ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
5.12.2007
eingereicht gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung von
- –Harlem Désir und Pasqualina Napoletano im Namen der PSE-Fraktion
- –Helmuth Markov, Vittorio Agnoletto, Luisa Morgantini, Jens Holm, Gabriele Zimmer und Miguel Portas im Namen der GUE/NGL-Fraktion
- –Carl Schlyter, Marie-Hélène Aubert und Raül Romeva I Rueda im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Verfahren : 2007/2667(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :
B6-0498/2007
Eingereichte Texte :
B6-0498/2007
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :
B6‑0498/2007
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
I. Präambel
- A.in der Erwägung, dass sich die Vertragsparteien im Abkommen von Cotonou darauf verständigt haben, neue WTO-kompatible Handelsvereinbarungen abzuschließen, um die zwischen ihnen bestehenden Handelsschranken schrittweise abzubauen und die Zusammenarbeit in allen für Handel und Entwicklung relevanten Bereichen auf der Grundlage des bisher Erreichten zu verstärken und den Marktzugang zu verbessern,
- B.in der Erwägung, dass die Errichtung regionaler Märkte ein wichtiges Instrument für die erfolgreiche Durchführung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) ist und dass die regionale Integration eine wichtige Grundlage für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der AKP-Staaten bedeutet,
- C.unter Hinweis darauf, dass es Ziel der Wirtschafts- und Handelszusammenarbeit zwischen der EU und den AKP-Staaten ist, die Entwicklung zu fördern und die schrittweise Integration der AKP-Staaten in die Weltwirtschaft zu unterstützen,
- D.unter Hinweis darauf, dass es laut der Erklärung von Kapstadt Hauptziel der Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ist, die Volkswirtschaften der AKP-Staaten zu stärken,
- E.unter Hinweis darauf, dass in der Erklärung von Kapstadt offene und transparente Verhandlungen gefordert wurden, die den Unterschieden zwischen beiden Verhandlungsseiten in Bezug auf Ressourcen und Entwicklungsstand Rechnung tragen,
- F.in dem Bewusstsein, dass aus unterschiedlichen Gründen bisher keines der AKP-Verhandlungsteams in der Lage war, die Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abzuschließen,
II. Verhandlungsprozess
- 1.nimmt zur Kenntnis, dass die AKP-Staaten erklären, sie seien von der Kommission unter Druck gesetzt worden, damit sie ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen unterzeichnen, was gegen den Geist der AKP-EU-Partnerschaft verstößt;
- 2.fordert die Kommission nachdrücklich auf zu berücksichtigen, dass die AKP-Staaten, nachdem erst in den beiden letzten Jahren ernst zu nehmende Verhandlungen geführt wurden, mehr Zeit benötigen, um die Auswirkungen der vorgeschlagenen Abkommen eingehend zu prüfen;
- 3.nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Kommission erklärt hat, dass, falls keine Abkommen abgeschlossen werden, ab 1. Januar 2008 auf viele Exporte aus AKP-Staaten ohne LDC-Status Zölle erhoben werden, was den Wohlstand und den Lebensunterhalt von Millionen Arbeitnehmern in den AKP-Staaten gefährden würde;
- 4.nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission unlängst entschieden hat, dass ein zweistufiger Ansatz verfolgt werden muss, um für einige AKP-Staaten einen Zusammenbruch des Handels zu verhindern, und dass die Verhandlungen über umfassende, entwicklungsfördernde Wirtschaftspartnerschaftsabkommen über den 31. Dezember 2007 hinaus fortgesetzt werden müssen;
- 5.betont die Bedeutung regionaler Märkte und betont, dass ein zweistufiger Ansatz oder andere Initiativen, die die laufenden Prozesse der regionalen Integration der AKP-Staaten behindern könnten, vermieden werden müssen;
- 6.betont, dass die Kommission die im Abkommen von Cotonou eingegangenen Verpflichtungen einhalten muss, damit die AKP-Staaten – und zwar auch Staaten, die nicht zu den am wenigsten entwickelten Ländern zählen –, die nicht in der Lage sind, ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zu unterzeichnen, im Einklang mit Artikel 37 Absatz 6 des Abkommens von Cotonou einen neuen Handelsrahmen erhalten, der ihrer derzeitigen Situation entspricht;
- 7.fordert die Parteien auf, eine Klausel über regelmäßige Überprüfung in alle Wirtschaftspartnerschaften aufzunehmen, damit die Durchführung der Abkommen begutachtet wird und nötige Anpassungen möglich werden;
III. Grundsätze
Allgemeiner Ansatz
- 8.ist der Auffassung, dass alle erzielten Vereinbarungen, seien es vorläufige Regelungen oder vollwertige Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, sicherstellen müssen, dass nach dem Auslaufen der Verhandlungsfrist kein Land schlechter gestellt ist als jetzt;
- 9.verlangt, die in vorläufigen Abkommen festgelegte Schwelle für die Gewährung des Status eines oder am wenigsten entwickelten Länder in angemessenem Umfang zu senken, damit sie dem Entwicklungsstand der jeweiligen Länder entsprechen;
- 10.betont, dass der Prozess der regionalen Integration der WPA-Regionen ein wesentlicher Grundsatz dieser Abkommen sein muss und dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Stärkung der Initiativen zur regionalen Integration der AKP-Staaten in Einklang stehen und zu ihr beitragen müssen;
Förderung des Marktzugangs
- 11.ist sich bewusst, dass für die am wenigsten entwickelten Länder, die den den vorläufigen Regelungen noch nicht beigetreten sind, die Initiative „Alles außer Waffen“ (EBA) allein nicht ausreicht und mit verbesserten und vereinfachten Ursprungsregeln kombiniert werden sollte;
- 12.weist darauf hin, dass die Vereinfachung der Ursprungsregeln eine Vorbedingung darstellt und dass für die Durchführung der neuen Abkommen das notwendige Maß an Flexibilität vorgesehen werden muss;
- 13.hebt hervor, dass die Kommission in die Abkommen angemessene Asymmetrien einbauen sollte, die sich im einzelnen auf Folgendes beziehen: Definition des Begriffs „substantially all the trade“ (im Wesentlichen der gesamte Handel); die Einbeziehung sensibler Produkte, die Länge der Übergangszeiten und das Tempo der Liberalisierung auf der Grundlage von entwicklungsbezogenen Vergleichsgrößen; Schutzklauseln; Streitbeilegung;
- 14.weist darauf hin, dass der Abschluss von Freihandelsabkommen der neuen Generation durch die Kommission die zusätzliche Schwächung der Handelspräferenzen, die die AKP-Staaten gegenwärtig genießen, zur Folge haben könnte und dass die EU deshalb diesem Umstand Rechnung tragen und angemessene Unterstützung für Anpassungen, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Diversifizierung in den AKP-Staaten leisten sollte;
- 15.fordert, dass den AKP-Staaten angemessene finanzielle und technische Unterstützung gewährt wird, um sie in die Lage zu versetzen, die Einfuhrregelungen und Normen der EU zu erfüllen und dadurch uneingeschränkt von einem verbesserten Marktzugang zu profitieren;
Umgang mit den Sachzwängen auf der Angebotsseite
- 16.bringt seine Besorgnis über viele Bestimmungen zum Ausdruck, die von der Kommission in den Bereichen Dienstleistungen, Wettbewerb, geistiges Eigentum und öffentliche Aufträge vorgelegt wurden, da einige AKP-Regionen diese Themen nicht behandeln möchten, und fordert die Kommission auf, sich hier flexibel zu verhalten;
- 17.bedauert die Verzögerungen bei der Ratifizierung des überarbeiteten Cotonou-Abkommens, die die Durchführung des 10. EEF behindern könnten, was wahrscheinlich eine Kürzung der jährlichen Mittelzuweisungen für die Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten und der EU zur Folge haben wird, und fordert alle Parteien auf, den Ratifizierungsprozess so rasch wie möglich abzuschließen;
- 18.betont, dass ein ganz auf Waren beschränktes Abkommen zusätzlich zur EEF-Finanzierung besondere Bestimmungen für die Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung des Handels im Rahmen von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen enthalten muss, um Kapazitäten auf der Angebotsseite aufzubauen und den sozialen Auswirkungen der Handelsliberalisierung in den AKP-Staaten Rechnung zu tragen;
- 19.betont, dass die Bereitstellung von EEF-Ressourcen nicht an die Unterzeichnung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen gekoppelt oder davon abhängig gemacht werden darf;
Diversifizierung der öffentlichen Einnahmen
- 20.fordert, dass die Herausforderungen im Zusammenhang mit einer Diversifizierung der Einnahmen, vor die sich AKP-Staaten gestellt sehen, wichtiger genommen werden, zumal die Einfuhrzölle für nahezu den gesamten Handel mit der EU abgeschafft werden sollen;
- 21.begrüßt den Vorschlag zur Schaffung von Regionalfonds im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, die auch eine von der Kommission und den EU-Mitgliedstaaten finanzierte „Haushaltsanpassungsfazilität“ umfassen sollen, um Initiativen der AKP-Staaten im Bereich der Einnahmendiversifizierung finanziell zu unterstützen und Initiativen für fairen Handel zu fördern;
Bewältigung der Auswirkungen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik auf den Außenhandel
- 22.fordert die EU auf sicherzustellen, dass alle Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in vollem Einklang mit den Zielen ihrer Entwicklungspolitik und der Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten stehen;
- 23.ist der Ansicht, dass die wichtigen Erfahrungen, die bei früheren Agrarreformen (einschließlich der Anpassungen im Bananen- und Rumsektor und der GAP-Reform der EU) gemacht wurden, bei der Konzipierung und Durchführung der flankierenden Maßnahmen im Zuckersektor berücksichtigt werden müssen;
Dimension der Gleichstellung
- 24.bedauert, dass bisher noch keine speziellen positiven Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Frauen und Mädchen gemäß Artikel 31 des Abkommens von Cotonou entwickelt wurden und dass die Dimension der Gleichstellung bei den Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen nicht durchgängig berücksichtigt wurde; fordert daher die Kommission auf, während der Verhandlungen und nach ihrem Abschluss eine systematische Untersuchung der sozialen Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen auf die besonders schutzbedürftigen Gruppen vorzunehmen;
Fazit
- 25.kommt überein, eine Kontrolle durch das Europäische Parlament und die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU zu veranlassen, damit die Auswirkungen der Durchführung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen auf Handel und Entwicklung von öffentlicher Seite überwacht und überprüft werden, die Kohärenz der Maßnahmen im Entwicklungsbereich verbessert wird und Mechanismen entwickelt werden, die die demokratische Kontrolle und eine regelmäßige Berichterstattung über den Beitrag der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zu einer gerechten und nachhaltigen Entwicklung sicherstellen;
- 26.betont, dass das Europäische Parlament und die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU weiter darauf hinwirken werden, dass durch die Einführung neuer Handelsrahmen kein Land schlechter gestellt wird, und darauf, dass durch neue Handelsabkommen Wohlstand und nachhaltige Entwicklung in allen AKP-Staaten gefördert werden;
- 27.beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Parlamenten und Regierungen der AKP-Staaten zu übermitteln