Entschließungsantrag - B6-0436/2007Entschließungsantrag
B6-0436/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

7.11.2007

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Jan Marinus Wiersma, Hannes Swoboda und Reino Paasilinna
im Namen der PSE-Fraktion
zu dem Gipfeltreffen EU-Russland vom 26. Oktober 2007 in Mafra

Verfahren : 2007/2626(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0436/2007
Eingereichte Texte :
B6-0436/2007
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Angenommene Texte :

B6‑0436/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Gipfeltreffen EU-Russland vom 26. Oktober 2007 in Mafra

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits[1], das 1997 in Kraft getreten ist und 2007 ausläuft,

–  unter Hinweis auf das gemeinsame Ziel der Europäischen Union und Russlands, das in der nach dem Gipfeltreffen in Sankt Petersburg vom 31. Mai 2003 abgegebenen gemeinsamen Erklärung definiert wurde, nämlich einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, einen gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, einen Raum der Zusammenarbeit im Bereich der äußeren Sicherheit und einen Raum der Forschung und Bildung einschließlich Kultur zu schaffen,

–  unter Hinweis auf das Ergebnis des 20. Gipfeltreffens EU-Russland vom 26. Oktober 2007 in Mafra, Portugal,

–  unter Hinweis auf die Konsultationen zwischen der Europäischen Union und Russland über Menschenrechtsthemen,

–  unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu den Beziehungen zwischen der EU und Russland, insbesondere die Entschließung vom 10. Mai 2007 zum EU-Russland-Gipfel am 18. Mai 2007 in Samara und die Entschließung vom 19. Juni 2007 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der EU mit Russland,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich die Beziehungen zwischen der EU und Russland in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt haben, was eine tief greifende und umfassende wirtschaftliche Integration und gegenseitige Abhängigkeit herbeigeführt hat, die in naher Zukunft zwangsläufig noch stärker werden wird,

B.  in der Erwägung, dass eine verstärkte Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen der EU und Russland für die Stabilität, die Sicherheit und den Wohlstand ganz Europas von wesentlicher Bedeutung sind,

C.  unter Hinweis darauf, dass die Russische Föderation Vollmitglied des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa ist und sich damit den von den genannten Organisationen festgelegten Grundsätzen der Demokratie und der demokratischen Wahlen verpflichtet hat,

D.  in der Erwägung, dass erhebliche Besorgnis über die Entwicklungen in der Russischen Föderation im Zusammenhang mit der Achtung und dem Schutz der Menschenrechte und der Achtung gemeinsam vereinbarter Grundsätze, Regeln und Verfahren der Demokratie besteht, besonders mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen der Staatsduma und des Präsidenten der Russischen Föderation,

E.  in der Erwägung, dass der Abschluss eines Abkommens über strategische Partnerschaft zwischen der EU und der Russischen Föderation weiterhin größte Bedeutung für eine Fortentwicklung und Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten hat,

F.  unter Hinweis darauf, dass die Verhandlungen über dieses neue Abkommen über strategische Partnerschaft wegen der anhaltenden Probleme mit der Ausfuhr von polnischem Fleisch in die Russische Föderation noch immer nicht eingeleitet werden konnten und dass immer noch Anstrengungen unternommen werden, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Russland das Verbot der Einfuhr von polnischem Fleisch aufhebt,

G.  in der Erwägung, dass kürzlich Probleme im Zusammenhang mit den Rechten der Lufthansa Cargo bezüglich des Überflugs von russischem Hoheitsgebiet auf Strecken von Europa nach Südostasien aufgetreten sind,

H.  unter Hinweis darauf, dass der zügige Beitritt der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation wesentlich zur weiteren Verbesserung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Russland und der Europäischen Union beitragen würde,

I.  unter Hinweis darauf, dass die zügige Verwirklichung der vier gemeinsamen Räume – gemeinsamer Wirtschaftsraum, Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Raum der äußeren Sicherheit und Raum der Forschung, Bildung und Kultur – Kernstück der Verhandlungen über dieses neue Abkommen über strategische Partnerschaft sein sollte,

J.  in der Erwägung, dass die Sicherheit der Energieversorgung eine der größten Herausforderungen für Europa und einer der wichtigsten Bereiche der Zusammenarbeit mit Russland ist und dass gemeinsame Anstrengungen unternommen werden müssen, um sowohl die bereits bestehenden als auch die noch auszubauenden Energietransportsysteme vollständig und effizient zu nutzen,

K.  unter Hinweis darauf, dass Streitigkeiten über die Bedingungen der Lieferung und des Transports von Energie auf dem Verhandlungsweg, ohne Diskriminierung und transparent beigelegt werden sollten und zu keiner Zeit als Mittel benutzt werden dürfen, politischen Druck auf die Mitgliedstaaten der EU und die Staaten in der gemeinsamen Nachbarschaft auszuüben,

L.  in der Erwägung, dass ein künftiges Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation aus diesen Gründen auch Grundsätze der Energiecharta enthalten sollte,

M.  in der Erwägung, dass die Europäische Union und die Russische Föderation gemeinsam aktiv zur Schaffung von Frieden und Stabilität auf dem europäischen Kontinent beitragen könnten und sollten, besonders in der gemeinsamen Nachbarschaft, aber auch in anderen Teilen der Welt,

N.  in der Erwägung, dass beide Seiten absolute Priorität für eine Lösung in Bezug auf den künftigen Status des Kosovo vorsehen sollten, die von beiden Konfliktparteien akzeptiert werden kann,

O.  in der Erwägung, dass Russland und die EU im Hinblick auf eine Lösung der festgefahrenen Konflikte in Moldau und im südlichen Kaukasus zusammenarbeiten sollten,

P.  unter Hinweis darauf, dass das Vorhaben zur Einrichtung von Komponenten eines amerikanischen Raketenabwehrsystems in Polen und der Tschechischen Republik und die russischen Erklärungen über den weiteren Ausbau der konventionellen und nuklearen Waffensysteme Russlands erhebliche Sorgen um die Erhaltung von Frieden und Stabilität auf dem europäischen Kontinent haben aufkommen lassen,

Q.  unter Hinweis darauf, dass es wichtig ist, dass die EU mit einer Stimme spricht, sich solidarisch zeigt und Einigkeit in ihren Beziehungen zur Russischen Föderation an den Tag legt und diese Beziehungen auf gegenseitige Interessen und gemeinsame Werte stützt,

1.  bekräftigt seine Überzeugung, dass Russland weiterhin ein wichtiger Partner für den Aufbau von strategischer Zusammenarbeit ist, mit dem die EU nicht nur Wirtschafts- und Handelsinteressen gemeinsam hat, sondern auch das Ziel, eng auf der internationalen Bühne und in der gemeinsamen Nachbarschaft zusammenzuarbeiten;

2.  betont die Bedeutung von Einigkeit und Solidarität unter allen EU-Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen zu Russland; fordert die Regierung Russlands auf, gemeinsam mit der Europäischen Union die Voraussetzungen für eine zügige Einleitung der Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Russland zu schaffen;

3.  nimmt Kenntnis vom Ergebnis des 20. Gipfeltreffens EU-Russland vom 26. Oktober 2007 in Mafra, Portugal; betont, dass die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation weiter verstärkt werden muss, um in naher Zukunft mehr und konkretere Ergebnisse zu erzielen;

4.  gibt der Hoffnung Ausdruck, dass bald eine Einigung über die Bedingungen eines zügigen Beitritts der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation erreicht werden kann;

5.  begrüßt den ständigen Meinungsaustausch über die Menschenrechte in Russland im Rahmen der Konsultationen EU-Russland über Menschenrechtsthemen; betont jedoch, dass die derzeitige Lage in Russland Anlass zu großer Sorge gibt, was die Achtung von Menschenrechten, Demokratie und Meinungsfreiheit sowie die Rechte der Zivilgesellschaft und von Einzelpersonen, staatliche Behörden in Frage zu stellen und sie für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen, anbelangt;

6.  bekundet seine Besorgnis in Bezug auf die Beschränkung demokratischer Freiheiten im Vorfeld der Wahlen zur Duma im Dezember 2007 und der Präsidentschaftswahlen im März 2008; fordert die russischen Staatsorgane auf, bei beiden Wahlen einen freien und fairen Wahlprozess zu gewährleisten, damit die Oppositionsparteien die Gelegenheit haben, an diesen Wahlen teilzunehmen und einen von Wettbewerb geprägten Wahlkampf zu führen, wobei der Grundsatz der Meinungsfreiheit geachtet wird; betont, dass die Medienfreiheit von zentraler Bedeutung sein wird, wenn die Wahlen als frei und fair angesehen werden sollen; betont, dass nichtstaatliche Organisationen, die von den einzelstaatlichen Regierungen unabhängig sind, für den Aufbau einer Zivilgesellschaft sehr wichtig sind;

7.  fordert Russland auf, Möglichkeiten für eine ausreichende und effiziente Wahlbeobachtung zu schaffen;

8.  bekräftigt darüber hinaus die Bedeutung der Errichtung des Gemeinsamen Wirtschaftsraums und der Weiterentwicklung der im Fahrplan für den Gemeinsamen Wirtschaftsraum vereinbarten Zielvorgaben, insbesondere was die Schaffung eines offenen und integrierten Marktes zwischen der EU und Russland betrifft;

9.  betont die Bedeutung einer Verbesserung des Klimas für europäische Investitionen in Russland, die nur durch Förderung und Erleichterung diskriminierungsfreier und transparenter Bedingungen für die Unternehmen, durch weniger Bürokratie und durch Investitionen in beiden Richtungen erreicht werden kann; erklärt sich besorgt über den Mangel an Berechenbarkeit bei der Anwendung von Vorschriften durch staatliche Behörden;

10.  begrüßt den verstärkten energiepolitischen Dialog EU-Russland; betont die Bedeutung von Energieeinfuhren für die europäischen Volkswirtschaften, die eine potenzielle Gelegenheit zu weiterer handels- und wirtschaftspolitischer Zusammenarbeit zwischen der EU und Russland bieten; betont, dass die Grundsätze der gegenseitigen Abhängigkeit und der Transparenz die Grundlage solcher Zusammenarbeit sein sollten, ebenso wie ein gleichberechtigter Zugang zu Märkten, Infrastrukturen und Investitionen; fordert den Rat und die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Grundsätze der Energiecharta, das ihr angefügte Transitprotokoll sowie die Schlusserklärung der G8, die auch eine weitere Zusammenarbeit in den Bereichen Energieeffizienz, Energieeinsparungen und erneuerbare Energiequellen betreffen, in ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Russland aufgenommen werden; stellt fest, dass diese Grundsätze auf umfassende Energieinfrastrukturprojekte wie die Ostsee-Erdgasrohrleitung angewandt werden sollten; fordert die Europäische Union auf, in diesen heiklen energiepolitischen Angelegenheiten gegenüber Russland mit einer Stimme zu sprechen;

11.  appelliert an die Regierungen Russlands und der Vereinigten Staaten, die Beratungen über Verteidigungs- und Sicherheitsangelegenheiten, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar oder mittelbar betreffen, zu intensivieren; legt den Regierungen beider Staaten nahe, die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten vollständig an diesen Beratungen zu beteiligen und auf Maßnahmen und Entscheidungen zu verzichten, die als Gefahren für Frieden und Stabilität auf dem europäischen Kontinent angesehen werden könnten;

12.  fordert die Regierung Russlands auf, einen positiven Beitrag zu den Bemühungen der Kosovo-Kontaktgruppe und der Europäischen Union um eine dauerhafte politische Lösung in Bezug auf den künftigen Status des Kosovo zu leisten, die für die am Konflikt beteiligten Parteien annehmbar ist;

13.  fordert die Kommission und den Rat auf, gemeinsame Initiativen mit der russischen Regierung zu verfolgen mit dem Ziel, die Sicherheit und Stabilität in der gemeinsamen Nachbarschaft zu stärken, insbesondere mit Hilfe eines intensivierten Dialogs über Ukraine und Belarus sowie gemeinsamer Bemühungen, um die ungelösten Konflikte in Berg-Karabach sowie in Moldau und Georgien endlich beizulegen und dazu die uneingeschränkte territoriale Integrität dieser Staaten zu gewährleisten;

14.  fordert die EU und Russland als Mitglied des VN-Sicherheitsrats auf, ihre Bemühungen um eine Lösung des iranischen Atomproblems fortzusetzen;

15.  begrüßt die Initiativen zugunsten eines visafreien Reiseverkehrs zwischen der Europäischen Union und Russland; fordert weitere Zusammenarbeit im Bereich der illegalen Zuwanderung, verbesserte Kontrollen von Ausweisdokumenten und einen besseren Informationsaustausch im Zusammenhang mit Terrorismus und organisiertem Verbrechen; betont, dass der Rat und die Kommission sicherstellen müssen, dass Russland alle Bedingungen einhält, die in von beiden Seiten ausgehandelten Vereinbarungen über die Abschaffung der Visumpflicht festgelegt wurden, um eine Beeinträchtigung der Sicherheit und der Demokratie in Europa zu vermeiden;

16.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation sowie dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa zu übermitteln.