Entschließungsantrag - B6-0446/2007Entschließungsantrag
B6-0446/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

7.11.2007

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Europäischen Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Esko Seppänen, Gabriele Zimmer und André Brie
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
zum Gipfeltreffen EU-Russland

Verfahren : 2007/2626(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0446/2007
Eingereichte Texte :
B6-0446/2007
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Angenommene Texte :

B6‑0446/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gipfeltreffen EU-Russland

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits, das 1997 in Kraft getreten ist und 2007 ausläuft,

–  unter Hinweis auf die Ergebnisse des Gipfeltreffens EU-Russland vom 26. Oktober 2007 in Mafra,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass eine verstärkte Zusammenarbeit und gutnachbarschaftliche Beziehungen zwischen der EU und Russland für die Stabilität, die Sicherheit und den Wohlstand ganz Europas von wesentlicher Bedeutung sind,

B.  in der Erwägung, dass zwischen der EU und Russland eine solide Handelsbeziehung besteht, die nach der EU-Erweiterung noch stärker geworden ist, in der Erwägung, dass die Eu und Russland konkret an einer Stärkung der für beide Seiten nutzbringenden Zusammenarbeit im Energiesektor interessiert sind, in der Erwägung, dass die EU die Mitgliedschaft Russlands in der WHO grundsätzlich unterstützt,

C.  in der Erwägung, dass die Entwicklung der Beziehungen seit geraumer Zeit von der Lage in Tschetschenien und anderen strittigen Fragen überschattet wird, wie z.B. der gemeinsamen Nachbarschaft, dem geplanten Raketenabwehrsystem, den Energiebeziehungen, dem Fleischhandel und den Menschen- und Demokratierechten, in der Erwägung, dass der Gipfel in diesen Bereichen keinen echten Durchbruch erzielt hat,

D.  in der Erwägung, dass in der EU anhaltende und wachsende Besorgnis angesichts der Schwächung der Demokratie in Russland und der Machtkonzentration herrscht,

E.  in der Erwägung, dass der Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Russland nicht zu einem gemeinsamen Verständnis des Begriffs Menschen- und Demokratierechte beigetragen hat,

F.  in der Erwägung, dass die Pläne der Vereinigten Staaten für ein Raketenabwehrsystem, das teilweise auf polnischem und tschechischem Boden errichtet werden soll, zu neuen Spannungen und zu Misstrauen in den Beziehungen zwischen der EU und Russland geführt haben, und in der Erwägung, dass der russische Präsident Putin erklärt hat, Russland werde die Bedingungen des Vertrags von 1990 über die Nichtverbreitung und den Abbau der konventionellen Streitkräfte in Europa nicht länger einhalten, und dass ein neuer Raketentest durchgeführt wurde,

G.  in der Erwägung, dass es auf dem Gipfel erneut nicht gelungen ist, die erforderlichen Voraussetzungen für den Start der Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation zu schaffen,

1.  bekräftigt seine Überzeugung, dass Russland nach wie vor ein wichtiger Partner für den Aufbau einer strategischen Zusammenarbeit ist, mit dem die EU nicht nur Wirtschafts- und Handelsinteressen, sondern auch das Ziel gemeinsam hat, eng auf der internationalen Bühne sowie in der gemeinsamen Nachbarschaft zusammenzuarbeiten;

2.  bedauert, dass sich der Beginn der Verhandlungen über ein strategisches Partnerschaftsabkommen verzögert hat; fordert die Regierung Russlands auf, gemeinsam mit der Europäischen Union die Voraussetzungen für einen zügigen Start der Verhandlungen zu schaffen; bestärkt den portugiesischen Ratsvorsitz, seine Bemühungen fortzusetzen, damit das Verhandlungsmandat für ein neues Abkommen so rasch wie möglich verabschiedet werden kann und die Verhandlungen ohne weitere Verzögerungen aufgenommen werden können; fordert die Mitgliedstaaten zu konstruktiver Zusammenarbeit auf;

3.  bekräftigt, dass das Eintreten für die Menschenrechte und die demokratischen Werte ein Grundprinzip der Beziehungen der EU mit Russland sein sollte; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass diese Werte im Verhandlungspaket EU-Russland nicht nur eine untergeordnete Rolle spielen;

4.  unterstreicht, dass die Situation in Tschetschenien die Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Russland weiterhin behindert und verzögert; bekräftigt seine entschiedene Kritik an der Politik Russlands in Tschetschenien und verurteilt erneut die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen in diesem Land; fordert die Russische Föderation auf, unverzüglich konkrete Schritte zur Abschaffung von Folter und anderen Misshandlungen, von willkürlichen Festnahmen und Verschleppungen von Personen in der Tschetschenischen Republik einzuleiten und etwas gegen die Straffreiheit solcher Vergehen zu unternehmen;

5.  bekundet seine Besorgnis in Bezug auf die Beschränkung demokratischer Freiheiten im Vorfeld der Wahlen zur Duma im Dezember 2007 und der Präsidentschaftswahlen im März 2008; fordert die russischen Staatsorgane auf, bei beiden Wahlen einen freien und fairen Wahlprozess zu gewährleisten, damit die Oppositionsparteien die Gelegenheit haben, an diesen Wahlen teilzunehmen und einen von Wettbewerb geprägten Wahlkampf zu führen, wobei der Grundsatz der Meinungsfreiheit geachtet wird; betont, dass die Medienfreiheit von zentraler Bedeutung sein wird, wenn die Wahlen als frei und fair angesehen werden sollen;

6.  bedauert zutiefst die Entscheidung der Zentralen Wahlkommission, den Umfang der OSZE-Wahlbeobachtungsmission einzuschränken; befürchtet, dass diese Einschränkungen die Möglichkeit einer effizienten Beobachtungsmission gemäß der Standardmethodik der OSZE für umfassende Wahlbeobachtungsmissionen erheblich begrenzt, was sich als Präzedenzfall negativ auf die Wahlbeobachtung in anderen Ländern auswirken könnte; bekräftigt das Interesse der EU, auch zur Beobachtung der Parlamentswahlen eingeladen zu werden;

7.  begrüßt die erste Sitzung des Ständigen Partnerschaftsrates für Kultur; unterstreicht die Bedeutung von Kontakten von Mensch zu Mensch; stellt fest, dass das jüngste Abkommen zwischen der EU und Russland über Visumerleichterungen bis zu einem gewissen Maße zur Überwindung der bestehenden Schwierigkeiten in diesem Bereich beiträgt, weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass eine noch weitergehende Visumerleichterung, die auch auf normale, unverdächtige Reisende Anwendung findet, die nicht einer vorgegebenen Gruppe angehören, sowie auf lange Sicht eine Liberalisierung notwendig ist;

8.  fordert den Rat und die Kommission auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um die Probleme beim Grenzübertritt zwischen der EU und Russland zu lösen, konkrete Vorhaben einzuleiten und das neue Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument sowie die INTERREG-Mittel in vollem Umfang für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit einzusetzen;

9.  betont die strategische Bedeutung der energiepolitischen Zusammenarbeit und die Notwendigkeit, die Beziehungen EU-Russland in diesem Bereich zu verstärken; hebt hervor, dass eine weitere Zusammenarbeit auf diesem Gebiet auf den Grundsätzen der gegenseitigen Abhängigkeit und der Transparenz beruhen muss, und betont, dass die Gegenseitigkeit auch für den Marktzugang, die Infrastrukturen und die Investitionen gelten muss, damit oligopolistische Marktstrukturen verhindert werden und die Energieversorgung der Europäischen Union diversifiziert werden kann;

10.  fordert beide Seiten auf, eine Lösung für das Problem der Ausfuhrzölle auf Holz im Einklang mit den WHO-Regeln zu finden;

11.  unterstreicht das beiderseitige Interesse an Nachhaltigkeit und kontinuierlicher Verlässlichkeit in Bezug auf Erzeugung, Verteilung, Beförderung und wirksame Verwendung von Energie; begrüßt in diesem Zusammenhang die Aufnahme des Investitionsdialogs und die Einführung eines Frühwarnmechanismus;

12.  ist der Auffassung, dass im Energiedialog mehr Nachdruck auf die Energieeffizienz gelegt werden sollte; nimmt den Informationsaustausch über fortgeschrittene Energietechnologien zur Kenntnis; fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit EU-Russland in diesen Bereichen zu fördern;

13.  fordert Russland und die EU-Mitgliedstaaten auf, die Zielvorgaben des Kyoto-Protokolls zu verwirklichen, und betont in dieser Hinsicht die besondere Verantwortung der Industrieländer, eine führende Rolle bei der Emissionsverringerung zu übernehmen; ist der Auffassung, dass Russland eine zentrale Rolle im Kyoto-Protokoll spielt, und fordert Russland auf, auf der Klimakonferenz in Bali eine aktive Rolle zu spielen und dem erforderlichen Verhandlungsmandat zuzustimmen, um den Rahmen für ein ehrgeiziges Klimaabkommen für die Zeit nach 2012 zu schaffen, das mit dem Ziel, den Klimawandel auf unter 2 Grad Celsius, verglichen mit der Zeit vor der Industrialisierung, zu begrenzen, vereinbar ist;

14.  begrüßt den Abschluss des Abkommens EU-Russland über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen;

15.  nimmt die Differenzen zwischen der Europäischen Union und Russland bei der Nachbarschaftspolitik zur Kenntnis; lehnt eine Außenpolitik ab, die darauf abzielt, Einflussbereiche zu schaffen; betont die Notwendigkeit einer umfassenden Beachtung der Souveränität und der territorialen Integrität aller Staaten; fordert die EU und Russland auf, konstruktiv bei den Bemühungen um Beilegung ungelöster Konflikte in ihrer gemeinsamen Nachbarschaft, insbesondere Transnistrien betreffend, zusammenzuarbeiten; unterstreicht, dass die Kosovo-Fragen auf der Grundlage des Völkerrechts geregelt werden müssen, und lehnt jede einseitige Aktion ab;

16.  bekundet seine tiefe Besorgnis angesichts des Beginns eines neuen Wettrüstens in Europa, das vor allem auf die US-Pläne zur Einführung eines Raketenabwehrsystems in EU-Mitgliedstaaten zurückzuführen ist; fordert die Vereinigten Staaten auf, diese Pläne, die in der europäischen Öffentlichkeit große Besorgnis ausgelöst haben, aufzugeben; fordert die Regierungen und Parlamente der Tschechischen Republik bzw. Polens auf, keine Raketenabwehrsysteme auf ihrem Hoheitsgebiet zuzulassen;

17.  beharrt auf einer rigorosen Umsetzung aller bestehenden Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen; fordert, im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Abrüstungskonferenz den politischen Dialog über Fragen der Sicherheit, der Rüstungskontrolle und der Abrüstung wieder aufzunehmen, um dem Wettrüsten endgültig ein Ende zu setzen, sich auf einen weiteren Rüstungsabbau zu einigen und ein atomwaffenfreies Europa zu schaffen;

18.  bekräftigt, dass die EU und Russland zusammenarbeiten sollten, um multilaterale Lösungen für globale Fragen zu finden; fordert die EU und Russland auf, zusammenzuarbeiten, um eine friedliche Lösung für die Probleme im Zusammenhang mit der iranischen Nuklearpolitik zu finden;

19.  fordert die EU und Russland als Mitglieder des Quartetts auf, aktiv zu einer Lösung des Nahost-Konflikts beizutragen, indem sie sicherstellen, dass auf der bevorstehenden Konferenz die Fragen, bei denen es um den endgültigen Status geht, angesprochen werden und eine umfassende regionale Friedensregelung auf der Grundlage von UN-Resolutionen und der Arabischen Friedensinitiative angestrebt wird;

20.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation sowie dem Europarat zu übermitteln.