Governance der EU weiter verbessert werden muss, insbesondere in folgenden Aspekten: engere Abstimmung zwischen den einschlägigen Formationen des Ministerrats, insbesondere im Hinblick auf wirksam koordinierte Nationale Reformprogramme, ausreichend Zeit für die Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung ihrer Nationalen Reformprogramme durch letztlich Aktualisierung/Bestätigung der Integrierten Leitlinien bereits auf dem jährlichen EU-Frühjahrsgipfel, und umfassende Konsultationsrechte für das EP;
29. bedauert erneut, dass nach wie vor kein eindeutiger Plan und Verhaltenskodex zwischen Parlament, Rat und der Kommission vereinbart wurde, der eine angemessene Zusammenarbeit und die umfassende Einbeziehung der drei betroffenen EU-Institutionen in die entsprechende weitere Handhabung der Integrierten Leitlinien als Schlüsselinstrumente der Lissabon-Strategie gewährleisten würde; fordert in diesem Zusammenhang den Rat und die Kommission auf, unverzüglich Vorschläge für eine enge Zusammenarbeit zwischen den drei EU-Institutionen mit Blick auf die anstehende Revision der integrierten strategischen Leitlinien vorzulegen;
Einbeziehung der Akteure
30. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Lissabon-Strategie und insbesondere im Prozess der Nationalen Reformprogramme die Eigenverantwortung zu fördern und die Beteiligung der nationalen Parlamente, regionaler und kommunaler Behörden, der Sozialpartner, der die Arbeitslosen vertretenden Organisationen und der vom Arbeitsmarkt am meisten entfernten gesellschaftlichen Gruppen zu stärken;
31. begrüßt den Vorschlag einer Konsultation der Kommission mit KMU und deren Vertretern und im Anschluss daran der Ausarbeitung des „Kleinunternehmensgesetzes“ für Europa; hofft, dass die Stimme von Kleinunternehmen im Sozialdialog gehört werden wird und dass der Grundsatz „erst in kleinen Dimensionen denken“ in vollem Umfang in die Politikgestaltung einfließen wird;
Zeitplan
32. sieht der Erfüllung seiner Konsultationsfunktion gemäß Artikel 128 Absatz 2 des Vertrags im Hinblick auf die Überarbeitung der Beschäftigungsleitlinien erwartungsvoll entgegen; fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, dem Parlament die erforderliche Zeit und jedenfalls nicht weniger als fünf Monate zur Wahrnehmung seiner Aufgabe einzuräumen;
33. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte P6_TA(2007)0048.
- [2] ABl. C 316 E vom 22.12.2006, S. 370.