Entschließungsantrag - B6-0472/2007Entschließungsantrag
B6-0472/2007

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

13.11.2007

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung
von Jean Lambert und Cem Özdemir
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
zu Pakistan

Verfahren : 2007/2658(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B6-0472/2007
Eingereichte Texte :
B6-0472/2007
Angenommene Texte :

B6‑0472/2007

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Pakistan

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.  in Kenntnis der Tatsache, dass Präsident Pervez Musharraf in seiner Eigenschaft als Oberbefehlshaber der Streitkräfte am 3. November den Ausnahmezustand ausgerufen, die Verfassung ausgesetzt und die provisorische Verfassungsordnung (PCO) erlassen hat,

B.  in der Erwägung, dass dieser Schritt kurz vor dem erwarteten Urteilsspruch des Obersten Gerichtshofes zur Legalität der neuen, dritten Amtszeit des Präsidenten, der immer noch Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist, erfolgte und zahlreiche Anwälte und andere betroffene Bürger als Reaktion darauf zu Demonstrationen auf die Straße gingen, bei denen Tausende von ihnen brutal misshandelt und festgenommen wurden,

C.  in der Erwägung, dass sieben Mitglieder des Obersten Gerichtshofes die PCO als verfassungswidrig verurteilt haben; in der Erwägung, dass unter diesem Ausnahmezustand Grundrechte der Bürger ausgesetzt wurden, so z.B. das Recht auf Sicherheit der Person, das Recht auf Schutz vor willkürlicher Festnahme und Inhaftierung, das Recht auf Freizügigkeit sowie die Versammlungs-, Vereinigungs- und Redefreiheit,

D.  in der Erwägung, dass aufgrund der PCO kein Gericht ein Urteil gegen den Präsidenten, den Ministerpräsidenten oder Personen, die unter ihnen Macht ausüben, erlassen kann und führende Mitglieder der Justiz so lange suspendiert sind, bis sie einen neuen Eid auf die provisorische Verfassung ablegen; in der Erwägung, dass 55 von 97 Richtern des Obersten Gerichtshofes und der vier Hohen Gerichte diesen Eid verweigert haben,

E.  in der Erwägung, dass die einflussreichsten hochrangigen Mitglieder der Justiz unter Hausarrest gestellt wurden, insbesondere der Vorsitzende Richter des Obersten Gerichtshofes, Iftikar Chaudhry, der Vorsitzende der Anwaltskammer des Obersten Gerichtshofes, Aitzaz Aksan, sowie zahlreiche Menschenrechtsaktivisten, darunter Asma Jahangir, Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Religionsfreiheit, sowie politische Aktivisten,

F.  in Kenntnis der Tatsache, dass am 4. November das Büro der pakistanischen Menschenrechtskommission von der Polizei überfallen und mehr als 50 Menschenrechtler festgenommen wurden,

G.  in Kenntnis der Tatsache, dass die Regierung auch die pakistanische Regulierungsbehörde für elektronische Medien (PEMRA) angewiesen hat, dass Journalisten Kritik am Staatschef, an den Militärs und der Justiz unterlassen sollten, und private Fernsehsender in ihrer Arbeit behindert werden,

H.  in Kenntnis der Tatsache, dass Benazir Bhutto, die prominenteste Oppositionsführerin, für mehrere Stunden unter Hausarrest gestellt und der Protestmarsch ihrer Partei verboten wurde,

I.  in der Erwägung, dass die Legislaturperiode des Bundesparlaments und der Provinzparlamente am 15. November ausläuft und Präsident Musharraf die Einsetzung einer geschäftsführenden Regierung angekündigt und den 5. Januar 2008 als Wahldatum erneut bestätigt hat,

J.  in der Erwägung, dass am 15. November auch die besondere parlamentarische Ausnahmeregelung ausläuft, wonach Präsident Musharraf weiterhin eine Doppelfunktion als Präsident und Oberbefehlshaber ausüben konnte,

1.  zeigt sich zutiefst besorgt über die jüngsten schwerwiegenden Einschränkungen von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Pakistan, die nicht nur das Streben der pakistanischen Bevölkerung nach Frieden und Entwicklung zunichte machen, sondern auch die Sicherheit des Kernwaffenarsenals des Landes sowie die Stabilität der gesamten Region gefährden;

2.  bedauert, dass Präsident Musharraf das Risiko eingeht, die bemerkenswerten Fortschritte zu gefährden, die Pakistan in den letzten Jahren in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Pressefreiheit erzielt hat;

3.  fordert Präsident Musharraf auf,

  • *den Ausnahmezustand aufzuheben und die vorläufige Verfassungsordnung unverzüglich rückgängig zu machen,
  • *die am 15. November ablaufende Frist für die parlamentarische Ausnahmeregelung einzuhalten und als Oberbefehlshaber der Armee zurückzutreten,
  • *die Unabhängigkeit der pakistanischen Justiz wieder herzustellen, wozu auch die Wiedereinsetzung der suspendierten früheren Richter, insbesondere des Vorsitzenden Richters Iftikar Chaudhry, gehört, und die anstehenden Urteile über die Rechtmäßigkeit seiner Präsidentschaft zu respektieren;

4.  fordert die pakistanischen Staatsorgane auf, die willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen zu stoppen und sicherzustellen, dass niemand der Folter oder anderer erniedrigender oder unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt ist; fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Personen, die allein wegen der Ausübung ihres Rechts auf Rede-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit inhaftiert wurden;

5.  begrüßt die Ankündigung von Präsident Musharraf, eine geschäftsführende Regierung einzusetzen und den für die Parlamentswahlen festgesetzten Termin 5. Januar 2008 einzuhalten;

6.  fordert, dass es allen Parteiführern gestattet werden sollte, diese Wahlen anzufechten, auch dem im Exil lebenden früheren Ministerpräsidenten Nawaz Sharif;

7.  fordert den Rat und die Kommission auf, ein bis zur Aufhebung des Ausnahmezustands geltendes Einreiseverbot für Regierungsmitglieder, Generäle und hohe Beamte zu beschließen;

8.  fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, Waffenverkäufe und die militärische Zusammenarbeit mit Pakistan zu stoppen, bis Rechtsstaatlichkeit und Demokratie im Land wiederhergestellt worden sind;

9.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, nach der Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie die Hilfe an Pakistan aufzustocken und umzuschichten, damit sie anstelle von Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung nunmehr den Bereichen Bildung und Gesundheit, der Stärkung der Rolle der Frau sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen zugute kommt;

10.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der Regierung von Pakistan zu übermitteln.