Entschließungsantrag - B6-0434/2007Entschließungsantrag
B6-0434/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

7.11.2007

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Graham Watson, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Marco Cappato, István Szent-Iványi und Janusz Onyszkiewicz
im Namen der ALDE-Fraktion
zum Ergebnis des 10. EU-Russland-Gipfels vom 26. Oktober 2007 in Mafra

Verfahren : 2007/2626(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0434/2007
Eingereichte Texte :
B6-0434/2007
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B6‑0434/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Ergebnis des 10. EU-Russland-Gipfels vom 26. Oktober 2007 in Mafra

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Russland, das 1997 in Kraft getreten ist und 2007 auslaufen soll,

–  unter Hinweis auf die Konsultationen zwischen der Europäischen Union und Russland über Menschenrechtsthemen,

–  unter Hinweis auf die früheren Berichte und Entschließungen des Europäischen Parlaments zu Russland und zu den Beziehungen EU-Russland, insbesondere den Bericht von Cecilia Malmström vom 4. Mai 2005, die Entschließungen zu früheren EU‑Russland‑Gipfeln, die Entschließung vom 25. Oktober 2006 zu den Beziehungen EU‑Russland nach der Ermordung der russischen Journalistin Anna Politkowskaya, die Entschließung vom 26. April 2007 zu dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Demonstrationen der Opposition in jüngster Zeit, und die Entschließung vom 19. Juni 2007 angenommene zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland,

–  unter Hinweis auf das Ergebnis des 10. EU-Russland-Gipfels, der am 26. Oktober 2007 in Mafra stattfand,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich die Europäische Union auch weiterhin dafür einsetzt, die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland zu vertiefen und weiterzuentwickeln,

B.  in der Erwägung, dass sich die Beziehungen EU-Russland einer Reihe von ernsten Herausforderungen gegenübersehen, die nicht von der EU verschuldet wurden, insbesondere in Bezug auf die weit verbreitete Besorgnis über Demokratie und Menschenrechte in Russland, über die Unabhängigkeit der Justiz, über eine verstärkte Kontrolle der Medien, über die Unfähigkeit der russischen Polizei und Justizbehörden, die für die Ermordung von Journalisten Verantwortlichen zu finden, über repressive Maßnahmen gegen die Opposition und über die selektive Anwendung des Gesetzes durch die Behörden,

C.  in der Erwägung, dass die Europäische Union in ihren Beziehungen zu Russland mit einer Stimme sprechen und ihre Beziehungen zu Russland auf Solidarität und die Übernahme der Werte der EU stützen muss, obwohl Russland darauf besteht, mit einigen der EU‑Mitgliedstaaten vorrangig bilaterale Beziehungen zu unterhalten,

D.  in der Erwägung, dass das derzeitige Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU‑Russland 2007 auslaufen soll und dass gemeinsame Anstrengungen, die durch das russische Einfuhrverbot für bestimmte Nahrungsmittel errichteten Hemmnisse und die Probleme betreffend die Druschba-Pipeline zu beseitigen und die Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aufzunehmen, andauern,

E.  in der Erwägung, dass die bevorstehenden Duma- und Präsidentschaftswahlen für die Entwicklung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Russland von entscheidender Bedeutung sein werden,

F.  in der Erwägung, dass die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Russland stetig wachsen und die gegenseitige Abhängigkeit zwischen der EU und Russland vergrößern, und angesichts der Notwendigkeit, Lösungen für eine Reihe von Fragen herbeizuführen,

1.  begrüßt die Veranstaltung von EU-Russland-Gipfeln alle zwei Jahre als eine Chance für hochrangige Gespräche zwischen der russischen Führung und der amtierenden Präsidentschaft sowie EU-Beamten, stellt jedoch fest, dass die Beziehungen zwischen der EU und Russland weiter ausgebaut und vertieft werden müssen, um dem vereinbarten Ziel einer „strategischen Partnerschaft“ gerecht zu werden;

2.  bekundet seine Unterstützung für den pragmatischen Ausbau der künftigen Beziehungen zu Russland unter Beibehaltung der Konzentration auf die vier gemeinsamen Räume und auf die Notwendigkeit eines neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens, indem der Schwerpunkt auf konkrete Zusammenarbeit, gemeinsame Projekte und die Umsetzung der bisher eingegangenen Verpflichtungen und Vereinbarungen gelegt wird,

3.  weist darauf hin, dass während die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland auf gegenseitigen Interessen und gemeinsamen Werten, demokratischen Grundsätzen sowie den Menschenrechten beruhen sollten, die derzeitige Lage in Russland Anlass zu ernsthafter Sorge gibt, was sein Engagement und seine Fähigkeit anbelangt, diese Grundsätze und Werte zu befolgen, insbesondere die Achtung der Menschenrechte, Demokratie, Meinungsfreiheit, das Recht der Zivilgesellschaft und des Einzelnen, die Staatsorgane in Frage zu stellen und für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen, sowie das Recht der Opposition auf uneingeschränkte Beteiligung an einem wirklich demokratischen Prozess;

4.  stellt fest, dass diese autoritäre Tendenz einhergeht mit einer wachsenden Wirtschaft und einer Verbesserung des Lebensstandards für immer mehr Russen; unterstreicht jedoch, dass die Legitimität der russischen Führung, innerhalb und außerhalb des Landes, von ihrer Einhaltung der internationalen Verpflichtungen abhängt, die das Land eingegangen ist, und von ihrer Fähigkeit, diesen Verpflichtungen gerecht zu werden und sie auf allen Ebenen umzusetzen;

5.  begrüßt die Abhaltung des ersten Ständigen Rats für Kultur am Vorabend des Gipfeltreffens und bekräftigt seine Unterstützung für einen größeren Nachdruck auf persönlichen Kontakten, Kulturaustausch und Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Bildung und Forschung; begrüßt in dieser Hinsicht die Fortschritte bei der Visa-Erteilung als einen ersten Schritt zur Erleichterung von Reisen zwischen der EU und Russland;

6.  unterstreicht die Bedeutung der Einigkeit und Solidarität der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in ihren Beziehungen zu Russland;

7.  weist darauf hin, dass die Verhandlungen über das neue Abkommen zwar so bald wie möglich aufgenommen werden sollten, das Europäische Parlament jedoch auch weiterhin die Entwicklungen innerhalb Russlands in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie, Freiheit der Medien und Versammlungsfreiheit sowie die Möglichkeiten der Opposition, sich uneingeschränkt an einem wirklich demokratischen Prozess zu beteiligen, überwachen wird; erklärt, dass die Entwicklung in diesen Fragen während des gesamten Verhandlungsprozesses berücksichtigt wird;

8.  bedauert, dass die russischen Staatsorgane die internationale Beobachtertätigkeit bei den bevorstehenden Duma-Wahlen eingeschränkt haben, indem sie nur sehr wenige Einladungen erst spät verschickt haben; fordert die russischen Wahlbehörden auf, mit den Wahlbeobachtern, die am Wahltag vor Ort sein werden, vorbehaltlos zusammenzuarbeiten;

9.  fordert eine Intensivierung des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und Russland und verlangt, dass dieser Prozess für einen effektiven Beitrag des Europäischen Parlaments, der Staatsduma sowie der Zivilgesellschaft und der Menschenrechtsorganisationen geöffnet wird; fordert, dass das Thema der Lage der Minderheiten in Russland auf die Tagesordnung des Menschenrechtsdialogs gesetzt wird; fordert Russland auf, seinen Verpflichtungen als Mitglied des Europarats, einschließlich der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf friedliche Demonstrationen, in vollem Umfang nachzukommen;

10.  weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit im Energiebereich auf den Grundsätzen der Energiecharta beruhen muss, die in das neue Rahmenabkommen zwischen der EU und Russland aufgenommen werden muss, um transparente und faire Bedingungen für gegenseitige Investitionen, gleichberechtigten Zugang und einen geregelten Markt zu gewährleisten; unterstreicht, dass auch in diesem Bereich ein einheitliches Vorgehen der EU erforderlich ist, wobei z.B. die geplante Ostsee-Pipeline nicht als rein bilaterale Angelegenheit zwischen Russland und Deutschland angesehen werden kann;

11.  bekräftigt erneut seine Unterstützung für die russische WTO-Mitgliedschaft, die Russland dabei helfen wird, sich den Regeln auf dem Weltmarkt anzupassen; fordert Russland auf, die mit der EU im Vorfeld seines WTO-Beitritts getroffenen Vereinbarungen einzuhalten, z.B. in Bezug auf die Besteuerung von Holzausfuhren und andere Handelsfragen, und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die letzten Hindernisse, die einer WTO‑Mitgliedschaft im Wege stehen, zu beseitigen;

12.  fordert den Rat und die Kommission auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln, um die Probleme beim Grenzübertritt zwischen der EU und Russland zu lösen, konkrete Vorhaben einzuleiten und das neue Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument sowie die INTERREG-Mittel vollständig für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verwenden;

13.  nimmt Russlands Bedenken angesichts der Pläne für ein in Europa stationiertes Raketenabwehrsystem zur Kenntnis und fordert den Rat auf, bei den laufenden Gesprächen zwischen den USA, der NATO, Russland und einigen EU-Mitgliedstaaten zu diesem Thema eine aktivere Rolle zu spielen; fordert Russland auf, den Vertrag über konventionelle Waffen in Europa wieder uneingeschränkt zu respektieren;

14.  betont, dass die Position Russlands als ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates, seine Mitgliedschaft in der G8 und sein Eintreten für den Multilateralismus ein konstruktives Engagement der russischen Seite bei der Suche nach Lösungen für internationale Probleme, z. B. in Bezug auf die Erderwärmung, die Verbreitung von Atomwaffen, den Nahen Osten oder den Kosovo, erfordern;

15.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation zu übermitteln.